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kersfelöerTagrblatt

Hersfelöer Kreisblatt

/lmtlicher Einstiger für den Kreis hersfel- *

Nr. 212 Mittwoch, den 10. September 1030 so. Jahrgang

Deutsche Fragen vor Sem Wölterbundsrat

Um die früheren afrikanischen B<

Bürger- oder GeMeindegetrönlefteller?

Die Notverordnung des Reichspräsidenten über die Fi­nanzreform überläßt bekanntlich den Gemeinden die Wahl zwischen einer Erhöhung der Gemeindebiersteuer und der Einführung einer sogenannten Bürgerabgabe. Sie stellt zu­nächst ganz allgemein die Berechtigung der deutschen Ge­meinden fest, zur Entlastung ihrer Finanzlage auf diese bei­den Steuerarten zurückzugreifen, und zwar auch dort, wo infolge der Höhe der örtlichen Zuschläge zur Gewerbesteuer oder zur Grundvermögenssteuer die Anspannung einer der beiden genannten neuen Steuerquellen den Gemeinden zur Pflicht gemacht ist. In den Mitteilungen des Deutschen Städtetages gibt dessen Präsident Dr. Mulert gewissermaßen Fingerzeige, wie die Gemeinden das ihnen durch die er­wähnte Notverordnung überlassene Wahlrecht zwischen bei­den Steuerarten auszuüben sei. Er unterläßt es dabei offen­sichtlich bewußt, den Gemeinden eine offene Empfehlung der einen oder anderen Steuer zu geben, sondern er nimmt beide neuen Steuerquellen gleichsam als gesetzgeberische Tat­sachen hin. Aber die Kritik, die er der Bürgersteuer einer­seits. der Erhöhung der Gemeindebiersteuer andererseits zu­teil werden läßt, ist so abgestellt, daß den Gemeinden impli­cite der letztere Weg empfohlen ist. Anders ist es nämlich nicht verständlich, wenn Dr. Mulert nochmals betont, daß die Bürgersteuer als solche vom Deutschen Städtetag aus finan­ziellen, organisatorischen und sozialen Gründen stets abge­lehnt worden sei, und wenn er darüber hinaus erhebliche Bedenken gegen die Einzelgestaltung der Bürgersteuer ins Feld führt, während er auf der anderen ^eite feststellt, daß die Erhöhung der Gemeindebiersteuer einer alten wohlbe- grllndeten Forderung des Deutschen Städtetages entspreche. Das heißt praktisch doch nichts anderes, als daß die Gemein­den der Erhöhung der Gemeindebiersteuer den Vorzug vor der Bürgersteuer geben sollen.

den Vorzug verdient,^rvlrb tm^V'~^

in welcher Form der beiden Steuern zugrunde liegende Ge­danke einer neuen autonomen Gemeindebesteue» r u n g am besten verwirklicht wird. Denn darum geht der jahrelange Kampf, daß die bisherige einseitige Belastung der Gewerbetreibenden durch die Gewerbesteuer gemildert wird durch eine neue zusätzliche Gemeindesteuer, die breiteste Volkskreise trifft, und daß durch eben diese Gestaltung die zusätzliche Gemeindesteuer ein finanzielles Inter­esse der gesamten Gemeindebevölkerung an einer sparsamen öffentlichen Ausgabenwirtschaft auslöst. So wenig die Bürgersteuer das Ideal einer autonomen Ge­meindesteuer ist, so sicherlich aber erfüllt sie diesen Haupt­zweck, da sie unmittelbar jeden Gemeindebürger mit einer direkten Abgabe an dieGemeindekasse, die zur Deckung der allgemeinen Gemeindelasten Verwendung findet, belastet und damit das Interesse jedes einzelnen an dem in der kommunalen Finanzpolitik verkörperten Wohl und Wehe der Gemeinden stärkt. Dieser Hauptzweck aber wird durch indirekte Steuern, an deren Aufbringung nur diejenigen beteiligt sind, die die besteuerten Verbrauchsgüter genießen, nicht erreicht. Eine Verteuerung des Getranke- konfums kann nie die psychologische Wirkung haben wie eine Gemeindeabgabe, die als direkte Steuer veranlagt wird. Davon abgesehen aber lassen sich gegen die Gemeindegeträn­kesteuer eine Reihe von allgemeinen Bedenken geltend ma­chen, die sich im wesentlichen durch die Nichterfüllung folgen­der drei Bedingungen umschreiben lassen:

