HersfelöerTageblätt
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- Hersfeider Kreisblatt Psssg
Amtlicher Anzeiger für Sen Kreis yersfelö : Kunks Bu^öruckerei in HersfelS, Mitglied des VI
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Ludwig öesvDZV.
Nr. 273
Freitag, den 21. November 1930
80. Fahrgang
Der Etat vom Reichsrat verabschiedet
Großer Tag im Reichsrat — SS
Etat und Sanieniilgsplan
osm Reichsrat angenommen
Berlin, 20. November.
Dem Reichsratsplenum lagen in seiner öffentlichen Sitzung die Regierungsgesetze zur Finanz- und Wirtschaftssanierung nach den bisherigen Beschlüssen der Reichsratsausschüsse zur Beratung vor. Den Verhandlungen mißt man allgemein grundsätzliche Bedeutung bei. Das starke Interesse der Regierung an den Reichsratsverhandlungen bewies die große Zahl der anwesenden Kabinettsmitglieder, an der Spitze der Kanzler und der Reichsaußenminister. Von letzterem erwartete man die Antwort der Reichsregierung auf die letzte Rede Tardieus vor der Kammer gegen Abrüstung, Grenz- und Tributrevision.
Zunächst berichtete der Generalberichterstatter für das Haushaltsgesetz, preußischer Ministerialdirektor Dr. Brecht, der das Ergebnis der Ausschußberatungen übersichtlich zusammensaßte. Dann gab der bayerische Ministerpräsident Dr. Held eine längere Erklärung ab, in der er u. a. seststellte, daß die vorliegenden Maßnahmen den Eindruck machten, als ob die Reichssanierung auf Kosten der Länder und Gemeinden gemacht werden solle.
Es handle sich bei fast allen Maßnahmen um Eingriffe in die hoheitsrechte der Lander und um Gesetze mit verfassungsänderndem Charakter. Es handle sich geradezu um ein Reichsdiklak, eine Reichsbevormundung, eine Reichszensur über Länder und Gemeinden.
Es entstehe der Eindruck, als sollte damit eine Reichsreform eingeleitet werden, die für Länder und Gemeinden unerträglich wäre. In normalen Zeiten wären diese rat sich dennoch zur ZWimmuW entschlossen^ so sei dafür bestimmend, daß
eine unmikkelbare Lebensgefahr bestehe nicht nur für das Reich, sondern auch für die Länder und Gemeinden, die daher ein solidarisches Interesse mit dem Reich an der schleunigen Sanierung haben. Bei dieser Zustimmung müsse aber mit Nachdruck betont werden, daß es sich bei den Maßnahmen nur um einmalige und zeitlich begrenzte Maßnahmen handeln könne und daß energisch der Versuch zurückgewiesen werden müsse, etwa auf Hintertreppen eine Reichsreform anzubahnen.
Reichsfinanzminister Dietrich erwiderte, die Reichsregierung habe den unvermeidlichen-Eingriff in die Hoheits- rechte der Länder auf ein Mindestmaß reduziert. Sie wolle nicht den Ländern hineinregieren, aber es fei notwendig, die Sparsamkeit nicht nur beim Reich, sondern auch bei den Ländern und vor allem bei den Gemeinden durchzusetzen.
Nachdem die einzelnen Länder und die preußischen Provinzen ihre Stellungnahme für bzw. gegen die Vorlage bekanntgegeben hatten, war die Generalaussprache beendet.
Der Gesamkhaushalt wurde darauf vom Reichsrat einstimmig angenommen.
Das Gehaltskürzungsgesetz wurde bei Stimmenthaltung von Sachsen, Braunschweig und Thüringen angenommen.
Das Personalaufwandsgesetz wurde mit 53 gegen 3 Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen genehmigt.
