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kersfel-erTageblatt

Hersfelöer Kreisblatt

Amtlicher /lnzeigee für den Kreis Hersfelö

mit Den Beilagen: Illaßrlerles Aaterhaltaagsblatl / Mach AeirkadenS / Serv oaS Scholle / BelehrunD nnS Kverweli / WirttLattllche Tagestesges

AnLerdsltvng »nS Wissen

Nr. 39 «Erster Mal»

Sonnabend, den 15. Februar 1930

80. Jahrgang

Die erste Etappe

(Von unserem parlamentarischen Mitarbeiter.)

Die erste Lesung der mit dem Neuen Plan zusammen­hängenden Gesetze ist beendet. Der Reichstag hat die Joung- gesetze zusammen mit den Liquidationsabkommen an die vereinigten Ausschüsse für den Reichshaushalt und für aus­wärtige Angelegenheiten überwiesen. Sie werden in Dauer­sitzungen, zunächst vereint und dann zeitweise getrennt, über sie zu beraten haben. Eine Aenderung der für unser Vater­land so schicksalsschweren Verträge ist nicht mehr möglich. Es kann sich also in diesem Falle bei der Tä­tigkeit der Reichstagsausschüsse nur darum handeln, nach eingehendem Studium der Bestimmungen des Vertrags­wertes ein Gutachten zu erstatten, das den Parteien eine klare Stellungnahme zum Neuen Plan ermöglicht.

Die Reden, die während der Generaldebatte im Reichs­tage gehalten wurden, haben dem deutschen Volk in aller Deutlichkeit gezeigt, daß von niemandem der Versuch ge­macht wurde, über die Erfüllbarkeit oder Unerfüllbarkeit des Poungplanes schon jetzt ein Urteil abzugeben. Vielmehr waren sich alle Parteien darüber einig, daß die Entwicklung, die die Reparationsfrage in der Zukunft nehmen wird, nicht vorausgesehen werden könne. Auch aus dem Lager der Re- gierungskoalition sind schwere Bedenken geäußert worden. Die umstrittensten Fragen allerdings, Sanktions- und Kon­trollrecht der Gläubiger, haben in der ersten Aussprache eine so eindeutige Auslegung erfahren, daß sie nur durch eine ausdrückliche Gegenerklärung der Gläubigermächte er­schüttert werden könnten. Nun ist aber sowohl von belgischer als auch von englischer Seite erklärt worden, daß eine Wie- derbesetzung des Rheinlandes nicht in Frage komme.

Bei der Prüfung der einzelnen Vorlagen in den Aus­schüssen wird die Reichsregierung im einzelnen Rede und Antwort stehen und die Möglichkeit haben, Erklärungen abzugeben, die der Oefsentlichkeit aus taktischen Gründen vorerst vorenthalten bleiben müssen Die meisten Schwierig­keiten bereitet zur Zeit noch der deutsch - polnische Ausgleichsvertrag. Der Redner des Zentrums hat bereits bei der Generaldebatte eine eingehende Befragung der Reichsregierung über disjez, ^E^ik.di M die Aus- siyugoeraiung angekündigt. Selbst Redner, die unbeschadet ihrer Meinung über den Doungplan dessen Annahme in der Zwangslage, in der sich Deutschland gegenwärtig befindet, zustimmen würden, haben zum Ausdruck gebracht, daß für das vielerörterte Polenabkommen keinesfalls ein po­litisches Junktim anerkannt werden sollte, daß vielmehr die Möglichkeit neuer Verhandlungen gesucht werden müßte. Welches Schicksal dem Liquidationsgesetzentwurf also in den beiden kommenden Lesungen beschieden sein wird, läßt sich noch nicht voraussehen. Es besteht die Gefahr, daß bei einer Herausnahme des Polenabkommens aus dem Gesamtfragenkomplex eine Verzögerung der Notifizierung des Haager Vertragswertes durch die Parlamente der anderen Länder und damit eine Verzöge­rung in der Befreiung des Rheinlandes eintritt. Es wäre immerhin denkbar, daß in neuen Verhandlungen mit den Gläubigermächten eine Verständigung in der Richtung er­zielt wird, daß die Verträge ohne das Polenabkommen in Kraft treten Dann hätten' auch neue Verhandlungen mit Polen einzusetzen, in denen versucht werden mühte, Ver­besserungen und stärkere Sicherungen durch- zusetzen Vorläufig jedoch hat die Reichsregierung ihre Auf- faftung noch nicht geändert, daß sämtliche Liquidations- verträge im Sachverständigenplan ihre Wurzel haben und daß aus politischen Gründen eine Zurückstellung des Polen­vertrages nicht angängig sei.

