hersfelöerTageblatt
hersfel-er Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö
mit des Beilagen: NlinSklertes Anterhaltnagsblalt / Mach grietabenb / Sech and Scholle / Anterhaltvag nvS Wissen Belehruns o«V Kvrmeil / Wlrtfchaftliche CsgeSfragev.
Nr. 283
Wieder im Mutterlande
Sie ersten deutschruMchen Auswanderer auf deutschem -öden.
Begrüßung in Eydikuhnen.
In der Nacht von Sonntag zu Montag traf der erste Transport der deutschstämmigen, zur Auswanderung genötigten Bauern aus Rußland in Eydikuhnen ein. Er bestand aus 244 Erwachsenen und 157 Kindern, von denen 88 jünger als fünf Jahre sind. Als der Zug behutsam an eine Verladerampe heranrangiert wurde, standen die Flüchtlinge, beladen mit Bündeln und Körben, dem einzigen, was sie, die ehemals wohlhabend waren, aus ihrem wirtschaftlichen Zusammenbruch gerettet haben, dicht gedrängt auf den Plattformen der Waggons. Siumm entblößten sie ihre Häupter. Die Not der letzten Monate Hai auf allen Gesichtern ihre Spuren hinterlassen, aber dennoch lag in aller Augen ein Aufleuchten: endlich im deutschen Mutterlande!
Die Sanitäter, die mit Tragbahren bereitstanden, brauchten nicht einzugreifen, da Schwerkranke sich in diesem Transport nicht befanden; aber alle Flüchtlinge machten einen erschöpften Eindruck. Die Abfertigung der Rückwanderer war ausgezeichnet organisiert und ging schnell vonstatten. Zusammen mit dem Vertreter des Reichs- kommissars Stücklen, dem früheren Major Kautmann, dem Grenzkommissar der Reichswehr und dem Bürgermeister von Eydikuhnen bemühten sich das Rote Kreuz, die Freiwillige Sanitätskolonne und die Feuerwehr um die Heimkehrenden, die zuerst in Baracken untergebracht wurden. Nach kurzer Ruhepause wurde
die Desinfizierung der Flüchtlinge
e-twaigenftkrai kheftseinschleppung vorgebeugt werden mußte. Die sanitären Maßnahmen erscheinen scharf, sind aber notwendig, und die Auswanderer erkennen das selbst an, wie sie überhaupt von der Fürsorge, die man ihnen angedeihen läßt, gerührt sind. Die Leute berichteten von entsetzlichen Leiden, die sie haben durchmachen müssen, legten aber großes Vertrauen für die Zukunft an den Tag. Von Eydikuhnen führt ihr Weg zunächst über Marienburg nach H a m m e r st e i n. Weitere "orte folgen.
Michsrsfsrm und Reichspräsident.
Eine Aktion des Bundes zur Erneuerung des Reiches.
Der Bund zur Erneuerung des Reiches hat unter dem Titel „Die Rechte des deutschen Reichspräsidenten nach der Reichsverfassung" die angekündigte Zusammenstellung der Rechte und der Befugnisse des Reichspräsidenten in einer Broschüre herausgebracht. Die geplanten Reformen auf steuer- und finanzpolitischem Gebiete seien unmöglich ohne eine Reform zugleich auf dem Gebiete der Verwaltung. In dieser letzten Hinsicht hätten die Ausschüsse der Länderkonferenz erhebliche Vorarbeit geleistet. Wenn auch der Mehrheitsbeschluß des Ausschusses über die künftige Gestaltung des Verhältnisses zwischen dem Reich und den Ländern in Süddeutschland nicht restlose Zustimmung gefunden habe, so könne doch fcstgestellt werden, daß in allen Schichten und Ländern Deutschlands die Erkenntnis gewachsen sei, daß das
gegenwärtige Mißverhältnis gekennzeichnet durch den Dualismus von Preußen und Reich, einer dringenden Abhilfe bedürfe. Die vorliegende Schrift enthielte nichts, was nicht auch in der Reichsverfassung nieder- gelegt sei. In ihren Erläuterungen stützte sie sich auf Ansichten und Interpretationen namhafter Staatsrechtler. „Daß der Reichspräsident", so heißt es in der Schrift „selbständige politische Entscheidungen zu treffen hat und trifft, ist von der Praxis längst erhärtet." Es werden hierfür Beispiele aus der Amtszeit des ersten Reichspräsidenten Friedrich Eber! genannt, der den Reichstag bekanntlich dreimal aufgelöst hat. Ein 21 n« Hau' der Schrift ist der Entwicklung des Prästdentenamtes in d.m 3 reinigten Staaten von Amerika gewidmet.
