Hersfel-erTageblatt Hersfelöer Kreisblatt Amtlicher Anzeiger für den Kreis yersfelö
Mit den Verlasen: Illustriertes AuterbattuagsdlaLt / Nach Drissadelch / HrrS a«S GH ü!? / Uuterhattuug und Wissen Belrhrvvg und KurrNeil / WEettchaftlicke Taaesfreseu
MzttgrnprA»: vt» einfältige Petitzeile 15 Pfennig, bit Reklamezeile 50 Pfennig. (Smnüschrist Korpne). Bei wlröerholongrn wird ein entsprechender Preisnachlaß gewährt. ♦ Für Oft Schristleitung verantwortlich: Zranz Funk in Hrrsstl-.^ Fernsprecher Nr. S
Monatlicher Sezugrvreto: durch Mb Post bezogen 1.50 Reichs-Mar?, ausschließlich vestellgelo, für ljersfelö 1*20 Reichs mark bei freier Zusträuni-, fSr stbboter 1.00 Reichs-Mark. ♦ druck und Dertag von Luowig i Funks Such-ruckere! in Yersfel-, Mitglied des VdZV.
Nr. 298 Areitas, den 20. Dezember 3929 79. Jahrgang
Entscheidung im Streit zwischen Preußen und den Deutschnationalen.
Werbetätigkeit
der Beamten unter Umständen unzulässig.
In der Verfassungsstreitsache der deutschnationalen Fraktion des Preußischen Landtages gegen das Land Preußen um die Frage der Zulässigkeit einer Beteiligung der Beamten am Volksbegehren „Freiheitsgesetz" hat der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich seine Entscheid dung nunmehr gefällt. Sie lautet:
„Die im Artikel 130, Absatz 2 der Reichsverfassung den Beamten gewährleistete Freiheit ihrer politischen Gesinnung umfaßt das Recht, sich bei einem zugelassenen Volksbegehren ohne Rücksicht auf dessen Inhalt einzutragen und bei einem Volksentscheid abzustim- nien. Die loeitcrgehenden Anträge werden abgewiesen."
Dieses vorsichtige und zurückhaltende Urteil legt zwar die Freiheit der politischen Entschließung eines Beamten im gegebenen Falle fest, geht jedoch auf die beim letzten Volksbegehren entstandene Frage der d"M Beamten übergeordneten Disziplinarbefugnis nicht ein. Die Entscheidung bejaht auch in ihrer Begründung das Klage- recht der Landtagsfraktion, das Preußen bestricken hatte, billigt aber weiter den Disziplinargerichten zu. im einzelnen Falle prüfen zu dürfen, ob bei einem Volksbegehren der Inhalt derart ist, daß die Beamten sich mit Hinsicht auf ihre besonderen Pflichten sich daran nicht beteiligen können und keine Werbetätigkeit dafür ausüben dürfen.
Aus der Begründung.
„Der Staatsgerichtshof nimmt das Vorliegen einer Verfassungsstreitigkeit innerhalb eines Landes an Verfassungs- streitigkeiten im Sinne der Reichsverfassung sind nicht bloß Streitigkeiten zwischen Organen eines Landes über ihre Teilnahme an der Ausübung der Staatsgewalt, vielmehr ist in der bisherigen Rechtsprechung anerkannt, daß auch andere, in der Verfassung begründete Rechte im Wege der Verfassungsklage seiner Entscheidung unterbreitet werden können.
Zur Führung dieser Versaffungsstreitigkeit ist die ~ Antragstellern, berechtigt.
Entscheidend ist das berechtigte Interesse, das die Deutschnationale Volkspartei als Mitträgerin des Volksbegehrens an dessen ungehemmter Durchführung hat.