Die Ausschußberatungen werden im Laufe der nächsten Woche zu Ende geführt werden. Die zweite und dritte Lesung der Haager Abkommen im Plenum wird dann in der letzten Februarwoche erfolgen. Bis dahin müssen auch die schwierigen Verhandlungen über die L a st e n v e r t e i- l u n g und die Gestaltung des Haushalts für 1930 zu Ende geführt sein. Gegenwärtig schwebende Verhandlungen zwi­schen Regierung und Parteien haben das Ziel, die Aus­stellung des Haushalts zu beschleunigen und so abzuschlie- ;en, daß gewissermaßen mit Erledigung der dritten Lesung des Haager Vertragswertes auch der Reichshaushalt in einen Grundzügen von den Koalitionsparteien gebilligt wird. Die Gegensätze sind vorläufig noch außerordentlich groß, und wenn am ersten Tage der Reichstagsaussprach». non einemblinden A t"a r m" hinsichtlich der innerpo­litischen Lage gesprochen worden ist, so darf vorläufig hie Gefahr noch nicht als beseitigt gelten, daß aus diesem ^lin­den Alarm trotz des guten Willens aller Parteien, mit Sach­lichkeit an die großen Probleme heranzugehen und alle be- iahenden Kräfte um des Staates und der Nation willen tu- jammenzuhalten, nicht doch ein wirklicher Notruf wuo.

Brechens Wahlgesetz gor dem Slaatsgerichtshas

Leipzig, 14. Februar.

Vor dem Staatsgerichtshof begann am Freitag die Verfassungsklage des Völkisch-nationalen B l o ck s u n d d e r V o l k s r e ch t s p a r t e i g e g e n d a s LandPreußenauf Feststellung, daß die Bestimmungen der §§ 31 und 32 des preußischen Landeswah ge- etzes verfassungswidrig sind. Für den Völkisch-

Aoungplan im Ausschust

MusiMkerotuno der Bonns Eefetze

Berlin, 14. Februar.

Am Freitag begann die Ausschuhberatung der Zoung- Gesetze mit einer gemeinsamen Sitzung des Haushaltsaus­schusses und des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags, da die Vorlagen beiden Ausschüssen gemeinsam überwiesen worden sind.

Die Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses beschlos­sen für diesen Sonderfall die Aufhebung der sonst für die Verhandlungen des Auswärtigen Ausschusses geltenden Vertraulichkeit. Die Generaldebatte über die Vor­lagen soll in den gemeinsamen Sitzungen der beiden Aus­schüsse erledigt werden, während die Einzelberatung der Vorlagen sich auf Sondersitzungen der beiden Ausschüsse verteilt. Gewisse Fragen der Außenpolitik wurden von vornherein dem Auswärtigen Ausschuß zur vertraulichen Beratung überwiesen.

Der Beratungsstoff wurde geteilt in den Plan selbst, die Liquidations-Abkommen und die Vereinbarungen über die Haager Konferenz, die Vorschriften über das Reichs­bahngesetz, das Reichsbankgesetz und das finanzielle Abkom­men mit Belgien sowie das deutsch-amerikanische Schulden- abkommen. Diese Einteilung wurde noch spezialisiert in die Fragen der Belastung (Devisenzahlung, Sachlieferungen, ge­schützte und ungeschützte Annuitäten), der Sonderbelastung,

nationalen Block sind der frühere preußische Landtugsubge- ordnete Dr. Körner und das ehemalige Reichstagsnut- alied Fahrenhorst, für die Volksrechtspartei der Vor­sitzende Oberstudendirektor Sauser- Sago'b, Senatspra- fident am Reichsgericht a. D. Dr. Lobe-Leipzig und Rechtsanwalt Dr. Holstein-Berlin erschienen, während das Land Preußen durch MirsiMriotvirektor Dr. Badt, Ministerialrat Dr. Schütze Mb Regierungsrat Dr. Globk e vertreten werden. Für ,.>rs Nen-ysmmuterium -des Innern ist her Leiter der Verfasinngsabteilung. Mim- sterialrat Dr. K a i s e n b e r g. als Reichsbeaustragter für das Wahlprüfungsversohren anwesend.

