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Hersfelder Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis hersfel-

Nr. 273 (erstes Blatt)

Sonnabend, den 21. November 1931

81. Jahrgang

Der deutsche Antrag:

Das Problem mutz in seiner Gesamtheit und unter Berücksichtigung aller Faktoren geprüft werden"

Deutschlands Memorandum

Problem in seiner Gesamtheit zu prüfen

Das Memorandum der deutschen Regierung zur Ein­berufung des im Neuen Plan vorgesehenen Sonderaus­schusses behandelt zunächst den Hooverplan, und die Ereig­nisse, die zu ihm geführt haben. Die Hoffnung, daß dieser Vorschlag eine entscheidende Wendung in der Weltkrise her­beiführen werde, habe sich nicht verwirklicht. Es heißt dann weiter: Die weiteren Ereignisse hatten zur Folge, daß das Hoover-Feierjahr für sich allein die Gefahr des Zusammen- bruchs nicht bannen konnte. Die britische Regierung ergriff daher im Juli die Initiative zur Einberufung der Londoner Konferenz. Aus den Empfehlungen der Konferenz ergab sich die Verlängerung des der Reichsbank gewährten Redis­kontkredits, das sogenannte Baseler Stillhalte-Abkommen und der Bericht des von der Bank für Internationalen Zah­lungsausgleich eingesetzten Baseler Sachverständigenaus­schusses.

$o wichtig alle diese Maßnahmen waren, um eine schnelle Erleichterung zu schaffen, so waren sie doch ihrem ganzen Charakter nach nur vorbereitender Natur. Die Lon­doner Konferenz selbst hat in ihrer Schlußerklärung fest- gestellt, daß die empfohlenen Maßnahmen nur ein erster Schritt sein, und daß sie die Grundlage für eine Aktion von weiterreichender Bedeutung bilden sollten. Dementsprechend hat auch den Sachverständigen, die an der Durchführung der Londoner Empfehlungen mitgearbeitet haben, der vorläufige Charakter aller dieser Maßnahmen stets vor Augen gestan­den. So heißt es in dem Stillhalte-Abkommen, daß die Ver­tragsparteien die darin vorgesehene R^ elunZ nurbis zur Herbeiführung einer dauerhafteren Lösung für das Pro­blem der kurzfristigen Verschuldung Deutschlands getroffen haben". Ebenso schließt der Bericht des Baseler Sachver­ständigenausschusses mit der dringenden Mahnung an die beteiligten Regierungen, «keine Zeit in der Ergreifung der notwendigen Maßnahmen zu verlieren, um eine Lage zu schaffen, die es ermöglicht, Finanztransaktionen durchzufüh- ren, die Deutschland und damit der Welt die so dringend be­nötigte Hilfe bringen."

In den seither vergangenen Monaten hat sich die wirt­schaftliche und finanzielle Lage Deutschlands aufs äu­ßerste zugespitzt. Die Tatsachen, die diese Lage kenn­zeichnen, sind allgemein bekannt. Auch in anderen Ländern hat der Druck der Krise zu den ernstesten Erscheinungen ge­führt. Die Welt ist sich in steigendem Maße klargeworden über den inneren Zusammenhang der verschiedenen durch die Lage aufgeworfenen finanziellen Teilprobleme und über die Notwendigkeit, sie alsbald in ihrer Gesamtheit in An­griff zu nehmen. Bei den Ueberlegungen, in welcher Form diese Aufgabe am besten zu behandeln sei, ist letzthin der Gedanke in den Vordergrund getreten, zunächst den Bera­tenden Sonderausschuß einzuberufen. Da nach dem System des Neuen Planes die Einberufung des Beratenden Son­derausschusses von einem Antrag der deutschen Regierung abhängt, hat sich die deutsche Regierung zu diesem An­trag entschlossen, damit ihrerseits alles geschieht, was den Weg zu umfassenden gemeinsamen Maßnahmen der Regierungen eröffnen kann.

Nach dem Neuen Plane ist für diesen Antrag die Er­klärung der deutschen Regierung erforderlich, daßsie in gu­tem Glauben zu dem Schlüsse gekomemn ist, daß die Wäh­rung und das Wirtschaftsleben Deutschlands durch den teil« weisen oder vollständigen Transfer des auffchiebbaren Tei­les der Annuitäten ernstlich in Gefahr gebracht werden könnten."

