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yersfelöerTageblatt

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»ortl^: Kranz Zank in hrrsfrlK. Ztrnspr/cher Nr. 8 Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö j Junta Bu*6ru<tetd In Qrrsfeli, lillrglkt KttvdAv! | mit den Beilagen: SMlnlMede« Anlerhattongsblatt / Nach Feierabend / Herd gab Scholle / Anleeballoga gab Witte» D-l-d-aas M» «»well z Wlr«»aNU»e Sage«,eggen.

Nr. 17

Dienstag, den 21. Januar 1930

80. Jahrgang

Die Anterreichnung im Haag

MederAeueplan"Wterzeichnelwur-e.

über den Schlußakt im Haag werden noch folgende Emzelheüen berichtet:

Die öffentliche Schlußsitzung der Zweiten Haager Konferenz begann nachmittags gegen %6 Uhr. Zum letztenmal standen die Polizeiposten vor dem Binnenhof, znm letztenmal wehten die Fahnen von den Giebeln. Ein grauer Regen rieselte herab. Im Binnenhof, der von den zahllosen Autos der Abordnungen gefüllt war,

*n c Militärkapelle, die während der Schlußsitzung holländische Lieder anstimmte, Platz ge­nommen.

Die Schlußsitzung hatte sich um eine halbe Stunde verzögert, nachdem noch den ganzen Tag über weitere Sitzungen zu den letzten juristischen Formulierungen und Nrederlegungen stattfanden. Kurz vor */26 Uhr füllte sich der Große Saal des Niederländischen Abgeordneten­hauses. Auf allen Gesichtern malten sich

die schwere Anstrengung der letzten Tage und die außerordentlichen Mühen der vergangenen Nächte ab. Die Abordnungen nahmen wie auf der ersten Kon­ferenz an dem viereckigen, mit grünem Tuch aus­geschlagenen Tisch Platz. In dem freien Raum in der Mitte faßen die Dolmetscher und Stenographen. An dem Tisch der Vertreter der Mächte fehlten jedoch viele bekannte Persönlichkeiten; Tardieu, Briand und Graf B e t h l e n sind bereits abgeteist.

Die deutsche Abordnung

war vollzählig anwesend. Die Diplomatenloge und die Pressebühnen waren wie bei der ersten Vollsitzung bis auf den letzten Platz gefüllt.

Der Präsident der Zweiten Haager Konferenz, I a s p a r , stellte nach der Unterzeichnung fest, daß sämt­liche das Haager Vertragswert bildenden Abkommen vollgültig

von sämtlichen Abordnungen unterzeichnet seien, und brächte sodann eine Dankesadresse an die Königin von Holland zur Verlesung. Unter allgemeiner Spannung ergriff fodann der englische

Schatzkanzler Snowden das Wort. Die gegenwärtige Haager Konferenz habe die Aufgabe erfüllt, die ihr die sechs Großmächte durch ihren Genfer Beschluß vor 16 Monaten gestellt hätten. Die jetzt getroffenen Abmachungen seien zwar ein Kompromiß, jedoch ein ehrenvolles und für jede Macht annehmbares Kompromiß. Besonders erfreulich sei die Regelung des schwierigen Problems der O st r e p a r a t i o n e n, die bisher eine der schwierigsten und gefahrvollsten Fragen gewesen seien.

Der Schatzkanzler wandte sich sodann der deutschen Abordnung zu und erklärte, besondere Anerkennung finde die Haltung, die die deutsche Abordnung auf der Konferenz eingenommen habe. Sie habe mit Mut und großem Entgegenkommen die Interessen ihres Vater­landes verteidigt und könne verlangen, die volle An­erkennung ihrer eigenen Staatsangehörigen dafür zu finden. Snowden gedachte sodann der Teilnahme Dr. Stresemanns auf der Ersten Haager Konferenz und hob hervor, daß die Ergebnisse der Zweiten Haager Konferenz wie ein Kranz auf dein Grabe Dr. Stresemanns liegen. Jetzt habe man endlich begriffen, daß die Interessen des Einzelstaates mit den Interessen der Gesamtheit der Staaten gleichbedeutend seien und daß das Wohlergehen aller Staaten von dem Wohlergehen des Einzelstaatss abhänge. Die Ausführungen des englischen Schabkauzlers wurden mit langanhaltendem stürmischen Beifall aus­genommen.

Darauf begann der velgische

Ministerpräsident Jaspar seine Schlußrede mit Worten des Dankes. Er erinnerte an die zahlreichen Konferenzen und Einzelverhandlungen, insbesondere die Pariser Sachverständigenkonferenz und hob die große Schwierigkeit und vielfache Ent­täuschung hervor, die im Laufe der Verhandlungen auf- traten, bevor man zu der endgültigen Regelung der Re- parationsfrage gelangen konnte. Das Gesamtwerk sei eine glückliche Regelung. Die Abkommen, die jetzt unterzeichnet würden, garantieren eine vollständige und endgültige Re­gelung im Sinne der Genfer Sechsmächte-Entschließung, die Abkommen seien in einem gemeinsamen und loyalen Willen geschaffen worden, damit das Wort des Friedens zur Herrschaft gelange und eine bessere Zukunft vorbe­reitet würde.

