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Rr. 294 Freitag, den 16. Dezember 1927 77. Jahrgang
Weichlich in der Wmdiistrie
Schiedsrichterliche Entscheidung
im Streit des EisengewerSes.
'Die Düsseldorfer Schlichtungsverhandlungen wurden so weit gefördert, daß Donnerstag nachmittag der Schiedsspruch gefällt werden konnte. Bei der erzeugenden Industrie richtet sich die Arbeitszeit bei den Thomas- Stahlwerken und bei den von ihnen gespeisten Walzenstraßen vom 1. Januar 1928 ab nach der Verordnung vom 16. Juli 1927. Bezüglich der Sonntagsarbeit ist zwischen dem Arbettgeberverband und dem Christlichen Metall- arbeiterverband vereinbart worden, daß in den Thomas- Stahlwerken die Arbeit Sonntags um 19 Uhr beginnt, ebenso bei den Siemens-Martin-Öfen, die mit den Thomas-Werken gehen. Für die Walzenstraßen beginnt die Arbeitszeit verschieden.
Als ordentliche Schicht gilt die Zeit von 22—6 Uhr. Für die Zeit zwischen 19 und 22 Uhr werden in den erwähnten Betrieben statt 59 Prozent Zuschläge 75 Prozent stündlich bezahlt. Diese Vereinbarung gilt unkündbar bis zum 1. Dezember 1928 und ist von da ab monatlich kündbar. Dieses Abkommen wird ab 1. Januar 1928 ebenfalls Tarifvertrag. Die Hammer- und Preßwerke sowie die kalt einsetzenden Walzenstraßen verfahren vom 1. Januar 1928 ab zwei Schichten. Die Schicht besteht aus ■ acht Stunden Arbeitszeit und Pausen von insgesamt ein- stündiger Dauer. Nach Erfordernis kann das Werk wochen- täglich von jeder Schicht eine Stunde Mehrarbeit verfahren lassen, jedoch muß der Arbeitssonntag frühestens um sechs Uhr aufhören. Für die Mehrarbeit ist ein Zuschlag von 25 Prozent stündlich zu zahlen. Zur Durchführung der Pausen werden so viel Ablöser eingestellt, daß sie mindestens ein Achtel der normalerweise zur Schicht gehörenden Arbeiter ausmachen. Martin-, Elektro- und Tiegelstahl- ~ werfe uns oie vo« üK.eii-lu .^W^ K'L>" gespeisten Walz-
betriebe arbeiten bis zum 31. Januar 1928 wie bisher. Ab 1. Februar 1928 gilt, abgesehen von Einzelausnahmen, auch hier die Verordnung vom 16. Juli 1927.
Für die andere erzeugende Industrie bleibt die Arbeitszeit, soweit sie nicht durch die Verordnung vom 16. Juli 1927 geändert wird, bestehen, aber für die in diesen Betrieben beschäftigten Gas- und Gasbläsemaschi- nisten und für die gleichwertigen Arbeiter beträgt die Arbeitszeit ab 1. Januar 1928 57 Stunden (Sonntags 5 Stunden), ab 1 April 1928 dreigeteilte Schicht (Sonntags 8 Stunden).
Die Vereinbarung ist unkündbar bis zum 1. Dezember 1928. Der Deutsche Metallarbeiterverband und der Ge- werkverein haben sich den Rücktritt bei Ablauf der Er- klärungsfrist vorbehalten. In der weiterverarbeitenden Industrie verbleibt es bei der durch den Schiedsspruch vom 20. Juli 1927 getroffenen Regelung (52 Stunden). Der Zuschlag erhöht sich mit Wirkung vom 1. Januar 1928 auf 25 Prozent.
Die Erklörungsfrist muß bis zum 19. Dezember 1927, 18 Uhr, gegenseitig und gegenüber dem Schlichter erfolgen.
Die Gehalt^egelung.
Der zweite Teil des S .sprr-ü.es jagt unter Berücksichtigung der besonderen erhältnisse, daß für die Neuregelung des Stundenlohnes eine Erhöhung von zwei Prozent für angemessen gehalten wird. Für den ab 1. Januar 1928 durch die Arbeitszeitveränderung notwendigen Lohnausgleich wird für den Stundenlohn ein Verhältnis von 50 zu 50 für beide Teile angenommen. Im Akkord- und Prämienwesen entfallen 40 Prozent der Ausfälle auf die Arbeitnehmer und 60 Prozent auf die Arbeitgeber. Der Stundenlohn bei Tarifarbeiten beträgt für den 21jährigen Facharbeiter 78 Pfennige, für den Hilfsarbeiter 60 Pfennige. Akkord- und Lehrlingslöhne sind durch Vereinbarung zu regeln.
