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Hersfel-erTageblatt yersfelüer Kreisblatt Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfel-

Nr. LSI Dienstag, den 1. Dezember 1931 81. Jahrgang

Myeigenprels: die tinfpaltigr prützeNe 15 Pfennig, ßU ReNamyelle 50 Pfennig. (Grunüschrlst Korpus). Del witSrrholllngen wird ein entsprechender Preis- Nachlaß gewährt. Zür die Schriftleitung verant­wortlich : Kranz Zank in yerrfelö. Kernsprecher Nr.

Gklarek-Gkandal fordert Todesopfer

Der fünfte Todesfall in der Berliner Korruptions-Affare: Der schwerbelastete Generaldirektor Schuning beging Selbstmord

Die letzten Reserven

Die Reparationsrede des französischen Ministerpräsi­denten wird für keinen denkenden Beobachter der politischen Lage eine Ueberraschung bedeutet haben. Wie man sie im einzelnen auch deuten mag, so steht doch in jedem Falle das eine fest, daß Frankreich gegen alle deutschen Wünsche in der Reparationsfrage den schärfsten Widerstand leisten wird. Unter diesen Umständen fragt man sich nicht ohne eine ge­wisse Besorgnis, ob die Reichsregierung für die kommen­den Reparationsverhandlungen auch alle die Möglichkeiten ausnutzt und die Vorbereitungen trifft, die bei der gegebenen politischen Lage möglich w"ren

Dem Vernehmen nach betrachtet man in der Wilhelm­straße zu rächst einmal als die wichtigste Vorbereitung die Deckung des Etats. In Erinnerung an die früheren Reparationsverhandlungen erscheint nichts berechtigter als das. Aber es läßt sich nicht leugnen, daß auch eine gewisse reparationspolitische Gefahr darin liegt, wenn es jetzt in den Kreisen der Regierung dauernd heißt, es sollten die letzten Reserven herausgeholt werden. Muß das Ausland sich nicht wundern und zu der Ueberzeugung kommen, daß das deutsche Volk noch immer mehr zu leisten in der Lage ist, als man bisher angenommen hat, wenn jetzt davon sehr ernsthaft die Rede ist? durch neue Steuern und Gehalts­kürzungen Hunderte von Millionen oder gar noch mehr an letzten Reserven aus der deutschen Wirtschaft und dem deut­schen Volk herauszuholen. &eit Monaten haben wir uns bemüht, nachzuweisen, daß das deutsche Volk immer mehr vollkommener Verelendung verfällt. Man muh doch einmal fragen, ob es nicht bester wäre, die Reparationsoerhandlun- gen von deutscher Seite mit der drastischen Dokumentierung der deutschen Zahlungsunfähigkeit einzuleiten. die darin liegen würde, daß Deut'chlan? offen erklärt, es sei nicht nwfcU»-&«-öege-bnrcfr"neue SMMN semenEtat auszugleichen. geschweige denn Reparationen zu zahlen. Das einzige, wozu es sich verstehen könnte, fei eine radikale Aus- gabenfenkung, die aber eben nur zur Ordnung der Staats­finanzen, jedoch nicht zur Bestreitung der Tributlasten trag­bar fei.

Zu einer solchen Politik gehört freilich ein besonderes Maß von M u t n a ch außen und i n n e n. Die deutsche Außen- und Reparationspolitik müssen ebenso wie ihre leiten­den Persönlichkeiten bis zu einem gewissen Grade von dem Gedanken durchdrungen sein, daß Deutschland im außenpoli­tischen Spiel der Kräfte kaum noch etwas zu verlieren, aber durch mutiges, entschlossenes und geschicktes Auftreten mit der'nötigen Opferbereitschaft nach innen umsomehr zu ge­winnen hat. Natürlich sind die Möglichkeiten einer E i n« kreisung Frankreichs mit höchster Vorsicht zu beur­teilen, und man muß durchaus Verständnis dafür haben, wenn man in dieser Hinsicht in der Wilhelmstraße nicht ge­rade optimistisch ist. Selbst England, mit dem Deutsch­land noch am ersten zusammengehen könnte, befindet sich nach wie vor in finanzieller Abhängigkeit von Frankreich, Amerika ist zur Zeit infolge eines von Frankreich ge­schickt veranlaßten und unterhaltenen scharfen Feldzuges der öffentlichen Meinung gegendie deutsche Verschwendung und Korruption" nicht für uns zu gewinnen. Daß auch Grandis Besuch in Berlin keine wichtigen politischen Ergeb­nisse gehabt hat, ist bekannt, und so sind die Aussichten in außenpolitischer Hinsicht im Augenblick wenig günstig.

Man sollte aber wenigstens mit letzter nationaler Lei­denschaft den Versuch machen, die immerhin recht verschie­den gelagerten Interessen der ausländischen Mächte gegen­über den Reparationen und derStillhaltung auszunutzen. Wie intransigent die französische Haltung in der Reparationsfrage ist, geht aus den Vorschlägen hervor, die zuverlässigen Informationen zufolge der Botschafter P o n c e t der deutschen Regierung vor einiger Zeit aus Paris mitgebracht hat. Im einzelnen besagen diese Vorschläge, daß der Doung-Plan zunächst seine volle Gültig­keit behalten, Deutschland aber vom 1. Juli 1932 ab ein dreijährigesMoratoriumfürden geschützten Teil der Reparationen in Höhe von durchschnittlich 1500 Millio­nen Mark jährlich erhalten, der ungeschützte Teil der Repa- rationen aber um 50 Prozent auf 306 Millionen Mark jähr­lich herabgesetzt werden soll. Die Zahlung der unge­schützten Reparationen soll in Sachlieferungen erfol- ;en. Die Finanzierung dieser Sachlieferungen soll angeb- ich durch die französische Industrie erfolgen, die den deut- chen Industriellen das notwendige Kapital für die Beschaf- ung der Rohstoffe vorstrecken will: also Verschuldung der reutschen Industrie an die französische mit allen beoenk- lichen wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen!