1. Unbedingte Sicherheit der Einnahmen und geringe Steuererhebungskosten.

2. Elastizität der Steuerfestsetzung nach oben.

3. Eine gewisse Rücksicht auf die wirtschaftliche Ruhe der von der Gemeindegetränkesteuer betroffenen Gewerbe­zweige.

Der auch vom fiskalischen Standpunkt aus wichtigste Einwand ist die mangelnde Sicherheit der Einnahmen, die sich ohne weiteres daraus erklärt, daß eben jeder einzelne es durchaus in der Hand hat, in welchem Umfange er die durch die Gemeindegetränkesteuer verteuerten Getränke noch ge­nießen will. Es fehlt jede sichere Berechnungsgrundlage, wie sie bei einer Bürgersteuer ohne weiteres vorhanden ist. Ueberdies verzehren die sehr erheblichen Erhebungskosten einen großen Teil des Aufkommens. Die notwendige Elasti­zität der Gemeindegetränkesteuer fehlt nicht nur wegen des Konsumrückganges, sondern auch wegen der Preislage der vor allem mit dem Bier in Konkurrenz stehenden Getränke. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen das Gast­wirtgewerbe zu sümpfen hat, sind hinreichend bekannt.

Diese Einwände richten sich nicht grundsätzlich gegen eine andere angemessene Besteuerung des entbehrlichen Ge­tränkekonsums, sondern sie richten sich gegen die Besteuerung in Form kommunaler Getränkesteuer, die, da es sich hier nur um Zuschläge handelt, weder eine richtige autonome Ge­meindesteuer ist, noch sonst den Grunderfordernissen einer zweckmäßigen indirekten Gem"indebesteuerung entspricht. Es wäre vielleicht zweckmäßig gewesen, wenn Dr. Mulert unter dem Gesichtspunkt einer autonomen Gemeindesteuer auch den Charakter der sogenannten Bürgersteuer eingehen­der dargelegt hätte, um den Gemeinden, die sich mit einer Gemeindegetränkesteuer aus irgendwelchen Gründen nicht befreunden können, die Möglichkeit zu geben, die Zweck­mäßigkeit dieser Bürgerabgabe mindestens in theoretische ®p= wägung zu ziehen. _ ___________________

tzungen Danzig und Sstoberschlesien

Die grobe Ratssitzung

Kolonialsrage Danzig OstoberschlesienBahnschuh"

Genf, 9. September.

Der Völkerbundsrat hat in seiner Vormittagssitzung zwei Danziger Fragen, einige Beschwerden der deutschen Min­derheit in Oberschlesien und die Frage des Bahnschutzes im Saargebiet behandelt.

Zunächst nahm der Rat den Bericht des finnischen Außenministers Procope über die ordentliche Sitzung der Mandatskommission im Juli dieses Jahres entgegen. Der Berichterstatter ging in diesem Zusammenhang kurz auf den bekannten

englischen Plan einer engeren Verbindung des Tangan- jika-Gebietes mit dem benachbarten englischen Territo­rien von kenya und Ungada

ein. Die englische Regierung habe in dem Weißbuch, das über diese Absicht Aufschluß gab, der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Mandatskommission in der Lage sein werde, zu dieser Frage auf ihrer Tagesordnung im Oktober Stel­lung zu nehmen. Sie habe sich verpflichtet, vor einer end­gültigen Entscheidung sich mit der Mandatskommission ins Benehmen zu setzen. Der Rat nahm den Bericht an. Vor­her gab Reichsaußenminister Dr. Curtius eine kurze Er­klärung ab, in der er betonte, daß die deutsche Regierung sich vorbehalten müsse, aus Einzelheiten des Berichtes, namentlich auf die Tanganjika-Frage bei späterer, Gelegen­heit zurückzukommen. Der englische Außenminister Hen- derson berichtete über die von dem Volkstag und dem Senat der Freien Stadt Danzig beschlossene Ver­fassungsänderung, der zufolge u. a. bekanntlich die Zahl der Volkstagsabgeordneten von 120 auf 72 und die Zahl ^i^fiaMte^^^^J&2-£^ddl^^^^ Zeit zu wählen und faffu o^T^sfus^ spräche genehmigt. Der Rat besprach sodann die o st - oberschlesischen Fragen. Die Petition des Deutschen Volksbundes wegen der Nichterneuerung der Dienstver­träge von 32 Aerzten durch die Leitung der Polnischen Knappschaftskasse in Tarnowitz wurde mit der Feststellung für erledigt erklärt, daß die polnische Regierung das Gut­achten des Vorsitzenden der Gemischten Kommission für Oberschlesien angenommen hat. Der polnische Außenmini­ster Zaleski sagte zu, daß die polnische Regierung alles in ihrem Bereich Liegende zur Durchführung des Gutachtens tun werde, daß sie aber nur beschränkte Wirkungsmöglich- keiten habe. Auch die Beschwerde des Deutschen Volks­bundes wegen der Verweigerung der Erlaubnis der Prozeß­führung für den Minderheitenangehörigen Rechtskonsulen- ten Otto Oehmann vom Kreisgericht in Lublinitz wurde für erledigt erklärt, nachdem diese Erlaubnis durch Beschluß des Präsidenten des Kattowitzer Distriktsgerichts nunmehr erteilt worden ist. Eine weitere Beschwerde wegen der Nichtzulassung von 60 Kindern, die seinerzeit auf Grund der Maurerschen Prüfungen in die polnischen Schulen um= geschult worden waren, wurde der Ratstagung der zur zwei­ten Septemberhälfte überwiesen. Ein Bericht über die Frage der Formalitäten bei der Einschreibung für die Minderhei- tenschulen, der feststellt, daß durch das Entgegenkommen der polnischen Regierung eine Einigung erzielt worden sei, wurde ohne Aussprache angenommen.

