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HersfelöerTageblatt

Hersselöer Kreisblatt Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö mit be» Beilaam: IlluSelertes AatschattunssbLaLi / N«ch ULlsmhZiÄ / HerS AM GÄstts / AnieehsttsAS « Wissen BelehrsAg 8»S KWZWZll / WMLaftllÄe TsMSfesgeL

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Rr. 296

Mittwoch, den 18. Dezember 1929

rg. gahrgeng

Aus eigener Krafi.

Betrachtungen zu Deutschlands Finanzlage.

Wie eine schwere, dunkle, mit Sorgen bis zum Platzen gefüllte Wolke hängt der Ultimo Dezember über der ReichskassenverWallung und über so mancher Stadtkämmerei in Deutschland.Nach Golde drängt doch alles, ach, wir Armen!" seufzt schon Gleichen imFaust" und wer heute in Deutschland Säckelmeister irgendeiner öffentlichen Kasse ist, seufzt in denselben Tönen und versucht vergeblich, den Hüter des letzten deutschen Schatzes, den Reichsbankpräsidenten, zur Milde und Nachgiebigkeit zu stimmen, Hilfe aus dem Ausland holen zu dürfen.

Gegenstand heftigster Angriffe ist Dr. Schacht dar­um geworden; aber er hat auch energische Befürworter seiner Krediteinschränkungspolitik gefunden. Dem Reichs­präsidenten selbst hat er Bortrag gehalten über die gesamte Lage auf dem Gebiet der Kreditpolitik, die für Deutsch­lands öffentliche Kassen nur eine Kreditnot bedeutet. Lange hat er hernach mit den Mitgliedern des Kabinetts und den Führern der Reichstagsfraktionen Besprechungen ab­gehalten; zwischendnrch wurde der Stadt Berlin zwar eine Ausländsanleihe abgelehnt, dafür aber eine Inlands­anleihe vermittelt kurzum, es hat mehr als nur den Anschein, als ob Dr. Schacht sich mit aller Energie als Sanitätsrat" b e t ä t i g t, unter Einsetzung seiner Persönlichkeit eine baldige Sanierung namentlich der Reichssinanzen erzwingen will und von den Beteiligten auch Opfer, und zwar recht große Opfer, dafür zu bringen verlangt.

Auf einen einigermaßen gesunden Boden will er auch die Ausländsanleihe gestellt wissen, die das Reich haben muB, um den finanziellen Forderungen gerecht werden zu können, die der Ultimo Dezember an die Reichs- kassenverwaltung stellen wird. Dr. Schacht hat kein Hehl daraus gemacht, daß ihm hierfür die Einnahmen noch als zu gering erscheinen, die auf Grund desSofortpro­gramms" in seiner bisherigen Form hereinkommen sollen. Die Tabaksteuervorlage zwar soll nun so wie sie von der Regierung vorgeschlagen ist abgesehen von der Ein- __schränkuna. daß sich die Kontingentierung der Betriebe und ihrer Erzeugungsmengen nur auf anderthalb Jahre erstrecken wird schnellstens im Reichstag ein- und durch­gebracht werden, aber die Erhöhung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, dieses besondere Schmerzenskind der Reichskassenverwaltung, wird nicht, wie ursprünglich vorgeschlagen, bereits am 31. März 1930 wieder beseitigt werden, sondern erst am 30. Juni. Infolge des weiteren Drängens des Reichsbankpräsidenten, im Interesse der Liquidität der Reichskasse über noch größere Steuerein­gänge zu verfügen, spricht man davon, daß auch die Heranssetzung der Biersteuer vielleicht schon sehr bald er­folgen mag. Hatte er doch zuerst verlangt, daß seinerseits nur dann eineEmpfehlung" der geplanten Auslands- anleibe für das Reich gegeben werden könnte, wenn aus den Steuer- und Beitragserhöhungen ein Mehrertrag von 500 Millionen sichergcstellt sei.