Nun ist es allerdings richtig, daß das preußische Staats- miuisterium den ihm unterstellten Beamten die Teilnahme am Volksbegehren und Volksentscheid n i ch t verboten hat. Die Gesamtheit seiner Kundgebungen ließ aber in den Beamten die Befürchtung aufkommen, daß sie sich schon durch Einzeichnung in die Listen und durch bloße Stimmabgabe einer disziplinarischen Ahndung aussetzen könnten. Dieser Zustand beeinträchtigt die in der Reichsverfassung
besonders geschützte Wahlfreiheit
und steht daher mit den Grundsätzen der Reichsverfassung nicht im Einklang. Darüber hinaus allerdings gewährt die Reichs- verfassnng den Beamten keinen besonderen Schutz kür ihre Teilnahme an der Volksgesetzgebung.
Jede Werbetättgkri, kann eine Verletzung der besonderen Beamtenpflichten enthalten
und daher mit der Beamlenstellung unverträglich sein Ob der Inhalt eines Volksbegehrens derart ist, daß die Beamten über Eintragung und Stimmabgabe hinaus an seiner Durchsetzung nicht Mitwirken können, ist im einzelnen Falle von den Disziplinargerichten zu entscheiden. Grundsätzlich unzulässig ist ein disziplinarisches Vorgehen aus diesem Grunde nicht. Die in der Reichsverfassung den Beamten gewährleistete Freiheil, ihre politische Gesinnung zu äußern und zu betätigen, findet, wie von sämtlichen höchsten Disziplinargerichten zu- lreffen ausgesprochen worden ist, ihre Schranken in den besonderen Pflichten, die den Beamten kraft ihres Amtes obliegen. Die Einzeichnung in die Lisu eines zugelassenen Volksbegehrens und die Abstimmung über den sich daran anschließenden Volksentscheid ist der unmittelbare Weg zur Verwirklichung des Hauptgrundsatzes der Reichsverfassung.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie steht der Reichstagswahl an Wichtigkeit für das Ver- sassungsleben des Reiche.? nicht nach. Sie kann daher ebenso wie die Stimmabgabe bei der Reichstagswahl keinen veaniten- rechtlichen Bindungen unterliegen, vielmehr steht die Teilnahme am Volksbegehren und Volksentscheid ohne Rücksicht onf dessen Inhalt allen Beamten frei."
Was die Presse sagt
Die Parteiblätter beschäftigen sich natürlich mit dem Spruch des Staatsgerichtshofes, da er ein wichtiger innenpolitischer Vorgang ist.
Das Abendblatt des ftzialdemokratischen Vorwärts beschränkt fvl) daraus, lediglich das Urteil mit der Begründung wiedetzugeben, ohne hierzu Stellung zu nehmen.
Das demokratische Berliner Tageblatt bezeichnet den Spruch des Leipziger Staatsgerichtshofes als „salomonisch-', der das Recht in der Mitte zwischen beiden Prozeß- parteien sucht. Im übrigen - meint das Blatt — werde das Urteil noch manchen Anlaß zu weiteren Auslassungen, namentlich in der Fachliteratur, bieten.
Als die „grundsätzlich wichtigste Frage" des Prozesses vor dem Staatsgerichtshof betrachtet die demokratische V v s s i s ch e Zeitung diejenige, daß der Staatsgerichtshof sich zur Entscheidung für zuständig anfieht Daß er diese Frage bejaht habe, das sei in jedem Falle ein Aktivposten für unsere staatsrechtliche Entwicklung. Zu dem Urteil selbst bemerkt das Blatt: Der Ausspruch des Staatsgerichtshofes gehört von nun an zu den unbestreitbaren Sätzen des Verfassungsrechts und wird künftig von allen Seiten gleichmäßig beachtet werden müssen.
Für die der Deutschen Volkspartei nahestehende Deutsche Allgemeine Zeitung bringt das Urteil keine Überraschung, obwohl es für die preußische Staatsregierung einigermaßen peinlich sein müsse. Das Blatt bezeichnet die Leipziger Entscheidung als „eine moralckche Niederlage der roten 'Preußenregierung und ihres neuen, Metteruich-SMeins".
Verzögerte ReichMgmWigen
Die Kreditschwierigleiten des Reiches
Zoll- und Finanzforgen.
Berlin 19 yesember.