DamitistdieZweiteHaagerKonferenz abgeschlossen.

Ratifikation Ende Februar.

Es wurde verabredet, daß die Ratifikation der Ab­kommen zwischen dem 20. und 25. Februar erfolgt. Das bedeutet, daß die nächsten Wochen ohne Unterbrechung der parlamentarischen Arbeit an diese widmet werden müssen. Ende Atz

em großen Werk ge-

...... . _ . !ärz schon soll die Internationale'Bank in Basel ihre Tätigkeit

aufnehmen.

Das Endergebnis.

' Die nun ausgefertigte Schlußakte über die grund­sätzliche Billigung des Boung-Playes (jetzt.Neuer* Plan

genannt) und die Regelung seiner Anwendung umfaßt fol­gende Dokumente:

1. Abkommen mit Derttschland, 2. Abkommen mit Österreich, 3. Abkommen mit Belgien, 4. Abkommen mit Ungarn, 5. Abkommen mit der Tschechoslowakei, 6. Über­einkommen mit der Schweiz, 7. Übereinkommen bezüglich des Memorandums, das dem Sachverständigenplan bei­gefügt ist, 8. Einigung zwischen den Gläubigermächten, 9. Einigung bezüglich der abgetretenen Güter. 14). Schrift­wechsel bezüglich des deutsch-amerikanischen Abkommens, 11. Schriftwechsel über die deutschen Eisenbahntarife, 12. Übereinkommen betreffend die Mobilisierung von Teilen der deutschen ungeschützten Annuitäten, 13. Über­gangsbestimmungen, 14. Schriftwechsel zwischen Deutsch­land und Belgien über das Markabkommen.

Das Hauptabkommen ist die Vereinbarung zwischen Deutschland und den Gläubigermächten über die endgültige Annahme des Noung-Planes zur Regelung aller finanziellen Fragen aus dem Kriege als vollkom­mener Ersatz für alle früheren Verpflichtungen. Auf die Liquidation deutschen Besitzes wird mit der Annahme des neuen Planes von allen Gläubigermächten verzichtet und es werden hierüber besondere Vereinbarungen getroffen.

Der Schluß des Abkommens ist eine Schiedsgerichts­klausel, wonach unter Vorbehalt besonderer Verein­barungen für bestimmte Sonderfälle ein Schiedsgericht von fünf Mitgliedern für alle Streitigkeiten aus den Ver­trägen zuständig ist.

Das Inkrafttreten.

Die Schlutzklausel enthält die Bestimmungen des In­krafttretens, wonach durch die Reparationskommission und den Vorsitzenden der Deutschen Kriegslastenkommis- sion 1. die Ratifikation des Abkommens und die Inkraft­setzung der entsprechenden deutschen Gesetze, 2. die Rati­fikation durch vier der einladenden Mächte von der Gläubigerfette uno 3. Vw Konstrtnrerung der Bant für Internationale Zahlungen und die Übernahme ihrer

Lmdmer Slottentaferenj eröffnet

Abrüstung zur See?

Deutschlands Beteiligung angeregt.

Mit der ersten Plenarsitzung am Dienstag beginnen in London die Besprechungen der großen Seemächte. Der Zweck ist dabei die Erforschung der Möglichkeit zur Her­absetzung der Rüstungen in einem zu vereinbarenden gemeinsamen Plan. An der Konferenz sind beteiligt außer Großbritannien die bereinigten Staaten von Amerika. Javan. Frankreich

Deutschland hat abgerüstet.

Seine einstige stolze Flotte versank vor Scapa Flow und ihre Reste liegen abgewrackt imSchiffssriedhof" von Wilhelmshaven.

und Italien. Die Abordnungen der vier fremden Mächte waren schon am Sonntag in London eingetroffen. Montag morgen empfing der englische Ministerpräsident M a c d o n a l d die Abordnungen.

Bei einem Presseempfang der amerikanischen Abord­nung erklärte Staatssekretär S t i m s o n , daß die bis­herigen inoffiziellen Verhandlungen einen herzlichen Ver­lauf genommen hätten. Er freue sich besonders, daß der anwesende französische Ministerpräsident so gut englisch spreche. über die Arbeiten der Konferenz selbst könne er sich nicht äußern, da erst die Besprechungen sämtlicher Ab­ordnungen mit Macdonald hierüber entscheiden würden.

Der englische König empfing im Buckinghampalast die Delegationen der fünf Mächte und eröffnete die Kon­ferenz mit einer persönlichen Rede, die durch Rundfunk in alle Welt verbreitet wird. Ebensolche Verbreitung finden die Antworten der Delegationsführer. Montag abend nahmen die Delegierten an einem Regierungsbankett im Savoyhotel und danach an einem Empfang im Lancaster House teil.

