Kersfel-erTageblatt
Hersfel-er Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Yersfel-
Nr. 183
Donnerstag, den 7. August 1930
80. Jahrgang
Gemeindenot ist Reichsnot
Die Auswirkungen der Notverordnung — finanzielle Entspannung in höchster Not
AM AMenNolM
In einer Zeit innerpolitischer Hochspannung, die vom Streit der Parteien erfüllt ist und die die Gefahr herauf- beschworen hat, daß das deutsche Volk in einzelne Jnter- essentenhaufen zerfällt, sind die außenpolitischen Fragen etwas in den Hintergrund getreten. Die Räumung des Rheinlandes bedeutete den Abschluß einer der unerfreulichsten Epochen deutscher Außenpolitik. In den 12 Jahren der Rheinlandbesetzung mußte sich notgedrungen die deutsche Außenpolitik darauf konzentrieren, eine Abwehr- st e l l u n g gegenüber der französischen Politik der Gewalt und der imperialistischen Ziele einzunehmen. In den ersten Jahren nach dem unglücklichen Kriegsausgang war Deutschland entrechtet und im wesentlichen Objekt der internationalen Politik. Man schrieb ihm im Londoner Ultimatum ungeheuerliche Summen vor, die es zu zahlen habe, man schnitt vom Reichskörper wertvolle Teile ab, die, wie Oberschlesien, auch nach den Bestimmungen des Versailler Friedensdiktates Deutschland hätten erhalten bleiben müssen. Deutschland mußte es erdulden, das mitten im Frieden das wirtschaftliche Herz Deutschlands, das Ruhrgebiet, mit Kanonen und Tanks „erobert" wurde. Mit großen Opfern erkaufte Deutschland sich den Zugang zum Völkerbund, um auch vor diesem Forum noch auf Jahre hinaus die Rolle eines in feinem außenpolitischen Handeln gebundenen Staates zu spielen.
Mit der vorläufigen Festlegung seiner Reparations- verpflichtungen durch die Haager Vereinbarungen und mit der damit erreichten Wiederherstellung seiner Souveränität war der Augenblick gekommen, wo die Stellung Deutschlands im internationalen Konzert der Völker sich wandelte. Aus einem Zustand fortgesetzter Maßregelungen und Bevormundungen tritt Deutschland heraus in das Zeichen der Fremdherrschaft beseitigt sind, Deutschland die volle Freiheit noch nicht wieder erlangt. Es bleibt mit dem'Bleigewicht internationaler Zahlungsverpflichtungen und mit den sonstigen das deutsche Lebensinteresse ein- engenden Bestimmungen des Versailler Vertrages weiter belastet. Aber die äußere Gleichberechtigung verschafft ihm ein neues Selbstbewußtsein, dessen moralische und materielle Auswirkungen nicht ausbleiben können. Frankreich wollte die ihm endlich abgerungene Räumung als groß- mütig§ Geste aufgefaßt wissen und erwartet die Früchte dieser „edelmütigen Politik". Soweit die wohltuende frie- densstisende Wirkung des Endes der Politik der gepanzerten Faust in Frage kommt, mit Recht. Wenn man aber in Frankreich darauf gerechnet hat, daß nach der Befreiung des Rheinlandes Deutschland sich nunmehr in gerührten Dankesbezeugungen nicht genug tun und bereitwilligst auf die politischen Ziele Frankreichs eingehen werde, dann fürchten wir, Frankreich enttäuschen zu müssen. Denn Frankreichs Ziele sind nicht unsere Ziele. Auch wenn Deutschland nicht, wie ein Teil der französischen Presse es behauptet, nach dem Abzug der Besatzungstruppen bereits wieder an Revanche denkt, so ist doch die aktive Mitarbeit am europäischen Frieden, wie sie Deutschland auffassen muß, eine andere als die, die Frankreich im Auge hat. Deutschland hat 12 Jahre nach Kriegsende die eigene Initiative wieder gewonnen, und niemand wird es ihm in Europa und der Welt verübeln, wenn es davon in seinem Sinne Gebrauch macht.
