HersfelöerTageblatt
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Hersfelöer Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis hersfekö m!1 ÜM Bsilagsa: Al!uKe!ertks AntrrhaWuagsblatt / Mach MMÄLAs / HreS «»S GÄslls / Untetbdtanfl Mh Wiffesr Wslehrvüg vsS Kuerwril / Wßrlfchaftliche Tagesfkagerr.
Nr. 291
Donnerstag, den 12. Dezember 1929
79. Jahrgang
Die Klage der rheimsch-ivestsÄischtN Städte angewiesen.
Die kommunale Neugliederung verfassungsmäßig.
Auf die Klage der rheinisch-westfälischen Städte Lüttringhausen usw. wurde vom Staatsgerichtshof für das Deutsche Reiche für Recht erkannt:
„Die Klage der Städte wird abgewiesen. Das preußische Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets vom 29. Juli 1929 ist nicht verfassungswidrig. Auch die anderen damit verbundenen Klagen (Niedergläsersdorf und der preußischen Landtagsfraktion der Deutschnationalen Volkspartei) sind vom Staatsgerichtshof zurückgewiesen worden."
Die Zukunft der Selbstverwaltung.
In der B e g r ü n d u n g der Entscheidung führte der Vorsitzende, Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke, u. a. aus: Es sei von einigen Vertretern der Antragstellerin mit besonderem Nachdruck auf die politische Bedeutung der vorliegenden Streitsache hingewiesen worden und welche Tragweite die Entscheidung des Staatsgerichtshofes nicht nur für das Schicksal der einzelnen vier beteiligten Gemeinden, sondern weit darüber hinaus für die Zu- knmft der Selb st Verwaltung haben werde. Der Staatsgerichtshof aber dürfe auf die Frage, ob eine Verfassungsverletzung vorliegt oder nicht, die Gegensätze der politischen Auffassungen nicht in Rechnung stellen.
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. Ordnungsverletzmig und Slätrnbezng.
Deutscher Reichstag.
(113. Sitzung.) CB. Berlin, 11 Dezember.
Die erste und die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Bestimmungen über die E n t s ch ä d i g u n g der Mitglieder des Reichstages von 1927 wird verbunden mit den Vorschlägen des Geschäftsordnungsausschusses über die Ver- schärsung der O r d n u n g s b e st r m m u n g e n im Reichstag. Die Skiii'' ' " ' • ■ ■ • " - -- — ' •
gen im Reichstag.
. Eerstattung hat der sozialdemokratische Abgeordnete Heimann. Mach den neu vvrge,emagenen äoucimufie« fvu der Präsident ein Mitglied wegen
gröblicher Verletzung der Ordnungsbestimmnngcn bis zu 30 Tagen von den Verhandlungen ausschließen können. Wenn das Mitglied trotzdem den Saal nicht verläßt, dann zieht es sich dadurch den Ausschluß von weiteren 30 Sitzungstagen zu. Für die Zeit des Ausschlusses ruht die Berechtigung zuqr
Bezüge der Diäten
und zur Benutzung der Fretfahrkarte. Wenn ein Redner dreimal in derselben Aussprache zur Ordnung oder zur Sache gerufen wird, kann ihm der Präsident das Wort entziehen oder sonstige in den neuen Maßnahmen vorgesehene Mittel anwenden. Die Anträge zur Herbeirufung eines Reichsministers sollen der Unterstützung von 30 Mitgliedern bedürfen.
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Das Wort nimmt zuerst der Abg. Graf-Thurmgen von den Deutschnationalen Er lehnt die Ausschutzvorlage ab. Die darin vorgeschlagenen Verschärfungen der Ordnungsmaß- nahmen tragen das Kennzeichen der Gelegenheitsgesetzgebung. Die Deutschnationalen seien immer bereit, die Stellung des Präsidenten zu stärken, aber sie könnten keiner Regelung zu- stimmen, die ein
mungsmatz-
Eingreifen in die Verfassung bedeutet. Diese Verfassung garantiert den Abgeordneten die Diäten und die Freikarten. Auch sei der Ausdruck „gröbliche Verletzung der Ordnung" durchaus unbestimmt.