Gruppe 3 : 24 000 Mark Staatssekretäre.
Gruppe 4: 19 000 Mark Botschafter.
Gruppe 5: 18 000 Mark Ministerialdirektoren.
Gruppe 6: 17 000 Mark Präsidenten.
Gruppe 7: 16 000 Mark Ministerialdirigenten, Gesandte.
Gruppe 8: 14 000 Mark Reichsanwälte, Reichsfinanzräte.
Besoldungsordnung G (Soldaten der Wehrmacht.)
Gruppe 1:
Gruppe 2:
Gruppe 3:
Gruppe 4:
Gruppe 5:
Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe
6:
7:
8:
9:
24 000 Mark Generale, Admirale.
19 000 Mark Generalleutnants, Vizeadmirale 16 000 Mark Generalmajore, Konteradmirale 12 600 Mark Obersten, Kapitäne zur See.
9700 Mark Oberstleutnants, Fregattenkapitäne 7700—8400 Mark Majore, Korvettenkapitäne 4800—6900 Mart Hanptleutc, Kaitänleutnants 2400—4200 Mark Oberleutnants, Leutnants 3400—4200 Mark Oberärzte.
12 : 2800—3600 Mark Deckoffiziere.
14 : 2400 Mark Oberfeldwebel.
Gruppe 15: 2220 Mark Feldwebel.
Gruppe 17: 1920 Mark Unteroffiziere.
Gruppe 19: 1410 Mark Gefreite.
Gruppe 21: 1080 Mark Schützen, Matrosen.
Wartegelder, Ruhegehälter und Hinterbliebencnbczügc.
Die Bezüge der beim Inkrafttreten dieses Gesetzes in einstweiligen Ruhestand befindlichen Beamten werden mii Wirkung vom 1. Oktober 1927 nach den geltenden Vorschristev neu festgesetzt.
Zu dem für die Berechnung des ruhegehaltsfähigen Dienst- einkommens bisher maßgebend gewesenen Grundgehalt treten bei einem Grundgehalt bis einschließlich 1800 Mark 25 Prozent, von mehr als 1800 bis einschließlich 3500 Mark 22 Prozent, von mehr als 3500 bis einschließlich 6000 Mark 19 Prozent, von mehr als 6000 bis einschließlich 12 000 Mark 16 Pro
zent. Der sich hierbei als neues Grundgehalt ergebende Betrax darf nicht höher sein als 13 200 Mark.
Dollaranleihe für die Reichsbahn?
4 0 0 Millionen Mark.
Zwischen dein Reparationsageaten Parker G i l - b e r t und dem Direktor der Deutschen Reichsbahngesell-
Die neuen Gehaltsstufen
schaft, Dr. D o r p m ü l l e r , haben in der letzten Zeit Verhandlungen über eine Kapilalaufnahme auf dem ........ ^gefunden. Auch der Reichs-
--- —Esrr-kantschetnGelLilla rt ( stattgefunden. Auch bankpräsident Dr. Schacht war an den Besprechungen
Die Besöldungsressrm.
Der Reichstag verabschiedete die Besol- dungsordnung mit 333 gegen 53 Stimmen bei 16 Stimmenthaltungen.
„Ein Schlachten war's, nicht eine Schlacht zu nennen." Beamtenbesoldungsreform — für jedes Parlament eine sehr, sehr kitzlige Sache! Namentlich dann, wenn eine weitgrcifendeMeform — wie es die jetzige ist — nicht bloß auf Jahre hinaus Entscheidungen bringt, sondern auch jahrelanges Stillestehen auf dem Beamtenbefoldungs- . gebiet bedeutet. Und wenn wirtschaftliche Bedrängnisse den Gegensatz zwischen den um Gegenwart und Zukunft besorgten Arbeitermassen auf der einen und dem mit festem Gehalt ausgestatteten, fest angestellten und pensions- berechtigten Beamtenheer auf der anderen Seite vertiefen. Denn auch dies hat die jetzige parlamentarische Beratung der Beamtenbesoldungsreform so stark beeinflußt, daß einzelne Arbeitervertreter des Zentrums sich sehr stark gegen die Absichten der Regierung eingesetzt haben.
Beamtenbesoldungsreform — ein kitzliger Punkt ge- Wohnheits- und erfahrungsgemäß auch deswegen, weil die Opposition „in Beamtenfreundschaft macht", Anträge stellt, die weit über diejenigen der Regierung und der sie stützenden Parteien hinausgehen. Das haben bisher und immer alle Parteien verübt, dann beginnt im Reichstag das große Abschlachten dieser Oppofitions- a n t r ä g e, die gewöhnlich auf der Strecke bleiben. Diesmal hat aber bei der Schlußabstimmung trotz jenes Ab- fchlachtens auch die Opposition zum größten Teil der Vorlage zugestimmt, während Kommunisten, Wirtschaftspartei und Bayerischer Bauernbund dagegen waren.