Indem die deutsche Regierung diese Erklärung ab- gibt, muß sie zum Ausdruck bringen, daß eine solche Er­klärung der gegenwärtigen Sachlage nicht gerecht wird.

Seit der Aufstellung des Neuen planes ist die wirtschaftliche und finanzielle Lage in der Welt, insbesondere in Deutsch­land, durch eine Krise ohnegleichen von Grund auf ge­ändert worden. Da der Neue plan dem Beratenden Son­derausschuß die Aufgabe zumeist, die Lage unter allen Gesichtspunkten zu prüfen, muß der Ausschuß das Pro­blem in feiner Gesamtheit und unter Berücksich­tigung aller feiner Faktoren prüfen und hierbei insbesondere berücksichtigen, daß die Frage der privaten Verschuldung Deutschlands rechtzeitig vor Ende Februar des nächsten Jahres neu geregelt sein muß, und zwar durch eine Vereinbarung, die zwischen ausländischen Gläubigern und deutschen Schuldnern zu treffen ist.

Da die gegenwärtigen Verhältnisse die größte Beschleu­nigung der zu treffenden Maßnahmen erfordern, schlägt die deutsche Regierung vor, daß der Beratende Ausschuß un- verzüglich Zusammentritt, und daß er seine Arbeiten so schnell als möglich erledigt, damit schon in nächster Zeit eine Konferenz derjenigen Regierungen staltfinden kann, die für die alsdann zu fassenden Entschlüsse zuständig sind.

Kein neues Bekenntnis zum Boungpiau

Der deutsche Antrag auf Einberufung des Beratenden Sonderausschusses darf, wie in politischen Kreisen betont wird, nicht als eine isolierte Aktion angesehen werden. Er bildet lediglich ein Glied in einer ganzen Kette von Schrit­ten in der Revarationsfrage, die im Juni d. I. begann, als die deutsche Regierung ankündigte, auf Grund der Bestim­mungen des Youngplans einen Moratoriumsantrag zu stel­ln, und die sich fortfetzte in der Erklärung des Hoover- ^eierjahres, in der Londoner Konferenz, dem Baseler Gut­achten und dem Stillhalteabkommen. An alle diese Abkom- nen schließt sich jetzt der Antrag auf Einberufung des Son­derausschusses der BJZ. als

weitere Etappe auf dem Wege zur Konferenz der an dem Reparationsproblem interessierten Regierungen.

Die Einberufung des Sonderausschusses gründet sich formell auf die Abreden, die der französische Ministerpräsident bei seinem Besuch in Washington mit dem amerikanischen Prä­sidenten Hoover getroffen hat, und die in dem bekannten Kommunique zum Ausdruck kommen, wonach die Ingang- ietzung der weiteren Besprechungen über das Reparations­problem durch die am Doungplan Beteiligten erfolgen solle.

Es wäre völlig abwegig, wenn man den jetzt vorlie­genden deutschen Antrag als ein erneutes Bekenntnis zum Poungplan ansehen wollte, der ja formal niemals außer Kraft gewesen ist.

Für die Beratungen des Sonderausschusses sind in erster Linie die ihm zu übertragenden Kompetenzen maßgebend. Man sieht es in politischen Kreisen als selbstverständlich an, daß der Ausschuß die deutsche Zahlungsfähigkeit nach allen Gesichtspunkten zu berücksichtigen hat, d. H., daß alle Fak- nxen, die Einfluß auf -die deutsche Zahlungsfähigkeit ha­ben, beachtet werden müssen und "

das Problem der Zahlungsfähigkeit in feiner Gesamt- heit besprochen

wird. Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Lag« Deutschlands gehört selbstverständlich auch die Prüfung der privaten Verschuldung, die der Ausschuß ebenso berück­sichtigen muß, wie die Reparationsschulden.

Amerika im Doung-Ausschutz

New Pork, 21. November.