Nunmehr nimmt das Wort der Präsident des Hauses, Lobe. Er bedauert es, daß Vizepräsident Gräf und die Deutschnationalen in diesem Falle nicht mit der Mehrheit einverstanden seien. Es handele sich nicht um ein überstürztes Gelegenheitswerk, sondern die entsprechenden Anträge liegen schon feit einigen Jahren vor. Es ist nicht beabsichtigt, das freie Wort zu beschränken, auch nicht der Opposition die Bewegungsfreiheit, aber die Opposition dürfe nicht berechtigt sein, die" sachlichen Gegner durch Skandal am Reden zu hindern. Das Recht auf die Diäten und Freifahrkarten steht nicht fo hoch wie das Recht auf Ausübung des Mandats. Die Öffentlichkeit spricht bei derartigen Skandalszenen, wie sie hier vorgekommen sind, nicht von den schuldigen Abgeordneten oder den Fraktionen, sie sagt einfach:
So geht es im deutschen Parlament zu!
Abg. Picck (Komm.) bezeichnet die Ausschutzvorschläge als kleines Ausnahmegesetz im Gegensatz zu den großen Ausnahmegesetzen gegen die Stommuniften. Er ergeht um bann in längeren Ausführungen, die sich scharf gegen die Sozialdemo-
traten richten. , , . , , „
Dr. Bredt (Wirtschaftspartei) erklärt, es sei durchaus st, ob die neuen Ordnungsbestimmungen verfassungs-
Abg. ®r.
Abg. Dr. Bredt (Wirtschaftspartei) erklärt, es sei durchaus zweifelhaft, ob die neuen Ordnungsbestimmungen Verfassungs- än-dernd waren. , , . , . „ , ...
- - Frick (Rat.-Soz.) wendet sich bei seiner Rede über die neuen Bestimmungen gegen den Abg. Heilmann und greift diesen als „Juden" an. Präsident Löbe rUft
den Abgeordneten Frick zur Ordnung,
weil er beleidigend habe wirken wollen.
Nunmehr folgt die Abstimmung. Die Änderungen der Geschäftsordnung werden mit 304 gegen 51 Stimmen bei 49 Enthaltungen der Deutschnationalen m namentlicher Abstimmung a n g e n o m m e n. Die von den Mehrheltsparteien beantragte entsprechende Gesetzesändermig wird m zweiter Beratung genehmigt. Gegen die dritte Beratung wird Widerspruch erhoben. , , . . ... ..
Die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die
Regelung älterer staatlicher Renten folgt. Entschädigungslos fortfallen sollen Renten, die als Ausgleich für den Verlust von Leibeigenschaftsrechten oder ähnlichen Rechten begründet sind.
Abg. Heilmann (Soz.) bezeichnet die Aufwertung der Renten im Ausschuß aus 10 Prozent als einen Fortschritt gegenüber dem jetzigen Zustand.
Aba. Dr Lanemanu lDtn.): Meine Fraktion lehnt die
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Die Regierung bleibt fest.
Der Standpunkt der Parteien zur Steuerreform.
Das Reichskabinett beschloß, wie verlautet, in seiner Sitzung am Mittwoch, daran festzuhalten, daß das Finanzprogramm als Ganzes unverändert angenommen werden muß und daß sie mit dem Finanz- programm stehe und falle; sie wird die Entscheidung „i n offener Feldschlacht suchen", indem sie nicht nur die unveränderte Annahme des Finanzprogramms, sondern auch die Bekundung des ausdrücklichen Vertrauens des Reichstages für ihre Gesamtpolitik einschließlich des Finanzprogramms fordert. Wie weiter verlautet, hat das Kabinett diesen Beschluß einstimmig gefaßt und wird die Erklärung über das Finanzprogramm am Donnerstag im Reichstag abgeben.
Der Reichskanzler bemühte sich in einer langen Besprechung mit den Fraktionsführern, diese zu einer Annahme wenigstens der Grundzüge des Reformprogramms zu veranlassen. Der Vorschlag ist ausgetaucht, das von der Regierung verlangte Vertrauensvotum in der Hauptsache auf eine Billigung der Gesamtpolitik des Kabinetts zu beschränken und daneben die Notwendigkeit einer gründlichen Finanzreform kurz zu betonen.
