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HersfelöerTageblatt

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Nr. 115

Dienstag, den 19. Mai 1931

81. Jahrgang

Haager Gerichtshof prüft Zollunion

Schober gesteht unter Hendersons brutalem Druck vorläufige Aussetzung der Verhandlungen zu

Zollunionsfrage im Rat

Schober weicht hendersons Druü

Genf, 19. Mai.

Unter dem Vorsitz des Reichsaußenministers Dr. C u r - t i u s trat Montag vormittag der Völkerbundsrat zu seiner 63. Tagung zusammen. Nach der üblichen vertraulichen Sitzung trat man unter allgemeiner Spannung in die öffentliche Beratung, deren erster Punkt der Tagesordnung das deutsch-österreichische Protokoll über eine gemeinsame Zollunion war. Zu dieser Frage nahm sofort der britische Außenminister Henderson das Wort, um zunächst fest­zustellen, daß er nicht beabsichtige, die Jntensionen der deutschen und österreichischen Regierung zu dieser Angele­genheit in Zweifel zu ziehen. Sie seien durch zwingende wirtschaftliche Gründe zu ihrem Schritt veranlaßt worden. Henderson sprach dann von den Befürchtungen, die das Be­kanntwerden des Protokolls alsbald insbesondere in Paris, wo er damals weilte, hervorgerufen habe. Die Frage der Vereinbarkeit des Protokolls mit gewissen internationalen Verpflichtungen, so fuhr Henderson fort, schien für die eng­lische Regierung eine Reihe von juristischen Fragen aufzu- werfen, zu deren Lösung ein ordnungsmäßiges Verfahren im Völkerbundsrat vorgesehen ist. Deshalb schlage sie eine Entschließung vor durch die der Völkerbundsrat den Stän­digen Internationalen Gerichtshof bittet, gemäß Artikel 14 des Paktes über folgende Frage sein Gutachten zu erstatten: Würde ein Abkommen zwischen Deutschland und Oesterreich auf der Grundlage und in den Grenzen der in dem Protokoll vom 19 März 1931 vorgesehenen Grundsätze mit Art. 88 des Vertrages von Saint Germain und mit dem am 4. Oktober 1922 in Genf unterzeichneten Protokoll Nr. 1 vereinbar sein? Der Gerichtshof wird gebeten, den vorliegenden An­trag als dringlich zu behandeln.

3m Anschluß an die Verlesung dieses Entschließungs- enlwurfes sprach Henderson die Erwartung aus, daß der »ifemic^^ 1^^ sein werde,

daß bis zur Entscheidung des Rates über das Gutachten des Gerichtshofes die Verhandlungen über die Zoll­union keinen Fortgang nehmen.

Im Anschluß an die Ausführungen Hendersons ergriff der

österreichische Vizekanzler Schober

das Wort zu einer längeren in englischer Sprache vorgetra­genen Rede, in der er u. a. ausführte: Ich könnte einfach erklären, daß ich dem Antrag des Herrn Henderson zu- stimme. Da aber Oesterreich der Verletzung des ersten Gen­fer Protokolls beschuldigt und dies auch im französischen Memorandum festgelegt ist, muß Oesterreich seinen Rechts­standpunkt darlegen.

Die im französischen Memorandum aufgeworfene Frage, ob die geplante Zollunion Oesterreich wirtschaftliche Vorteile bringen würde, muß wohl Oesterreich selbst überlassen wer­den. Die gleichfalls im französischen Memorandum ange­schnittene Frage der Meistbegünstigung wolle er hier nicht behandeln. Den Vorwurf der Heimlichkeit bei den öster­reichisch-deutschen Verhandlungen müsse er aber zurück­weisen.

Dr. Schober untersuchte die Frage, ob sich Oesterreich tatsächlich seiner Unabhängigkeit durch den Abschluß der geplanten Zollunion berauben würde. Das dies nicht der Fall sei, ergebe sich aus einer ganzen Reihe von Grund­sätzen, die in denRichtlinien" niedergelegt sind.