Auf Wunsch der BJZ. ist der Vorsitzende des Direktoren- rates von Cafe Pomeroy and Lo., Walter W. Stewart, vom Gouverneur der New Porker Bundesreservebank zum amerikanischen Mitglied des Beratenden Sonderausschusses ernannt worden, den die BJZ. auf Veranlassung der deut­schen Regierung unter den Bestimmungen des Poungplans einberufen soll.

Walter W. Stewart wird am 28. November nach Basel abreisen. Er wird in Bankkreisen als einer der Be- fähigsten für die ihm übertragene Aufgabe bezeichnet. Er gehört keiner besonderen Bankgruppe oder politischen Gruppe an und gilt als vollkommen unabhängig. Er hat an allen wichtigen Wirtschaftskonferenzen der letzten Jahre teilgenommen.

Frankreich muß sich entscheiden

Paris. Als letzter Interpellationsredner der gestrigen Kammersitzung forderte der sozialistische Abg. G r u m b a ch den Ministerpräsidenten auf, vor dem Plenum nicht nur die Auskünfte über seine politischen Reisen und Besprechungen zu wiederholen, die er vor den Vereinigten Kammeraus­schüssen für Finanzen und Auswärtiges gegeben habe.

Seit dem kriege sei die Lage niemals ernster gewesen als jetzt. Wenn Frankreich leben wolle, müßten auch die anderen leben. Das Problem Deutschland stehe an erster Stelle. Der wirtschaftliche Zusammenbruch Deutschlands würde auch in Frankreich zu spüren sein. Frankreich müsse den Mut haben, eine Anstrengung zu unternehmen, die aus dem Rahmen des Normalen herausdränge. Frankreichs Gold müsse für die Welt nutzbar gemacht werden. Laval müsse deutlich erklären, welche Pläne zur Nutzbarmachung dieses Goldes er habe und welche Garantien er für die Ver­teilung des Goldes im Auslande fordere. Man habe einen deutsch-französischen Ausschuß gegründet. Auf welche Ziele wolle denn dieser Ausschuß lossteuern? Er, Grumbach, wisse, daß keine juristisch Bindung zwischen Revarationen und ein­gefrorenen Krediten bestehe, aber auch hier müsse eine Lö­sung gesucht werden. Die französische Regierung müsse ferner erklären, in welchem Maße sie nicht nur für die Schulden- regelung, sondern auch für die Abrüstung sei, da die beiden Probleme in Amerika doch ebenfalls miteinander verbunden würden.

Nach der Rode Grumbachs wurde die Diskussion der außenpolitischen Interpellationen auf Dienstag vertagt.

Die steuerfreie Reichsbahnanleihe hatte bis zum Frei­tagabend, wie gemeldet wird, bereits einen Betrag von 235 Millionen RM erreicht.

Zur Sicherung von Ruhe und Ordnung

Drei Erlasse des preußischen Innenministers.

Der preußische Minister des Innern hat durch Runderlaß und zwei Polizeiverordnungen zur Sicherung von Ruhe und Ordnung verfügt:

Vorbeugende Versammlungsverbote.

Der Minister ersucht die Polizeibehörden 1. unter Anle­gung strengsten Maßstabes Versamlungen, in denen wenn auch nur in verschleierter Form zu Gewalttätigkeiten auf­gefordert oder angereizt wird, sofort aufzulösen, 2. Ver­sammlungen, bei denen insbesondere nach der Person des Redners die Besorgnis solcher Verstöße besteht, vorbeugend zu verbieten oder jedenfalls nur untr Ausschluß solcher Redner zuzulassen.

Beschränkung des Waffentragens.

Auf Grund der §§ 25 und 33 des Polizeiverwaltungs- gefetzes vom 1. 6. 1931 werden für das Gebiet des Frei­staats Preußen die beiden folgenden Polizeiverordnungen erlassen:

Die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Waffen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, durch hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen (hieb- oder Stoßwaf­fen), an Personen unter 20 Jahren ist verboten.