Gerade in den Tagen, in welchen der Wahlkampf auf seinem Höhepunkt angelangt sein wird, findet in Genf eine der bedeutsamsten Ratstagungen des Völkerbundes statt. Auf dieser Tagung wird Deutschland zum ersten Male seit seinem Eintritt in den Völkerbund von seinen äußerlichen Fesseln befreit erscheinen. Es ist kein Zufall, daß der Leiter der französischen Außenpolitik gerade diese Tagung dazu ausersehen hat, die Frage des Zusammenschlusses der europäischen Mächte und auf welchem Wege man dieses Ziel erreichen könne, zur Ei ischeidung zu stellen. In Deutschland hat der Völkerbundsgedanke, dessen Verfälschung in den ersten Jahren des Bestehens des Völkerbundes so sehr auf Kosten Deutschlands ging, einen besonders starken Widerhall gefunden. Wenn jetzt die Zeit herannaht, in welcher Deutschland sich zu einem der stärksten Verfechter des Völkerbundsgedankens aufschwingen kann, so wird die deutsche Außenpolitik in Genf, was Vriands Pan- europa-Plan anbelangt, jegliche Beeinträchtigung der Autorität des Völkerbundes bekämpfen müssen. , Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß neue europäische Organisationsformen sich weder gegen Amerika noch gegen Rußland richten dürfen, wird Deutschland seine Bereitwilligkeit bekunden, an der Abstellung der Mängel im gegenwärtigen Zustande Europas tatkräftig mitzuhelfen. Dazu gehört eine deutliche Stellungnahme der neuen deutschen Außenpolitik gegen die Verschleppung der Abrüstungs- verhandlungen sowie eine entschiedene Betonung aller Bestrebungen nach Revision der unho baren Vertragsbestimmungen und der friedensgefährdenl _n Grenzen. Auch werden auf der Septembertagung des Völkerbundsrats zwei große, Deutschland unmittelbar berührende Ostfragen zur Debatte gestellt werden, nämlich die Fragen Danzig und Memel. Die deutsche Delegation wird mit Nachdruck trotz der vorhandenen großen Schwierigkeiten die Interessen dieser vom deutscken Vaters^ft- getrennten Volksteile
MMznot - EemeiiidMSt
Dr. Mulert über brennende Fragen der Gemeinde- finanzwirtschaft
Der Präsident des Deutschen Städtetages, Dr, M u - lert, nimmt zu den aktuellen Fragen der Gemeindefinanzwirtschaft in Ausführungen Stellung, in denen es heißt, zum ersten Male habe die Reichsregierung anerkannt, daß ein Zusammenbruch der Gemeindefinanzen, eine dadurch erzwungene Einstellung wichtigster Gemeindeaufgaben in gleicher Weise einen Notstand für die Gesamtheit schassen würde, wie ein Versagen der Reichsfinanzen.
Es gehe um die Aufrechterhaltung der Arbeitslosenversicherung beim Reich, um die Aufrechterhaltung der Fürsorge für Wohlfahrtserwerbslose bei deft Gemeinden.
Kaum an einer anderen Stelle trete der Zusammenhang zwischen Reichs- und Gemeindeaufgaben so klar hervor, wie hier. Lag hier ein allgemeiner Notstand beim Reich vor, so führte Dr. Mulert weiter aus, so erst recht bei den Gemeinden, bei denen eine aus der Finanznot erzwungene
Stockung der Betreuung gerade der besonders bedürftigen Wohlfahrtserwerbsiosen einfach sozial unerträglich erscheinen mußte. Der Deutsche Städtetag habe bei dieser Sachlage geradezu die historische Mission gehabt, in engster Fühlungnahme mit der Reichsregierung daraufhin zu wirken, daß der Notlage der Gemeinden nunmehr durch eine gesetzgeberische Aktion des Reiches eine unmittelbare finanzielle Hilfe zuteil wurde. Diese Forderung habe ihre grundsätzliche Anerkennung in der Notverordnung gefunden. Die neuen Einnahmequellen seien den Gemeinden nicht als neue Reichsüberweisung, sondern zur eigenen Beschlußfassung übertragen. Diese Form decke sich vollkommen mit der Stellungnahme der deutschen Städte, die sich zusammen- sassen lasse in die Worte:
Selbstverwaltung — Selbstverankwortung. Unausbleibliche Konsequenz freilich sei, daß dieser Grundsatz auch bei dem weiteren Reformwerk zur praktischen Auswertung gelange.