Italiens und Frankreichs Wünsche.

Italienische offiziöse Pressestimmen erklären.

Obliegenheiten sowie der deuschen Schuldzertifikate fest­gestellt ist.

Der neue Plan wird rückwirkend vom 1. September 1929 ab den Dawes-Plan ersetzen und tritt gegenüber den Gläubigermächten, außer den vier gedachten, vom Tage der Ratifikation an durch diese Mächte in Kraft,

Regelung der Ostreparationen.

Nach in der ganzen vorhergehenden Nacht fortge­setzten Verhandlungen ist Montag morgen eine Einigung mit den bisher widerstrebenden Ostmächten erzielt wor­den. Die Tschechoslowakei erhält für die Abgeltung ihrer Befreiungsschuld an Stelle der bisher elf Millionen Mark betragenden Jahreszahlung eine solche von nur zehn Millionen Mark zugebilligt, die ferner mit einem Betrage von einem Prozent an der Aufbringung der osteuropä­ischen Reparationszahlungen beteiligt wird. Die Schwierigkeiten für die Unterzeichnung des Haager Schlußprotokolls waren damit beseitigt; ebenso auch für das zögernde Verhalten Italiens.

Für Österreich und Bulgarien wurden ähn­liche Möglichkeiten geschaffen. Für die Ostreparwionen wird ein erster Fonds geschaffen, de» einen Wert von 240 Millionen Goldkrone,: haben soll. In ihn fließt der Teil der ungarischen Reparationsschuld, der für die Großmächte bestimmt war und sich aus den zu leistenden Zahlungen von zehn Millionen Goldkronen jährlich (1929 bis 1943) ergibt, weiter die Zahlungen UngarnS von 1943 bis 1966 in Höhe von je 13K Millionen E;l,Iconen, und schließlich die Gesamtsumme der von der ;<»te*n Entente nach ihrer Gesetzgebung an die enteignete! Opanten zu zahlende» Entschädigungen im Werte vm: erwn 100 Millionen Gold­kronen. Der zweite Fonds don 100 Millionen Kronen wird in Form eines Bors Busses der drei Großmächte Frankreich, England und J-alien aufgebracht. Jedenfalls hat Ungarn für die Rückzahlung dieses Betrages nicht zu sorgen, sondern in bi fm Fällen treten die Kleinen Ententestaaten für den Mehrbetrag ein.

Die endgültige Regelung dieses Abkommens wird jedoch erst in einer noch Paris einzuberufenden weiteren Konferenz der Beteiligten, wo die Rechtsinstrumente ge- i^^a^etev^i?^^fo&^^^ und iiatw^wt werden.

Italien habe in London seine Zukunft und den mühsam errungenen Platz einer Großmacht zu verteidigen. Es dürfe mit keiner Zurücksetzung aus der Konferenz hervor­gehen. Wenn von der grundsätzlichen Verschiedenheit des italienischen Standpunktes vom französischen die Rede sei, so müsse das als nicht ganz richtig bezeichnet werden. Die Konferenz sei einberufen unter der offenbaren politischen These, für eine lange Zeit eine Rangordnung unter den Seemächten festzustellen. Dadurch könnte eventuell die gegenwärtige Lage der Schwachen und der Starken so er­starren, daß die Schwachen kaum jemals sich ernsthaft gegen die Reichen und Starken zur Wehr setzen könnten. Dieses Ziel könne von Italien nicht gebilligt werden.

Aus Frankreich vernimmt man, die französische Abordnung beabsichtige, die technischen Verhandlungen der Konferenz durch private Besprechungen über die poli­tischen Aussichten der Sicherheit zu ergänzen. Den Fran-

Änd Englands Stoffe?

Solange noch einzelne Nationen das Vorrechi haben, durch solche Schlachtschiffgeschwader (wie dieses englische) die Meere zu kontrollieren, wird in der Welt das Faustrecht gelten, das sich über alle Verträge hinwegsetzt.

einzutauschen.

zosen schwebe vor, den von ihnen gewünschten und von England abgelehnten Mittelmeerpakt durch einen Locarnopakt für den Ärmelkanal oder einen Atlantikpakt Englands Widerstand gegen ein Mittel- hoffe Frankreich durch das Entgegeu-

meerabkommen hoffe Frankren, , .....

kommen über den Nordatlantik, das den Ärmelkanal in

sich schließe, zu überwinden.

Die Anverietzlichkeit des Aermelkanals.

Englische Diplomaten nehmen an, die Frage der Un- Verletzlichkeit des Kanals zwischen England und dem Kontinent werde möglicherweise im Verlause der Lon­doner Konferenz aufgeworfen werden. Wenn Frankreich - ------ - - - -------- -------jjte

mz aufgeworfen werden. Wenn 5' beabsichtige, durch eine gegensätzliche Verpflicht Unverleblichkeit des Kanals zu achten, s- r." .

erpflichtung die so sei es dabei