§ 1 findet keine Anwendung auf 1. Personen, die kraft ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zum Führen von Hieb- oder Stoßwaffen berechtigt sind, 2. Personen, die beruflich Hieb- oder Stoßwaffen zu führen pflegen, 3. Per­sonen, die zum Führen von" Hieb- oder Stoßwaffen behörd­lich ermächtigt sind, 4. Inhaber von Waffenscheinen im Sinne des § 15 des Gesetzes über Schußwaffen und Muni­tion vom 12. 4. 1928, soweit nicht im Waffenschein das Führen von Hieb- oder Stoßwaffen ausgeschlossen oder be- fthränkt ist, 5. Inhaher von Jagdscheinen eines deutschen

Für jeden Fall der Nichtbefolgung dieser Polizeiver­ordnung wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe bis zu 150 RM., im Nichtbeitreibungsfalle die Festsetzung von Zwangshaft bis zu 2 Wochen angedroht.

Verbot nächtlicher Geländeübungen und Märsche.

In der Zeit vom 17 Uhr bis 7 Uhr sind Gelände- und Ordnungsübungen (Geländespiele, Geländesport usw.) und Vorbereitungen dazu sowie alle Märsche in geschlossener Ord­nung unter freiem Himmel verboten.

Ausgenommen von dem Verbot des § 1 find behörd­lich angeordnete Veranstaltungen und Märsche (Ausflüge) von Personen im Kindesalter. Gegen die Nichtbefolgung der Bestimmungen des § 1 wird die Festsetzung von Zwangs- geld bis zu 150 RM., im Nichtbeitreibungsfalle Zwangshaft bis zu 3 Wochen angedroht.

Die Polizeioerordnung tritt mit dem Tage der Verkün- dung in Kraft und nach Ablauf von 6 Monaten außer Kraft.

Rationalkorialiften keine Rechtspartei

Berlin, 21. November.

Der Nationalsozialistische Parlamentsdienst schreibt: Die Provinzpresse weiß zu melden, daß dieRechtsparteien" den Antrag auf Einberufung des Reichstags stellen würden. Uns ist von solchen Absichten nichts bekannt. Jedenfalls stellen wir zur Vermeidung von Mißverständnissen fest, daß die NSDAP. es ablehnt, sich den Rechtsparteien zuzählen zu lassen, in einemRechtsblock", einerRechlsfront" usw. un- terzukriechen oder auf sonstige Weise das Objekt für die Spielereien von Parlamentsgeographen abzugeben, die auf derlei Unterscheidungen angewiesen find.

Damit würde sie das Vorhandensein einerLinken" als etwas Gegebenes und Unabwendbares anerkennen und sich mit dem unheilvollen Riß sozusagen abfinden, der unser deut­sches Volk durchzieht. Wir missen, daß ein solcher Riß in dem sozialistischen Nationalstaat der Deutschen, den wir er­streben, in unserem Dritten Reich, nicht existieren wird. Wir nehmen für die NSDAP. sogar heute schon in Anspruch, daß sie praktisch die Idee der Einigkeit und Geschlossenheit aller schaffenden Stände und Persönlichkeiten unseres Vol­kes verkörpert. Wir akzeptieren den Begriff derNationalen Opposition". Der Ausdruck ist, wenn wir uns nicht sehr täuschen, sogar von uns zuerst angewendet worden. Man möge sich bei allen parlamentarischen Kombinationen, in die wir einbezvgen sind, bzw. sein sollen, allseits auf diesen Ausdruck beschränken. Er trifft das, worauf es in Wirklich- (yt ankommt. Wir find in Opposition, d. h. im Gegensatz zum herrschenden System und zum Kabinett Dr. Brüning, das dieses System repräsentiert. Die nähere Bezeichnung als nationaleOpposition" muß deswegen Anwendung finden, weil die Söldlinge Moskaus ebenfalls in Opposition stehen und die Reichsregierung zum Teil auch von Parteien gestützt wird, die wir als nationale, d. h. deutschbewußte Parteien nicht anzuerkennen vermögen.

Fünf Tote bei Schiffsexplosion

San Francisco. Am Pier von San Francisco explo- dierte gestern aus unbekannter Ursache ein Gasolinschiff. So- weit bisher feststeht, sind wenigstens fünf Personen g^otet und zehn verletzt woroen. Man befürchtet aber, daß sich im Maschinenraum noch meiste Opfer befinden.