Die Seemächiekonferenz.
Termin- für den 21 Januar festgesetzt.
Wie aus London gemeldet wird, gab Macdonald im Unterhaus bekannt, daß der Zusammentritt der Seemächte- kouferenz nunmehr endgültig auf denLü Januar festgelegt sei. Für die Eröffnungssitzung habe der König die Königsgalerie im Oberhaus, für die weiteren Sitzungen den St. James- Palast zur Verfügung gestellt. Der englischen Delegation gehör« der Ministerpräsident selbst an.
Eisenbahnunglück in Virginia.
Bisher acht Tote und 17 Sch werverletzte.-
Nach den Berichten aus Onley in Virginia ist ein Ausflüglerzug der Pennsylvania-Eisenbahn - in der Richtung nach Newyork bei Onleu e n t g l e i st. Dabei kamen, wie bisher feststeht, acht MenschenümsLeben, während 17 schwer verletzt wurden. Fünf Wagen des Zuges sprangen infolge Beschädigung der Schienen aus den Gleisen und überschlugen sich. Die Arbeiten der sofort entsandten Rettungskolonnen wurden durch das schlechte Wetter beeinträchtigt. Mehrere Stunden nach dem Unglück waren die Schienen noch nicht wieder frei gemacht.
Dienstag, den 3. Dezember 1929
DaS erste deutsche Brot für die deutschrussischen Bauern- flüchtlinge, die während des Winters in Deutschland Zuflucht finden, um im Frühjahr eine neue Heimat in Kanada und Süd-
Der zweite Kolonisieniranspori.
Russische Schikanen.
Der zweite Landtransport von 363 deutschstämmigen Kolonisten aus Rußland, davon 112 Kinder, ist planmäßig in Riga eingetroffen und von dort weitergeleitet worden. Kurz vor Abgang des Transports aus Moskau wurden drei Familien und an der russischäettländischen Grenze noch eine Frau und zwei Kinder wegen mangelhafter Ausweise zurückgehalten.
Beamte und Republik.
Dienstfreiheit und Dien st Pflicht.
Auf dem Mitteldeutschen Beamtentag, veranstaltet in Magdeburg vom Allgemeinen Deutschen Beamtenbund, hielt der preußische Minister des Innern, Grzesinski, einen Vortrag über das Thema „Beamter, und Republik".
Der Minister sagte, er wolle nicht über die rechtliche Stellung des Beamtenftprechen, das sei die Aufgabe anderer Stellen. Seine Ausführungen beträfen dw politische Seite. Es werde immer wieder vergessen — und gerade von politisch dem heutigen Staar unfreundlich gesinnten Teilen der Beamtenschaft —, daß erst die Republik den Beamten die Ausübung formell schon bestehender Rechte gestattete und ihnen neue politische Reckte gab. Der Beamte von heute habe wirklich das Koalitionsrecht. Der Beamte könne sich wie jeder Staatsbürger durch seine wirtschaftlichen Organisationen, durch die Abgeordneten im Parlament, für seine Interessen einsetzen. Das alles habe vor dem November 1918 in Preußen nicht existiert. Der Beamte ist als Organ des neuen Staates Organ des ganzen Volkes. Das Volk hat sich diesen Staat geschaffen und es kann von seinen Beamten verlangen, daß sie sich im Amt und im Privatleben nicht gegen diesen Staat betätigen. Was sei
beim Volksbegehren
nicht über den angeblichen Terror, über unerhörte Verfassungs- verlctzungen durch die Regierung geschrieben worden, lind doch müsse jeder vernünftige Mensch bei ruhiger Betrachtung zugeben, daß der demokratische Staat sich ausgeben wurde, wenn er zulassen würde, daß seine Beamten an einem Kampf gegen ' die Grundlagen dieses Staates teilnehmen Die Republik könne und müsse von ihren Beamten Verlangen, daß sie Republikaner sind. Kein Staat, am wenigsten der Volksstaat, sollte sich der Möglichkeit begeben, jederzeit jeden für ihn brauchbaren Staatsbürger zur unmittelbaren Mitarbeit heranziehen zu können. Es wird auch in künftigen Zeiten einer organisch ganz anders gegliederten und gewachsenen Beamtenschaft eine Zufuhr frischen Blutes aus Nichtberufsbeamten nicht nur nichts schaden, sondern nur nützen.