Bon der ganzen Steuerreform wird das deutsche Volk zu allererst und recht bemerkbar die Erschwerung der Lasten spüren, und das kann den immer lauter werden­den Ruf nur noch verstärken, daß ein Sparprogramm als Ergänzung bitterste Notwendigkeit ist. Im Haus- haltsausschuß sind die Vorschläge der Deutschen Volks­partei, dem ja bereits seit langem amtierenden Sparkom- missar viel größere Rechte einzuräumen, nicht auf über­mäßig viel Gegenliebe gestoßen. Man begründet diese Zurückhaltung damit, daß die Ausgaben des Reiches zum größten Teil aufZwangsläufigkeiten" beruhen, ebenso wie dieses Argument ja auch von den Kommunalverwal- tnngen angeführt zu werden pflegt. Der Reichsbankprä­sident dürfte aber Wohl darauf verwiesen haben, daß der Druck der fjnanziellen Notlage beim Reich wie bei den Ländern und Gemeinden doch vielleicht noch stärker ist als so manche dieserZwangsläufigkeiten". Berlin setzt die Tarife seiner Versorgungsbetriebe Herauf, . Dresden, das sich gleichfalls in größten finanziellen Schwierigkeiten befindet und auf die Kreditsuche gegangen ist. wird dann Wohl auch nach entsprechender Einnahmesteigerung sich umschauen müssen, und noch so manche andere Kommune beizeiten sich mit dem Gedanken vertraut machen, daß der bequeme Weg einfacher Anleihebegebung versperrt worden ist.

Man geht Wohl im Hinblick auf die Aktion, bei der Dr. Schacht seinen Einfluß und seine Macht eingesetzt hat, nicht fehl in der Annahme, daß Deutschlands kredit- politische Lage deswegen schnellstens einigermaßen in Ord­nung gebracht werden muß, weil die H a a g e r Schluß- k o n f e r e n z bevorsteht, die endgültige Fassung des Aoung-Planes international geregelt werden soll. Sonst ist dort die Kräfteverteilung noch ungünstiger für Deutsch­land, als das an und für sich schon der Fall ist. Nicht die dann in Aussicht stehenden Ersparnisse sollen die Grund­lage für eine Sanierung der deutschen Finanzen und da­mit auch des deutschen Kredits ergeben, sondern der Wille, aus eigener Kraft und unter eigenen Opfern aus den großen Schwierigkeiten sich heransznarbZ: -

Wendung im chinesischen Bürgerilneg?

Selbstmord des Führers der Aufständischen.

Wie aus Nanking amtlid; gemeldet wird, hat Tschangfat- kwei, der Führer der Aufständischen, der in den letzten Wochen der Zentralregierung große Schwierigkeiten in Südchina be­reitet hat, am 12. Dezember Selbstmord begangen, nachdem sein Versuch, die Stadt Kanton den Regierungstrup, en zu ent­reißen, mißlungen war.

Beamte und Volksbegehren

Verfaffungsklage in Leipzig.

Dürfen Beamte am Volksbegehren teilnehmen?

Vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich fand unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten Dr. Bumke die Verhandlung in der verfassungsrechtlichen Streitsache der Fraktion der Deutschnationalen Volkspartei des Preußischen Landtages gegen das Land Preußen über die Frage, ob die Eintragung in die Listen für das Volks­begehren und die Teilnahme am VolksentscheidFreiheits­gesetz" für die preußischen Beamten mit ihren Dienst­pflichten vereinbar sei und ob demgemäß die Stellung­nahme der preußischen Regierung in dieser Frage ver­fassungswidrig ist oder nicht. Die deutschnationale Land- tagssraktion wird durch Rechtsanwalt Dr. Seelmann- Eggebert vertreten. Für die preußische Staatsregierung sind erschienen die Ministerialdirektoren Dr. Badt und Dr. Brand, Ministerialrat Dr. Schütze und Oberregierungsrat Dr. Hoch. Das Reichsministerium des Innern hat als Kommissare die Ministerialräte Förster und Dr. Löwen­thal entsandt. Der vor dem Staatsgerichtshof zur Ver­handlung kommende Antrag der Deutschnationalen Volks­partei lautet:

Der Staatsgerichtshof wolle beschließen, daß die Teilnahme der preußischen Beamten am Volksbegehren und Volksentscheid grundsätzlich zulässig und daß die dagegen gerichteten Kundgebungen des preußischen Staatsministeriums verfassungswidrig sind.

