Hersfel-erTageblatt
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«srtlich: geang Zunk in Hersfeld. ♦ Kernsprecher Nr. 8 |
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Rr. 290
Mittwoch, den 11. Dezember 1929
79. Jahrgang
Am Beobachtungsstand.
Die Finanzreform. — Um die Titelverleihungen.
Geschehene Dinge lassen sich nicht ändern und darum ist es heute ziemlich überflüssig, darüber zu rechten, daß bisher inder Reichsfinanz-und-steuerreform die Regierung sich völlig in Schweigen hüllte, vielmehr bis nach der Haager Konferenz damit warten zu wollen erklärte. Und man sollte über den Mahnruf Dr. Schachts, ■ nicht länger die Reformpläne im Schreibtisch des Reichsfinanzministers liegenzulassen, auch weitere Kommentare, Lob oder Tadel ungeschrieben lassen, denn es soll ja nun wirklich und endlich l o s g e h e n. Umfang und Inhalt des angeblich Geplanten — genauere Einzelheiten sind ja offiziell noch nicht bekanntgegeben worden — werden schon Stoff für ausgiebige Besprechung und Kritik liefern.
Die Zurückhaltung der Regierung hat aber eins herbeigeführt: Wie wenn nach einem warmen Maienregen die jungen Saaten emporschießen, gerade so sind schier zahllos in der Öffentlichkeit Steuer- und Finanzreformpläne produziert worden; fast Tag um Tag erschien ein neuer — und das hat trotz aller Wiederholungen oder Seltsamkeiten in diesen Vorschlägen doch immerhin bewirkt, daß die Öffentlichkeit mit größerem Interesse den entscheidenden Plänen und Absichten der Regierung und denen des Reichstages entgegenblickt. Und außerdem hat sich im Wirrwarr der Meinungen doch wenigstens in manchen Punkten eine gewisse einheitliche Stellung herausgebildet, die offenbar nicht allzu entfernt liegt von dem, was die Regierung vorschlagen will. In ihrer bekannten Erklärung gegen Dr. Schacht hatte sie angekündigt, daß der Reichskanzler nur über die „Grundzüge" der Reform im Reichstag sprechen und sich nur über diese „Grundzüge" auch vorher mit den Fraktionsführern der Koalition einigen wolle. Auch das Vertrauensvotum sollte sich hierauf beziehen. Wenn das Kabinett an dem ersten und dritten Teil dieser Mitteilung auch vermutlich festhalten wird, so scheint man doch in den Verhandlungen mit den Regierungsparteien weitergehen zu wollen, nämlich schon bis in bestimmte Einzelheiten hinein—Natürlich aber nicht bis in die letzten Details. Um dann möglichst bald zu Der parlamentarischen Bearbeitung gelangen zu können. Das wird Schwierigkeiten genug geben, da sich die Parteien vorläufig und versichtigerweise noch gar nicht „festgelegt" haben, freilich auch alle manchen Zu- und Abneigungen Ausdruck geben, aber — unverbindlich, „freibleibend",
Und dann kann der Tanz beginnen.
Einen anderen „Tanz" hat es ja schon gegeben. Vor dem Leipziger Staatsgerichtshof. Und die beiden „Tänzer" waren das Reich und Bayern. Der „Tanzpreis" dabei war die Frage, ob Bayern im Hinblick auf die Reichsverfassung berechtigt sei, Titel zu v e r l e i h e n , die nicht mit einem Amt oder Beruf ver- knüpft sind. Das ist in Leipzig verneint worden. Nicht uninteressant ist die Ablehnung der bayerischen Begründung, die Verleihung eines solchen Titels widerspreche nicht der Reichsverfassung, wenn er feinem Wortlaute nach in irgendeiner Beziehung zu dem Amt oder Beruf steht. Also etwa der Titel „Gewerberat" einem Gewerbetreibenden verliehen werden dürfe. Oder „Kommerzien- rat" einem Kaufmann oder Industriellen.
Also damit ist es nichts. Und nun wird man sich wohl weiter darüber streiten, ob die bisherigen Verleihungen, all die schönen Titel von der bayerischen Regierung wieder kassiert werden müssen.