Es ist unmöglich zu behaupten, daß durch einen so auf­gebauten Vertrag Oesterreich sich seiner Unabhängigkeit be- gebe. Entschieden entgegentreten müsse Dr. Schober der Behauptung, daß diese Vertragsbestimmungen nur des op­tischen Effekts wegen gewählt worden seien; gewiß haben die beiden Staaten sich die Vertragsbestimmungen stets vor Augen gehalten, aber nachdrücklich müsse erklärt werden: die paritätische Konstruktion ist durchaus ernst gemeint Oesterreich und Deutschland seien bereit, auch jeder für üch mit dritten Staaten über eine Ungleichung der handelspoli­tischen Verhältnisse und die Herstellung des freien Waren­verkehrs zu verhandeln. All das beweise, daß Oesterreich feine handelspolitische Unabhängigkeit nicht aufgebe.

Am Schluß seiner Ausführungen betonte Dr. Schober nochmals, daß man die von Oesterreich und Deutschland unternommene Aktion durchaus ernst zu nehmen habe.

Das wichtigste Element der Staalssouveränität ist sein Recht, mit anderen Staaten zu verhandeln. Eine extensive Auslegung des Genfer Protokolls würde die Sorge des Auslandes um unsere Unabhängigkeit soweit treiben, daß Oesterreich aktionsunfähig gegenüber dem Auslande würde. Das Genfer Protokoll verpflichtet nicht nur Oester­reich zur Bewahrung seiner Unabhängigkeit, sondern auch die Mächte zu deren Respektierung. Schober erklärte sich im übrigen vorbehaltlos mit hendersons Vorschlag einver­standen."

Im Anschluß an die Erklärungen des österreichischen Vizekanzlers präzisierte Henderson nochmals seine Frage, ob Oesterreich bereit sei, bis zur Entscheidung des Völkerbunds­rats über das vom Haager Gerichtshof 311 erstattende Gut­achten die Verhandlungen über die Zollunion ruhen zu lassen. Schober erklärte, daß er diese Insicherung geben könne. Danach sprach

Aubenminister Briand

Er erklärte, daß Frankreich trotz aller Erklärungen und Zu- sicherungen die Zollunion weiterhin mit Beunruhigung be­trachte. Die Unabhängigkeit Oesterreichs, so wie sie durch die Verträge gewollt und festgesetzt sei, bilde einen wesentlichen Bestandteil der neuen Rechtsordnung in Europa. An diesem Grundsatz halte die französische Regierung fest. Die authen­tische Interpretation des Vertrages von St. Germain durch das Genfer Protokoll von 1922 fetze die wirtschaftliche Un­abhängigkeit der politischen Unabhängigkeit Oesterreichs gleich.

3m übrigen verwies Briand auf die in dem franzö­sischen Memorandum dargelegten Gründe und erklärte, wenn man auch einige derselben bestreiten wolle, so bleibe doch die Tatsache bestehen, daß die Zollunion im Austausch für einen ungewissen wirtschaftlichen Vorteil eine poli­tische Gefahr, eine Bedrohung der Ruhe Europas darstelle.

Er sei mit Henderson darin einig, daß es sich um eine wesentlich juristische Frage handele, er halte aber daran fest, daß sie auch andere Probleme aufwerfe die der Rat im gegebenen Augenblick zu prüfen haben werde. Wenn der Rat sich zur Entscheidung der Rechtsfrage nicht selbst für zuständig halte, so sei die' französische Regierung damit einverstanden, daß ein Gutachten des Haager Gerichtshofes eingeholt werde.

Sie begrüße die von Schober ausgesprochene Bereit­schaft Oesterreichs, den status quo bis zur Entscheidung über das Gutachten des haager Gerichtshofes nicht zu ändern und beglückwünschte den Vertreter Oesterreichs zu diesem Akt der Ehrerbietung gegenüber dem Völkerbundsrat, der ganz in der Linie der bisherigen internationalen Gepflogen­heiten liege.

