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Nr. 30
Mittwoch, den 5. Februar 1930
80. Jahrgang
Die Schicksalsfrage.
Nun wird der Endkampf um den „Neuen Plan" beginnen, weniger im Reichsrat, dem er zur Beschlußfassung zuerst vorgelegt worden ist — denn die Stellungnahme der Länderregierungen hierzu ist ja bekannt, demgemäß auch des größten Teils der Reichsratsmitglieder — als im Reichstag, wo die Debatte am nächsten Dienstag anheben wird. Wie üblich kommt dann erst die „große Aussprache", dann geht der Plan mit seinen zwölf Anlagen und sonstigen Abkommen in die zuständigen Reichstagsausschüsse, um schließlich im Plenum dem endgültigen, sicherlich besonders heftig umstrittenen Ja oder Nein vorgelegt zu werden. Bis spätestens zum 2. März soll diese Entscheidung fallen, — doch schon ergeben sich einige Schwierigkeiten, die übrigens schon seit einiger Zeit Gegenstand eifriger Kommentierung in der Öffentlichkeit und nun auch der Verhandlungen zwischen Reichsregierung und Parteiführern geworden sind.
Es handelt sich dabei um einen Teil jener zwölf „Abkommen", um jene nämlich, die von der deutschen Delegation im Haag selbst oder sonstwie von der Regierung mit acht „ehemals feindlichen" Staaten über die bekannte „Liquidations"frage abgeschlossen sind und nun ihrer Bestätigung oder Ablehnung durch den Reichstag harren.
Wenn sie auch nicht, juristisch genommen, wirkliche Teile des „Neuen Plans" sind, dieser also auch dann angenommen werden kann und in Kraft tritt, wenn das eine oder andere Liquidationsabkommen ganz oder teilweise der Ablehnung verfällt, so verlangt die Reichsregierung doch die Annahme der Vereinbarungen in der vorliegenden Form, weil zum Geist und Wortlaut des Sachverständigenberichts und des „Neuen Plans" der Abschluß solcher Verträge gehöre, der Artikel III dieses Plans davon spreche, daß „die Gläubigerregierungen sich verpflichten, . . . von ihrem Recht, das Eigentum, die Rechte und Interessen deutscher Staatsangehöriger ... zu beschlagnahmen, einzubehalten oder zu liquidieren, keinen Gebrauch mehr zu machen," — aber nur soweit die Liquidie- Erfüllung -,-!-- r-rrMSMÄLK-l-nd.« E machungen . . . bilden". Heftige Kritik hat ja schon der bezügliche Abschluß mit England, dann aber besonders der mit Polen hervorgerufen.
Zu jenen Zusatzabkommen gehören übrigens noch zwei andere, die von sehr erheblicher Bedeutung sind. Das eine umfaßt die Vereinbarungen über die Art, wie die erste „Mobilisierung deutscher Zahlun - g e n" in Höhe von 1250 Millionen erfolgen soll, und das „Markabkommen" mit Belgien. Unter den wirklichen „Anlage n" des Planes aber, also als Teil des Ge- samtvertrages, findet sich der Niederschlag jener Auseinandersetzungen, die sich beim S t r e it um das ,,Sank- t i o n s" r e ch t abspielten, ferner die neuen Bestimmungen über die Deutsche Reichsbank, die Reichsbahn, über die Richtverpfändbarkeit der großen deutschen Verbrauchsabgaben („passive Pfänder", das Verfahren bei den Sach- lieferungen, das ja jetzt ganz in die Hände der „Bank für Internationalen Zahlungsverkehr" gelegt wird, usw.
Der eigentliche Plan, der Hauptvertrag also, wird natürlich im ganzen und in den Einzelheiten seiner zwölf Artikel in den nun kommenden Wochen mehr als ausgiebig zum Gegenstand eifrigster Auseinandersetzungen werden; heute sei nur auf seinen Anfang und seinen Schluß hingewiesen.
Dieser enthält neben den Formalitäten darüber, wann der „Neue Plan" in Kraft tritt und „als in Gang gesetzt gilt", auch nicht die Bestimmung, daß die aus ihm resultierenden Verpflichtungen und die deutschen Jahreszahlungen bereits mit dem 1. September 1929 an die Stelle der entsprechenden Festsetzungen des Dawes-Planes treten. Und die völkerrechtliche Grundlage des gesamten Werkes, dessen Werden nun schon ein ganzes Jahr beobachtet, gebilligt, kritisiert worden ist, bildet die „feierliche Verpflichtung der deutschen Regierung, die im „Neuen Plan" vorgesehenen Annuitäten gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen zu zahlen". Stellt doch der Plan selbst, wie es im Anfang des Artikels 1 heißt, „eine vollständige und endgültige Regelung der sich aus dem Kriege ergebenden finanziellen Fragen" dar.