Es wird — natürlich — auch jetzt noch so manche Beamtenklasse geben, die mit dem Resultat der Reform nicht einverstanden ist. Das war immer so und wird immer so bleiben. In der monatelangen Arbeit, die das Parlament der Regierungsvorlage widmete, ist so manches in sie hineingebracht worden, was die Befriedigung des einen, die Entrüstung des andern hervorrief. Aber finanzielle Schranken gebieten hier oft ein unüberwindliches Halt. Dazu kommt der Druck, den die großen Massen der Pensionierten und Hinterbliebenen mit ihrer berechtigten Forderung ausüben, nicht unberücksichtigt bleiben 31t dürfen. Hinzu kommen die Sozial- und sonstigen Rentner, a»w die Kostgänger des Staates. Hier wurde wenigstens eme Weihnachtsbeihilfe gewährt und über die Pensronsver- Hältnisse wird ein späteres Gesetz entscheiden. Auch über die hohen und die Ministerpensionen, über die man sich w beträchtlich „in die Haare geriet", allerdings nur insoweit, als das — möglich war. , ,
Andererseits zielt ein Beschluß des Reichstages nach derselben Richtung hin wie Die hoffentlich nun recht bald zu behandelnde allgemeine Verwaltungsreform, deren Zweck ja eine Herabminderung der Beamtenzahl, eine Verbilligung des öffentlichen Haushalts ist: jede dritte frei werdende Beamtenstelle soll nicht mehr besetzt
werden. Für das Reich ist es beschlossen, den Ländern und Gemeinden wird es empfohlen. Gewiß ist das stark mechanisch gedacht, aber eine Notwendigkeit. Genau wie die Wirtschaft es tut, muß die Verwaltung sich rationalisieren. Das heißt: Steigerung der Arbeitsintensität, Modernisierung, Abstoßung vieles überflüssigen, Vereinfachung — bei diesem Riesenapparat mit fast täglich noch hinzuwachsenden neuen Aufgaben gewiß mit großen Schwierigkeiten verbunden. Aber das Harte „M u B" steht dahinter. Wichtiger noch als die Personalreform bleibt sachliche Verwaltungs- und Versässungsreform.
Die Neuordnung der Beamrenbesoldung schuf eine feste Grundlage für ein möglichst rasches Vorwärts- schreiten zu diesen beiden Zielen hin, die zu erreichen erst den wirklichen Endpunkt der großen Reform bedeutet. Eine Reform, die erzwungen wird durch unsere gesamte wirtschaftlich-finanzielle Lage. Und diese wird immer bedrohlicher, drückender, ernster. Dem ist Rechnung zu tragen durch eine innere Umstellung unserer gesamten Verwaltung. Alles mit dem Ziel: Sparen, Sparen, Sparen! Und dieses „Sparen" muß sehr bald und sehr rasch mit ganz großen Buchstaben geschrieben werden.
Was bekommen jetzt die Beamten?
Die neue Besoldungstabelle stellt sich, auf die wichtigsten Beamtengruppen bemessen, folgendermaßen dar:
Besoldungsordnung A (aufsteigende Gehälter).
Gruppe 1: 8400—12 600 Mark Ministetialrüte, Botschasts räte, Generalkonsuln, Direktoren.
Gruppe 2: 5400—9700 Mark gierungsräle.
Gruppe 2 b: 7000—9700 Mark sandtschaftsräte, Oberposträte.
Gruppe 2 c: 4800—8400 Mark Oberregierungsräte, Regierungsräte, Konsuln, Posträte. .. _ .
Gruppe 2 ü: 4800—7800 Mar
Oberregierungsräte, Re-
Oberregierungsräte, Ge-
Mark Ministerialamtmänner, Amt-
Männer, Zollräte.
Gruppe 3 : 4800—7000 Mark Verwaltungsamtmanner.
Gruppe 4 : 3000—5800 Mark Regierungsoberinspektoren, Oberregierungssekretäre. , . , „
Gruppe 4 b: 4100—5800 Mark Regierungsoberinspektoren.
Gruppe 4 c: 2800—5000 Mark Oberregierungssekretäre, technische Obersekretäre, Oberpostsekretäre. ..
Gruppe 4d: 2800—4200 Mark Obersekretare und Sekretare.
Gruppe 5: 2800—4200 Mark Ministerialkanzleisekretäre.
