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kersfelöerTageblatt

Bet wlröer^olüngen^ir- el/entsprechenöer Hersftl-er Kreisblatt

Nachlaß gewährt. » M die Schristleitung verant- ; .

wörtlich: Kranz Zank in hersfelü.» Kernsprecher Nr. j MMluchEt MNMlgLk sM vEtt Kk^ls hEtS/

Reisfeld

Nr. 266

Mittwoch, den 19. November 1930

80. Jahrgang

Sabotage Der Preissenkung?

Die Brotfabriken widersetzen sich entschieden Auch die Fleischpreise halten sich auf alter Höhe

Wer AbrM«llg;gerede

Genf, 12. November.

Der Vorbereitende Abrüstungsausschuß hat gegen den Einspruch Frankreichs, Japans, der Türkei und dreier klei­nerer Staaten beschlossen, die Frage der Beschränkung des Heeresmakerials für die Landrüslungen, die in dem Konven- tionsenkwurf bisher völlig ausgelassen ist, erneut zu disku- lieren und dabei auch die Methode der direkten Material- begrenzung in die Diskussion einzuschließen.

Graf B e r n st o r f f erinnerte vor der Abstimmung über diesen Vorschlag daran, daß, die deutsche Delegation im vorigen Mai sich beim Programm des Vorbereitenden Ab­rüstungsausschusses hauptsächlich deshalb distanziert habe, weil die Frage des Materials überhaupt nicht in den Kon­ventionsentwurf ausgenommen worden sei. Wenn man jetzt die Wiederaufnahme der Diskussion beschließe, so sei er damit einverstanden, und er werde sich auch daran beteiligen. Es sei im übrigen unverständlich, wenn für die Seeabrü­stungen die Begrenzung des Materials zugelassen werde, wenn man sie aber für das Landheer nicht gelten lassen wolle.

In der Debatte zeigte sich, daß die Neigung für eine direkte Materialbegrenzung nur sehr gering ist. Vorbehaltlos sprach sich im Prinzip dafür nur der Vertreter der Vereinigten Staaten, Gibson, aus, der das Prinzip der indirekten Materialherabsetzung auf dem Wege des Budgets kategorisch ablehnte, Lord C e c i l sprach sich dagegen für die indirekte Methode aus. Der Vertreter Italiens, General de Martinis, unterstrich gleichfalls die Bedeutung der direkten Methode.

Graf Bernstorff wies noch einmal darauf hin, daß die Methode der direkten Materialbegrenzung Deutschland im Bersailler Vertrag auferlegt worden sei und daß es nur logisch sei, nunmehr diese Methode auch für die allgemeine Abrüstung anzuwenden. Der deutsche Delegierte betonte ^mxfjmals^tmü^^^

Dem Gedächtnis der Kriegsopfer

In der Vormittagssitzung unterbrach der Vorsitzende London um 11 Uhr die Verhandlungen, um die Mitglieder aufzufordern, allen Toten des Weltkrieges ein stilles, kurzes Gedenken zu widmen. London erklärte:Es ist heute der 11. November und 11 Uhr. Zu Ehren und zum Gedächtnis aller Toten des Weltkrieges bitte ich Sie, sich zu erheben und eine Minute andächtigen Schweigens den Toten zu widmen." Die Teilnehmer kamen dieser Aufforderung nach, erhoben sich von ihren Plätzen und verharrten ungefähr eine Minute in andächtigem Schweigen.

Die Anregung hierzu war von Vertretern der angel­sächsischen Länder ausgegangen, wo am 11. November be­kanntlich zur Erinnerung an die Beendigung des Weltkrie­ges und zum Gedächtnis der Toten kurze Gedächtnisfeiern in Form einer Verkehrspause und einer Schweigeminute stattfinden. Die deutschen, türkischen und bulgarischen Ver­treter in der Kommission hatten den Vorsitzenden London darauf aufmerksam gemacht, daß sie an einem solchen Ge­dächtnisakt nur teilnehmen würden, wenn er ausschließlich den Charakter einer Erinnerung an die Toten des Welt­krieges habe, und wenn aus diesem Anlaß keine Reden gehalten würden.

Behandlung der Marinefragen

im Vorbereitungsausschutz

Reue Vorschläge der Seemächte. Italienische Beteiligung unter Vorbehalt.

