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HersfelöerTageblaS

hersfelSer Kreisblatt ;

Amtlicher Anzeiger für den Kreis yersfelö Nr. 174 Montag, den 28. Juli 1930 80. Jahrgang

Steuer Notverordnung erlassen

Erhöhte Abstriche am Etat Ssthilfe mit Artikel 48 Die neuen Steuern Reform -es Versicherungs- und Kartellwesens

Die RotVerordnung des Reichs- Präfiderlten veröffentlicht

Reichshaushalt 1930 in Kraft gefetzt!

Berlin 28. 3uli. Die neue Notverordnung des Reichs­präsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher un­sozialer Notstände ist im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wor­den. Sie ist von dem Reichspräsidenten, dem Reichskanzlei und sämtlichen Ministern unterzeichnet und in sechs Abschnitt« geteilt.

Im ersten Abschnitt werden die Deckungsmaßnahmen für den Reichshaushalt 1930 im einzelnen festgesetzt. Nach einem einleitenden § 1 sind in den §§ 2 bis 9 die Bestim­mungen über die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes enthalten, die zweieinhalb Prozent beträgt und von der die Gehälter unter 2000 Mark jährlich sowie die Gehälter derjenigen Personen, die der Arbeitslosenversiche­rung unterliegen, befreit sind. In den §§ 10 bis 12 werden die Bestimmungen über den fünfprozentigen Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr. als 8000 Mark jährlich festgesetzt. Die §§ 13 bis 18 beschäftigen sich mit dem Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen in Höhe von 10 Prozent der Einkommensteuer. Der Finanzausgleich für die Einkommen- und die Ledigensteuern, die ausschließ­lich dem Reiche zufließen, wird in den §§ 19 und 20 geregelt. Die Änderung des Tabaksteuergesetzes bezüglich der Verkür­zung der Steuerfristen ist in den §§ 21 bis 26 geregelt. Nach den Schluß-Vorschriften in den §§ 27 und 28 wird der Reichs­finanzminister die zur Durchführung der Deckungsmaßnah- men erforderlichen Bestimmungen treffen.

Der zweite Abschnitt enthält die Bestimmungen über die Erschließung von Einnahmen für die Gemeinden, die durch eine Gemeindebiersteuer oder Bürgersteuer oder durch beide Steuern nebeneinander erhöht werden dürften. In «MoM^ oorgezeichnet.

Der in 22 Paragraphen eingeteilte dritte Abschnitt be­handelt die Osthilfe, im ersten Titel die Bestimmungen für landwirtschaftliche Siedlungen und Kredithilfe, wonach die Reichsregierung Bürgschaften für Verpflichtungen aus lang­fristigen Darlehen bis zum Gesamtbetrage von 50 Millionen übernehmen darf und der Finanzminister ermächtigt wird, für die Gewährung von Umschuldungsdarlehen bis zu 100 Millionen Bürgschaften zu übernehmen. Im zweiten Titel den Vollskreckungsschutz, der die Umschuldung durch Zwangs­vollstreckung gefährdeter Betriebe sichern soll.

Abschnitt 4 regelt die Änderungen der Arbeitslosenver­sicherungen, Krankenversicherung und Reichsversorgung. In Artikel 1 des ersten Titels sind die Änderungen der ein­zelnen Paragraphen der Arbeitslosenversicherung über Um­fang und Höhe der Unterstützung enthalten. Die Erhöhung des Beitrages auf viereinhalb Prozent wird in Artikel 2 festgesetzt. Die Festsetzung des Reichszuschusses in Höhe von 184 Millionen für das laufende Rechnungsjahr ist in Artikel 3 enthalten. Titel 2 regelt die Änderungen der Krankenver­sicherung, die im einzelnen im Artikel 1 des Titels festgesetzt werden, während die Artikel 2 bis 6 Übergangs- und Schluß­bestimmungen sind. Im Titel 3 werden die Änderungen der Reichsversorgung bestimmt.

Der 5. Abschnitt der Notverordnung enthält, in fünf Paragraphen gegliedert, Bestimmungen zur Verhütung un- wirtschafklicher Preisbindungen.

Im 6. Abschnitt schließlich wird der Haushalt für 1930, der vom Reichstag nicht erledigt worden ist, in Kraft gesetzt. Nach § 1 belauft er sich in Einnahme und Ausgabe auf 12 079 112 695 Mark, und zwar im ordentlichen Haushalt auf 11 558 800 695 Mark Einnahmen und auf 11 320 006 04? Mark fortdauernden, sowie 238 794 650 einmaligen Aus gaben, im außerordentlichen Haushalt auf 520 312 000 M Einnahmen und Ausgaben. Nach § 2 sollen bei den Aus- gaben Beträge von insgel mt 100 Millionen- Mark ab- gesetzt werde,,. In ' - ' --ragraphen 3 bis 24 sind im we­sentlichen die Ermächtigungen für die Reichsregierung und insbesondere für den Reichsfinanzminister enthalten, die zur Durchführung des Haushalts notwendig sind.