Der italiemlfte Außenminister Grandi stellte u. a fest, daß die von den technischen Sachverständi­gen der italienischen Regierung vorgenommene Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen nicht unbedingt das über« zeugende Ergebnis ergeben habe, daß die Zollunion von Vorteil sei: Bevor meliere Schritte unternommen werden, müsse genau geprüft werden, und zwar im Lichte der fraglichen Texte, ob das, was man zu tun vorhabe, mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar ist. Die Vertreter Deutschlands und Oesterreichs haben uns ver­sichert, daß die vorgesehene deutsch-österreichische Zollunion rein wirtschaftliche Ziele verfolge unter Ausschluß jedes politischen Ziels. Die italienische Regierung nimmt von diesen Zusicherungen mit Befriedigung Kenntnis. Aber es ist nicht leicht und in gewissen Situationen selbst nicht mög­lich, zwischen Politik und Wirtschaft zu unterscheiden. Die Absichten genügen nicht. Die Entwicklung einer Situation geht oft über die Absichten derer, die sie geschaffen haben, hinaus. Nach dem italienischen Außenminister nahm

Dr. Curtius

m längeren Ausführungen zu den verschiedenen, von seinen Vorrednern aufgeworfenen Fragen Stellung. Er betonte, daß die deutsche Regierung sich auf Grund einer gewissen­haften Prüfung der Rechtslage davon überzeugt habe, daß die mit der österreichischen Regierung vereinbarten Richt­linien sich vollständig im Rahmen der bestehenden Vertrüge halten. Bei einer paritätischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Oesterreich, bei einer Kündbarkeit dieses Vertrages und bei der Selbständigkeit der Handelsvertrags- aerhandlungen könne von einem Verzicht auf die Unabhän­gigkeit Oesterreichs nicht die Rede fein.

Gegenüber den historischen Analogien des französischen Memorandums machte Dr. Curtius geltend, daß die frühe­ren Fälle von Zollunionen in keiner Weise den Schluß recht­fertigten daß iebe Zollunion zu einer weiteren Verschmel­zung der Staaten führe.. Das gelte auch von dem Deutschen Zollverein, der die Selbständigkeit seiner Mitgliedstaaten lo wenig berührt habe, daß sie sogar Kriege miteinander führten ' Auch könne der Deutsche Zollverein nicht als ein Leweis dafür angeführt werden, daß die Zollunionen eine natürliche Tendenz zur Erhöhung der Schutzzölle haben.

Dr. Curtius erwähnte eine Reihe von modernen Bei­spielen von Zollunion seit 1921, bei der eine besondere enge Verbindung geschaffen, aber trotzdem die Unabhängigkeit des kleineren' Staaten ausdrücklich gewährleistet sei, und ging nochmals auf den wiederholt erwähnten Präzedenzfall der französisch-belgischen Zollverlmndlungen in den vierziger Jahren ein. Er zitierte eine Note des damaligen franzö­sischen Ministerpräsidenten Guizot aus dem Jahre 1842, die wie für den heutigen Tag geschrieben den Einwand ab ab» furbum führt, daß die Unabhängigkeit eines Staates durch eine Zollunion gefährdet sei. Dr. Curtius wies schließlich mit Entschiedenheit den Versuch zurück, neben der Rechts­frage auch politische Fragen in die Debatte zu werfen

Es erscheint mir nötig, so führte er aus, eines mit aller Klarheit zu betonen; wir find damit einverstanden, daß der Haager Gerichtshof die Rechtsfrage klärt. Es ist aber nicht zulässig, daneben den Völkerbund anzurufen, um den Vertrag hier unter dem Gesichtspunkt einer Störung des europäischen Einvernehmens oder gar des europäis :en Friedens zur Debatte zu stellen. Wohin sollten wir hier im Völkerbundsrat kommen, wenn wirtschaftliche Vertr ge, auch wenn ihre rechtliche Zulässigkelt festgeskellt ist, hier daraufhin untersucht würden, ob sie einzelnen Wächten er- wünscht oder vorteilhaft erscheinen oder nicht. J

Deutschlands und Oesterreichs Standpunkt unerschüttert

Haager Gerichtsspruch noch vor der Septembertagung des Völkerbundsrales?

Genf, 19. Mai.

