hersfel-erTageblatt
Hersfelöer Kreisblatt
- Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfel-
Nr. 230 Mittwoch den 1. Oktober 1930 80. Jahrgang
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Sanierung von Finanzen und Wirtschaft
Gehaltskürzungen ab 1. 4. 31 —
Arbeitslosenbeitragserhöhung ab 6.10. 30.
— Realsteuersenkung ab 1. 4. 31
Das endMige Programm
Wirtschafts- und Finanzplan der Reichsregierung
Berlin, 1. Oktober.
Die Reichsregierung veröffentlicht jetzt die angekündigte umfassende Vorlage zur Sanierung der Reichsfinanzen und zur Gesundung der deutschen Wirtschaft. In der Einleitung weist die Vorlage auf die gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und ihre Ursachen hin. Zunächst gilt es, so heißt es dann, einen geordneten und ausgeglichenen Etat für das kommende Jahr aufzustellen, damit das erschütterte Vertrauen in unserer Finanzwirtschaft wieder hergestellt und damit unserer Wirtschaft neuer Wille, sich zu betätigen und Arbeit zu schaffen, gegeben wird.
Die Unterstützung der Arbeitslosen ist ein Rotbehelf, sie behandelt nur die Folgen und beseitigt nicht die Ursachen. Eine umfassende Vereinfachung, vor allem des Steuerwesens ist eine Rokwendigkeit. Nicht höhere Steuern, sondern allein Sparmaßnahmen, Entlastung, die Wiederherstellung des Vertrauens sind die Grundideen, die uns führen müssen. Darauf sind unsere Vorschläge aufgebaut.
Das Programm der Regierung enthält insgesamt acht Punkte, und zwar 1. den Reichshaushalt, 2. Länder und Gemeinden. 3. Vereinfachung des Steuersystems, 4. Neurege- lung der Wohnungswirtschaft, 5. Realsteuersenkung, 6. Fortführung und Ausbau der Agrargesetzgebung, 7. Finanzausgleich und 8. Höchstgrenze für die Ausgaben der öffentlichen Hand.
Reichshaushalt
1. Der Reichshaushalt für 1930 dürfte mit einem Fehlbetrag von 750 bis 900 Millionen abschließen, die aus einem zu schaffenden besonderen Fonds abgedeckt werden sollen.
Die Abdeckung dieses Fehlbetrages wird in den Haushalten der nächsten drei Jahre erfolgen und durch die "^werden^Der »“ fü^lMM^“«^*^ über dem laufenden Etat gekürzt werden, weil mit entsprechenden Linnahmerückgängen zu rechnen ist.
Der Ausgabensenkung dienen die folgenden Maßnahmen: a) Gehaltskürzung, die bei den Bezügen des Reichspräsidenten, des Reichskanzlers, der Reichsminister und bei den Diäten der Abgeordneten 20 Prozent, bei den Dienstbezügen der Reichsbeamten sowie bei den Versorgungsbe- zügen der Wartegeldempfänger und Ruhegeldempfänger 6 Prozent betragen soll.
Die Maßnahme ist für die Dauer von drei Jahren ab 1. April 1931 vorgesehen, von welchem Zeitpunkt die Reichshilfe fortfällt.
Von der Kürzung ausgenommen sind die Kinderzulagen und Bezüge unter 1500 Mark jährlich.
b) Die Senkung der Beamtengehälter gestattet eine Kürzung der Ueberweisungen an Länder und Gemeinden um etwa 100 Millionen.
c) Der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Arbeitslosenversicherung soll künftig ohne Inanspruchnahme des Reichshaushalts sichergestellt werden. Eine grundlegende Reform der Arbeitslosenversicherung wird vorbereitet.
b) Die Ausgaben,atze bei den einzelnen Etats werden gegenüber dem Jahre 1930 um rund 300 Millionen vermindert.