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Die neue Notverordnung über die Deckungs - fragen, die infolge der vom Reichstag noch vor seiner Auflösung vollzogenen Aufhebung der ursprünglichen Verordnungen notwendig geworden waren, weisen natür­lich ein gegenüber den alten wesentlich verändertes Aussehen auf. In allen ihren Teilen zeigen sie das deutliche Bewußt­sein der Reichsregierung, daß sie den Weg ber. Verord­nungen nur unter Anwendung des Rotstandsartikels be- schreiten konnte. Das geht z. V. aus den Beschränkungen hervor, mit denen die Reichsregierung an die Osthilfe heran­gegangen ist. Diese die neu in den Verordnungen erscheint, soll nur zu einem Teile die Durchführung dieses wichtigen Gesetzgebungswerkes für die nächste Zeit sichern, nachdem die Annahme des Osthilfgesetzes selbst durch die Auflösung des Reichstages verhindert worden ist. Sie beschränkt sich also auf gewisse Maßnahmen zur Frachtenerleichterung, Er­leichterung der kommunalen Lasten, Senkung der Schiff- fahrtsabgaben, Zinsver'billigung. Betriebssicherung usw., die für die Gegenwart sichergestellt werden sollen.

Im ersten Teil der Notverordnung heißt es, daß auf den Notetat für 1930. der sowieso am 31. Juli abläukt.

nunmehr verzichtet werden soll. Statt dessen ist der Reichs- Haushaltsentwurf in der von der Reichsregierung dem Reichstag vorgelegten Form unter Berücksichtigung der in zweiter Lesung vom Plenum angenommen Beschlüsse zum Gegenstand der Verordnung gemacht worden. Man hat sich natürlich Vorbehalten, den Entwurf dem neuen Reichstag vor- zulegen, damit er durch diesen nachträglich Gesetz werden kann. Infolge des verspäteten Inkrafttretens sind neue Fehl­beträge entstanden, die aber nicht durch Steuern, sondern durch erhöhte Abstriche am Etat gedeckt werden sollen. Die Gesamteinsparungen am Etat, die ursprünglich mit minde­stens 100 Millionen vorgesehen waren, find demgemäß auf 134 Millionen heraufgesetzt worden.

In den einzelnen Skeuerarken zur Deckung des übrigen Fehlbetrages ist keine wesentliche Aenderung eingetreten. Reichshilfe für Beamte und Angestellte der öffentlichen Hand, fünfprozentiger Einkommensteuerzuschlag zu den Jah­reseinkommen über 8000 Mark und Ledigensteuer kehren wieder. Der Reichshilfe unterliegen nun aber auch die Tan- tiemenbezieher mit einem Notopfer von 2,5 Prozent eines Betrages von 60 Prozent der im Kalenderjahr 1929 erzielten Tantiemen. Für die Ledigensteuer sind einige Erleichte­rungen vorgesehen hinsichtlich der Personen, die ihr unter­worfen werden. So sind z. B. unverheiratete Frauen, denen Kinderermäßigungen zustehen, von der Steuer befreit. Die ursprüngliche Schankverzehrsteuer, die zur Besserung der Fi­nanzen der Gemeinden dienen sollte, ist nicht mehr in den Steuernotverordnungen enthalten. Dafür sollen die Gemein­den berechtigt sein, außer der Bllrgerabgabe eine Gemeinde- Biersteuer zu erheben, die in einem gegenüber der bisheri­gen Biersteuer erhöhten Ausmaß gestalt werden soll. Die Bürgerabgabe ist durch Staffelung ihres Charakters als Kopfsteuer entkleidet worden. Die Gemeinde-Biersteuer kön­nen die Gemeinden sofort erheben, müssen es sogar, wenn sie ihre Realsteuern im laufenden Jahre erhöhen wollen. Dar- meinden die Erhebung einer allgemeinen Getränkeabgabe bewilligen. Auf die ursprüngliche Absicht einer Sanierung der Gemeindefinanzen im Rahmen einer allgemeinen Fi- aanzreform ist dabei nicht verzichtet worden.