In einer Besprechung mit Vertretern der deutschen und österreichischen Presse äußerte sich der österreichische Vizekanzler Schober über den verlauf der gestrigen Ratssitzung ziemlich befriedigt. Er betonte, daß der Standpunkt der österreichischen und deutschen Regierung durch die Ver­handlungen in keiner Weise erschüttert worden sei. Der ein­zige Aufschub in der Realisierung des Zollunionsprojektes, den die Ratssitzung gebracht habe, fei die Ueberweisung der juristischen Prüfung an den Haager Gerichtshof. Aber damit hätten beide Regierungen von vornherein ge­rechnet, und es sei ja auch von Anfang an von beiden Regie­rungen erklärt worden, daß sie eine rechtliche Prüfung nicht zu scheuen hätten. Er sowohl als auch Dr. Curtius Hütten aber auch zum Ausdruck gebracht, daß über die juristische Seite hinaus weitere Prüfungen durch den Völker­bundsrat nich ^ zugelassen werden. Dr. Curtius und er hätten gestern fest zu ihren Plänen gestanden. Alles, was geschehen sei, sei im Einvernehmen mit der deut­schen Regierung erfolgt. Der Weg, den die beiden Regierungen beschritten Hütten, könne durch nichts mehr unterbrochen werden.

Wie wir erfahren, erwartet man in unterrichteten Krei­sen bie Entscheidung des Haager Gerichts­hofes vor der Septembertagung des Völkerbundsrates. Im übrigen ist noch darauf hinzuweisen, daß nach Auffassung der hiesigen maßgebenden Kreise

die Wirlschaftsverhandlungen mit den Oststaaten, die seit längerer Zeit schweben, durch die vorläufige Stel­lungnahme des Völkerbundsrates in der Zollunionsfrage nicht beeinträchtigt werden.

Die AdrüstungssDUgevor drur Völkerbundsrat

Genf, 19. Mai.

Nach Erledigung der Zollangelegenheit, wahrscheinlich schon in der heutigen Sitzung des Völkerbundsrates, wird die Abrüstungsfrage behandelt werden. Es handelt sich zunächst um die verschiedenen Anträge auf Offenlegung des Rüstungs- standes

Deutschland verlangt

bekanntlich in den von ihm vorgeschlagenen Tabellen auch eine Erfassung der ausgebildeten Reserven und des lagernden Materials, während sich

der englische Antrag

auf die Offenlegung gemäß den Tabellen beschränkt, die dem vom Vorbereitungsausschuß ausgearbeiteten Entwurf einer Abrüstungskonvention beigefügt sind. Der englische Antrag spricht sich auch für die sogenannte budgetäre Methode aus, hat aber die Ergebnisse der kürzlich hier abgehaltenen Kon­ferenz der Budgetsachverständigen noch nicht berücksichtigt. Der deutsche Außenminister wird den deutschen Antrag ausführlich begründen.

Sollte er nicht angenommen werden, so wird sich Deutschland bei der Abstimmung über den dann im Vordergrund der De­batte stehenden englischen Antrag der Stimme ent­halten.

Morgen oder am Donnerstag wird ferner in einer ver­traulichen Sitzung die Entscheidung über den Ort der Ab­rüstungskonferenz von 1932 und ihren Präsidenten fallen. Es ist so gut wie sicher, daß die Abrüstungskonferenz in Genf unter dem Vorsitz von Henderson zusammentre­ten wird.

velterreichs Anleihe zugelassen

Genf, 19. Mai.

Das Kontrollkomitee für die österreichische AnleiA von 1922 hat seine Zustimmung zu der Emission von Schatz­scheinen in Höhe von 150 Millionen Schillma erteilt, nach­dem die V.J.Z. in Bafel bereits ihre grundsätzliche Bereit­willigkeit zur Beteiligung an dieser Transaktion ausge- ^V0 Be" Präsident der österreichischen Nationalbank Reisch teilte im Anschluß an den Beschluß des Kontrollkommitees mit, daß die österreichische Regierung nunmehr in der Lage sei, die Verhandlungen über die Unterbringung der Anleihe aufzunehmen.

Reichspräsident und Reichskanzler nach Kiel abgereist

Berlin, 19. Mai.

Reichspräsident von Hindenbura hat sich gestern abend, von seinem Sohn und Adjutanten Oberstleutnant von Hm- denburg sowie Staatssekretär Dr. Meißner begleitet, vom Lehrter Bahnhof aus zum Stapellauf des Panzer­schiffesErsatz Preußen" nach Kiel begeben

Mit dem gleichen Zuge reifte Reichskanzler Dr. B r u ning in Begleitung von Staatssekretär Dr. Pünder nach Kiel.