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HersfelöerTageblatt hersfelöer Kreisblatt Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfel-

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Nr. 30

Mittwoch, den 5. Februar 1930

80. Jahrgang

Die Schicksalsfrage.

Nun wird der Endkampf um denNeuen Plan" beginnen, weniger im Reichsrat, dem er zur Be­schlußfassung zuerst vorgelegt worden ist denn die Stel­lungnahme der Länderregierungen hierzu ist ja bekannt, demgemäß auch des größten Teils der Reichsratsmit­glieder als im Reichstag, wo die Debatte am nächsten Dienstag anheben wird. Wie üblich kommt dann erst die große Aussprache", dann geht der Plan mit seinen zwölf Anlagen und sonstigen Abkommen in die zuständigen Reichstagsausschüsse, um schließlich im Plenum dem end­gültigen, sicherlich besonders heftig umstrittenen Ja oder Nein vorgelegt zu werden. Bis spätestens zum 2. März soll diese Entscheidung fallen, doch schon ergeben sich einige Schwierigkeiten, die übrigens schon seit einiger Zeit Gegenstand eifriger Kommentierung in der Öffent­lichkeit und nun auch der Verhandlungen zwischen Reichs­regierung und Parteiführern geworden sind.

Es handelt sich dabei um einen Teil jener zwölfAb­kommen", um jene nämlich, die von der deutschen Delega­tion im Haag selbst oder sonstwie von der Regierung mit achtehemals feindlichen" Staaten über die bekannte Liquidations"frage abgeschlossen sind und nun ihrer Be­stätigung oder Ablehnung durch den Reichstag harren.

Wenn sie auch nicht, juristisch genommen, wirkliche Teile desNeuen Plans" sind, dieser also auch dann an­genommen werden kann und in Kraft tritt, wenn das eine oder andere Liquidationsabkommen ganz oder teilweise der Ablehnung verfällt, so verlangt die Reichsregierung doch die Annahme der Vereinbarungen in der vorliegen­den Form, weil zum Geist und Wortlaut des Sachver­ständigenberichts und desNeuen Plans" der Abschluß solcher Verträge gehöre, der Artikel III dieses Plans da­von spreche, daßdie Gläubigerregierungen sich verpflich­ten, . . . von ihrem Recht, das Eigentum, die Rechte und Interessen deutscher Staatsangehöriger ... zu beschlag­nahmen, einzubehalten oder zu liquidieren, keinen Ge­brauch mehr zu machen," aber nur soweit die Liquidie- Erfüllung -,-!-- r-rrMSMÄLK-l-nd.« E machungen . . . bilden". Heftige Kritik hat ja schon der bezügliche Abschluß mit England, dann aber besonders der mit Polen hervorgerufen.

Zu jenen Zusatzabkommen gehören übrigens noch zwei andere, die von sehr erheblicher Bedeutung sind. Das eine umfaßt die Vereinbarungen über die Art, wie die ersteMobilisierung deutscher Zahlun - g e n" in Höhe von 1250 Millionen erfolgen soll, und das Markabkommen" mit Belgien. Unter den wirklichen Anlage n" des Planes aber, also als Teil des Ge- samtvertrages, findet sich der Niederschlag jener Ausein­andersetzungen, die sich beim S t r e it um das ,,Sank- t i o n s" r e ch t abspielten, ferner die neuen Bestimmun­gen über die Deutsche Reichsbank, die Reichsbahn, über die Richtverpfändbarkeit der großen deutschen Verbrauchs­abgaben (passive Pfänder", das Verfahren bei den Sach- lieferungen, das ja jetzt ganz in die Hände derBank für Internationalen Zahlungsverkehr" gelegt wird, usw.

Der eigentliche Plan, der Hauptvertrag also, wird natürlich im ganzen und in den Einzelheiten seiner zwölf Artikel in den nun kommenden Wochen mehr als ausgiebig zum Gegenstand eifrigster Auseinandersetzungen werden; heute sei nur auf seinen Anfang und seinen Schluß hin­gewiesen.

Dieser enthält neben den Formalitäten darüber, wann derNeue Plan" in Kraft tritt undals in Gang gesetzt gilt", auch nicht die Bestimmung, daß die aus ihm resul­tierenden Verpflichtungen und die deutschen Jahres­zahlungen bereits mit dem 1. September 1929 an die Stelle der entsprechenden Festsetzungen des Dawes-Planes treten. Und die völkerrechtliche Grundlage des gesamten Werkes, dessen Werden nun schon ein ganzes Jahr beob­achtet, gebilligt, kritisiert worden ist, bildet diefeier­liche Verpflichtung der deutschen Regierung, die imNeuen Plan" vorgesehenen Annuitäten gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen zu zahlen". Stellt doch der Plan selbst, wie es im Anfang des Artikels 1 heißt, eine vollständige und endgültige Regelung der sich aus dem Kriege ergebenden finanziellen Fragen" dar.