Die Frage der Arbeitslosenversicherung hat man eben­falls durch das Verordnungswerk zu lösen versucht. Hier ist insofern ein neuer Weg beschritten worden, als die gesetzliche Darlehenspflicht des Reiches für den Fall künftiger Fehlbe- träge auf die Hälfte des Mehrbedarfs festgesetzt worden ist. Der Rest ist entweder durch Erhöhung der Cinnahmen oder durch Einrichtung von Gefahrenklassen aufzubringen.

Schließlich ist noch zur Verhütung unwirtschaftlicher Preisbindungen in der Verordnung der Versuch unternom- nien worden, die Verbilligung der Lebenshaltung und der Produktion zu erreichen.

Reichsminister Dr.Stegerwald zur politischen Lage

Duisburg, 28. Juli. Auf einer Tagung des Reichsver­bandes deutscher Konsumvereine führte Reichsarbeitsminister Dr. Stegerwald u. a. aus: Mir scheint gegenwärtig bie Hauptaufgabe zu sein, die Mutlosigkeit und den Pessi­mismus in der deutschen Wirtschaft zurückzudrängen und die Wiederherstellung des Vertrauens zu Staat und Wirtschaft mit allen erdenklichen Mitteln zu pflegen. Die Reichsregie­rung wird auf diesem Gebiet alles tun, was in ihrer Macht steht. Das Notwendigste ist bereits durch die Notverordnung geschehen.

Bis zum Zusammentritt des neuen Reichstages wird ein großes Sanierungsprogramm der Reichsregierung vorlie­gen. Dabei hat die Reichsregierung nicht vor, für den Pa­pierkorb zu arbeiten. Sie wird im Herbst von den hinter ihr stehenden Parteien fordern, daß die jetzigen Notverordnun­gen des Reichspräsidenten und das große Sanierungspro­gramm die Grundlage für jede künftige Regierung und Re- gierungskoalition abzugeben haben.

Von der Opposition, die die Reichstagsauflösung herbei- führte, sind im Reichstage drei Gruppen nicht regierungs­fähig: Hugenberg, die Nationalsozialisten und die Kommu­nisten. Die Sozialdemokratie, die als einzige unter den Oppositionsparteien regierungsfähig ist, wird bestimmt im Reichstag keine Mehrheit bekommen. Siesist zufrieden, wenn sie ihre jetzige Mandatsziffer behauptet. Ohne die gegen­wärtige Regierungskoalition oder große Bestandteile von ihr ist auch im künftigen Reichstag keine Mehrheit möglich. Diese Tatsache wird die Reichsregierung im Interesse von Volk und Staat aus,zunutzen wissen, und so wird die Arbeit der jetzigen Regierung für Gegenwart und Zukunft von fun­damentaler Bedeutung sein und bleiben, ganz gleich, wie die Reichstagswahlen im einzelnen ausfallen mögen

Kommunisten schlagen

SPD.-Abgeordneten nieder

krefeld, 28. Juli. Am Sonnabend abend sollte in einer geschlossenen Parteiversammlung der SPD. in Will ich bei Krefeld der Landtagsabgeordnete Lewerentz sprechen. Da sich bei Beginn herausstellte, daß ungefähr 30 Kommu­nisten im Saal' anwesend waren, forderte Lewerentz sie auf, den Saal zu verlassen. Im Verlaufe der Auseinandersetzun­gen warfen die Kommunisten mit Viergläsern und Flaschen nach dem Abgeordneten, der an der Schädeldecke verletzt

wurde und schlugen ihn schließlich mit einer Stuhllehne zu Boden; nach Anlegung eines Notverbandes wurde Lewerentz, »der keine schweren Verletzungen davongetragen hatte, nach lHause geschafft.

Aus der Wahlbewegung Blutauffrischung bei den Demokraten.

Berlin, 27. Juli.

Die Demokraten beabsichtigen, eine Reihe von Abge­ordneten, die seit Jahren im politischen Leben tätig sind, nicht mehr kandidieren zu lassen. Es soll sich dabei um die Abgeordneten Fischbeck, Haas-Baden, D ern- bürg und Bernhard handeln. Der Abg. Fischbeck, der heute im 65. Lebensjahr steht, gehört dem Reichstag schon seit dem Jahre 1895 an. Er stand auf der Reichsliste. Ebenfalls auf der Reichsliste stand Dernburg, der wie Fischbeck 65 Jahre alt ist und schon seit 1906 im aktiven politischen Leben steht. Der Abg. Haas-Baden, der in Thüringen gewählt ist, gehört dem Reichstag seit 1912 an. Die Parteiinstanzen scheinen die Absicht zu haben, diese Blutauffrischung durchzuführen. In einzelnen Wahlkreisen sollen an aussichtsreicher Stelle junge Kräfte die parteipolitisch noch nicht hervorgetreten sind, kandidie­ren. Der Herausgeber desDeutschen Volkswirt", Dr. S t o l p e r, soll auf der Reichsliste einen sicheren Platz erhalten.