Genf, 12. November.

Die an der Washingtoner und Londoner Flokkenkonfe- renz beteiligten Staaten haben dem Vorbereitenden Abrü­stungsausschuß Vorschläge über die Behandlung der Marine­fragen unterbreitet. Sie bezwecken Uebertragung der in Washington und London angenommenen Grundsätze in die allgemeine Abrüstungskonvention und sind außer diesen Staaten noch von den britischen Dominions und Indien unterzeichnet.

Italien hat den V o r b e h a l t gemacht, daß es seine endgültige Stellungnahme nach Festsetzung der zwischen den einzelnen Flottenmächten in Betracht kommenden Relatio­nen bekanntgeben wird, eine Reserve, die hier so gedeutet wird, daß Italien erst die weitere Entwicklung der Paritäts- frage gegenüber Frankreich abwarten will.

In den neuen Vorschlägen gibt Frankreich praktisch seine These von der Globalbegrenzung der Marinerüstungen, die es noch auf der. Londoner Konferenz verfochten hat, auf, und nimmt das Prinzip der

Rüstungsbegrenzung nach Kategorien

an. Was die Haltung der deutschen Delegation angeht, so dürfte diese die bisherige Linie weiter verfolgen und in der Diskussion nicht, mit besonderen Anträgen heroortreten, außer, daß die Forderung, daß auch das sogenannte nicht- schwimmende Material begrenzt wird und daß für die allge­meine Begrenzung der Marinerüstungen dieselben Grund­sätze Anwendung finden, die Deutschland im Bersailler Ver­trag hinsichtlich seiner Flotte auferlegt worden sind, aufrecht­erhalten wird.

Die Hoffnung, daß bei den Arbeiten des Ausschusses über die Marinefragen, die in den nächsten Tagen beginnen Mer-

WiderMde gegen den Ureisadban

Die Brotfabriken wollen nur 2 Pfennig billiger werden. Der Schweinepreis müßte um 10 Pfennig niedriger sein.

Berlin, 12. November.

Bei der Aktion des Reichsernährungsministeriums zur Herabsetzung der preise für Brot und Fleisch sind nach­träglich noch Schwierigkeiten aufgetreten, die sich aus der- Tatsache ergeben, daß im Augenblick keine gesetzliche Hand­habe besteht, die beteiligten gewerblichen Verbände zur Ein­haltung der Montag-Vereinbarungen zu zwingen.

So stellt sich nun heraus, daß zwar die Bäcker in Groß-Berlin bereit sind, den Brotpreis verabredungsgemäß unter gleichzeitiger Heraufsetzung des Gewichtes von 50 auf 46 Pfennig zu senken. Dagegen haben die Berliner Brot­fabriken nun erklärt, daß für sie nur eine Senkung um 2 Pfennig, also auf 48 Pfennig, möglich sei. Ueber die Herabsetzung im Reich muß noch weiter verhandelt werden.

Aehnliche Widerstände ergeben sich bei der Herabsetzung des Fleischpreises. Auf bet i Berliner Schweinemarkt ist der preis am Dienstag bei einem Auftrieb von 19 000 Schweinen um 5 Mark pro Zentner heruntergegangen. Da auch die vereinbarte Verminderung der Preisspanne füns Pfennig pro Pfund ausmacht, hätte der Ladenpreis pro Pfund 10 Pfennig niedriger sein müssen. Eine Senkung ist jedoch nicht eingetreten.

Unter diesen Umständen wird das Reichsernährungs- ministerium die Preisbewegung nun genau nachprüfen und wöchentlich die Ergebnisse veröffentlichen, um den Konsu­menten die Möglichkeit zu geben, die Preisbewegung genau zu kontrollieren. In unterrichteten Kreisen rechnet man da­mit, daß ein solcher Druck der Oeffentlichkeit die Ver­käufer schließlich doch dazu bringen wird, daß sie die Ver­einbarungen respektieren. iBM»»»

erzielt wird, ist in Genf allgemein sehr gering, schon deshalb, weil nach Auffassung maßgebender Marinesachverständiger nämlich die Ergebnisse der letzten Flottenkonferenzen, na­mentlich der Londoner Dreimächtekonferenz, die jetzt in den allgemeinen Abrüstungsentwurf ausgenommen werden sol­len, für einige Staaten, namentlich Japan und die Vereinig-! ten Staaten, eine ziemlich beträchtliche Verstärkung ihrer" Seestreitkräfte bedeuten. j

Die Endziffern in Lefterreich

Wien, 12. November.