Der große Finanzreformplan der Regierung ist bei seiner Durchberatung innerhalb der Fraktionen der Regierungskoalition sehr schnell auf die größten Schwierigkeiten gestoßen. Es gibt keine einzige Partei, die ihm unbedingt zustimmt. Vermehrt werden diese Schwierigkeiten noch dadurch, daß ein Teil des Reformprogramms, nämlich die Heraufsetzung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung sowie die Erhöhung der Tabaksteuer, bis zu den Weihnachtsferien des Reichstages durchberaten und angenommen sein soll, damit beide am 1. Januar 1930 in Kraft treten.
Für dieses „Sofortprogramm" ausgesprochen während die Deutsche VoDks Parte, mit der sofortigen Erledigung dieser beiden Steuervorlagen, vor allem mit der Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, sich nur unter der Voraussetzung einverstanden erklärte, daß dieses „Sofortprogramm" nicht gesondert, sondern mit den anderen Steuervorlagen erledigt wird.
Stark ist der Widerstand gegen das Finanz- Programm der Regierung auch bei der Sozial- demokratie. Der Regierung wird entgegengehalten, daß diese Vorschläge viel zu unbestimmt seien, als daß sie zur Grundlage eines Vertrauensvotums für die Regierung gemacht werden könnten, durch das besonders die Sozialdemokratische Partei gebunden wäre. Hingegen scheint die Fraktion bereit zu sein, der Regierung für die Fortführung der bisherigen Politik nach außen hin ihr volles und bindendes Vertrauen auszusprechen, um sie für die Erledigung des Yonng-Plans auf der Haager Konferenz zu stützen.
Die Sieuerpkäne.
Man darf als ziemlich sicher annehmen, daß es sich bei den entsetzenden Reichstagsberatungen über die große Steuer- undFinanzreform in großen Umrissen um drei Gruppen handelt: Steuererhöhungen, Steuersenkungen, Finanzausgleich.
Um das Unangenehme, die Steuererhöhungen, vor- wegzunehmen, so handelt es sich dabei bekanntlich um die Heraufsetzung der B i e r st e u e r um 50 Prozent, also um etwa 5 Mark pro Hektoliter. Dieser Vorschlag, der eine um 160 Millionen vermehrte Steuereinnahme erbringen soll, war vom jetzigen Reichsfinanzminister bereits im
Vorlage ab. "Es handelt sich hier um ein verfassungswidriges Sonderges^gma^. z^ ). $u Vorlage ist der letzte Abschnitt des Problems der Fürstenabfindung. Sie bringt das formale Recht mit dem lebendigen Rechtsbewutztsein in Einklang.
Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) ist für die Vorlage in der Ausschußfassung, da zurzeit keine bessere Lösung zu finden sei. Gegen die Vorlage sprechen noch die Abgg. Ma»lowsti (Komm.) und von Lindeiner-Wildau (Dtn.). Die Notwendigkeit der Vorlage betont der Abg. Ehlermann (Dem.).
Bei der Schlußabstimmung für daS ganze Gesetz werden 302 Stimmen dafür, 106 Stimmen dagegen bei 9 Stimmenthaltungen gezählt. Die Vorlage ist mit der für Verfassungsänderungen notwendigen Zweidrittelmajoritat an
genommen.
Das Haus vertagt sich auf Donnerstag zur Entgegennahme einer Regierungserklärung.
Fortdauer des rMchen Angriffs in China
Sowjetrussische Flugzeuge bombardieren strategische Punkte.
Amtliche Berichte japanischer Konsuln in China stellen fest, daß sowjetrussische Flugzeuge auch nach der Paraphie- r u n g des russisch-chinesischen Abkommens mit der Bombardierung verschiedener wichtiger strategischer Punkte fortfahren. Der Zweck dieser Bombenabwürfe wird auf japanischer Seite darin gesehen, einen Gesinnungswechsel der Chinesen vor der Inkraftsetzung eines Abkommens zu verhindern.