Die Lanl volkpartei bleibt selbständig

Weimar. Der Reichsparkeiführer der Christlich-Rakio- nalen Bauern- und Landvolkpartei Höfer (St. Bernhard), äußert sich zu den umlaufenden Gerüchten, die von einer Verschmelzung der Landvolkpartei mit der neugegründeten konservativen Volkspartei wissen wollen, aus Anfrage etwa wie fotqt:

Die tu senge oet tcn,e enlpeyenveu pumijuieu .neuvii- dungen geben natürlich zu allerhand Mutmaßungen Anlaß. So werde auch angenommen, daß mit der Bildung der kon­servativen Volksparkei die Christlich-Rationale Bauern- und Landvolkpartei ihren berufsständigen Charakter und ihre po­litische Selbständigkeit aufgeben würde. Diese Annahme ist Irrtümlich. Die Landvolkpartei, die bei den Reichskagswah- len 1928 nur sechs Wochen alt gewesen sei, sei inzwischen fast zur Fraktionsstärke angewachsen und werde mit der Aus. dehnung über das ganze Reichsgebiet bei der Wahl am 14. September einen unerwarteten Aufschwung nehmen. Die Verhandlungen stünden da sehr günstig und namhafte Per­sönlichkeiten würden in Kürze ihren Beitritt erklären. Es sei zu erwarten, d"ß mit der Wahl die Landvolkpartei schlecht­hin als die parlamentarische Vertretung des Landvolkes an­gesehen werden könne. Diese Entwicklung vollziehe sich in enger Fühlungnahme mit der neuen konservativen Volks- parlel, die in ihren staatspolitischen Zielen der Landvolk­parkei am nächsten stehe aber bei Wahrung der vollständigen Selbständigkeit der ^r-ndvolkparkei auf berufsständischer Grundlage. Über die Frage der Reichsliste werde am näch­sten Dienstag, den 29. Juli, aus der Sitzung der Landvolk- partei in Berlin entschieden werden."

Wer war Separatist?

Mainz, 26. Juli.

Der Landtagsabgeordnete Dr. Wolf-Mainz hatte an die hessische Staatsregierung in einer kleinen Anfrage die Frage gerichtet, ob die hessische Regierung bereit sei, die Namen der ihr als Separatisten bekanntgewordenen Leute zu veröffentlichen. Wenn nein, ob die hessische Regierung be­reit fei, denjenigen Deutschen in Hessen, die nach ihrer Be­hauptung zu Unrecht des Separatismus verdächtigt würden, auf entsprechendes Nachsuchen öffentlich zu bescheinigen, daß nicht das geringste gegen sie vorliege, so daß sie in der Oef- fentlichkeit gerechtfertigt dastehen.

Daraufhin ist dem Fragesteller folgende Antwort des Staatspräsidenten Dr. Adelung zugegangen:

Die hessische Regierung sieht sich nicht in der Lage, die Namen von Separatisten zu veröffentlichen. Es geht nicht an, Aufzeichnungen der Separatisten zur Grundlage für die Feststellung zu machen, ob jemand Anhänger der Bewegung gewesen ist oder nicht. Denn aus der Tatsache allein, daß ein Name in dem von den Separatisten stammenden Material vorkommt, wird keinesfalls in allen Fällen geschlossen wer­den können, daß der Betreffende tatsächlich Separatist war. Ebenso wird die einwandfreie Haltung nicht immer dadurch bewiesen, daß die in Frage kommenden Personen nicht in den Separatistenlisten genannt sind. Die hessische Regierung weiß sich im übrigen mit der Bevölkerung darin einig, daß Ausschreitungen, wie sie Anfang Juli erfolgten, zu bedauern sind und unter keinen Umständen geduldet werden können. Wenn jemand wirklich eine zweifelhafte Haltung eingenom­men hat, so ist er durch das Urteil seiner Mitbürger genug gestraft."

Polen erhöht die Zölle?

Warschau, 28. Juli. Die polnische Regierung beabsich­tigt, den Einfuhrzoll für Weizen auf 17,5 Zloty, für Schmalz auf 100 Zloty, für gewöhnlichen Speck auf 80 Zloty, für ge­räucherten Paprikaspeck auf 120 Zloty zu erhöhen. Die Ver­ordnung wird für die nächsten Tage erwartet.