Sofort, sofort soll das Sofortprogramm verabschiedet werden: die Abgeordnete,, haben Sehnsuchi nach den heimischen Weihnachtsstollen und die ihnen gestern eröffnete Aussicht, unter limslünden auch noch den Sonntag in Berlin verbringen zu muffe«. wiikte sehr beunruhigend. Zumal dieser Goldene Sonntag, das Schicksal des Volksentscheids, die Geduld auf die Probe stellt. Präsident Löbe gab beschwichtigende Erklärungen ab: Bei genügendem Arbeitseifer könne man Freitag in bie Christferien fahren Wuchtig fand demgemäß schon vormittags das Gesetz zur Änderung der T a b a k st e u e r den Weg in den Steuerausschutz. Die Erhöhung des Beitrags zur Arbeits- loseuversicheruug ging fast glatt, nur von einer längeren kom- munistischen Rede etwas behindert, vonstattcn Kleine Nebendinge verschwanden im Husch — aber dann wuchs die ängstigende Stockung gleich einer Wolkenwand empor: zunächst bis vier, dann bis sechs Uhr, nachmittags mußte das Haus sich vertagen;, geringe Unebenheiten in der Zolltariffrage sollten noch beseitigt werden, ivie man hörte.
Neben den Meinungsverschiedenheiten über die Zollfrage spielten auch finanzielle Sorgen bei der Verschiebung der Plenarberatungen eine Rolle, da der sogenannte Überbrückungskredit, den das Reich zur Überwindung seiner Ultimofchwierigkeiten braucht, noch immer nicht gesichert zu sein schien Es fanden eingehende Beratungen im Reichskabinett, zwischen dem Reichskanzler und den Parteiführern und in den Fraktionen statt, und man munkelte in den Waitdel- gängen des Reichstags wiederum von einem bevor stehen- b e n Rückiriti oes Reichsfinanzmini st ers, ohne daß indessen an den zuständigen Stellen in den Abendstunden des Donnerstags eine Bestätigung dieser Nachricht zu erbaTen war
(12s! DD ug ) CD. Berti utt 19. Dezember. der Beiträge zur Arbeitslofencersichernug, des sogenannten
Ein kommnuiftischer Auirag, den Finaugninister berbeizu- rusen, wirb mit ben Stimmen der Regierungsparteien ab- gelehltt. In der Aussprache erklärt Abg. Dr. Hertz (3o3.), feine Partei halte es nicht für erforderlich, in diesem Augenblick den beiden Gesetzentwürfen noch eine besondere Begründung zu geben, da man bereits eingehend über dieses Sofortprogramm gesprochen habe. Er beantrage Die Überweisung der Tabaksteücrnovelle an den Steueransschuß.
Abg. Ende (Komm.) wirst den Sozialdemokraten vor. daß sie auch hier wieder die Geschäftsinteressen des deutschen Trust- kapitals verträten. Das Finanzkapital regiere unbehindert in Deutschland. Die Erklärung der Sozialdemokraten, daß die Unternehmen die Beitragserhöhung bezahlen müßten, fei ein Schwindel; die Massen würden betrogen. (Bei den weiteren Ausführungen deS Redners gegen die Sozialdemokratie ertönen andauernd erregte Zwischenrufe bei den Sozialisten.) Die Sozialdemokraten seien bewußte Provokateure gegenüber der Arbeiterschaft. Die Zeitungen smb abhängig von der wüstesten industriellen Reklame und die Zigarettenindustrie ist anscheinend eng verfilzt mit dem Reichsfinanzministerium, bei dem sie einen Steuerkredit in Höhe von 200 Millionen genießt.
Abg. Freidel (Wirtschaftspartei) behält sich die Stellung zur Tabaksteuernovelle bis nach der Ausschußberatung vor. fytr Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge gibt er die Erklärung^ab, daß die Erhöhung abgelehnt werden müsse.
Die Novelle zum Tabaksteuergesetz wirb daraus dem Steuerausschuß überwiesen. Ein kommunistischer Antrag, auch die Vorlage über die Beitragserhöhung bei der Arbeitslosenversicherung dem Ansschutz zu überweisen, wird abgelehnt. Die Vorlage selbst wird daraus in zweiter Beratung mit 225 gegen 137 Stimmen angenommen.