Um fo ernsthafter, bedeutsamer, folgenschwerer ist die Entscheidung, vor die des deutschen Volkes Vertreter nun gestellt werden, eine Entscheidung, die nicht bloß das Schicksal der jetzt lebenden Generationen, sondern auch das der kommenden Geschlechter bestimmt
Zuversichlliche Stimmung in London.
Englands und Japans Stellung zur Seeabrüstung.
Die Führer aller Abordnungen, mit Ausnahme von Tar- dieu und Briand. die noch in Paris weilen, nahmen am Dienstag an der Vollsitzung der Seeabrüstungskonferenz teil. Sämtliche Vertreter der Dominions sowie zahlreiche Sachverständige waren anwesend. Dem Vernehmen nach unterscheidet sich der japanische Standpunkt gegenüber dem fran- Sen Kompromißvorschlag nicht wesentlich von dem eng- i. Wie von amtlicher englischer Seite verlautet, hat sich im Laufe der Besprechungen gezeigt, daß
die Meinungsverschiedenheiten
im Grunde genommen nicht so groß sind, als es bei oberflächlicher Beurteilung scheinen möchte. Die allgemeine Stimmung sei als recht z u v e r s i ch t.l i ch betrachtet worden. Es werde nicht geleugnet, daß Differenzen bestehen. Jedoch scheine ihre Schärfe nachzulassen.
Deutsch polnisches Abkommen
WÄg-M und Polenverträge.
Begründung durch Dr. Curtius.
Dem Reichsrat ist das deutsch-polnische Liquidations- abkommen nunmehr zugeleitet worden. Die Ausschüsse sind bereits lebhaft mit feiner Bearbeitung beschäftigt, und der Reichsrat wird voraussichtlich Mittwoch zu den Ge- samtgesetzen über den Young-Plan einschließlich der Liqui- dationsabkommen Stellung nehmen. Das polnischdeutsche Abkommen wird mit einer Denkschrift der Reichsregierung begründet, nach historischen, juristischen und politischen Gesichtspunkten. Voraussichtlich wird Reichsminister Dr. Curtius am nächsten Dienstag ausführlich daraus eingehen, in seiner großen Rede, mit der er die Verhandlungen des Reichstags über die Noung-Gesetze einzuleiten gedenkt.
Die Regierung ist der Ansicht, daß eine politische Verknüpfung des polnischen Liquidationsabkommens mit dem Doung-Plan vorliegt und dieses nicht gesondert vom Reichstag abgelehnt werden könnte.
Die Vereinbarungen.
Das deutsch-polnische Abkommen trifft im wesentlichen die Festsetzung, daß die bisherigen Streitigkeiten, die seit Kriegsende zwischen Deutschland und Polen bestanden, erledigt sind und daß beide Länder auf ihre finanziellen Forderungen sowohl staatlicher wie privater Natur verzichten. Alle Forderungen, die für Beschlag- nahmung des deutschen Eigentums durch Polen erhob?« werden und eine angemessene Entschädigung bezwecken, sollen nunmehr durch Deutschland erfüllt werden. Polen stellt dafür die weiteren Liquidationen deutschen Eigentums ein. Deutscher Besitz in Polen, der sich am 1. September 1929 noch in deutschen Händen befand, bleibt fernerhin unangetastet. Auf das Wiederkaufsrecht von ..durch..Deutsche ertvorlrelrem^LZitz. wi^ von Pol^n o.rrrnd- sätzlich verzichtet. Das deutsche und das preußische Staatseigentum, das von Polen liquidiert worden ist, wird nicht in Berechnung gezogen. Deutschland hat also finanzielle Opfer zu bringen für die von ihm zu übernehmenden Entschädigungen an deutsche enteignete Besitzer. Die Rechtslage der Deutschen in Polen wird dafür auf ziemlich einwandfreie Basis gestellt. Streitigkeiten zwischen dem Reiche und Privaten über Entschädigungsforderun
Staatsordnung und Kommunalbeamte.
Ein Erlaß des preußischen Innenministers.