Um fo ernsthafter, bedeutsamer, folgenschwerer ist die Entscheidung, vor die des deutschen Volkes Vertreter nun gestellt werden, eine Entscheidung, die nicht bloß das Schicksal der jetzt lebenden Generationen, sondern auch das der kommenden Geschlechter bestimmt

Zuversichlliche Stimmung in London.

Englands und Japans Stellung zur Seeabrüstung.

Die Führer aller Abordnungen, mit Ausnahme von Tar- dieu und Briand. die noch in Paris weilen, nahmen am Dienstag an der Vollsitzung der Seeabrüstungskonferenz teil. Sämtliche Vertreter der Dominions sowie zahlreiche Sach­verständige waren anwesend. Dem Vernehmen nach unter­scheidet sich der japanische Standpunkt gegenüber dem fran- Sen Kompromißvorschlag nicht wesentlich von dem eng- i. Wie von amtlicher englischer Seite verlautet, hat sich im Laufe der Besprechungen gezeigt, daß

die Meinungsverschiedenheiten

im Grunde genommen nicht so groß sind, als es bei oberfläch­licher Beurteilung scheinen möchte. Die allgemeine Stimmung sei als recht z u v e r s i ch t.l i ch betrachtet worden. Es werde nicht geleugnet, daß Differenzen bestehen. Jedoch scheine ihre Schärfe nachzulassen.

Deutsch polnisches Abkommen

WÄg-M und Polenverträge.

Begründung durch Dr. Curtius.

Dem Reichsrat ist das deutsch-polnische Liquidations- abkommen nunmehr zugeleitet worden. Die Ausschüsse sind bereits lebhaft mit feiner Bearbeitung beschäftigt, und der Reichsrat wird voraussichtlich Mittwoch zu den Ge- samtgesetzen über den Young-Plan einschließlich der Liqui- dationsabkommen Stellung nehmen. Das polnisch­deutsche Abkommen wird mit einer Denkschrift der Reichs­regierung begründet, nach historischen, juristischen und politischen Gesichtspunkten. Voraussichtlich wird Reichs­minister Dr. Curtius am nächsten Dienstag ausführ­lich daraus eingehen, in seiner großen Rede, mit der er die Verhandlungen des Reichstags über die Noung-Gesetze einzuleiten gedenkt.

Die Regierung ist der Ansicht, daß eine politische Ver­knüpfung des polnischen Liquidationsabkommens mit dem Doung-Plan vorliegt und dieses nicht gesondert vom Reichstag abgelehnt werden könnte.

Die Vereinbarungen.

Das deutsch-polnische Abkommen trifft im wesent­lichen die Festsetzung, daß die bisherigen Streitigkeiten, die seit Kriegsende zwischen Deutschland und Polen be­standen, erledigt sind und daß beide Länder auf ihre finanziellen Forderungen sowohl staatlicher wie privater Natur verzichten. Alle Forderungen, die für Beschlag- nahmung des deutschen Eigentums durch Polen erhob?« werden und eine angemessene Entschädigung bezwecken, sollen nunmehr durch Deutschland erfüllt werden. Polen stellt dafür die weiteren Liquidationen deutschen Eigen­tums ein. Deutscher Besitz in Polen, der sich am 1. Sep­tember 1929 noch in deutschen Händen befand, bleibt fernerhin unangetastet. Auf das Wiederkaufsrecht von ..durch..Deutsche ertvorlrelrem^LZitz. wi^ von Pol^n o.rrrnd- sätzlich verzichtet. Das deutsche und das preußische Staats­eigentum, das von Polen liquidiert worden ist, wird nicht in Berechnung gezogen. Deutschland hat also finanzielle Opfer zu bringen für die von ihm zu übernehmenden Entschädigungen an deutsche enteignete Besitzer. Die Rechtslage der Deutschen in Polen wird dafür auf ziem­lich einwandfreie Basis gestellt. Streitigkeiten zwischen dem Reiche und Privaten über Entschädigungsforderun­

Staatsordnung und Kommunalbeamte.

Ein Erlaß des preußischen Innenministers.