I Frühfahr bei den Etatsberatungen gemacht, damals aber abgelehnt worden. Der zweite ist die Erhöhung der Steuer auf die Z i g a r e t t e n, und zwar der Banderolen- ebenso wie der Materialsteuer, ferner auf den Rauchtabak, nicht aber auf die Zigarre. Hinzu kommt der Vorschlag einer Kontingentierung in der Zigarettenindustrie, also einer Verteilung der Erzeugung auf die einzelnen Fabriken. Und schließlich ist als ganz neue Steuer geplant: jedes wahlberechtigte Mitglied einer Gemeinde soll einen Verwaltungskostenbei- t r a g zahlen, der natürlich gestaffelt ist nach bestimmten steuerlichen Gesichtspunkten und dessen Ertrag eben nur den Gemeinden zufällt. Schön ist der Name nicht, den man ihm schon gegeben hat: Kopf st euer. übrigens soll sie in ein bestimmtes Verhältnis zu den sonstigen Ge- meinderealsteuern, also vor allem den Gewerbe- und Grundsteuern gebracht werden. Wieviel diese Belastung erbringen wird, läßt sich heute auch nicht annähernd.sagen. Die Erhöhung der Tabak- und Biersteuer soll einen ^ 'rr- ertrag von etwa 400 Millionen erbringen, so daß man oA diesen Steuern auf eine Gesamteinnahme von etwa 1,75 Milliarden rechnet.
Angenehmer zu hören ist die Kunde von den Steuersenkungen. Bloß wird es ziemlich lange, nämlich volle drei Jahre, dauern, bis sie ihre letzte Stufe erreicht haben. Das gilt aber nur für die Heraufsetzung der untersten Grenze bei der Einkommenbesteuerung, die in diesen drei Etappen erfolgt, während es bei der Jndustrie- obligationensteuer sogar fünf Jahre dauert, bis sie ganz aufgehoben ist. Der steuerfreie Lohnabzug wird dann 1800 Mark betragen, die einzelnen Stufen werden „breiter" gemacht und die Höchstbesteuerung mit bisher 45 Prozent wahrscheinlich auf 33% Prozent heruntergesetzt. Daß auch die Steuer auf Vermögen unter 20 000 Mark beseitigt wird, hat seinen Grund darin, daß die Erhebung der Steuer in diesen Stufen sich finanziell nicht lohnt.
steuer um 20, später um weitere 10 Prozent; diese Realsteuern passen überhaupt kaum noch in unser heutiges Steuersystem und bedeuten eine besonders drückend empfundene Belastung. Ganz aufgehoben wird die fchon vor einiger Zeit ermäßigte Zuckersteuer ebenso wie — für die Landwirtschaft ist das von großer Wichtigkeit, da es sich um einen Betrag von alljährlich etwa 100 Millionen handelt — die Rentenbankzinsschuld. Aufgehoben wird, einem alten Wunsche der Börse zufolge, wenigstens ein Teil der Kapitalertragssteuer und aus gleichem Grunde erfolgt auch eine Senkung der Gefellschafts- und der Wertpapiersteuer; vielleicht wirkt das belebend auf das fast hoffnungslos daniederliegende Börsengeschäft.
über die dritte Gruppe, den Finanzausgleich, erfährt man bisher nur ganz allgemeines. Länder und Kommunen werden natürlich entschädigt werden müssen für den Ausfall von Steuereingängen, den die Reform ihnen verursachen muß, — aber es wird auch schon eine Verschärfung der Aufsicht über die Finanzgebarung der Kommunen angekündigt. Wird die „Beratungsstelle" bleiben? Wird, was angedeutet ist, ein „Rechnungshof" als Prüfstelle eingerichtet werden?
Nur lose steht damit in Zusammenhang, daß — die erste spürbare Auswirkung der ganzen Reform! — die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung erst ö h t werden. Dies und die Regelung der schwebenden Entschädigungs- und Auswertungsansprüche der Länder an das Reich lenkt schon hinüber zu einem anderen Teil der Finanzreform, über den aber bisher gar nichts gesagt ist: schleunigste Sanierung der Kassenlage des Reiches. Das ist allerdings ein Kapiiel, das zu erledigen vielleicht schwieriger ist als die ganze Steuerreform.
Die deutsche Industrie sum Reichssinanzprogramm.
Am 12. Dezember hält der Reichsverband der Deutschen Industrie in Berlin eine außerordentliche Mitgliederversammlung ab, um zu dem Finanz- und Steuerprogramm Stellung zu nehmen, über dieses Thema werden Dr. Silverberg (links), Präsidial- und Vorstandsmitglied des Reicksverbandes, und Direktor M ü ller-Orlinghausen (rechts), Mitglied des Reichswirtschastsrates, eingehend referieren.