Die Bestimmung der Reichsverfassung — Artikel 109 — hat ja in letzter Zeit vielfach Kritik gefunden. Diese Kritiken haben darauf hingewiesen, daß mancherlei internationale „Höflichkeits"bezeigungen, zum mindesten bei den Orden, dann aber auch bei gewissen Titulaturen nicht so radikal unbeachtet bleiben sollten. Ein schöner Titel ist etwa wie ein gut sitzender Frack, dessen monotone Schwärze angenehm durch den Glanz eines Ordens unterbrochen wird. Napoleon I. wußte schon, weswegen er die Titel des gestürzten französischen Königreiches wieder- herstellte und die in Frankreich so heiß begehrte „Ehrenlegion" mit der roten Rosette im Knopfloch schuf. Der gute alte Salomo hat eben auch jetzt noch nicht ganz unrecht mit seinem viel zitierten: Alles ist eitel! — wenn er das freilich auch ganz anders gemeint hat.
Der Kamps um die Selbstverwaltung.
Umgemeindungsgesetz vor dem Staatsgerichtshof.
Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich trat zur Behandlung des Klagebegehrens der durch das sogenannte rheinisch-westfälische Umgemeindungsgesetz betroffenen Städte und Gemeinden Lüttring- Hausen, Rheydt, Barmen, Hamborn und Sterkrade zusammen. Die W i r t s ch a f t s p a r t e i im Preußischen Landtag hat sich der Klage angeschlossen.
Die Klage will in der Hauptsache, daß der Staats- aerichtshof die B erfassu n g s w id r i g keit des genannten Gesetzes erkläre. Durch dieses Gesetz seien Artikel 127 der Reichsverfassung und Artikel 70 der preußischen Verfassung verletzt. Die Antragsteller seien durch ■ dieses Gesetz um ihre öffentlich-rechtliche Existenz gekommen. , „
Der Preußische Staat beantragt, alle Klagebegehren abzulehnen. Artikel 127 der Reichsverfassung verbiete nur
Die schwierige Finanzreform
Langwierige MMchrechungen.
Beratungen zwischen Reichskabinett und Reichsregierung.
Die Aussprache über die geplante Reichsfinanzreform wurde am Dienstag eifrig fortgesetzt. Nachdem das Reichskabinett nach stundenlangen Beratungen, die bis in die frühen Morgenstunden des Dienstags dauerten, zu einer gewissen Einigung gekommen war, empfingen der Reichskanzler und der Reichsfinanzminister mit ihren engeren Mitarbeitern die Fraktionsvorsitzenden und Finanzsachverständigen der Regierungsparteien, um diesen das Programm der Reichsregierung vorzulegen. Für Dienstag abend hatten die Fraktionen der hinter der Regierung stehenden Parteien Sitzungen anberaumt, in denen das Finanzkompromiß der Regierung zur Beratung stand; am Mittwoch werden dann die Fraktionsführer der Regierung die Ergebnisse der Fraktionsberatungen überbringen.
Der dem Reichssinanzminister nahestehende Vorwärts veröffentlicht folgende drei Wünsche der Reichs- regicrung zur Finanzreform: Erstens ein Vertrauensvotum, zweitens die Beitragserhöhung zur Arbeitslosenversicherung und die Erhöhung einer Konsumsteuer. (Bier oder Tabak) zum 1. Januar, drittens ein Versprechen der Regierungsparteien, daß sie die Finanz form im Sinne der vom Kabinett beschlossenen Erklärung erledigen wollten.
die Vernichtung der Selbstverwaltung im ganzen, nicht aber die aus Zweckmäßigkeitsgründen notwendig werdende Zusammenlegung einzelner Gemeinden. Das gleiche sei von Artikel 70 der preußischen Verfassung zu sagen.
Die Klage wird verbunden mit zwei verwandten Klagen, jener der Gemeinde Niedergläsersdorf, 6> r p i 8 9 ü 6 e n "nd ier& der Deutschnationa- len Volkspartei gegen Preußen wegen Unzulässig« keit der Veränderung der Grenzen von Landkreisen durch Staatsministerialbeschluß.