Der preußische Minister des Innern hat einen Erlaß über die Bestätigung von Anhängern der Kommunistischen oder der Nationalsozialistischen Partei als Kommunalbeamte herausgegeben. Der Erlas bo stimmt unter Aufhebung früherer Verfügungen, das t> Hängern der genannten Parteien die Bestätign« leitende Beamte (Behördenleiter) und als ständige treter von Behördenleitern ausnahmslos zu versagen ist. Es handelt sich u. a. um die Bestätigung als Bürgermeister, Amts- und Gemeindevorsteher. Für alle übrigen besoldeten oder unbesoldeten kommunalen Ämter ist die Bestätigung nur dann zu erteilen, wenn im Einzelfall der zu Bestätigende sich zu einer Pflicht mäßigen Amtsführung im Rahmen der bestehenden Staatsordnung durch eine positive Erklärung verpflichtet und seine Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, daß die Verpflichtung ernstlich gemeint ist. Die angeführten Bestimmungen werden auch auf die Angehörigen aller anderen staatsfeindlichen Organisationen ausgedehnt.
In einem zweiten Erlaß des Innenministers wird gesagt, daß Personen, deren Beteiligung am Volksbegehren auf die bloße Eintragung in die Listen beschränkt ist, als Kommunalbeamte zu bestätigen seien, ebenso Personen, die sich an der Agitation für das Volksbegehren beteiligt haben, ohne daß dies in einer die Politik der Reichsregierung in gehässiger oder beleidigender Form herabsetzenden Art und Weise geschehen sei. Bei Personen, die sich an der Agitation für das Volksbegehren in einer die Politik der Reichsregierung gehässig herabsetzenden Art beteiligt hätten, sei zu unterscheiden, ob sie zur fraglichen Zeit bereits Beamte waren.
Ehrung für Kapitän Dreyer.
Hamburg. Im Verlaufe eines vom Hamburger Senat anläßlich des Besuches des britischen Botschafters Sir Horace Rumbold gegebenen Frühstücks bei Bürgermeister Roß, der den Gast mit herzlichen Worten begrüßte, erwiderte der Botschafter mit warmen Dankesworten für den Empfang. Er führte u. a. aus, daß Hamburg seine hochgespannten Er- Wartungen noch bei weitem übertroffen habe. Nie auf -feinen Reisen habe er einen Ort gefunden, an dem sich Praktisches und Schönes so harmonisch vereine. Der Botschafter schloß mit folgenden Worten: Wir haben erst vor ganz kurzer Zeit wieder einen erhebenden Beweis jener Seemannstreue erlebt, die alle seefahrenden Nationen eng miteinander verbindet. Ich denke an den heroischen Tod des Kapitäns der „Monte Cervantes". Ich weiß, daß ich dem Gefühl des englischen Volkes Ausdruck gebe, wenn ich Ihnen mein tiefstes Beileid zu dem Verlust dieses hervorragenden Seemannes ausspreche, dessen Andenken stets überall in Ehren gehalten werden wird.
gen soll ein Reichswirtschaftsgericht entscheiden. Die Belastung des Reiches wird etwa 200 bis 300 Millionen Mark betragen. Polnische Gegenforderungen sind vielleicht 400 bis 500 Millionen Mark vorhanden. Etwa 50 090 Hektar deutschen Großgrunl^sitzes und 12 000 deutsche Bauerngüter in Polen werben der Enteignung entzogen. Die deutsche Regierung bringt einen Gesetzentwurf ein, der die Vorschläge für die Entschädigungsforderungen präzisiert.
Handelsbeziehungen.
Durch den Abschluß des Liquidationsabkommens scheint auch die Grundlage für die schwebenden Handels- Vertragsverhandlungen geschaffen werden zu sollen. Die Schweineaussuhr für Polen nach Deutschland wurde angeblich, wie bereits bekannt, auf 200 000 Stück festgelegt. Bezüglich des internationalen Verzichts von Zollerhöhungen auf Ein- und Ausfuhr, der am 2. Juni in Kraft treten soll und den Polen in Genf nicht unterzeichnet hat im Gegensatz zu Deutschland, schweben noch Verhandlungen. Die Kohlenfrage soll geregelt sein.
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Die tzoung-Gesetze.
Die Noung-Gesetze werden den Parlamenten in fünf Entwürfen vorgelegt, erstens der eigentliche Noung-Plan bzw. das Haager Abkommen, zweitens das neue Reichs- bankgesetz, drittens das neue Neichsbahngesetz, viertens das deutsch-amerikanische Sonderabkommen, fünftens sämtliche Liquidationsabkommen, einschließlich des dentsch- polnischen Abkommens.