Auf eine Anregung des Vorsitzenden hin ergänzte der Vertreter der Klagepartei den Antrag dahin:

Die Teilnahme der preußischen Beamten am Volks­begehren und Volksentscheid durch Eintragung in die Listen und Stimmabgabe ist ohne Einschränkung im übrigen innerhalb der Grenzen des Disziplinarver­fahrens zulässig."

Ministerialdirektor Dr. Badt erklärte auf eine Frage des Vorsitzenden, daß in Preußen, soweit es ihm bekannt seif in keinem einzigen Falle wegen der Einzeichnnng in die Ein- tragnngslifle ein Verfahren gegen Beamte eingeleitet worden ist. Ministerialrat Dr. Förster gab für das Reichsministerium des Innern die Erklärung ab, daß zum mindesten ein Ver­fahren, wenn es schon eingeleitet worden sein sollte, nicht zur Durchführung gekommen ist. Rechtsanwalt Dr. Seelmann- Eggebert überreichte eine Anzahl Schriftstücke zum Beweise dafür, daß direkte oder indirekte Verbote an Beamte, sich am Volksbegehren w beteiligen, zu verzeichnen seien, namentlich

Die Wshuungspsliiik des Reiches.

Deutscher Reichstag.

(118. Sitzung.) OB. Berlin, 17. Dezember.

Das Haus setzt die Beratung der

Reichsrichtlinien für das Wohnungswesen fort. Reichsarbeitsminister Wissest gibt dazu erklärende Aus­führungen. Eine grundlegende Änderung in den Wohnungs­verhältnissen kann nur durch umfassenden Neubau von Woh­nungen erreicht werden. Die vorliegenden Richtlinien nennen nur die dringendsten Aufgaben. Darauf muß man sich beschrän­ken wegen der unbefriedigenden Finanzlage, der Schwierig­keiten aus dem Pfaudbricfmarkle und dem Beschluß des Städte- tages über die Beschränkung des Wohnungsbaues. Es sollen keineswegs hier wieder neue Zwangsgesetze eingesuhrt, son­dern nur bereits bestehende Gesetze und Verordnungen wieder in vollem Umfange durchgeführt und den Verhältnissen ange- Ä werden. Gegenwärtig beschäftigt sich das Kabinett mit Reichsheimstättenentwurs.

Das Ziel unserer Wohnungspolitik

ist die Herstellung von Wohnungen, die auch der breiten Masse der arbeitenden Bevölkerung mit geringem Einkommen erreich­bar sind. Von 1926 bis 1928 sind etwa

700 000 Wohnungen neugebaut

worden. Im Jahre 1929 ist die Bautätigkeit im allgemeinen befriedigend gewesen in den Groß- und Mittelstädten. In diesen Städten sind bis Anfang November 116 000 Wohnungen errichtet worden. 1928 betrug der Anteil der privaten Unter­nehmer an den Bauten 72 Prozent, 20,4 Prozent waren von ge­meinnützigen Baugesellschaften, 7,6 Prozent von öffentlichen Körperschaften errichtet worden. Im nächsten Jahre drohen leider die Neubauten zurückzugehen aus Mangel an Mitteln aus dem Kapitalmarkt. Ohne Hauszinssteuer, ohne die Hilfe der Länder lind der Gemeinden und der Sozialversicherungs- träger würde die Bautäligkeit wahrscheinlich ganz erliegen. Das muß bei der kommenden Finanzreform berücksichtigt wer­den. Unerträglich für den Wohnungsbau wäre die Verminde­rung der Hauszinssteuermittel. Der notleidende Hausbesitz soll möglichst

Reparaturhypotheken

erhalten. Der Minister bittet zum Schluß, die Richtlinien sofort zu verabschieden.