Hungersnot unv Chaos?
Amerikas Aktion im mandschurischen Streit.
„Daily News" berichten aus Newyork: Präsident H o o v e r übernimmt die Führung der Politik der Großmächte in dem mandschurischen Streit zwischen Rußland und China. Hoover soll über die Folgen dieses Streites ernstlich besorgt sein; er befürchtet, daß Hungersnot, Chaos und die Vernichtung des ausländischen Handels die Folgen sein werden. Stimson bestreite> daß die Vereinigten Staaten einen konkreten Plan haben, den sie den anderen Mächten aufzuzwingen versuchten, und deute an, daß Amerika nicht mehr tun könne, als die öffentliche Meinung der Welt zugunsten des F r i e d e n s im Fernen Osten zu mobilisieren. Es werde sich jedoch vielleicht die Meinung durchsetzen, daß eine gemeinsame Aktion der Mächte unternommen wird, um die AufmerksamkeitChinas und Rußlands auf ihre sich aus dem Kellogg - Pakt ergebenden Verpflichtungen zu lenken.
79. Jahrgang
Die Auslieferung politischer Gefangener.
Deutscher Reichstag.
(106. Sitzung.) CB. Berlin, 2. Dezember.
Der Reichstag beschäftigte sich in zweiter und dritter Beratung mit dem Entwurf für ein deutsches Auslieferungsgesetz. Der Ausschutz hat wesentliche Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage eingearbeitet. Der verfaffungsändernde Charakter dieses Entwurfes ist vom Ausschutz gestrichen worden. Die Auslieferung wegen politischer Taten soll beschränkt bleiben auf vorsätzliche Verbrechen gegen das Leben. Die Entscheidung über Auslieferung von Ausländern soll die Reichsregierung treffen; die Länder haben nur im Auftrage des Reiches tätig zu sein.
Abg. Marum (Soz.) begründet Anträge, nach denen eine Voraussetzung der Auslieferung die Gewähr fein soll, daß keine nach deutschem Strafrecht unzulässige Strafe vollstreckt wird.
Abg. Freiherr von Freytagh-Loringhoven (Dtn.) will, daß dem politischen Mörder unter allen Umständen das Asylrecht verweigert wird. Die Übertragung des Auslieferungsrechtes an das Reich lehnt der Abgeordnete ab.
Abg. Dr. Alexander (Komm.) ist gegen jede Auslieferung, wenn es sich um politische Taten handelt. Ausgenommen davon sollen Straftaten sein, die sich gegen die Herrschaft der Sowjetunion wenden. Die Deutsche - Republik müsse allen politischen Flüchtlingen Asyl gewähren.
Es liegen Anträge vor von der Bayerischen Volkspartei, die die Zuständigkeit des Reiches beseitigen wollen, und von den Nationalsozialisten, nach denen ein Deutscher, dessen Auslieferung unter unwahren Angaben erreicht wurde, sofort wieder freizulassen ist. Kommunistische Anträge wünschen Änderungen fast aller einzelnen Bestimmungen der Vorlage.
Reichsjustizminister von Guörard
bittet, das Gesetz, in der Ausschußfassung anzunehmen unter Ablehnung aller Abänderungsanträge. Der Abg. von Freytagh-Loringhoven stehe mit feinen Forderungen, daß das Gesetz nicht nötig sei, allein. Das Reich habe stets den Anspruch erhoben, in Auslieferungsfragen zuständig zu sein. Die Zuständigkeit der Länder wird weitgehend gewahrt. Die Jnne- Haltung einer bestimmten Haftfrist ist trotz aller energischen Betreibung des Verfahrens nicht immer möglich, wie es hier verlangt worden ist.