Nach der jetzt vorliegenden genauen Uebersicht über die bei den Nationalratswahlen am Sonntag abgegebenen Stimmen erhielten von den Parteien, welche Mandate er­rungen haben:

Christlich-Soziale 1 306121

Schober-Block 422141

Heimatblock 228 229

Sozialdemokraten 1 509 755

Die Gesamtzahl der bürgerlichen Stimmen betrug 2128 737 (gegen 2 085 772 im Jahre 1927), der marxisti­schen Stimmen 1 529 434 (1 555 754).

Stille für Hochwasserschäden

Berlin, 12. November.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtages beriet über die von den Fraktionen vorgelegten Anträge über Hilfsmaßnahmen gegen die Unwetterschäden in den Provin­zen Oberschlesien, Niederschlesien, Bran­denburg und Grenzmark. In Zusammenfassung der Anträge legte der Volksparteiler Metzenthin ein H i l f s - aktionsprogramm vor, das Maßnahmen zur Be­seitigung der unmittelbaren Not und Vorbeugungsmaßnah­men gegen künftige Ueberschwemmungskatastrophen vor- sieht.

Es sollen ausreichende Mittel zur Wiederherstellung der in Mitleidenschaft gezogenen Hochwasserschutzbauten sowie von Gebäuden zur Verfügung gestellt werden, damit die notwendigen Arbeiten noch vor Beginn des Frostes beendet sein können.

Die aus dem Jahre 1926/28 stammenden staatlichen Hochwasserkredite sollen in den neubetroffenen Gebieten nie­dergeschlagen werden, soweit die Provinzen und Kreise hin­sichtlich ihrer Kredite in gleicher Weise zu verfahren bereit

Eine Notstandsaktion soll überall dort eingeleitet wer­den, wo allgemeine Nöte bestehen, die von örtlicher Stelle aus nicht behoben werden können und wo das Ausbleiben eines Schadenersatzes wirtschaftliche Existenzen gefährden könnte. Bei der Aufbringung der Mittel soll von der bis­her üblichen Drittelung zwischen Staat, Provinz und Reich überall dort Abstand genommen werden, wo Provinz und Kreis infolge von schweren Schäden an ihren eigenen An­lagen Brücken-, Fluhbauten, Straßen usw. schon stark in Anspruch genommen sind.

Als Vorbeugung gegen künftige Ueberschwemmungs­katastrophen soll nach den Vorschlägen des Berichterstatters

Das schlesische Hochwasierschutzgesetz vom 3. Juli 193D auf weitere hochwassergefährliche Sudetengewässer ausgedehnt werden. Für die Aufbringung der Ausbaumittel soll ein Schlüssel für Staat und Provinz gewählt werden, der sich der ursprünglichen Schlüsselung 4 : 1 annähert. Für die sonstigen Flußregulierungen in den durch das Hochwasser erneut geschädigten Gebieten sollen für 1931 und die fol­genden Jahre erhöhte Staatsbeiträge zur Verfügung gestellt werden.

Die Vorschläge des Berichterstatters Metzenthin (D.V.P.) wurden mit Ergänzungen angenommen. An Stelle von Hochwasserkrediten sollen in Notfällen verlorene Bei­hilfen gewährt werden, bzw. soll für die durch das Hoch- wafser wiederholt geschädigten Siedler die Rente für das Jahr 1930 aus Staatsmitteln gezahlt werden. Bei den Notstandsaktionen sollen möglichst alle durch die Hochwas­serkatastrophe geschädigten Arbeiter und Arbeitslosen der betreffenden Gebiete vorerst beschäftigt werden. Es fand auch Annahme ein Antrag, Mittel für die entstandenen Forstschäden bereitzustellen. Die niederschlesischen Eisenbahn- tarifs sollen für Rundholz möglichst herabgesetzt, ausländische Holzeinfuhr soll bis auf weiteres verhindert werden. Ange­nommen wurde des weiteren der Antrag, daß auf die Reichsregierung eingewirkt werden soll, daß der Regie­rungsbezirk Frankfurt a. d. O. und die Provinz Schlesien sofort in die Osthilfe einbezogen werden.