Die angegriffenen Bestimmungen des preußischen Lan­deswahlgesetzes besagen daß die Reststimmen unberücksich­tigt bleiben wenn nicht wenigstens auf einen der verbunde­nen Krei°wahlvorschläge 20 000 Stimmen entfallen sind und daß einem Landeswahlvorschlag höchstens Me gleiche Zahl der Abgeordnetensitze zugeteilt wird wie au die ihm anaelchlossenen Kreiswohlvorjchlage entsal en. Die Klage- parteien vertreten die Aussassung, daß die e Kimmungen unvereinbar mit den allgemeinen Wahlrechtsgrundsatzen sind wie sie in Art. 17 der Reichsverfassung und in Ueber­einstimmung damit in Art. 4 der preußischen Verfassung aufaestellt sind. Insbesondere werde der Grundsatz her Gleichheit verletzt. Durch die Art der Verteilung der Rest­stimmen würden die alten vor den neuen, die großen vor den kleinen und insbesondere die regional zusammengeball- ten Parteien vor den Parteien bevorzugt deren Anyan- qer über das ganze Land verstreut sind. Bei den letzten Landtagswahlen vom 20. Mai 1928 habe der Bolkisch-na- tionale Block mit 204 240 Stimmen infolge dieser Wahl­rechtsbestimmungen nur 2 Abgeordnetensitze erhalten, die Wahlrechtspartei mit 235 656 Stimmen ebenfalls nur 2 ^ELd^)^ '-m«.ch«

Anträae.

Weitere LoSerms der Wohnmsr- zwangSMirtschait in Breutzen

Berlin, 15. Februar.

Der preußische Minister für Volkswohlfahrt hat dem Staatsrat den Entwurf einer 5. Verordnung über die Locke­rung der Wohnungszwangswirtschaft zur Stellungnahme zugehen lasten. Ueber den Inhalt dieser Verordnung wird mitgeteilt, daß vom 1. April d. 3. ab als teuere Wohnun­gen die den Vorschriften des Wohnungsmangelsgesetzes nicht unterliegen, bereits solche gelten, deren Jahresfriedens­miete 1800 Mark und mehr in Berlin, 1400 und mehr in den übrigen Orten der Sonderklasse, 1000 Mark und mehr in der Ortsklasse A, 700 Mark und mehr in der Ortsklasse B, 500 Reichsmark und mehr in der Ortsklasse L, 300 Mark und mehr in der Ortsklasse D betragt. In Kraft bleiben auch für die teueren Wohnungen die Vorschriften des Reichsmietengesetzes, die den Parteien jederzeit das unver­zichtbare Recht zu der Erklärung geben, daß zwischen ihnen die gesetzliche Miete gelten soll. Bestehen bleiben fetnerttnr in vollem Umfange die Mieterschutzbestimmungen, die ein freies Kündigungsrecht des Vermieters sowohl dem derzei­tigen wie dem künftigen Mieter teuerer Wohnungen gegen­über ausschließen.

Die neue Verordnung des Wohlfahrtsministers bringt weiterhin eine Aufhebung der Vorschriften des Wohnungs- gesetzes für die Gemeinden unter 15 000 Einwohnern, wäh­rend bisher nur die Gemeinden mit weniger als 8000 Ein­wohnern von den Vorschriften des Wohnungsmangelgesetzes befreit waren. Soweit in den Gemeinden mit weniger als 15 000 Einwohnern die Lockerung infolge der örtlichen

der Sicherheiten und Pfänder, die noch geblieben sind, der Schutzklauseln, Organe und Verfahrensarten.

Zu Berichterstattern für das Plenum wurden die Abgg. Dr. Breitscheid (Soz.) und Dr. Hoetzsch (Christl.-nat. Arbeits- gem) bestimmt.

Die sachliche Beratung wurde begonnen mit der Frage der tatsächlichen Höhe der finanziellen Gesamtbelastung.

Reichsaußenminister Dr. Eurtius besprach zunächst die Bestimmungen über die Annuitäten. Es sei nicht so, daß Deutschland die interalliierten Schulden an die Vereinigten Staaten übernommen habe. Die Belastung aus den An­nuitäten sei von den Sachverständigen für die ersten 37 Jahre auf den Durchschnitt von 1988 Millionen Reichs­mark bezeichnet worden. Der Gegenwartswert betrage rund 34,5 Milliarden Mark.