Der Gesetzentwurf, wonach die Kosten bei Steuererhebung durch Nachnahme der Steuerzahler trägt, wird endgültig verabschiedet. Angenommen wird ein Antrag aller Parteien, der die Reichsregiernng ersucht, unverzüglich den Entwurf eines neuen Weingesetzes vorzulegen. Anträge auf Bereitstellung von Mittteln zur Beseitigung der Uferabbrüche an der Elbe und zur Uferbefestigung der Lühe werden dem Verkehrsaus- schuß überwiesen.
Es sollen nunmehr die Zollfragen an die Reihe kommen, doch auf Vorschlag des Präsidenten wird die Sitzung für mehrere Stunden vertagt.
Um S Uhr abends wird die Reichstagssitzung wieder eröffnet. Aus der Tagesordnung steht die
zweite Beratung des Gesetzentwurfes über Zolländerungen in Verbindung mit dem Gesetzentwurf über die Ausführung der Empfehlungen der Weltwirtschaftskonferenz. — Ein kommunistischer Antrag, die Beratung jetzt zu vertagen, wird ab« gelehnt.
In der allgemeinen Aussprache gibt zunächst der Abgeordnete Schmidt-Berlin (Soz.) für seine Partei eine Erklärung ab, in der es heißt, die sozialdemokratische Fraktion stimmte der Zollvorlage in der Ausschutzfassung zu. Die Sozialdemokratie sei dazu in der Lage, weil die nötige Vorsorge getroffen ist, die Aufbesserung der Erzeugerpreise bei den Agrar- produkten nicht in eine übermäßige Preissteigerung für die Verbraucher ausarten zu lassen. Die Sozialdemokratie stimmt weiter den Aluminiumzöllen nur deshalb zu, weil die übrigen Aluminium erzeugenden Länder allgemeine Zollfreiheit für Aluminium abgelehnt haben. — Der deutschnationale Abgeordnete Stubbendorf führt aus: Die Preise der landwirtschaftlichen Produkte lägen trotz der bisherigen Zollerhöhungen noch weit unter dem Vorkriegspreis, wenn man die Relativität in Betracht zieht. Bei der gegenwärtigen Lage des Weltmarktes ist das
System der Gleitzölle nicht durchzuführen. Für die Landwirtschaft fei die Gesamt- tendenz der vorgeschlagenen Bestimmungen gefährlich. Die
I csieuung oer yeiitiajiiationaten zu ber Vorlage wird davon ab« I hängen, ob ihren Verbesserungsanträgen entsprochen wird. — Abg. Dessauer (Ztr.) sagt zu der Vorlage, sie sei ein großes Hilfswerk für die deutsche Landwirtschaft. Bei den Industrie- zöllen sei später eine Nachprüfung erforderlich. In diesem Augenblick, in der die Arbeiterschaft besonders stark in ber Regierung vertreten ist, hat diese Regierung sich dem Notruf der Landwirtschaft nicht verschlossen. Das Zentrum erstrebe bewußte Hilfe und Förderung der Wirtschaftsstände untereinander.
Reue finanzielle Forderungen Dr. Schachts.
Der Kampf um den Überbrückungskredit.
über die Verhandlungen im Reichstag am Donnerstag wird mitgeteilt: Reichsbankpräsident Dr. Schacht hat seine schon früher erhobene Forderung auf st ä r k e r e Garantien für die Reichsanleihe aufrechterhalten. Alle in den letzten Tagen unternommenen Versuche, den Neichsbankpräsidenten umznstimmen, sind erfolglos geblieben. Nachdem nunmehr die Kreditverhandlungen mit der amerikanischen Bankengruppe zunächst als gescheitert zu betrachten sind, hat der Reichsbankpräsident erklärt, daß er den von der Regierung benötigten Überbrückungskredit nur dann garantieren kann, wenn die Regierungsparteien im Reichstag ein Jnitiativgesetz einbringen, durch das die Schaffung eines Tilgungsfonds für bie schwebende Rkichsschuld festgelegt wird. Dieser Tilgungsfonds soll bis Ende des Rechnungsjahres 1930 den Betrag von 450 Millionen Mark durch Einsparungen und Steuererhöhungen erreichen. Tatsächlich bedeutet die Erfüllung dieser Forderung des Neichsbankpräsidenten, daß die Parteien auf die Durchführung des von der Regierung vor- geschlagenen Finanzprogramms, also in der Hauptsache nächst verzichten müffeü.