Die Erhöhung der Gemeindebier st euer entspreche einer alten Forderung des Deutschen Städtetages. Die B ü r g e r st e u e r sei als solche vom Deutschen Städte- tage aus finanziellen, organisatorischen und sozialen Gründen stets abgelehnt worden. Die Verknüpfung der neuen Steuereinnahmen mit den Realsteuern werde in der vorgesehenen Form praktisch kaum durchführbar sein. Eine gewisse Verschiedenheit der Realsteuern sei nicht nur historisch, sondern auch wirtschaftlich begründet und tragbar. Es müsse deshalb zu verfehlten Ergebnissen führen, alle Gemeinden nach einem Landesdurchschnitt zu behandeln. Ungeachtet dieser Bedenken müsse indessen anerkannt werden, daß
die Notverordnung vielen Gemeinden die Möglichkeit einer finanziellen Entspannung im Augenblick allergrößter Not
bringe. In umfassender Weise könne das Problem der Wohlfahrtserwerbsiosen allerdings — nur durch die Ausdehnung der Krisenfürsorge auf alle Berufe und ohne zeitliche Begrenzung gelöst werden. Der Entwurf der neuen Richtlinien für das Schuldenwesen der Gemeinden dürfe unter keinen Umständen zum Beschluß erhoben werden. Weit entfernt, dem Gesichtspunkte der Stärkung der Selbstverwaltung und Selbstverantwortung Rechnung zu tragen, enthielten die neuen Richtlinien eine weitgehende Ausdehnung der Zuständigkeit der Beratungsstelle auf dem Jn- landsmarkt, der dadurch im Erfolge für die Kommunal- anleihe einer völligen behördlichen Planwirtschaft unterworfen werden würde.
Verankwortlichkeitsgefühl auf allen Seifen, offene Politik und gegenseitiges Vertrauen seien die Wege, der gemeinsamen Not Herr zu werden Die Städte seien zu solcher Politik ter^.
verteidigen. In Verbindung damit wird vielleicht Gelegenheit sein, mit größerem Erfolg als bisher die entscheidende Wiederaufrollung der Minderheitenfrage zu betreiben.
So trübe die innerpolitische Zukunft vor uns liegt, die nicht ungünstigen außenpolitischen Ausblicke geben uns neue Hoffnung. Das Ausland hört wieder auf die Stimme Deutschlands. Die Wiederherstellung seiner Souveränität, die Welterfolge, die Deutschland auf allen Gebieten friedlichen Wettbewerbs errungen hat, haben zusammen mit feiner trotz der furchtbaren Folgen der Krise noch immer starken Stellung in der internationalen Handelspolitik die Stellung Deutschlands als politischer Machtfaktor gehoben. Wenn es den verantwortlichen Staatsmännern in Deutschland gelingt, gleichzeitig mit der Ueberwindung der Wirtschaftskrise die Ordnung der öffentlichen Finanzen und die Reform unseres ganzen Verwaltungs- apparates durchzuführen, dann wird nach dem jetzigen Primat der Innenpolitik, auch die deutsche A u ß e.n- politik wieder in ihre Rechte treten. Eine aktive Außenpolitik kann bei der heutigen Lage der internatio- len Politik gewiß Früchte zeitigen und das deutsche Volk aus den Zeiten der Not allmählich einer lichteren Zukunft entgegenführen.
Neue Eemeindeeinnahmen
Ein Erlaß über die Gemeindegetränkesteuer.
Berlin, 7. August.
In einem gemeinsamen Runderlaß des preußischen Ministers des Innern und des Finanzministers werden zu der Verordnung des Reichspräsidenten, soweit-sie die Erschließung neuer Einnahmen für die Gemeinden betrifft, hinsichtlich der Auswirkungen dieser Maßnahmen für das Rechnungsjahr 1930 Bemerkungen gemacht, aus denen das folgende wiedergegeben fei:
Zur Erhebung einer Gemeindebiersteuer sind sämtliche Gemeinden berechtigt.
