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Aalerbaitoag «aS Witte»

Nr. 66

Mittwoch, den 19. Mär; 1930

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80. Jahrgang

Der deutsch-polnische Handelsvertrag

* Berlin, 19. März.

Nach beinahe fünfjährigem Wirtschaftskampf ist am Montag der deutsch-polnische Handelsvertrag in Warschau unterzeichnet worden. Die Geschichte des deutsch-polnischen Wirtschaftsvertrages sucht ihresgleichen in der Wirtschafts­geschichte der europäischen Staaten. Niemals ist ein Vertrag härter umkämpft worden als der Polenvertrag. Am 15. Juni 1925 schloß sich jäh die deutsch-polnische Grenze für die beiderseitige Einfuhr, und wirtschafliche Kampfmaßnah­men traten an die Stelle des durch die natürliche Lage ge­botenen Austauschverkehrs, der einen beachtenswerten Stand erreicht hatte. Ein- und Ausfuhrverbote türmten an der Grenze ein Hindernis auf, das zu übersteigen der deut­schen Wirtschaft auf Umwegen zwar für einen Teil ihrer Produkte gelang, stand doch unter den Einfuhrländern in der polnischen Außenhandelsstatistik Deutschland auch in den Jahren des schärfsten Zollkrieges immer an erster Stelle das aber für weite Gebiete des deutschen Ostens, besonders für Schlesiens Handel und Industrie, schwer­ste wirtlchafliche Schädigungen zur Folge hatte und die Arbeitslosenziffer in jenen Gebieten immer wieder anschwel­len ließ.

Wenn gewisse Kreise in Deutschland vor fünf Jahren der Auffassung waren, daß für den jungen polnischen Staat ein Zollkrieg mit dem wirtschaftlich immer noch mächtigen und um seine alten Märkte kämpfenden Deutschland eine Existenzfrage darstellen würde, so hat die Folgezeit be­wiesen, daß diese Prophezeiung in ihrer ganzen Schwere für Polen nicht eingetroffen ist. Wohl sind die Verluste, die der Wirtschaftskrieg mit sich brächte, auf polnischer Seite ungleich größer gewesen. Polen entbehrte lange Zeit des Vertrauens der internationalen Finanzwelt und konnte seinerzeit eine Ausländsanleihe zur Stützung der abgleiten­den Währung nur unter Preisgabe eines Teils seiner Fi­nanzhoheit erlangen.

Auch Polens derzeitige Wirtschaftslage ist trostlos, und man erhofft jenseits der Grenze von dem Abschluß dieses und des Liquidationsvertrages, der den politischen Ausgleich mit dem Nachbarstaat brächte, Vorteile in wirt­schaftlicher, finanzieller und besonders in poli­tischer Beziehung. Die gespannten politischen Beziehun­gen, die in all den Jahren zwischen Deutschland und Polen hauptsächlich wegen dessen Minderheitenpolitik bestanden, haben die Wirtschaftsverständigung so lange hinausgezögert. Der endliche Abschluß der Verträge bedeutet zweifellos ei­nen Erfolg'der polnischen Außenpolitik und eine Hebung des polnischen Prestiges in der Welt.