Sollte das vom Neichsbankpräsidenten verlangte Gesetz von den Regierungsparteien eingebracht werden, dann wäre es notwendig, daß der Reichstag noch bis Montag zusammenbleibt, da wegen der Fristen die erste Lesung des Gesetzentwurfes nicht vor Sonnabend erfolgen könnte.
In der Besprechung der Reichsregierung mit den Parteiführern wurde diese Stellungnahme des Reichsbankpräsidenten mitgeteilt.
Zustimmung der Regierungsparteien zum Tilgungsfonds.
Steuersenkung nicht vor dem 1. Oktober 1930.
Die Fraktionen der Regierungsparteien haben der Forderung der Regierung auf Vorlage eines Jnitiativgesetzes zur Schaffung eines Tilgungsfonds von 450 Millionen aus Steuermitteln und Einsperrmig der Ausgaben zugestimmt. Der Antrag ist bereits von allen Regierungsparteien unterzeichnet.
In parlamentarischen Kreisen glaubt man, daß die im ginanzprogramm der Regierung enthaltenen Vorschläge zur t e u e r s e n k u n g bei dieser neuen Lage nicht vordem 1. Oktober 1930 werden in Kraft treten können Von volks- parteilicher Seite wird demgegenüber betont, daß die Deutsche . Volkspartei an der restlosen Durchführung der zum Finanz- programm mit der Regierung getroffenen Vereinbarungen festhält.
Beini Reichslagsprästdium hofft man, daß eine Montag- sitzung des Reichstages nicht mehr erforderlich sein wird, ba es schwer sein dürfte, den Reichstag bis dahin zusammenzu- halten. Man glaubt vielmehr, daß, wenn bie erste Beratung des Jnitiativgesetzes in der Freitagssitzung infolge des kommunistischen Widerspruchs scheitern sollte, man am Sonnabend nicht nur bie 'erste, sondern auch die zweite Lesung vornehmen könnte, da die Regierungsparteien wahrscheinlich auf eine AusfchutzberatüNg verzichten. Unter diesen Umständen könnte die dritte Lesung und die Schlußsitzung des Reichstages in einer Sitzung in der Nacht von Sonn- a b e n d zum Sonntag stattfinden.
Kein Rücktritt Hisserdings.
Wie aus parlamentarischen Kreisen zuverlässig Verlautet, haben die neuen Vereinbarungen Der Regierungsparteien mit der Reichsregiernng bie gerüchiweisc Verbreiteten Gründe über einen bevorstehenden Rücktritt des Reichsfinanzministers Hilferding hinfällig gemacht. Auch der Staatssekretär Popitz wird im Amt bleiben.
Fortgang der SNarek-Antersuchnng.
I m ni e r noch die S t a b t ö a n l b i r e t i o r e n.
Der Sklarek-Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages setzte bie Vernehmung der Stadtbankdirettoren S ch m i 11 und Hoffinann fort. Die Vernehmung drehre sich zunächst um bie von ben Stadtbankdirektorcu unter.offene Nachfrage bei ben Bezirksämtern wegen ber angeblichen Forderungen der Sklareks. Seitens des Ausschusses wurde geltend gemacht, daß durch eine rechtzeitige Nachfrage der Stadt Berlin Millionen erhalten geblieben wären.
Als dem Stadtbankdirektor Schmili vorgehalten wurde, daß er als Beamter doch bie Pflicht gehabt habe, in erster Linie auf Die Stadt Rücksicht zu nehmen und nicht auf die Sklareks, erwiderte der Zeuge, daß er bei dem armen Nusepen, das bie Sklareks genossen, zunächst angenommen habe, daß Die Feststellungen Der Rcvisionsbeamteu auf U u fl i nt m i g t e U r n bei den Bezirksämtern zurückzunihren feien.