Der preußische Minister des Innern hat einen Erlaß über die Bestätigung von Anhängern der Kommu­nistischen oder der Nationalsozialistischen Partei als Kommunalbeamte herausgegeben. Der Erlas bo stimmt unter Aufhebung früherer Verfügungen, das t> Hängern der genannten Parteien die Bestätign« leitende Beamte (Behördenleiter) und als ständige treter von Behördenleitern ausnahmslos zu versagen ist. Es handelt sich u. a. um die Bestätigung als Bürger­meister, Amts- und Gemeindevorsteher. Für alle übrigen besoldeten oder unbesoldeten kommu­nalen Ämter ist die Bestätigung nur dann zu erteilen, wenn im Einzelfall der zu Bestätigende sich zu einer Pflicht mäßigen Amtsführung im Rahmen der be­stehenden Staatsordnung durch eine positive Erklärung verpflichtet und seine Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, daß die Verpflichtung ernstlich gemeint ist. Die angeführten Bestimmungen werden auch auf die An­gehörigen aller anderen staatsfeindlichen Organi­sationen ausgedehnt.

In einem zweiten Erlaß des Innenministers wird gesagt, daß Personen, deren Beteiligung am Volks­begehren auf die bloße Eintragung in die Listen beschränkt ist, als Kommunalbeamte zu bestätigen seien, ebenso Personen, die sich an der Agitation für das Volks­begehren beteiligt haben, ohne daß dies in einer die Politik der Reichsregierung in gehässiger oder beleidigen­der Form herabsetzenden Art und Weise geschehen sei. Bei Personen, die sich an der Agitation für das Volks­begehren in einer die Politik der Reichsregierung ge­hässig herabsetzenden Art beteiligt hätten, sei zu unter­scheiden, ob sie zur fraglichen Zeit bereits Beamte waren.

Ehrung für Kapitän Dreyer.

Hamburg. Im Verlaufe eines vom Hamburger Senat anläßlich des Besuches des britischen Botschafters Sir Horace Rumbold gegebenen Frühstücks bei Bürgermeister Roß, der den Gast mit herzlichen Worten begrüßte, erwiderte der Bot­schafter mit warmen Dankesworten für den Empfang. Er führte u. a. aus, daß Hamburg seine hochgespannten Er- Wartungen noch bei weitem übertroffen habe. Nie auf -feinen Reisen habe er einen Ort gefunden, an dem sich Praktisches und Schönes so harmonisch vereine. Der Botschafter schloß mit folgenden Worten: Wir haben erst vor ganz kurzer Zeit wieder einen erhebenden Beweis jener Seemanns­treue erlebt, die alle seefahrenden Nationen eng mitein­ander verbindet. Ich denke an den heroischen Tod des Kapi­täns derMonte Cervantes". Ich weiß, daß ich dem Gefühl des englischen Volkes Ausdruck gebe, wenn ich Ihnen mein tiefstes Beileid zu dem Verlust dieses hervorragenden See­mannes ausspreche, dessen Andenken stets überall in Ehren gehalten werden wird.

gen soll ein Reichswirtschaftsgericht entscheiden. Die Be­lastung des Reiches wird etwa 200 bis 300 Millionen Mark betragen. Polnische Gegenforderungen sind vielleicht 400 bis 500 Millionen Mark vorhanden. Etwa 50 090 Hektar deutschen Großgrunl^sitzes und 12 000 deutsche Bauerngüter in Polen werben der Enteignung entzogen. Die deutsche Regierung bringt einen Gesetzentwurf ein, der die Vorschläge für die Entschädigungsforderungen präzisiert.

Handelsbeziehungen.

Durch den Abschluß des Liquidationsabkommens scheint auch die Grundlage für die schwebenden Handels- Vertragsverhandlungen geschaffen werden zu sollen. Die Schweineaussuhr für Polen nach Deutschland wurde an­geblich, wie bereits bekannt, auf 200 000 Stück festgelegt. Bezüglich des internationalen Verzichts von Zollerhöhun­gen auf Ein- und Ausfuhr, der am 2. Juni in Kraft treten soll und den Polen in Genf nicht unterzeichnet hat im Gegensatz zu Deutschland, schweben noch Verhand­lungen. Die Kohlenfrage soll geregelt sein.

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Die tzoung-Gesetze.

Die Noung-Gesetze werden den Parlamenten in fünf Entwürfen vorgelegt, erstens der eigentliche Noung-Plan bzw. das Haager Abkommen, zweitens das neue Reichs- bankgesetz, drittens das neue Neichsbahngesetz, viertens das deutsch-amerikanische Sonderabkommen, fünftens sämtliche Liquidationsabkommen, einschließlich des dentsch- polnischen Abkommens.