Was den Inhalt des Vertrages anbelangt, so gehen bei uns die Meinungen über den Wert der beiderseitigen Konzessionen auseinander. Einerseits wird behauptet, daß die jetzigen deutschen Zugeständnisse kleiner sind als Polen sie vor Ausbruch des Wirtschaftskrieges hätte erlangen kön­nen. Wohl waren besonders die Ziffern des Schweine- und Kohlenkontingents, um die vor fünf Jahren verhandelt wurde, weit höher als die jetzt zugestandenen. Es steht jedoch fest, daß in den letzten Jahren bei den deutsch­polnischen Verhandlungen immer nur ein Schweinekontin­gent von 200 000 Doppelzentnern genannt worden war, wie es auch das Stresemann-Jackowfki-Abkom- m e n bezeichnete. Jetzt steigert sich das Kontingent von 200 000 Stück im ersten Jahre über 275 000 auf 350 000 Stück, die die H ö ch st g r e n z e bilden. Den Befürchtungen der deutschen Landwirtschaft, daß die halbe Million erreicht werden könnte, weil es sich im Gegensatz zu Doppelzentnern gemäß dem Vertrage um Stückzahlen handelt, muß entge­gengehalten werden, daß für Deutschland praktisch nur der Bezug von Magervieh in Frage kommt, daß sich die Gewichtsmenge eher verringern als vergrößern kann. Für das Schweinekontingent besteht eine deutsche Abnahme- v e r p f l i ch t u n g, für die als Garant sich der Reichsver­band der Deutschen Industrie zur Verfügung gestellt hat. Das eingeführte Schweinefleisch wird ebenso wie das über die Seegrenzschlachthöfe einzuführende Lebendvieh vom offenen Markt f e r n g e h a l t e n und nur einem bestimm­ten Abnehmerkreis zugeleitet, zu dem in erster Linie die Fleischfabriken gehören. Wenn daher auch kein unmittelbarer P r e i s d r u ck auf den deutschen Markt aus- geübt wird, so fehlt natürlich die Nachfrage der bisherigen Schweinefleischbezieher auf dem deutschen Markt. Nach der Zwischenzählung vom 2. Juni 1929 hatte Deutschland einen Schweinebestand von 16,7 Millionen Stück (1913: 22,5 Mil­lionen), der in den folgenden drei Monaten eine Steige­rung um drei Millionen erfuhr. Im ersten Jahre erreicht also die durch die polnische Schweinefleischeinfuhr eintretende Belastung des deutschen Marktes die Höhe von etwa 1 Pro­zent, vorausgesetzt, daß es tatsächlich gelingt, plötzliche Preisernbrüche zu verhindern.

Von den ursprünglich geforderten 500 000 Tonnen Kohle erhielten die Polen im Handelsverträge ein Kontin­gent von 320 000 Tonnen monatlich zugebilligt, die im Ge­gensatz zum Schweinkontingent eine ganz außerordent­liche Belastung des ostdeutschen Bergbaues

$oMtaM M« HwentW unterzeichnet

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ein OjLMo^ramm

Das deutsch-polnische Liquidationsabkommen unterzeichnet.

Berlin, 19. März. Der Herr Reichspräsident hat am Dienstag das das deutsch-polnische Liquidationsabkommen enthaltendeGesetz über die Abkommen zur Regelung von Fragen des Teiles 10 des Vertrages von Versailles" unter­schrieben.

In einem Schreiben an den Reichskanzler erklärt der Reichspräsident, daß er sich überzeugt habe, daß gegen das vom Reichstag verabschiedete Zustimmungsgesetz zum deutsch­polnischen Liquidationsabkommen verfassungsrechtliche Be­denken nicht bestehen, nachdem der Reichstag in der Ent- schädigungsfrage eine von der ursprünglichen Vorlage ab­weichende Regelung beschlossen hat. Nachdem der Reichs­präsident darauf hinweist, daß er die aus dem notleidenden Osten gegen dieses Gesetz vorgebrachten Widerstände voll zu würdigen versteht, weist er darauf hin, daß das Abkom­men vor allem die deulfchen Stammesgenossen jenseits unserer Grenze in ihrer Existenz erhalten soll. Weiter er­wächst uns aber die Pflicht, den Brüdern im Osten in ihrer aufs Höchste gestiegenen Not zu helfen, um ihnen ihren Acker zu erhalten.Daß auch hier rasch und tatkräftig gehandelt wird, muß ich in dieser Stunde, in der ich trotz mancher Be­denken auch dieses Gesetz ausfertige, von der Reichsregie­rung nachdrücklich verlangen". Die zur Beratung stehenden Agrarmaßnahmen müssen mit aller Beschleunigung und so durchgeführt werden, daß sie den deutfchen landwirtschaft­lichen Betrieben dauernd ihre Lebensfähigkeit wiedergeben. Darüber hinaus muß für den verzweifelt um feine Existenz ringenden Osten, zuerst in den besonders gefährdeten Ge­bieten,

eine wirksame finanzielle Hilfsaktion hinzutreten. Große Mittel mu^en der«UAepem umben, um Zuschüsse zu den übermäßig hohen Zinssätzen zu geben, um den verschuldeten Besitzern zu ermöglichen, ihren Besitz zu erhalten, der die Grundlage für die Existenz fast der gesam­ten Bevölkerung des Ostens ist. Wenn dies nicht gefchieht, dann ist der Zusammenbruch vieler Landwirte und die Ab­wanderung zahlreicher Menschen aus dem Osten unaufhalt­bar. So schwer es bei der schlechten Finanzlage des Reiches ist, diese erheblichen Mitel aufzubxingen, so zwingt die un­mittelbare Not des deutschen Ostens dazu, diese Summen M beschaffen. Soweit die gesteigerten Erträgnisse aus den Zollerhöhungen nicht ausreichen, so glaubt der Reichspräsi­dent anzuregen, wenn weitere Mittel aus der Jndustriebe-

öarstellen. Hoffentlich gelingt es" dem schlesischen Bergbau, seine mit Nachdruck erhobene Forderung, die Lasten auf alle deutschen Bergbaureviere gleichmäßig zu ver­teilen, durchzusetzen.