Radikale Sparmaßnahmen
Der Schwerpunkt der Einsparungen liegt bei den reinen Verwaltungsausgaben, wenn auch bei den Abstrichen an den sozialen und kulturellen Aufgaben nicht vorbeigegangen werden kann. Ledigensteuer und öprozentiger Zuschlag zur Einkommensteuer bleiben aufrecht erhalten. Durch stärkere Belastung des Tabaks unter Schonung der deutschen Erzeugung, soll ein Mehrbetrag von 167 Millionen Rm. erzielt werden. Neue Steuerbelastungen kommen nicht in Frage.
2. Die Bezüge der Beamten und Abgeordneten werden auch in den Ländern und Gemeinden wie beim Reich gekürzt; wo günstigere Bezüge als beim Reich gewährt werden, wird eine entsprechende Revision der Gehaltsregelung erfolgen.
Um die Durchführung einheitlicher Spargrundsätze in Reich und Ländern zu sichern, soll dem Reich ein Mitwirkungs- recht bei der Etatgestaltung der Länder eingeräumt werden. Das Haushaltsrecht der Länder und Gemeinden soll den Grundsätzen des Reiches angepaßt, gegebenenfalls eine reichsgrsetzliche Rechnungsprüfung eingeführt werden. Auch Ersparnismaßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege sind in Vorbereitung.
Steuervereinsachung
3. Die Finanzverwaltung soll durch eine Vereinfachung des Steuersystems verbilligt werden,
a) drrch vereinfachte Besteuerung der Landwirtschaft durch Einführung einer Einheitssteuer, dre die Grundvermögens-, die Retchsvermögens- und die ersten 10 Prozent der Einkommensteuer abgelten soll. Die Hohe der Steuer sollen die «Mer und Gemeinden bestimmen, denen sie auch allein zuMt.
b) Die Besteuerung der Kleingewerbetreibenden soll in ähnlicher Weise vorgenommen werden, wobei die Grundlage der Steuerbewertung der Gewerbeertrag bildet.
c) Die Vermögenssteuerfreigrenze soll aus 20 000 Mark erhöht werden.
Dadurch wird sich die Zahl der Vermögenssteuerpflichtigen Personen von 1 708 000 um 854 000 ermäßigen. Die Neu- aufstellungen des Vermögens sollen unter Erleichterung ihrer Voraussetzungen nur noch auf dem Schluß eines Jahres vorgenommen werden.
b) Der Umsatzsteuer sollen Unternehmungen mit einem Gesamtumsatz von nicht mehr als 5000 Mark nicht mehr unterliegen.
Das Steuervereinheitlichungsgesetz soll erneut vorgelegt, das mit dem 30. 9. 1930 abgelaufene Steuermilderungsgesetz nicht mehr verlängert werden.
Reform des Wohnungsmefens
4. Die Wohnungsbaupolitik der Reichsregierung, wie sie in ihrem zusätzlichen Bauprogramm für 1930 vorgezeichnet wurde, soll grundsätzlich weiter verfolgt werden.
Oeffentliche Mittel werden nur noch da eingesetzt werden, wo ein wirklicher dringender Bedarf vorhanden ist. Die Finanzierung soll weit stärker als bisher auf die Erzielung tragbarer Mieten abgestellt werden, eventuell durch besondere Miets- und Zinszuschüsse. Im Haushaltsjahr 1931 sollen daher bis zu 215 000 Wohnungen, darunter 165 000 Kleinwohnungen einfachster Art, mit Hilfe von Hauszinssteuermitteln errichtet werden. Die Verwendung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau soll im Rahmen des Gesamtplanes bis zum 1. April 1936 im wesentlichen abgebaut werden. gestatten, die Wohnungszwangswirtschaft weiter zu lockern und schließlich ganz aufzuheben. Das Reichsmietengesetz und das Mieterschutzgesetz (der Kündigungsschutz) sollen alsbald für solche Räume aufgehohen werden, für die das Wohnungsmangelgesetz (die Beschlagnahme von Wohnungen) nicht mehr gilt. Hiervon sollen jedoch die bisherigen Mieter nicht betroffen werden, vielmehr soll die Aufhebung nur erfolgen, soweit diese Räume frei und neu vermietet sind. Die endgültige Aufhebung des Wohnungsmangel- gesetzes soll am 1. April 1934 erfolgen, das Reichsmietengesetz soll am 1. April 1936 endgültig außer Kraft treten.