Segen Verrohung des polillfthea KamsiS
Wirtschaftliche Depression als Ursache innenpolitischen fln- sriedcns. — Eine Rede Severings im Strafrechtsausschutz.
Im Strafrechtsausschuß des Reichstages wurde der Gesetzentwurf zum Schutze der Republik und zur Befriedung des öffentlichen Lebens beraten. Auf Vorschlag des Vorsitzenden Dr. Kahl sah man in Anbetracht der im Plenum stattge- fundenen Aussprache von einer Generalaussprache im Reichstage ab. Nach den Ausführungen verschiedener Redner der Opposition wandte sich
Reichsminister des Innern Severing
gegen die Unterstellung, er hätte mit der Überreichung einer Denkschrift, in der eine Auswahl von Beispielen für die Hetze gegen den Staat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gegeben werde, irgendeine Überrumpelung der Ausschußmitglieder bezweckt. Die Denkschrift solle nicht etwa eine lückenlose Zusammenstellung der in letzter Zeit vorgekommenen Beschimpfungen der Staatsform sein. Sie beweise dennoch die maßlose Verrohung und Verwilderung der politischen Sitten. Hiergegen müsse die Staatsgewalt einschreiten. Die Öffentlichkeit wisse genau, daß seit der Nicht- erneueruna des Republikschutzgesetzes kaum ein Tag vergehe, an dem nicht irgendwo in Deutschland, zumeist an mehreren Stellen, auf politisch Andersdenkende geschossen, eingeschlagen oder eingestochen werde. Der Zustand staatsbürgerlicher Sicherheit habe einen beklagenswerten Tiefstand erreicht und sinke täglich mehr. Solche Verhetzungen machten sich fast immer in Perioden besonderer wirtschaftlicher Depression oder Unsicherheit bemerkbar.
Auch der Kapp-Putsch fei letzten Endes auf unglückliche wirtschaftliche Verhältnisse zurückzuführen. Damals sei das Reich nicht imstande gewesen, den abgebauten Truppen in ausreichendem Maße Entschädigungen zu zahlen. Ebenso hätten die Unruhen des Jahres 1923 ihre Ursache in der Unsicherheit der Lebenshaltung angesichts des durch die Besetzung des Ruhrgebietes angerichteten wirtschaftlichen Chaos. Der Minister schloß mit der Versicherung, das Gesetz solle nicht parteipolitisch gehandhabt werden, aber es solle sich gegen allen Schmutz und alle Verleumdungen richten, die den reinen Kampf in der Politik, den Kampf mit sauberen Waffen, unmöglich machen.
Im Anschluß an die Ausführungen Severings opponierten Redner der Deutschnationalen gegen eine derartige Oberflächlichkeit der Gesetzgebung und gegen eine Diktatur.
Amerikas Beitritt zum Westgerichtshof.
Die Unterzeichnung der Protokolle.
Die Regierung der Vereinigten Staaten hat in Genf durch den amerikanischen Geschäftsträger in Bern, Moffa, die Protokolle unterzeichnet, die den Weg für den Beitritt der Vereinigten Staaten zum Internationalen Gerichtshof im Haag öffnen. Sobald nunmehr der Amerikanische Senat die unterzeichneten Protokolle ratifiziert hat, werden die Vereinigten Staaten offiziell Mitglied des Weltgerichtshofes im Haag mit den gleichen Rechten und Pflichten der übrigen Mitglieder.
Das sozialdemokratische Organ nennt die innenpolitische Lage als nicht gefahrlos, da sich die Sozialdemokraten mit verschiedenen Vorschlägen des Finanzprogramms nicht einverstanden erklären können. So seien die Sozialdemokraten gegen eine Verminderung der Einnahmen und vor allem gegen die in Aussicht genommene Kopfsteuer. Von feiten der Bayerischen Volkspartei iverden nach wie vor Bedenken gegen die Erhöhung der Biersteuer vorgebracht, die der Reichssinanzminister der Bayerischen Volkspartei dadurch schmackhaft machen will, daß er aus dem Aufkommen der Biersteuer 70 Prozent den Ländern überweisen will. Auch die Erhöhung der Beiträge zur Erwerbslosenfürsorge dürfte kaum ganz kampflos vor sich gehen, da sowohl die Deutsche Volkspartei wie auch die Demokraten nach wie vor Bedenken gegen diese Beitragserhöhung vorbringen.