Der Vertrag wurde auf der Grundlage gegenseitiger Meistbegünstigung abgeschlossen. Beide Länder treten also in den Genuß aller Zollvergünstigungen, die sie anderen Mächten gewährt haben bzw. noch gewähren wer­den. Der schwächste Punkt des Vertrages für Deutschland liegt zweifellos in dem Mangel an speziellen Zoll­ermäßigungen. Es handelt sich eben nicht um den so­genannten großen Vertrag, sondern nur um denkleinen" Handelsvertrag. Eine Ergänzung des Handelsvertrages bildet der vor kurzem abgeschlossene deutsch-polnische Rog­gen v e r t r a g , der die Schleuderkonkurrenz auf den aus­ländischen Märkten beseitigt. Außerdem sind noch eine Reihe von privaten Verträgen zwischen den einzelnen Indu­striezweigen als Ergänzung des Handelsvertrages in Aus­sicht genommen. Zum Vertrage gehören schließlich einige Handels - und Schisfahrtsabkommen, die das Einreise-, Aufenthalts- und Niederlas- s u n g s r e ch t betreffen bzw. den polnischen Auswan­dererverkehr über die deutschen Reedereien leiten sollen

Die Auswirkungen, die der deutsch-polnische Handels­vertrag für Deutschland haben wird, lassen sich vorläufig noch nicht übersetzen. Ob es gelingen wird, die deutsche Ausfuhr nach Polen, die gegenwärtig jährlich den Wert von etwa 400 Millionen Mark erreicht, bedeutend zu steigern, bleibt abzuwarten. Die Konkurrenz, besonders die tschechische, hat festen Fuß in Polen gefaßt. Neuentstandene polnische Industrien haben auf vielen Gebieten die Deckung eines Teils des inneren Bedarfs übernommen Polen rech­net jetzt auf den deutschen Kredit, dem aber in allen seinen Formen, als Geld-, als Waren- und Jnvestitionskredit man­cherlei Gefahren erwachsen werden, die nur durch die genaue Kenntnis des polnischen Marktes, der den übrigen Konkur­renten Deutschlands fehlt, herabgemindert werden könnten. Was den deutschen Transithandel nach Polen anbe­langt, so dürfte eine starke Belebung ohne entsprechendes Risiko zu erwarten sein.

Die deutsch-polnische Wirtschaftsverständigung stellt zweifellos keine Ideallösung dar, das Fortbestehen des bisherigen Zustandes war aber ebenfalls auf die Dauer unhaltbar und unmöglich. ~

laftung genommen werden, deren schrittweiser Abbau im Finanzprogramm vorgesehen ist.

Es erscheint mir billig und gerecht, wenn in diesen Not­jahren der Landwirtschaft von der Industrie in der Weise ein Ausgleich geschaffen wird, daß etwa für fünf Jahre aus der Jndustriebelastung Beträge für landwirtschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Denn die bisher abgeschlosse­nen Handelsverträge und das neue Wirtschaftsabkommen mit Polen haben der Landwirtschaft durch Zulassung der Einfuhr von Agrarerzeugnissen große Opfer auferlegt, um der In­dustrie neue Absatzmöglichkeiten zu schaffen. Hier kann sich die so viel beschriebene Verbundenheit der landwirtschaft­lichen und industriellen Produktion praktisch bestätigen. Sie wird nicht nur zur Sanierung der produktiven landwirtschaft­lichen Betriebe, sondern auch zur Stärkung des Binnen­marktes und zur Besserung unserer Handelsbilanz beitragen/ Dieser Gedanke der Verbundenheit und des Ausgleiches dürfte auch trotz der Klagen über die hohen, die Produktion bedrückenden Lasten bei der Industrie Verständnis finden.^

Der Herr Reichspräsident erklärt weiter, daß er kein genau umrissenes Programm und keinen bestimmten Weg festlegen will, daß es ihm aber eine Gewissenspflicht sei, die Reichsregierung eindringlich aufzufordern, mit aller Be- fchleunigung auf dieser Grundlage ein Ostprogramm aufzu- stellen und es gemeinsam mit Preußen durchzuführen. Zum Schluß weist er belauf hin, daß nach der gesetzlichen Rege­lung der außenpolitischen Fragen neben der Sanierung der Finanzen nun entschlossen an die Gesundung unserer Landz wirtschaft und an die Wiederaufrichtung des zusammenbre- chenden Ostens herangegangen wird.Nur in der bestimmten Erwartung, daß dies geschieht, habe ich meine eigenen Be­denken gegen das deutsch-polnifche Liquidationsabkommen und das am Montag paraphierte deutsch-polnische Handels­abkommen zurückgestellt und das Gesetz unterschrieben."