Rosset öder EuropasFurchtlompkre"

Washington, 11. November.

In seiner diesjährigen Waffenstillstandsrede vor dem Iahreskongretz desWeltbundes für internationale Freund­schaft durch die Kirchen" erklärte Präsident H o o v e r , daß Amerika durch das Londoner Flottenabkommen sowie, durch den Kellogg- und Briand-Pakt, mit dessen Ausbau durch einen Konsultativpakt in Zukunft einmal zu rechnen sein ^WWMM,».! Willi [ijllljt IlltUI

ferner, Amerika werde weiterhin Mitarbeiten, ohne sich je­doch zur Anwendung von Gewalt oder Sanktionen gegen die Verletzer des Kelloggpaktes zu verpflichten, wenn er auch begreife, daß die europäischen Nationen mit ihren altein- gewurzelten Furchtkomplexen ein aktives Vorgehen gegen den schuldigen Staat für erforderlich hielten. Er betrachte den Völkerbund als eine wertvolle Einrichtung für Europa, ähnlich dem System der amerikanischen Schieds- und Aus­gleichsverträge, und er glaube, daß ein Weltgerichtshof eine der bisher im Kelloggpakt fehlenden Methoden biete, um Streitigkeiten zwischen den Nationen auf friedlichem Wege zu erledigen.

Keine Geheimwadle« in Volk«

Oesfenkliche Anweisung des Hauptkommissars

Warschau, 12. November.

Der polnische Hauptwahlkommissar Gizycki hat ein Rundschreiben an die Vorsitzenden der Bezirkswahlkommis­sionen erlassen, worin er behauptet, daß das Wahlgeheim­nis nicht vom Wähler, sondern nur von der Wahlkommis­sion verletzt werden könnte. Die Wahlordnung enthalte kein Verbot für den Wähler, seine Absicht, für irgendeine Liste zu stimmen, im Wahllokal bekanntzugeben; vom Wähler werde nur gefordert, daß er im Wahllokal Ruhe bewahre und keine Agitationsreden halte. Hingegen bedeute es keine Vergewaltigung des Wahlgeheimnisses, wenn der Wähler laut erkläre, daß er seine Stimme für diese oder jene Liste abgebe.

Der rechtsstehendeKurjer Warszawski" nennt diese Anweisung des Generalkommissars eine Ueberraschung. Der von der Regierungspartei empfohlene Ver­zicht auf das Wahlgeheimnis gebe doch die Mög­lichkeit, einen Druck auf die Wähler auszuüben, was gerade auf dem Dorfe bei den heutigen Bedingungen eine unge­heure Rolle spielen müsse. Die Propaganda zur offenen Wahl bezwecke in Wirklichkeit eine Vereitelung der Wahl. Man habe deshalb allgemein geglaubt, daß diese sonderbare Aus­legung des verfassungsmäßig gewährleisteten Wahlgeheim­nisses nicht die Zustimmung der amtlichen Stellen finden könne. Hingegen begrüßt der im Regierungslager stehende ExpreßPoranny" das Rundschreiben des Hauptwahlkommis- sars. Die polnische Presse in Oberschlesien so schreibt das genannte Blatt fordere die Wähler auf, den Wahlzettel vor dem Einlegen in den Umschlag den Anwesenden zu zei­gen und gleichzeitig zu sagen:Ich stimme für den Regie- rungsblock."

Vor dem evangelischen Konkordai

Frankfurt a. M., 12. November.

Die Landeskirchenversammlung der Evangelischen Lan­deskirche Frankfurt a. M. nahm auf ihrer 6. ordentlichen Tagung in vertraulicher Sitzung den Bericht des Präsidenten des Ländeskirchenrates D. S ch u l i n über den Kirchenver- trag der preußischen evangelischen Landeskirchen mit dem preußischen Staat entgegen. Nach eingehender Beratung stimmte die Versammlung in später Abendstunde trotz einiget schwerwiegender Bedenken dem Vertragswerk einstimmig zu und beauftragte den Landeskirchenrat, den Vertrag mit dem preußischen Staat zu unterzeichnen.