Senkung der Realsteuern
5. Iur Senkung der Realsteuern soll der aus dem bisher für den Wohnungsbau verwendete Teil der Hauszinssteuer, ein Betrag von etwa 400 Millionen, Verwendung finden.
Die Senkung soll bereits zum 1. April 1931 eintreten. Die Senkung soll nicht nur bei der Gewerbesteuer, sondern auch bet der Grundsteuer eintreten. Insbesondere ist auch die Senkung der landwirtschaftlichen Grundsteuer wegen des dauernden Absinkens der Weltpreise für landwirtschaftliche Produkte erforderlich. Die Gewerbesteuer soll um 20, die Grundsteuer um 10 Prozent gesenkt werden, und zwar beim landwirtschaftlichen Grundvermögen wie beim Hausbesitz.
6) Das Osthilfegesetz wird in vollem Umfange in dem ursprünglichen vorgesehenen Rahmen durchgeführt.
Die Standardisierung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse soll gesetzlich geregelt werden. Ferner sind Gesetze vorbereitet, die deutschen landwirtschaftlichen Erzeugnissen in verstärktem Maße den Absatz sichern sollen.
Finanzausgleich
7. Anker der Voraussetzung, daß das Steuervereinheit- lichungsgesetz alsbald verabschiedet wird, soll der endgültige Finanzausgleich zum 1. April 1932 in Kraft treten, wofür schon heute die erforderlichen Grundsätze festzulegen sind.
Unter angemessener Verteilung der Aufgaben zwischen Reich, Ländern und Gemeinden soll den Ländern für sich und ihre Gemeinden das Aufkommen aus der Belastung von Vierund Branntwein nach einem noch zu bestimmenden Schlüssel und dafür dem Reich in entsprechend veränderter Beteiligung das Aufkommen aus Einkommen- und Körperschaftssteuer zufallen. Damit werden zugleich alle bisher bestehenden Sonderzuweisungen an einzelne Länder beseitigt. Die selbständige Verantwortung der Gemeinden für ihre Aus- gabenwirtschaft soll weiter gesteigert werden.
In Zukunft erhebt das Reich nur für sich und die Länder eine bestimmte, angemessene ungesenkte Einkommensteuer, die Gemeinden bekommen das freie Zuschlags- rechk, wobei aber die Einkommensteuer mit den Real- fteuern in einem bestimmten Verhältnis stehen müssen und die Aeberschreikung eines bestimmten Zuschlagssatzes davon abhängig gemacht wird, daß die Gemeinden zuvor jeweils eine allgemeine Belastung aller Bürger nach u Maßgabe eines Reichsgefetzes beschließen.
Ein Spargesetz
8. Durch ein besonderes Gesetz wird sichergestellt, daß die unter dem Druck der Rot auf ein Mindestmaß herab- Öten Ausgaben für die Dauer dreier Jahre in Reich, ern und Gemeinden keine Erhöhung erfahren dürfen, sondern daß alle etwa durch Eingang höherer Einnahmen erzielten Ueberschüsse zur steuerlichen Entlastung die Grund- den sind. Für das Reich wird ein Spargesetz die Grundlage für weitere Haushaltsersparnisse bilden, denen zurzeit gesetzliche Bindungen entgegenstehen.
Das amtliche Kommunique über den Wirtschafts- und Finanzplan der Regierung schließt mit folgender ernsten Mahnung:
Der Plan der Reichsregierung fordert von allen Teilen des deutschen Volkes Opfer. Deutschland muh aber rechtzeitig Anschluß an die Entwicklung in der großen Stunde der Weltwirtschaft finden, die durch die Senkung des Preisniveaus gekennzeichnet ist. Was durch die Kürzung der Gehälter für die öffentliche Wirtschaft angebahnt ist, muß ’ innerhalb der privaten Wirtschaft weiterwirken zum Wohle des Ganzen. Bezüge und Lebenshaltung aller Unternehmer- und Arbeitnehmerschichten sowie der Preisstand der deutschen Waren müssen uns gestatten, im Wettbewerb der Welt zu bestehen.