Gruppe 6: 2400—3600 Mark Maschinenmeister.
Gruppe 7: 2350—3500 Mark Sekretäre, Kanzleivorsteher.
Gruppe 8 : 2000—2700 Mark Ministerialkanzleiassistenten, ¥°®Sb: 1700—2700 Mark Postassistenten, Telegraphenassistenten (weiblich).
Gruppe 9: 1700—2600 Mark Kanzleiassistenten.
Gruppe 10: 1600—2400 Mark Mimsterialamtsgehllfen, Postbetriebsassistenten, Oberpostschaffner.
Gruppe 11: 1500—2200 Mark Amtsgehilfen, Postschaffner
Gruppe 12: 1500—2100 Mark Postboten.
Besoldungsordnung B. (Feste Gehälter.)
Gruppe 1: 45 000 Mark Reichskanzler.
Gruppe 2; 36 000 Mark Retchsminister.
beteiligt. Ein bestimmtes Ergebnis huben die Verhandlungen noch nicht gehabt, doch glaub/ man, daß demnächst Übereinstimmung erfolgen werde
Von einigen Seiten will man wissen, die Anleihe werde 100 Millionen Dollar oder 400 Millionen Reichsmark umfassen und es sollen dafür Vorzugsaktien der Reichsbahn begeben we-oen. Die Beträge seien dazu bestimmt, das Reform- und Aufbauprogramm der Reichsbahn durchführen zu helfen. Der ebenfalls zugezogene Eifenbahnkomniissar L e v e r v e habe gegen die Begebung von Vorzugsaktien nichts einzuwenden
Der Reparationsagent hat sich inzwischen nach Amerika eingeschifft. Vermutet wird, -aß er seinen Aufenthalt in Amerika benutzen wird, um mit den in Frage kommenden Banken das Anleiheprojekt soweit zu erörtern, daß es Anfang des nächsten Jahres abschlußreif ist.
Deutscher Reichstag
(359. Sitzung)
CB. Berlin, 15. Dezember.
Nach dem Abschluß der dritten Lesung der Besoldungsvorlage wurde der Gesetzentwurf in namentlicher Schlußabstimmung mit 333 gegen 53 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen. Gegen die Vorlage stimmten die Kommunisten, die Wirtschaftspartei und der Bayerische Bauernbund. Der Stimme enthielten sich, wie vorauszusehen war, eine Minderheit des Zentrums und die Bayerische Volkspartei.
Der sozialdemokratische Antrag auf Pensionsbegrenzung wurde mit 217 gegen 176 Stimmen bei 13 Enthaltungen abgelehnt.
Novelle zum ReichsversorgungSgesetz.
Die zweite Beratung der Novelle zum Reichsversorgungsgesetz und zu anderen Versorgungsgesetzen steht aus der heutigen Tagesordnung. Die Bezüge für die Rentner sollen entsprechend den beschlossenen Besoldungserhöhungen auch erhöht werden. Der Ausschuß hat weitere Ergänzungen über die Regierungsvorlage hinaus beschlossen. Der Entwurf bringt auch eine Erhöhung der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenbezüge.
Abg. Frau Reitze (Soz.) bedauerte, daß die von allen Parteien als berechtigt anerkannte Forderung des Einbaues der vielen Zulagen an dem Widerspruch des Reichsfinanzministers gescheitert sei. Die Rednerin begründet dann mehrere sozialdemokratische Vorlagen auf weitere Erhöhungen.
Abg. Dr. Krohne (Ztr.) begrüßte die Vorlage, die einen Ausgleich der schlimmsten Härten biete. Die Erfüllung weitergehender berechtigter Wünsche sei leider durch die ungünstige
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Finanzlage unmöglich gemacht worden.
Abg. Hülser (Dtn.) meinte, aus der Versorgung unserer Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen laste die doppelte Tragik der großen Zahl der zu Versorgenden und der ungeheuren finanziellen Belastung Deutschlands. Deshalb könne auch die vorliegende Novelle keinen endgültigen Abschluß bilden.
Abg. Thiel (D. Vp.) bat die Regierung, sie möge beim Abbau der Sonderzuschläge tm besetzten Gebiet und in einigen Großstädten nicht ein zu rasches Tempo einschlagen.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns
äußerte starke Bedenken gegen die Einführung von Sterbegeldern für die Kriegshinterbliebenen Ein Rechtsanspruch dieser Art bestände bisher weder in der Sozialversicherung noch in der Beamtenbesoldung. Die Einführung des Sterbegeldes beim Versorgungswesen würde zu ähnlichen Forderungen auch auf anderen Gebieten führen. Das Sterbegeld würde Personen zugute kommen, die tn keinen näheren Be-