Wenn man die Dawes-Belastungen zusammenzähle, wo­bei man denWohlstandsindex" jedoch berücksichtigen müsse, so komme man nach den eingehenden Berechnungen des Magazin der Wirtschaft" auf 179 Milliarden beini Dawes- Plan gegen 116 Milliarden beim Poung-Plan. Der Gegen­wartswert beim Poung-Plan betrage 34,5 Milliarden gegen rund 49 Milliarden beim Dawes-Plan. Die Durchschnitts- annuitäten beim Poung-Plun betrügen rund 2000 Millionen gegen 2736 Millionen beim Dawes-Plan.

An die Ausführungen des Ministers schloß sich eine ausgedehnte Aussprache

Woynungsverhältniste sich als praktisch nicht durchführbar erweist, kann auch in Zukunft seitens der Aufsichtsbehörde die weitere öffentliche Bewirtschaftung der Wohnungen an­geordnet werden.

Fsrtietzu«s der LMidMsmn in Solen

Februar.

Der gegenwärtig so heißumstrittene d e u k s ch - p o l - Nische Liquidationsvertrag soll alle liquidations- fähigen und bereits liquidierten Güter von der Enteignung befreien, die am 1. September o. 3. noch in der Hand ihres Eigentümers sich befanden. Der Vertrag ist bekanntlich zwar noch nicht ratifiziert, aber unterzeichnet. Auf polnischer Seite bedarf er verfassungsrechtlich keiner Ratifikation, son­dern ist nur durch den Staatspräsidenten dem Sejm zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Trotz dieser Sachlage, bei der nicht nur im Interesse der Beruhigung der deutschen Minderheit in Polen, sondern auch um des guten Abschlusses der beiderseitigen Ratifikation des Vertragswerkes willen dessen Inhalt respektiert wer­den müßte, sieht sich dieDeutsche Rund s ch a u ge­zwungen, sestzustellen, daß noch immer liquidiert uno noch immer das Viederkaufsrecht, auch im Erb- falle, ausgesprochen wird. Selbst wenn formalrechttzch eine Möglichkeit dazu bestehe, müßten, wie das Blatt be­tont, solche Maßnahmen im Jn.eresfe des Ansehens des pol­nischen Staates unterbleiben.

Zwischen Unterschritt und Ratifikation eines Vertrages ist übrigens auch nach allgemeinem völkerrechtlichen Brauch die einseitige Veränderung des Vertragsgegenstandes unzulässig. Die polnischen Maßnahmen sind nicht gerade geeignet, die Aussichten für die Annahme des Abkommens im Reichstage zu verbessern.

Die Arbeitslosenversicherung

soll selbständig werden

Vor der Einigung der Regierungsparteien in dieser Frage.

Berlin, 15. Februar. Nach den Freitag-Besprechungen des Reichsfinanzministers mit den Führern und Finanzsach­verständigen glaubt man, daß man in der nächsten Woche zu einem Kompromiß in der Frage der Arbeitslosenversicherung gelangen wird. Räch der Bereinigung dieser schwierigsten Frage kann man sich dann den übrigen Einzelheiten des Etats zuwenden.

Als Ergebnis der bisherigen Besprechungen wurde man sich darüber ziemlich einig, der Arbeitslosenversicherungsan- statt eine geschäftliche Selbständigkeit zu geben, damit sie ihr System reformieren und beträchtliche Ersparungen er­zielen kann. Sie wird dann über etwaige Beitragserhöhun­gen selbständig beschließen können, was bisher zu den Auf­gaben des Reichstags gehörte. Um aber willkürliche Er­höhungen künftig auszuschließen, werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer an solchen Beschlüssen paritätisch beteiligt sein. Wenn man in nächster Woche zu einer Einigung über die Arbeitslosenversicherung gelangt, würden für sie keine Mittel mehr in den laufenden Etat einzusetzen sein; zu be­raten wäre nur noch über die Deckung des aus dem ordent­lichen Haushalt 1929 in den ordentlichen Etat 1930 über­nommenen Defizits.

Mit der Angestellten- und Invalidenversicherung sollen bald Verhandlungen ausgenommen werden, um durch güt­liche Vereinbarungen überschüssige Mittel dieser Versiche- rungsinstitute zur Deckung des Fehlbetrages heranzuziehen. Außerdem verbleibt der alte Plan der Veräußerung von Reichsbahnvorzugsaktien, doch ist man sich noch nicht klar, in welcher Höhe sie verwendet werden. Man wird sich wahr­scheinlich dahin einigen, in diesem Jahre nur 150 Millionen zu übernehmen und die restlichen 100 Millionen im korm menben Jahre zu verwenden.^