Ueber die Frage des Bahnschuhes im Saargebiet, zu der der italienische Außenminister Grandi den Verricht er­stattete. Der Rat nahm den Antrag des Berichterstatters an, die Frage auf eine der nächsten Sitzungen des Rats während der jetzigen Völkerbundstagung zu vertagen. In­zwischen wird auf Vorschlag des französischen Außenministers Briand eine Kommission, bestehend aus dem französischen Außenminister, dem deutschen Außenminister, dem General­sekretär des Völkerbundes und dem Berichterstatter zusam­mentreten, um verschiedene Fragen zu klären. Dr. Curtius erklärte sich mit diesem Verfahren einverstanden und gab der bestimmten Erwartung Ausdruck, daß der Rat den Beschluß auf sofortige, restlose Zurückziehung des Bahnschuhes fassen werde.

Für das Weiterbestehen des Bahnschutzes im Saargebiet sei kein Grund mehr vorhanden. Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages habe die Regierungskommiffion des Saargebietes für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ord­nung und Sicherheit durch Gendarmerie zu sorgen. Sollten die hierfür zur Verfügung stehenden Kräfte nicht ausreichen, so habe die Regierungskommiffion stets die Möglichkeit, darüber hinaus im Lande selbst sich eine weitere Sicher- Heitsorganisation zu schaffen. Die deutsche Regierung habe von Anfang an und stets gegen die Errichtung des soge­nannten Bahnschutzes Protest eingelegt. Der Bahnschutz sei seinerzeit ausschließlich zur Sicherung der rückwärtigen Ver­bindungen der Besatzungsarmee gebildet worden. Die Mit­teilung der Regierungskommiffion an den Völkerbundsrat verstehe er so, daß diese alles getan habe, was in ihren Kompetenzen liegt.

Es sei jetzt Sache des Völkerbundsrales, die restlose Zurückziehung des Bahnschutzes im Saargebiet zu be­schließen.

Der Bahnschutz muh verschwinden!

Er gebe der bestimmten Erwartung Ausdruck, daß das vor­geschlagene Verfahren nicht zu einer Verschleppung der An­gelegenheit führen werde und daß schon in einer der näch­sten Sitzungen des Rates die endgültige Entscheidung über . die Zurückziehung des Bahnschutzes erfolgen werde. In einer kurzen Erwiderung betonte Briand, er fei mit dem deutschen Ratsmitglied der Meinung, daß die Angelegenheit beschleunigt behandelt werde.

Er, Briand, gebe zu, daß durch die Räumung des Rhein­landes auch für den Bahnschuh ein neues Faktum ge- schaffen worden sei.