Rur so werden die Produttionsstätten wieder belebt, nur so die Sorgen wachsender Arbeitslosigkeit von dem deutschen Volke genommen werden. Sorgen, die heute ernste Gefahren für Staat und Wirtschaft bedeuten. Bewußt, daß es keine Rechtfertigung vor der Gefchichte dafür gibt, in diesem Augenblick versagt zu haben, wird die Reichsregie- rung alles daran fetzen, das Ziel zu erreichen.
hinsichtlich der Sanierung der Arbeitslosenversicherung wird noch mitgeteilt, daß mit Wirkung vom 6. Oktober d. I. ab die Beiträge auf 6% Prozent erhöht werden und zwar
macht der Regierung für das nächste Jahr nicht die Ar- beikslosenversicherung, als vielmehr die Krisen- und Wohl- fahrtsfürforge Sorge, da man im nächsten Jahre mit 1 Million Krisenfürsorgeempfängern rechnet. In der Frage der Realsteuersenkung wird darauf hingewiesen, daß die steuerliche Belastung der Wirtschaft seit dem 1. Januar d. 3. auf Grund der verschiedenen Steuer- und Beitragserhöhungen bezw. durch verringerten Steuereingang um 3,4 Milliarden gestiegen ist. Eine Reihe der von der Regierung vorgeschlagenen Punkte ist nur mit einer parlamentarischen Zweidrittelmehrheit in Kraft zu sehen. Die Regierung hat aber die Hoffnung, daß, wenn der Reichstag erst einmal zusam- mengekreken und die erschreckenden Tatsachen festgestellt hat, er sich in seiner übergroßen Mehrheit für die Vorschläge der Regierung entscheiden wird.
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Protest der Sozialdemokratie
Braunschweig, 1. Oktober.
Der neugewählte Braunschweigische Landtag trat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Bei der Wahl des ersten Präsidenten wurde der nationalsozialistische Abgeordnete Zörner mit 20 Stimmen gewählt. Der Abgeordnete Rieke (Sozialdemokrat) hatte 17 Stimmen erhalten. Drei Abgeordnete hatten sich der Stimme enthalten.
Ein sozialdemokratischer Abgeordneter beantragte hierauf, die Sitzung zu unterbrechen. Nach Wiederaufnahme wurde von sozialdemokratischer Seite fesigestellt, daß man von dem Brauch, daß die stärkste Fraktion den Präsidenten zu stellen habe, abgewichen sei. Nach § 13 der Geschäftsordnung habe die stärkste Fraktion Anspruch auf den Prä- sidentenposken. Er stelle diese Geschäftsordnungswidrigkeit
Ein Silfertil der Stadt Hagen
Hagen i. W., 1. Oktober.
Oberbürgermeister Dr. Raabe hat sich durch die schlechte Finanzlage der Stadt veranlaßt gesehen, einen Hilferuf an die preußische Staatsregierung zu richten, da es trotz Heranziehung aller verfügbaren Steuerquellen der Stadt nicht möglich ist, den im'Haushaltsplan für das Etatjahr 1930 bestehenden Fehlbetrag in. Höhe von 3,8 Millionen Mark auszugleichen. Hagen ist von der herrschenden Arbeitslosigkeit besonders schwer betroffen. Die Staatsregierung wird gebeten, an die Stadt Hagen einen Zuschuß von 2,25 Millionen Mark zu überweisen und sofort zur Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Stadt einen Regierunaskommissar zu entsenden. Die städtischen Beamten und Die Gehaltsempfänger der der Verwaltung nahestehenden Unternehmen haben die allmonatliche Abgabe •eines Teiles ihres Gehalts an die Erwerbslosen und Hilfsbedürftigen der Stadt beschlossen und richten an alle Hage- ner Beamte der Reichtz- und Staatsbehörden sowie an alle Festbesoldeten der Privatbetriebe einen Aufruf für ein freiwilliges Notopfer, das die Abgabe von 1 bis 30 Prozent der Monatsgehälter für Jahreseinkommen von 5000 bis 80 000 Mark Vorsicht. •