Das deutsch-polnische Abkommen wird also zusammen mit den übrigen Liquidationsabkommen dem Parlament vorgelegt, und muß als Ganzes angenommen oder ab- gelehnt werden. Obwohl demnach die Abstimmung über das deutsch-polnische Liquidationsabkommen vom eigent- JichLN Nounn-Plan getrennt vorgenommen wird, besteht ein direkter fachlicher Zusammenhang zwischen allem fünj Gesetzen. In Kreisen der Reichsregierung erklärt man, daß die Regierung keineswegs gewillt sei, die Haager Abmachungen in einer Verteidigungsstellung gegenüber dem Reichstag zu vertreten, da man der Ansicht fei, daß mit den vorliegenden Abmachungen das Höchstmaß dessen erreicht worden sei, was unter den gegebenen Verhältnissen erreicht werden konnte.
Die unsichtbare Besatzung der M
Das Unrecht der Grenzziehung im Osten.
In Berlin gaben die Landeshauptleute der Provinzen Ost Preußen, Grenzmark Posen-West- preußen, Pommern, Brandenburg, Nieder- sch l e si e n und Oberschlesien einen Pressempfang, um Behörden, Presse und die gesamte deutsche Öffentlichkeit aus die Katastrophe, vor der der deutsche Osten steht, eindringlichst hinzuweisen. Unter den Anwesenden befand sich auch der preußische Innenminister G r z e s i n s k i.
Der Landesdirektor für die Provinz Brandenburg, von Winterfeldt, wies auf den Schritt hin, den die sechs Landeshauptleute mit der Überreichung der Denkschrift über die Not des deutschen Ostens unternommen haben. Er gedachte des verstorbenen Landeshauptmanns für Oberschlesien, Dr. P i o n 1 e k.
Landesdirektor Caspari schickte seinen Ausführungen voraus, daß die Landeshauptleute bei ihrem Hinweis auf die völlig untragbar und für die Dauer unmögliche Grenzziehung im Osten keine auswärtige Politik betreiben wollten, sondern sie seien hierzu von ihrer Gewissenspflichr getrieben worden. Landesdirektor Dr. Caspari sprach darauf über das Thema: „Was Deutschlands Osten von Deutschland fordert." Er führte u a. aus: Der deutsche Osten, der ein unteilbares Ganzes bildet, hat bisher sein schweres, ihm durch die außenpolitische Gestaltung auferzwungenes Los zehn Jahre lang opfervoll getragen. Lastete auf Deutschlands Westen bisher eine sichtbare Besatzung, o auf dem deutschen Osten die unsichtbare Besatzung chwerster Wirtschaftsnot, die die Bewohner dieser Landeseile im Ringen für das gemeinsame Wohl zermürbt, eine dem Staatsganzen abträgliche Verdrossenheit und damit nicht zu unterschätzende Gefahrenmomente zu schaffen droht. Die Öffentlichkeit, das ganze deutsche Volk, hat nunmehr die Pflicht, mehr als bisher seine Anteilnahme dem deutschen Osten, von der Ostsee bis herunter zu den Sudeten zuzu- wenden. Den Ostprovinzen kommt eine erhebliche Bedeutung innerhalb der deutschen Wirtschaft zu. Die Ostprovinzen liefern für die Ernährungswirtschaft oes Reiches mehr an Lebensmitteln, als ihrer Einwohnerzahl und ihrem Gebietsumfang entspricht.
Darin sind sich alle Bevölkerungskreise in Stadt und Land einig, und sie alle wissen auch, daß die schwerste Not des Ostens mit einem Schlage enden würde, wenn das Unrecht der Grenzziehung im Osten wieder gutgemacht wird, wieder gutgemacht wird im Interesse Deutschlands und Europas, ja der gesamten Welt.
Ein Amokläufer unter australischen Eingeborenen.
T o w n s v i l l e (Queensland). Auf der Palmeninsel, einer kleinen Eingeborenensiedlung in der Nähe der Küste, hat sich ein blutiges Drama abgespielt. Der Ortsvor- steher, der anscheinend infolge ihm gemachter Borwürfe der Eingeboreuenmißhaudlung den Verstand verloren hatte, tötete und verwundete mehrere Bewohner und steckte sein Anwesen und andere Häuser in Brand. Schließlich wurde er von einem Eingeborenen erschossen. Die Leichen seiner Tochter und seines Sohnes wurden unter den Trümmern seines Hauses gefunden.