Nach der Feststellung des Reichskanzlers, daß der Ge- famthaushalt einstimmig angenommen worden ist, nahm der Reichsrat das Gehaltskürzungsgesetz bei Stimmenthaltung von Sachsen, Braunschweig und Thüringen an. Der bayerische Antrag, wonach kein Beamter jetzt schlechter gestellt werden darf, als vor der Besoldungsreform 1927, wurde abgelehnt. Gegen Thüringen wurde das Gesetz über die Ausgabenbegrenzung in den Haushalten des Reiches, der Länder und Gemeinden angenommen, ebenso das Gesetz über die Zuschläge zur Einkommensteuer bei Stimmenthaltung Thüringens. In namentlicher Abstimmung nahm der Reichs? rat dann die Vorlage zur
Aenderung des Tabaksteuergesetzes
mit 45 gegen 21 Stimmen an. Sachsen erklärte hierzu seine Ablehnung, da die Aenderung eine schwere Schädigung der Zigarettenindustrie bedeute; ihm schlössen sich Schleswig- Holstein, Thüringen, Lippe, Bremen und Baden an. Gegenüber dem Gesetz zur Senkung der Realsteuern brächte Preußen schwere Bedenken vor, da hierdurch den Gemeinden die Mittel gekürzt würden, deren sie angesichts der steigenden Wohlfahrtslasten dringend bedürfen. Preußen stimme betn Gesetz nur in der Erwartung zu, daß das Reich im kommen-^ den Rechnungsjahr den Gemeinden eine größere finanMlr^ Bewegungsfreiheit schaffe, etwa durch Verbindung der Bür» gersteüer mit einem gewissen Zuschlagsrecht zur Einkommensteuer oder durch eine andere Regelung der Bürgersteuer. Die Vorlage wurde u. a. gegen Thüringen und Braunschweig angenommen. Schließlich fanden noch die Gesetze über die Verbilligung des mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbaues, über den weiteren Abbau und Beendigung der Wohnungszwangswirtschaft und das Kleinwohnungswirt- schaftsgesetz Annahme.
Hierauf dankte Reichskanzler Dr. B r ü n i n g dem Reichsrat im Namen der Reichsregierung für die außerordentlich schnelle und sachlich äußerst wertvolle Arbeit, durch die eine sehr schwere und weittragende Gesetzesmaterie in kurzer Zeit erledigt wurde. Am kommenden Donnerstag
tliche Gesetzesvorlagen angenommen — Dr.
werden die noch ausstehenden Vorlagen zur Steuerverein- fachung und zum endgültigen Finanzausgleich vom Reichs- ralplenum erledigt werden. Die Regierung ist sich aber klar, daß mit dem Abschluß der jetzigen Arbeit die Aufgaben dieser schweren Zeit noch nicht erledigt sind, sondern daß sofort neue Maßnahmen begonnen werden müssen. Die Regierung erwartet daher, haß die jetzt verabschiedeten Vorlagen in kürzester Zeit Gesetzeskraft erhalten; dies ist notwendig zur Sicherung des Bertrauens wie der Finanzen, aber auch, um eine Basis für unsere Außenpolitik zu bekommen. Da seine letzten Reichsratsausführungen vielfach mißverstanden wurden, erklärte der Kanzler, daß die Regierung nicht daran denke, sich die Ziele und Wege der Außenpolitik von innerpolitischen Rücksichten diktieren zu lassen; sie wird ihren Weg vielmehr ohne Rücksicht auf Tagesmeinungen oder innerpolitische Agitationsbedürfnisse gehen. Hierauf nahm
Reichsaußenminister Dr. Curtius das Wort. Mit dem Wunsch, die bisherigen freundschaftlichen Beziehungen mit Litauen aufrechtzuerhalten, verband er die Hoffnung, daß Litauen sich der Ansicht anschließen würde, daß die Memelländer im ungeschmälerten Besitz ihrer Autonomie bleiben müssen. Weiter äußerte er sich befriedigt, daß auch in Prag wieder ein Zustand Platz gegriffen habe, auf dem die beiderseitigen kulturellen Beziehungen weiter ausgebaut werden können.
Zu den jetzt durchgeführten Maßnahmen wisse niemand, ob sie ausreichen würden, Ordnung zu schaffen, oder ob die Regierung internationale Schritte unternehmen muß, die in den Verträgen zum Schutze unserer Wirtschaft und Währung vorgesehen sind. Entgegen den Stimmen aus dem Ausland ist nicht beabsichtigt, den Reuen Plan zu zerreißen oder den Vertragsboden zu verlassen, aber wir haben seinerzeit keine Garantie für die Durchführbarkeit des Plans gegeben.
Jene Kritik, die sich an Sitz deutsche Ankerschrift unser den Doung-Plan knüpft, ist um so ungerechtfertigter, als auch die Kritiker einsehen müssen, daß nach den Haager Konferenzen, erst recht seit der Pariser Sachverständigenkonferenz vom Frühjahr 1929 eine völlige Verschiebung der ganzen Welt- wirtschaftslage und der besonderen deutschen Verhältnisse, geradezu ein Erdrutsch eingetreten ist, und daß von der Zusammenarbeit, die nach dem Willen der Sachverständigen und der ausdrücklichen Zusicherung der Gegenseitigkeit durch die Regierungen ein wesentliches Hilfsmittel für die Lösung der Aufgabe Deutschlands sein sollte, bisher wenig zu bemerken war. Bei dem Ernst und der Tragweite eines Entschlusses der Reichsregierung, von den Vertragsrechten des Reuen Planes Gebrauch zu machen, ist es selbstverständlich, daß die Reichsregieruna nur nach sorgfältiger Abschätzung aller in Betracht kommenden Faktoren handeln wird. Sie ist aber davon durchdrungen, daß sie die Verantwortung dafür trägt, daß das deutsche Volk durch unerträgliche Lasten nicht seiner sozialen und sittlichen Grundlagen beraubt wird.