Abg. Frau Dr. Hertwig-Bünger (D. Vp.) spricht für Be­schränkung des Enteignungsrechtes auf allerdrmgendste Fälle. Die Abgeordnete begründet eine Entschließung, Welche Ein­wirkung der Reichsregierung aus Länder und Gemeinden fordert, um

die baldige Aufhebung der Wohnungsämter herbeizuführen.

Abg. Wendt (Soz.) will umfassende Wohnungspslege in den Allwohnungen. Dadurch würde auch gegen das Woh- uungselend eingeschritten. Der Wohnungsbau müsse heute nach anderen Grundsätzen betrieben werden als in der Vorkriegs­zeit. Von einer Aufhebung der Zwangswirtschaft kann nicht die Rede sein, solange das Wohnungselend fortbesteht.

Abg. Troßmann (Saht. Vp.) hält eine Beseitigung der Zwangswirtschaft gegenwärtig nicht für möglich. Er fordert

von Provinzialbehörden. Ministerialdirektor Dr. Badt er­klärte, daß kein einziger Fall eines Verbots durch eine Nach­geordnete Behörde der Staatsregierung bekanntgeworden fei. Dagegen hätten die Behörden vielfach in der Weise Stellung genommen, daß sie erklärt haben, selbstverständlich sei jeder Beamte völlig unbehindert, sich einzuzeichnen; es werde aber gehofft, daß jeder nach sorgfältiger Prüfung selbst wisse, was er zu tun habe. Zweifellos sei es, auch nach dem Urteil von anerkannten Autoritäten, zu bejahen, daß das Eintreten für das Volksbegehren unter das Disziplinarrecht falle. Nach Er­örterung dieser Vorfragen nahm Rechtsanwalt Dr. Seelmann- Eggebert das Wort, um in längeren Ausführungen die Aktiv­legitimation der Landlagssraktion und die sonstigen Fragen verfahrensrechtlicher Art im einzelnen näher zu begründen.

Ministerialdirektor Badt führte dann aus: Nach den bis­herigen vorläufigen Schätzungen hätten sich 800010 000 Staats- und Neichsbeamte trotz der Warnung in die Listen ein­getragen, ebenso 30 00040 000 Kommunalbeamte. Der § 4 des Freiheitsgesetzes habe sogar den Anlaß zu einer Spaltung in der Deutschnationalen Partei gegeben. Das beweise die Rich­tigkeit der Anschauungen der preußischKi Staatsregiernng. Preußen verneine die Frage, ob

die Warnung des preußischen Ministerpräsidenten an die Beamten

ein gerichtsfähiger Akt sei. Wenn die Beamten sich aus dem Umwege über eine Fraktion an den Staatsgerichtshos wenden könnten, so würde das eine völlige Verwischung des Begriffs der Aktivlegitimation bedeuten. Zum Schluß betaute Miui- sterialdirektor Badt, daß feinem Beamten das Recht verwehrt werden solle, sachliche Kritik an den Maßnahmen der Regie­rung zu üben. Hier handele es sich aber nicht um eine Be­schränkung des Rechtes der freien Meinungsäußerung, sondern um eine Reinigung des politischen Lebens.

Hierauf trat eine Verhandlungspause ein.

Im weiteren Verlauf der Verhandlungen vor dem Staatsgerichtshof faßte der Vorsitzende, Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke, seine weiteren Fragen, die er zu stellen habe, folgendermaßen zusammen: X Inwieweit steht das spezielle Volksbegehren, also das Volksbegehren, das hier den konkreten Tatbestand bildet, einer Teilnahme von Beamten intsf«c-n4 2Inwieweit.ist in den Kuntm.eHnNL'' und sonstigen Maßnahmen der preußischen Regierung in bezug auf dieses Volksbegehren eine Verfassungsverletzung zu er­blicken, unter der Voraussetzung, daß die eine oder andere Frage bejaht oder verneint werden würde? 3. Inwieweit hat der Ablauf des ersten Aktes der ganzen Volksbegehrensaktion und wie weit der bisherige Verlauf des zweiten Aktes die ganze Sache als noch akut oder als nicht mehr akut erscheinen lassen?