Avg. ^mmrnger «.Bayer. «p.r giv. gu, wo u^» ^.».^ .„v aller Schönheitsfehler Verbesserungen bringe, aber der Redner ist nicht zufrieden mit der Übertragung der Zuständigkeit auf das Reich; die Justizpolzei sei Landessache.
Abg. Koch-Weser (Dem.) tritt für die Zuständigkeit des Retckes ein, da außenpolitische Interessen in Frage kommen.
Es folgt nunmehr
die Abstimmung über die einzelnen Paragraphen. Angenommen wird ein kommunistischer Antrag nach dem Auslieferung nicht zulässig ist, wenn das Höchstmaß der angedrohten Strafe drei Jahre nicht übersteigt. Über den sozialdemokratischen Antrag. der Auslieferung nur unter der Voraussetzung für zulässig erklärt, daß keine nach deutschem Strafgesetz unzulässige Strafe vollstreckt wird, muß im Hammelsprung entschieden werden. Die Deutschnationalen beteiligen sich nicht an der Abstimmung und es werden nur 112 Stimmen für und 92 Stimmen gegen den Antrag abgegeben.
Das Haus ist b e s ch l u ß u n f ä h ig und die Sitzung wird auf zehn Minuten unterbrochen.
Nachdem die Sitzung wiedereröffnet ist, erfolgt die erste Lesung einer
Novelle zum Genossenschaftsgesetz.
Die Novelle soll die Rationalisierung im Genossenschaftswesen erleichtern. Künftig sollen Revisionsverbände verschmolzen werden können und Verschmelzungen von Genossenschaften nicht mehr notariell oder gerichtlich beurkundet werden.
Abg. Schröter-Merseburg (Komm) nennt das Genossenschaftsgesetz reaktionär. Die Vorlage bringe jedoch keine Verbesserung im Interesse der Arbeiter. Deshalb beantragen die Kommunisten eine Reihe von Änderungen.
Abg. Borrmann (Wirtschaftspartei): 50 Jahre lang hat sich das Genossenschaftsgesetz durchaus bewährt. Heute muß es nur gründlich neu bearbeitet werden. Die Rationalisierung ist notwendig. Die kommunistischen Anträge sind abzulehnen.
Abg. Peine (Soz.) tritt der Meinung des Vorredners entgegen, daß Genossenschaften Gewerbebetriebe seien.
Damit schließt die Aussprache und die Vorlage wird samt den vorliegenden Anträgen dem Volkswirtschaft san -schütz überwiesen.
Nunmehr kommt das
Berufsausbildungsgesetz
zur Beratung. Es faßt alle bisher in verschiedenen Bestimmungen enthaltenen Vorschriften über Lehrverhältnisse zusammen und regelt diese Verhältnisse für eine Reihe von Berufsgruppen, in denen bisher keine Vorschriften bestanden. Genau kann aber auch der Entwurf den Begriff „Lehrlinge" nicht umschreiben. Ausgenommen von den zu bestimmenden gesetzlichen Bestimmungen sollen die Beamten, die landwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten sein, ferner Lehrlinge, die als Praktikanten in Apotheken tätig sind, weiter die Lehr- und Arbeitsverhältnisse, bei denen die Eltern Arbeitgeber sind. Für Behördenbetriebe können Reichsregierung und Landesbehörden abweichende Anordnungen treffen.
Reichsarbeitsminister Wissest “
sogt zur Begründung der Vorlage, die Berufungsstellen und der Aufschwung des Berufsausbildungswestns bewiesen, wie die Ertenntnis wachse, daß eine gut ausgebildme Facharbeiter- schaft das Rückgrat der deutschen Wirtschaft sei. Mangelhafte Berufsausbildung sei auch eine Gefahr für den Arbeiter, denn der einseitig ausgebildete Arbeiter stehe zuerst bei der Konjunkturschwankung vor der Gefahr der Entlassung. Zum erstenmal werde jetzt der Versuch gemacht, das gesamte Ausbildungswesen einheitlich zu regeln. Es solle nur ein Rahmengesetz geschaffen werden, das für die berufliche Selbstverwaltung weiten Spielraum biete.
Abg. Vlenkle (Komm.) hält das vorgeschlagene Gesetz für rückschrittlich.
Die Vorlage wird dem Sozialpolitischen Ausschuß über- wiefen und das Haus vertagt sich auf Dienstag.