Die Reichsregierung begrüßt den Schritt hindenburgs.

Berlin. 19. März. Wie Wolffs Telegraphisches Büro erfährt, begrüßt Die Reich sregUuuuu vu» s^>w, tms b»r Reichspräsident anläßlich der Unterzeichnung des Gesetzes über die Abkommen zur Regelung von Fragen des Teiles 10 des Vertrages von Versailles an den Reichskanzler gerichtet hat, mit besonderer Genugtuung. Man sieht in amtlichen Kreisen in dem Schreiben eine wertvolle Unterstützung der Schritte zur Behebung der Notlage der Landwirtschaft, be­sonders im östlichen Deutschland, die die Reichsregierung in letzter Zeit unternommen hat und die gerade gestern abend zu einer weitgehenden Verständigung der Regierungspar­teien über die sofort zu ergreifenden gesetzgeberischen Maß­nahmen geführt haben.

Einigung über die Agrarfragen Heute endgültige Formulierung.

Berlin, 19. März. Die interfraktionellen Verhandlun­gen der Regierungsparteien über die schwebenden Fragen der Agrarzölle haben am Dienstag abend, abgesehen von gering­fügigen Differenzen in der Zuckerpreisfrage zu einer Ver- ständigung geführt. Die Fraktionsvertreter wollen heule die endgültige Formulierung der Anträge vornehmen.

Der W e i z e n z o l l soll um 2,50 Mark auf 12 Mark pro Dopeplzentner erhöht werden. Beim Roggen blei­ben die bisherigen Zollbestimmungen bestehen. Der G er­st e n z o l l soll auf 10 Mark heraufgesetzt werden, mit der Maßgabe einer Zollermäßigung auf 2 Mark, wenn der Nachweis erbracht wird, daß der Käufer ein bestimmtes Quantum Roggen zur Verfütterung erworben hat. Diese Zollermäßigung ist jedoch nur eine Kann-Vorschrift und keine Soll-Vorschrift.

Hafer, der bisher einen festen Zoll von 6 Mark je Tonne hatte, wird nunmehr auch variabel gestaltet, und zwar soll die Zollspanne 4 bis 12 Mark betragen. Der Mehl- zoll soll auf das eineinhalbfache des entsprechenden Getreide­zolles gefetzt werden, zuzüglich einer Preisfchutzspanne von 5,25 M. pro Doppelzentner. K l e i e soll mit einem Zoll be­legt werden von jeweils der Hälfte des in Geltung befind­lichen Getreidezolles, ausgenommen Weizenkleie. Die Zoll- festsetzung soll in Zukunft errechnet werden auf der Grund­lage des Durchschnittspreises von vier Monaten, während bisher drei Monate die Grundlage bildeten.

Beim Weizen ist eine sogenannte Sakastrophenklausel eingefügt worden, die besagt, daß Regierung und Reichsrat und ein Reichstagsausschuß ermächtigt sind, den Zoll weiter heraufzusetzen, wenn der Weltmarktpreis bis 40 Prozent unter den am 18. März geltenden Preis herabsinkt.

Der Kartoffel zoll soll vom 15. Februar bis zum 31. März statt 4 Mark 20 Mark betragen. Diese Maßnahme richtet sich gegen die Einfuhr der als Luxusgenußmittel be­trachteten sogenannten Maltakartoffeln.

Das Maismonopol soll in der Weise zur Durch­führung kommen, daß von einem Ermächtigungsgesetz Ab- stand genommen wird. Es werden vielmehr Sozialdemo- kratie, Zentrum und Bayerische Volkspartei das Maismono­pol als Jnitiattvgesetz einbringen. Von der D.V.P. und den Demokraten wurden bei den Verhandlungen noch Bedenken dagegen geäußert, doch wird an der Annahme des Mais- »A%.iK^te«l<HMaM» I