Die Verhandlung wurde dann auf Mittwoch vormittag vertagt.

aver AUsyevung aller Einrichtungen, welche den Wohnungs­bau hemmen und zur Ausbeutung der Wohnungsuchenden ereil. Vor allen Dingen muß der Bureaukralismus im Huungswesen beseitigt werden.

Abg. Dr. Steiniger (Dtn.): Eine größere Einheitlich­keit auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungswesens muß angestrebt werden. Die Vorschläge für eine dauernde Wohnungspflege sind gut, sie müssen aber auch richtig durch- geführt werden.

Der Abgeordnete Steiniger stellt schließlich die Frage, ob wir überhaupt berechtigt seien, mit teuren Anlandskrediten in Großstädten Wohnungen für diejenigen zu bauen, die von aus­wärts gekommen sind, ohne eine Wohnung zu haben.

Abg. L i p i n s k i (Soz.) begründet einen von Sozialdemo- kraten, Zentrum, Demokraten und der Deutschen Volkspartei eingebrachten Gesetzentwurf, nach dem die Rückflüsse aus den für den Wohnungsbau bereitgestellten Mitteln auch weiterhin in vollem Umfange dem Wohnungsbau und der Landsiedlung zugeführt werden sollen.

Abg. Schumann (Komm.) verlangt Beseitigung der Haus­zinssteuer, Enteignung des Bodens und Herabsetzung der Mieten.

Abg. Tremmel (Ztr.) sagt, 80 Prozent aller Neubauwoh­nungen seien mit Hauszinssteuermitteln gebaut. Der Wohnungsbau durch die Gemeinden dürfe nicht auf die Dauer erhalten bleiben.

Dem Antrag Lipinski stimmt der Abgeordnete zu.

Abg. Linke (Wirtschaftspartei) lehnt die Richtlinien ab. Sie würden die Zwangswirtschaft nur verewigen.

Es folgt dann die Abstimmung. Vor der Abstimmung wird auf Antrag des Zentrums bei den Aufgaben der Wohnungspolitik die Wohnungsaufsicht gestrichen; ferner ge­strichen wird die Ermächtigung der Gemeinden, das im Ge- meindebezirk belegene Grundeigentum zu übernehmen und uniznlegen, weiter die Bestimmung, daß größere Bauvorhaben tunlichst einheitlich vergeben werden sollen. Sonst werden die Richtlinien mit den Stimmen der Regierungsparteien ohne die ' ,;mmen der Deutschen Volkspartei in der Ausschußsas- s u n g a n g e n o m in e u.

Die Deutsche Volkspartei beantragt, die Richtlinien noch­mals dem Hanshaltsausschuß zu überreifen, um sie auf ihre finanzielle Tragweite zu prüfen. Der Antrag wird ab ge­lehnt. Der mit der Beratung verbundene Gesetzentwurf über die Verwendung der Rückflüsse aus. Hauszinssteuec- mitteln wird in zweiter Beratung angenommen. Der brLu.i Beratung wird widersprochen.

Das Haus vertagt sich auf Mittwoch.

Einsturz einer Mauer.

Drei Arbeiter verschüttet.

Wie aus Kattowitz gemeldet wird, stürzte in Eichenstu in­folge mangelhafter Stützung beim Rbmonticrcn des früheren Jdaschnchtcs eine Mauer ein und begrub drei Arbeiter unter sich. Zwei wurden getötet, der dritte konnte nur mit schweren Berletzunge» aus den Schuttmassen geborgen werden.