Die deutsch-französische Verständigung, die Zusammenarbeit mit Frankreich ist von der größten Tragweite für die deutsche und europäische Politik überhaupt. Wir werden in der gleichen Richtung auch in Zukunft weiter arbeiten müf« fen, nicht mit der Illusion, als ob wir allein mit Hilfe dieser oder jener einzelnen Macht die Folgen und Lasten des verlorenen Krieges aus dem Wege schaffen könnten. Wir erstreben kein Bündnissystem nach dem Muster der Vorkriegszeit. Deutschland hat nicht das mindeste Interesse daran, daß sich eine Scheidung der Staaten in getrennte Lager vollzieht. Wenn sich freilich gegensätzliche Auffassungen zwischen den Regierungen über die prinzipiellen Grundlagen der internationalen Politik herausbilden, wird man uns stets auf der Seite derjenigen finden, die sich für die Gleichberechtigung und fortschrittliche Gestaltung der Dinge einsetzen. Was wir erstreben, ist eine weitestgehende Zusammenarbeit zur Beseitigung der Kriegsursachen, zur Behebung der Wirtschaftskrise, zur Ermöglichung des Ausgleiches der gewaltigen Spannungen auf den Gebieten sämtlich-r Betätigungen, Aufgaben, die unserer Zeit gestellt sind, die aber nicht in der Vereinzelung oder auch nur von einzelnen Völkern gelöst werden, sondern die umfassende Solidarität erfordern.
Dr. Curtius trat nun einer Aeußerung des französischen Regierungschefs entgegen, nach der Frankreich anscheinend beabsichtige, einen völligen Kurswechsel vorzunehmen. Nach diesen Aeußerungen wolle er den Boden, der seit elf Jahren die Grundlage der Abrüstungsverhandlungen bildet, verlassen. Wie soll die Aeußerung aufgefaßt werden, daß von einem vertraglichen Recht Deutschlands auf eine allgemeine Abrüstung nicht die Rede sein könne? Der Minister verweist .in diesem Zusammenhang auf die bekannten Bestimmungen des Bersailler Vertrages, die der Entwaffnung Deutschlands vorangesetzt sind und auch auf das Schlußprotokoll von Lo- carno, in dem Aehnliches ausgedrückt wird. Schließlich zieht er auch Art. 8 des Völkerbundspaktes heran, der die Bundesmitglieder in feierlicher Form auf die Abrüstung festlcgt. Auch hätte Frankreich im Vorbereitenden Abrüstungsausschuß die moralische und rechtliche Verpflichtung Frankreichs und der übrigen Staaten zur Abrüstung anerkannt. Dr. Curtius fügt hinzu, daß er an ein ernsthaftes Bestreiten dieses deutschen Anspruches auf Abrüstung nicht glauben kann. Deutschland fordert die baldige Einberufung der Allgemeinen Abrüstungskonferenz, auf der jedes Land über seine wahren Absichten Farbe bekennen muß. Hier wird auch die endgültige Entscheidung fallen, ob man Deutschlands Anspruch auf eine Abrüstung, die gleiche Sicherheit für alle brinat. anen
Curtius über seine Außenpolitik
kennen will oder nicht. ’ 3n der Sicherheitsfrage kann es für Deutschland und Frankreich nicht zweierlei Maß geben. Da die Reichsregierung entschlossen ist, allen radikalen Bestrebungen sowie abenteuerlichen Plänen in der Außenpolitik entgegenzutreten, hat sie das Recht, zu erwarten, daß das Ausland für unsere Lage mehr Verständnis zeigt als das vielfach bisher der Fall war. Nachdem Dr. Curtius noch auf die Aeußerung Briands einging, der von guten und schlechten Teilen des Versailler Vertrages sprach, erklärte er, daß sich Ministerpräsident Tardieu sehr irrt, wenn er meint, daß der Revisionsgedanke von Deutschland leichtfertig angeschnitten worden ist. Daraüber hinaus begeht er aber noch einen schweren Fehler, wenn er der Ansicht ist, daß schon das Aufwerfen nur gewisser Fragen mit Krieg gleichbedeutend ist. Wenn das richtig wäre — das muß allen Ernstes ausgesprochen werden — wäre jede Hoffnung auf eine gedeihliche Zukunft nicht nur Deutschlands, sondern auch Europas, verloren. Was wir erstreben, wird uns diktiert von den Le- bensnokwendigkeiken unseres Volkes, die mit denen keines anderen Volkes vereinbar sind. Einen anderen Weg als den friedlicher Verständigung ziehen wir nicht in Betracht. Mit Bezug auf eine evtl. spätere Anwendung des Art. 19 erklärte Dr. Curtius, daß er Ministerpräsident Tardieu nur ungern auf das Gebiet juristischer Interpretationen folgt, das er mit seinen Ausführungen über diesen Artikel beschritten hat. Bei einer etwaigen Anwendung dieses Artikels, auf den es im übrigen gar nicht einmal in erster Linie ankomme, wolle Herr Tardieu die Notwendigkeit der Einstimmigkeit beweisen. Es komme auch nicht auf andere mögliche Prozeduren an, die in der internationalen Rechtsordnung vorgesehen sind.