Das deutsch-polnische Abkommen wird also zusammen mit den übrigen Liquidationsabkommen dem Parlament vorgelegt, und muß als Ganzes angenommen oder ab- gelehnt werden. Obwohl demnach die Abstimmung über das deutsch-polnische Liquidationsabkommen vom eigent- JichLN Nounn-Plan getrennt vorgenommen wird, besteht ein direkter fachlicher Zusammenhang zwischen allem fünj Gesetzen. In Kreisen der Reichsregierung erklärt man, daß die Regierung keineswegs gewillt sei, die Haager Ab­machungen in einer Verteidigungsstellung gegenüber dem Reichstag zu vertreten, da man der Ansicht fei, daß mit den vorliegenden Abmachungen das Höchstmaß dessen erreicht worden sei, was unter den gegebenen Verhältnissen erreicht werden konnte.

Die unsichtbare Besatzung der M

Das Unrecht der Grenzziehung im Osten.

In Berlin gaben die Landeshauptleute der Pro­vinzen Ost Preußen, Grenzmark Posen-West- preußen, Pommern, Brandenburg, Nieder- sch l e si e n und Oberschlesien einen Pressempfang, um Behörden, Presse und die gesamte deutsche Öffentlich­keit aus die Katastrophe, vor der der deutsche Osten steht, eindringlichst hinzuweisen. Unter den Anwesenden be­fand sich auch der preußische Innenminister G r z e s i n s k i.

Der Landesdirektor für die Provinz Brandenburg, von Winterfeldt, wies auf den Schritt hin, den die sechs Landeshauptleute mit der Überreichung der Denkschrift über die Not des deutschen Ostens unternommen haben. Er ge­dachte des verstorbenen Landeshauptmanns für Oberschlesien, Dr. P i o n 1 e k.

Landesdirektor Caspari schickte seinen Ausführungen vor­aus, daß die Landeshauptleute bei ihrem Hinweis auf die völlig untragbar und für die Dauer unmögliche Grenz­ziehung im Osten keine auswärtige Politik betreiben wollten, sondern sie seien hierzu von ihrer Gewissenspflichr getrieben worden. Landesdirektor Dr. Caspari sprach darauf über das Thema:Was Deutschlands Osten von Deutschland fordert." Er führte u a. aus: Der deutsche Osten, der ein unteilbares Ganzes bildet, hat bisher sein schweres, ihm durch die außenpolitische Gestaltung auf­erzwungenes Los zehn Jahre lang opfervoll getragen. Lastete auf Deutschlands Westen bisher eine sichtbare Besatzung, o auf dem deutschen Osten die unsichtbare Besatzung chwerster Wirtschaftsnot, die die Bewohner dieser Landes­eile im Ringen für das gemeinsame Wohl zermürbt, eine dem Staatsganzen abträgliche Verdrossenheit und damit nicht zu unterschätzende Gefahrenmomente zu schaffen droht. Die Öffentlichkeit, das ganze deutsche Volk, hat nunmehr die Pflicht, mehr als bisher seine Anteilnahme dem deutschen Osten, von der Ostsee bis herunter zu den Sudeten zuzu- wenden. Den Ostprovinzen kommt eine erhebliche Bedeutung innerhalb der deutschen Wirtschaft zu. Die Ostprovinzen liefern für die Ernährungswirtschaft oes Reiches mehr an Lebensmitteln, als ihrer Einwohnerzahl und ihrem Gebiets­umfang entspricht.

Darin sind sich alle Bevölkerungskreise in Stadt und Land einig, und sie alle wissen auch, daß die schwerste Not des Ostens mit einem Schlage enden würde, wenn das Unrecht der Grenzziehung im Osten wieder gutgemacht wird, wieder gutgemacht wird im Interesse Deutschlands und Europas, ja der gesamten Welt.

Ein Amokläufer unter australischen Eingeborenen.

T o w n s v i l l e (Queensland). Auf der Palmeninsel, einer kleinen Eingeborenensiedlung in der Nähe der Küste, hat sich ein blutiges Drama abgespielt. Der Ortsvor- steher, der anscheinend infolge ihm gemachter Borwürfe der Eingeboreuenmißhaudlung den Verstand verloren hatte, tötete und verwundete mehrere Bewohner und steckte sein Anwesen und andere Häuser in Brand. Schließlich wurde er von einem Eingeborenen erschossen. Die Leichen seiner Tochter und seines Sohnes wurden unter den Trümmern seines Hauses gefunden.