Das Reichskabinett will trotz alledem sein Reform- programm von dem Reichstag nur als Ganzes annehmen lassen und will auch darauf bestehen, daß ihm am Schluß der Aussprache ausdrücklich das in der Verfassung vorgesehene Vertrauensvotum ausgesprochen wird. Reichskanzler Müller wird im übrigen, wie es heißt, bei der Abgabe der Regierungserklärung sich nicht nur auf die Bekanntgabe eines Rahmenprogramms beschränken, sondern will vielmehr auch Einzelheiten des Finanzprogramms bekanntgeben. Diese Einzelheiten sollen dann nach der Haager Schlußkonferenz dem Reichstag zur Beschlußfassung vorgelegt werden.
Wechsel des hamburgischen Gesandten in Berlin. ij Der Hamburgische Gesandte in Berlin, Senator Dr. ; Strandes (rechts), wird am 31. März seines hohen Alters wegen den Staatsdienst verlassen. Zu seinem Nachfolger ist -
Dr. Piper (links) ernannt worden. J
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Gistgase gegen Deuifchland.
Das Gespenst des rüstenden Deutschlands.
Bei der Diskussion des Budgets in der Französischen Kammer hat der Berichterstatter für das Kriegsbudget, Abgeordneter Bouilloux-Lasont von der Radikalen Linken, seinem Bericht über das Heeresbudget einen Sonder- bericht
über den chemischen Krieg
angefügt. Dieser Sonderbericht ist in der Hauptsache auf Deutschland abgestimmt. Nach einer Schilderung der Deutschland vorgeschriebenen oder von ihm selbst unterschriebenen Bestimmungen über den chemischen Krieg heißt es u. a.: Einerseits scheint das deutsche Oberkommando dem chemischen Krieg ein ganz besonderes Jnteresse ent- gegenzubringen, was sogar bis zu gewissen Ausfuhrungs- maßnahmen geht; andererseits fabriziert und verkauft die deutsche Industrie, die in Verbindung mit dem Heere arbeitet,
chemische giftige Erzeugnisse und Materialien, die für den chemischen Krieg bestimmt sind. Das ist eine gefährliche Aussicht für die Nachbarn Deutschlands, wenn man an die Produktionskräfte der betreffenden Industrie denkt. Die Reichswehr desinteressiert sich nicht an diesen chemischen Versuchen. , , , 2
Der Berichterstatter sucht dann im einzelnen unter Hinweis auf das Budget der Reichswehr und
der Übungen der Reichswehr mit „Nebelzügen" das Interesse der Reichswehr für die praktische Verwertung der chemischen Forschungen barzutun. Er behauptet daß auch die industrielle Tätigkeit im Hinblick auf den chemischen Krieg offenkundig sei. Besonders kämen hierbei die beiden deutschen Sabriken Minimax-Berlin und Stolzenberg- amburq in Frage.
Zu diesen Ausführungen wird von unterrichteter Seite erklärt, daß in Deutschland irgendwelche
Vorbereitungen für den chemischen Krieg nicht bestehen.
-rsailler Vertrag nicht Reichswehr organi-
ift nach flehen
Die von Bouilloux-Lasont angeführte Verwendung von künstlichem Nebel ist nach dem Versailler Vertrag nicht verboten. Nebelzüge bestehen bei der Reichswehr orgam- # satorisch überhaupt nicht, sie werden nur für besondere Ver- suche zusammengestellt. Auch dies verstößt nicht gegen den • Versailler Vertrag. Zu den Behauptungen des französischen Abgeordneten über Beziehungen des Retchswehr- m i n i st e r t u m s mit chemischen Fabriken wird erklärt, daß keine Verbindung zwischen der Firma Stolzen- b e r g und der Reichswehr besteht. Die Firma Stolzenberg hat in Deutschland überhaupt keine Fabrik. Mit der Firma Minima; steht das Reichswehrministerium nur insofern in Verbindung, als es von ihr FeuerlöschaPMrate und Nebelgeräte bezogen hat. .