Dieser Tatsache sei durch die Verminderung der Bahnschutz- fräste vom 31. 8. 30 Rechnung getragen worden. Der Bahnschutz habe aber auch noch die Aufgabe, für die Sicher­heit des Eisenbahnverkehrs zu sorgen. Er erklärte nachdrück­lich, daß Frankreich kein Interesse habe, unter irgend­einem Vorwand noch Soldaten im Saargebiet zu behalten. Daraufhin ergriff Dr. Curtius nochmals kurz das Wort. Er stellte fest, aus den Ausführungen des französischen Rats­mitgliedes Habs er entnommen, daß das vorgeschlagene Ver­fahren einer Beschleunigung dienen soll. Er erwarte, daß die Frage in kürzester Frist endgültig geklärt werde. Wei­ter stellte Dr. Curtius fest, daß die von Briand vorgetragene Auffassung über den Charakter des Bahnschutzes mit der Ansicht der deutschen Regierung nicht überein stimme. Vor­aussichtlich wird der Rat schon am Donnerstag nachmittag nochmals zu der Frage Stellung nehmen.

Hentzerjon über internationale Probleme

Genf, 10. September. Außenminister Henderfon machte hier Vertretern der Weltpresse Mitteilung über die Haltung der englischen Regierung zu einigen im Vorder­gründe der Erörterung stehenden internationalen Fragen. Vor allem waren es die Fragen der europäischen Union, des Zollwaffenstillstandes und der Verbindung von Kellogg-Pakt und Völkerbundssatzung, die der britische Staatsmann ein« __LMttd^beMrts. Zur A b r ü st u ng s f r a g e erklärte er, italienstchen Besprechung über die Abrüstung zur Interesse habe und ihre guten Dienste gern zur Verfügung stelle. Er sprach die Hoffnung aus, daß noch vor Schluß der Völkerbundsversammlung sich eine Zusammenkunft aller Teilnehmer des Londoner Flottenpaktes ermöglichen lasse, und daß auf dieser Klarheit über den jetzigen Zustand der Seeabrüstungsfrage geschaffen werde. Diese Klarheit sei im Hinblick auf die bevorstehende neue Tagung des Vorberei­tungsausschusses eine Notwendigkeit. Bei der großen Be­deutung, die der Abrüstung zur See zukomme, sei zu hoffen, daß schon während der Völlerbundsversammlung entschei­dende Worte gesprochen werden.

Reparationen «nv Kriegsschulden

Ein amerikanisches Dementi

Washington, 10. September.

Als vollkommen aus der Lust gegriffen wird von hiesi­ger zuständiger Stelle eine aufsehenerregende Meldung be­zeichnet, daß in London angeblich eine deutsche Demarche zu dem Zwecke verfolgt sei, die Kriegsschulden der Alliierten an Amerika unter Hinweis aus die Möglichkeit zu reduzie­ren, die deutschen Reparationszahlungen könnten ausbleiben und daß diese Anregung von einer prominenten britischen Persönlichkeit an die amerikanische Regierung weiter ge­leitet worden sei.

Man hält hier an dem Standpunkt fest, daß die Kriegs­schulden von den Reparationen zu trennen seien und be­trachtet das Reparationsproblem ausschließlich als ein Pro­blem der Alliierten. In diesem Zusammenhang weist man auch auf die kürzlich gemeldete Erklärung des Präsidenten Hoover hin, dem an der Beibehaltung der diesjährigen Steuerermäßigung auch für das nächste Jahr dringend ge­legen sei, daß nämlich die Einkünfte aus den Kriegsschul­den der Alliierten zum Ausgleich des Haushalts benutzt werden würden, wenn die Ausgaben für die Unterstützung der infolge der Dürre notleidenden Farmerschaft zu einem Budgetdefizit führen sollten. Aus diesen Gründen bezeichnet man die Meldung als sinnlos und die führenden amerika­nischen Blätter beschränken sich auch lediglich auf den Ab­druck des amtlichen Dementis.^

Nach einer Washingtoner Zuschrift an das Journal oj Commerce wird die Meldung als ein von in t e r e f s i e r« ter dritter Seite lancierter Versuchsballon betrachtet, der in Washington einen sehr ungünstigen Ein­druck gemacht habe. Deutschland kenne Amerikas Stellung­nahme zur Frage der Kriegsschuldner und sei daher an die­ser törichten Nachricht sicherlich nicht beteiligt.

Mehr Minderheitensihntz!

Rewyork, 10. September.

Die International Law Association hat auf ihrer gegen­wärtigen Tagung den Vorschlag ihres Ausschusses angenom­men, in dem der Völkerbund ersucht wird, einen Ständi­gen Minderheiten-Ausschuß einzusetzen, um einem besseren Schutz der nationalen Minderheiten zu sichern. Eine besondere Aufgabe dieser Kommission soll die Untersuchung darüber fein, inwieweit die Rechte dieser Min­derheiten in verhüllter Form durch die allge­meine Gesetzgebung beeinträchtigt werden.