Entscheidend ist allein die Einsicht und der Wille der Regierungen, nicht starre Verträge, sondern das Leben der Völker müsse die Zukunft bestimmen.
Es ist Aufgabe der Staatskunst, gefahrvolle Gegensätze rechtzeitig auszugleichen und Raum für alle Entwicklungsmöglich- b."snnl» hov 9lnh»nrnMillen noch, daß er, wie Der französische Ministerpräsident, das Recht des modernen Staatsmannes für sich in Anspruch genommen habe, nicht nur von Bürger zu Bürger, sondern'von Volk zu Volk zm sprechen. Er habe mit seinen Worten vor allem auch um Verständnis für den deutschen Standpunkt werben wollen. Er hoffe, daß die Mitglieder des Reichsrates mit seinen grundsätzlichen Ausführungen zur Außenpolitik einverstanden wären. Er hoffe aber auch, daß der Ernst der Lage und die Notwendigkeit erkannt würden, die Außenpolitik mit Festigkeit und Besonnenheit zu führen. (Beifall.)
FreKirrich; Zweideutigkeite»
Daladier gegen den bewaffneten Frieden.
Paris, 21. November.
In einer Sitzung des erweiterten Vorstandes der Radikalen Partei hielt der Parteivorsitzende Daladier eine Ansprache, in der er ausführte: Unsere Kammerfraktion wird in Opposition zu jeder Regierung verharren, die von der Rechten beherrscht wird. Sie hat es abgelehnt, die Zweideutigkeit mitzumachen, mit der die vom Außenminister mutig verfolgte Friedenspolitik von den Führern der Mehrheit und von der gesamten Presse bekämpft wird. Getreu den Leitgedanken der Organisierung eines Friedens, der nur auf den eng verbundenen Begriffen Schiedsverfahren, Sicherheit und Abrüstung aufgebaut werden kann, wird unsere Partei nicht die Rückkehr zu einer Politik des sogenannten diplomatischen Gleichgewichts, der Bündnisse und des bewaffneten Friedens zulassen, einer Politik, die trotz der Lehren der jüngsten Vergangenheit die eigentliche Doktrin der maßgebenden Persönlichkeiten der Parlamentsmehrheit bleibt.
MrineangelMOrtten „erledigt"
Die Frage der Tonnagebegrenzung im Genfer Ausschuß.
Genf, 21. November
3m Vorbereitenden Abrüstungsausschuß sind die Beratungen über die Marinefragen abgeschlossen worden. Die von den Teilnehmern an der Londoner Flottenkonferenz Angebrachten Vorschläge, die darauf abzielen, die in London angenommenen Grundsätze in die allgemeine Abrü- stungskonvention einzufügen, wurden im wesentlichen angenommen.
Den Wünschen der kleinen Seemächte ist insofern Rechnung getragen worden als der Grundsatz der Festlegung der Gesamttonnage ohne Begrenzung der Schiffskategorien für Flotten unter 100 000 Tonnen angenommen worden ist. Die für Flotten von unter 100 000 Tonnen eingeräumte Freiheit ist insofern begrenzt worden, als der Transfer sich nur auf Ueberwasierfahrzeuge erstrecken darf. Lord Cecil hat in der Aussprache wiederholt darauf hingewiesen, daß England den kleinen Mächten eine unbeschränkte Freiheit im Bau von Unterfeeboten nicht zuge- stehen könne. Für die Flotten über 100 000 Tonnen ist eine Tonnagezuteilung nach Kategorien vorgesehen.
Die russischen Anträge, die u. a. für die Kampfschiffe eine Höchsttounage von 10 000 Tonnen und für die Unterseeboote von 600 Tonnen fesifetzen wollten und im allgemeinen, wie Lilwinow ausführte, dem Ziel dienen sollten, die Flotten ihres Offenfiorbarfifters zu entkleiden, wurden sämtlich abgelehnt.