Die bisherigen gemeindlichen Biersteuerverordnungen gelten fort. Jedoch können in Zukunft für die Geltungsdauer der Notverordnung Biersteuerverordnungen nur noch nach Maßgabe der dort genannten Vorschriften erlassen werden. Dabei sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die dort genannten Steuersätze je Hektoliter feste Sätze darstellen, die in diesem Rechnungsjahre weder unter- noch überschritten werden dürfen.
Vom Landkreis erlassene Biersteuerverordnungen bleiben weiter in Kraft. Die Neueinführung von Biersteuern oder die Umstellung der bisherigen Kreisblersteuerverordnung aus die erhöhten Sätze und die neue Grundlage ist jedoch künftig für Landkreise nicht mehr möglich, weil die Biersteuer für die Geltungsdauer der Notverordnung ausschließlich den Gemeinden vorbehalten ist.
i Besteht in einem Landkreise eine auf Grund des Paragraph 15 des Reichsfinanzausgleichsgesetzes erlassene Bier- ein-., kreisangehörige Gemeinde nunmehr ihrerseits zur Einführung der Biersteuer nach Maßgabe der Notverordnung, so muß die Erhebung der Kreisbiersteuer in dieser Gemeinde unterbleiben.
Diejenigen Gemeinden, die durch Wohlfahrtslasten in außerordentlichem Maße belastet sind, dürfen außerdem eine besondere Gemeindegetränkesteuer aus Wein, weinähnliche und weinhaltige Getränke, Schaumwein, schaumweinähn- liche Getränke, Trinkbranntweine, Mineralwässer und künstlich bereitete Getränke, sowie Kakao, Kaffee, Tee und andere Auszüge aus pflanzlichen Stoffen erheben, soweit diese Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle entgeltlich abgegeben werden.
Die Erhebung dieser besonderen Gemeindegetränkesteuer ist nur neben einer Gemeindebiersteuer zulässig.
Alle diejenigen Gemeinden, in denen die Grundver- mögenssteuerzufchläge oder die Gewerbesteuerzuschläge über die bis zum 1. 8. 1930 beschlossenen Sähe erhöht werden, sind verpflichtet, die Gemeindebiersteuer oder wahlweise die Bürgersteuer zu erheben.
Entspricht eine Gemeinde diesen Verpflichtungen nicht binnen einem Monat nach Eintritt der Voraussetzungen, so ist bei der Gemeindegrundsteuer und der Gemeindegewerbesteuer nur die Erhebung der bis zum 1. 8. 1930 beschlossenen Sätze zulässig. Dies bedeutet, daß zur Einführung der Gemeindebiersteuer oder wahlweise der Bürgersteuer diejenigen Gemeinden verpflichtet sind, die zwar vor dem 1. 8. 1930 Umlagebeschlüsse gefaßt haben, aber zur Erhebung einer Nachtragsumlage schreiten, sowie diejenigen Gemeinden, die bis zu dem erwähnten Zeitpunkt Umlagebeschlüsse für 1930 noch nicht gefaßt haben und die Realsteuerzuschläge gegenüber dem Vorjahre erhöhen.
ResierukgrarbM
Auch im nächsten Etat 500 Millionen Abstriche
Berlin, 7. August.
Für den 18. August ist eine Sitzung des Reichskabinetts angesetzt worden, in der aktuelle Probleme, wie die Wahlreform, das Pensionskürzungsgesetz und die Streichungspläne des Reichsfinanzministers für den Etat des Jahres 1931 zur Erörterung kommen sollen. Die Kabinettssitzung war ursprünglich schon für diese Woche vorgesehen, sie ist aber aufgeschoben worden, damit sämtliche Reichsminister daran teilnehmen können und genügend Zeit haben, sich darauf vorzubereiten. Der Reichsfinanzminister beabsichtigt, auch im nächsten Etat Abstriche von rund 500 Millionen vorzunehmen. Es wird sich aber so lange Zeit vorher wohl kaum schon eins Entscheidung darüber treffen lassen.
Zu einem umstrittenen Problem gehört auch die Behandlung der Kartelle, die bekanntlich die Reichsregierung zur Preissenkungsaktion veranlassen oder sogar durch die Androhung einer Auflösung zwingen will. Der wirtschaftspolitische Ausschuß des Reichswirt- schaftsrats, mit dem sich die Reichsregierung von vornherein ins Benehmen setzen wollte, hat seine Beratungen über die Kartellfrage begonnen.