Es braucht kaum ausdrücklich betont zu werden, daß eine derartige Zwischenlösung der tatsächlichen deutschen Lage nicht gerecht wird, und deshalb fürDeutschlandnicht diskutabel sein kann. Es gibt nur eine Lösung, die Endlösuna durch Beseitigung der ungerechten und die deutsche Wirtschaft erdrückenden Reparationen. Jedes Ein- geben Deutschlands auf eine Zwischenlösung der eben er­wähnten Art, würde eine erneute Anerkennung der unsinni­gen französischen Reparationsansprüche bedeuten, die für uns in jeder Form unerträglich sind. Es wäre aus der augen­blicklichen Depression und aus der Notwendigkeit der Be- drtzung &[ Arbeitslosigkeit p-rlgckend, tzachliMungen mit

französischem Kapital aufzunehmen. Vom Standpunkt der Verantwortung für die Befreiung der deutschen Gesamtwirt­schaft vom Reparationsalb und der deutschen Außenpolitik vom verhängnisvollen Druckmittel der Reparationen ist ein derartigesGeschäft" deshalb mit aller Entschiedenheit a b- z u l e h n e n. Ueberdies wäre ja die Gesamtheit der deut­schen Steuerzahler der leidtragende Teil, da die Regierung ja doch letzten Endes die Sachlieferungen zu bezahlen hat. Von der Regierung muß deshalb verlangt werden, daß sie fest bleibt und bei den kommenden Verhandlungen die Auf­hebung der Reparationen in baldmöglichster Frist durchsetzt. Eine Regierung, die allen Ernstes den Versuch machte, zur Aufbringung der Reparationen die letzten Re­serven aus dem deutschen Volke herauszuholen, würde übe" diesem unsinnigen Versuche ohne Frage selber stürzen.

Die Finanzschwierigleiten des Reiches

^tm die Erhöhung der Umsatzsteuer Das drohende Defizit.

Berlin, 1. Dezember

Ueber die Ministerbesprechungen über die Gestaltung des Reichshaushaltsplanes für 1932 wird von unterrichteter Seite mitgeteilt, daß die hie und da verbreitete Behauptung, daß beabsichtigt fei, die Kapitalertragsteuer auf einen Satz von 30 Prozent der Coupons festzusetzen und daß hierüber bereits Entwürfe vorliegen, unrichtig sei. Selbstverständlich hätten die Reichsminister und würden das auch weiter tun, nach den verschiedensten Richtungen hin die Frage erörtert, wie man das Etatsdefizit decken kann. Ein Abschluß dieser Verhandlungen sei noch nicht abzusehen. Im Vordergründe stehe die Erhöhung der Umsatzsteuer; aber auch in dieser Hinsicht sei ein endgültiges Beratungsergebnis noch nicht ge­funden. Für die Reichsregierung ergebe sich die Schwierig­keit, daß keine anderen brauchbaren Vorschläge gemacht würden.

DasReichmüsse für 1931 mit einem voraussichtlichen Etats-Defizit von vierhundert Millionen rechnen, ohne daß man jetzt schon sagen könne, ob diese Summe nicht noch wei­ter zu erhöhen sei. Würden die gegenwärtigen Sätze der Umsatzsteuer verdoppelt, so wäre damit das reine Etats-De­fizit zu decken. Es wäre aber dann immer noch nicht eine Ausgabemöglichkeit für die weiteren zwangsläufigen Auf­wendungen, die dem Reich entstehen, geschaffen.

Die Reichsregierung wolle versuchen, in die parlamen­tarischen Verhandlungen über den Etat mit einem gedeckten Haushaltsentwurf hereinzugehen. Normalerweise müßten die Vorbereitungen für den Reichshaushaltsplan für 1932 schon jetzt ziemlich weit gediehen sein. Dieses Verfahren sei der Reichsregierung aber anläßlich der völligen Unübersicht­lichkeit der Einnahmen im Jahre 1932 unmöglich. Die Reichsregierung halte es nicht für zweckmäßig, Berechnungen im luftleeren Raum aufzustellen.

_ Tatsächlich stehe man im Reich vor der Tatsache, daß man nicht wisse, woher für 1932 die Mittel für die zwangs­läufigen Ausgaben der Reiches genommen werden sollten.

In Erwartung der Notverordnung

Berlin, 1. Dezember.

In einem Teil der Presse werden bereits konkrete An­gaben über die Maßnahmen gemacht, die in der neuen Not­verordnung enthalten sein sollen. So spricht man bereits von einem weiteren Gehaltsabbau bei den Beamten, der in einem Berliner Abendblatt mit 10 Prozent angegeben wird. Eben­so werden auch für die Umsatzsteuer bereits Zahlen genannt. Zu all dem läßt sich nur feststellen, daß die Kabinettsberatun­gen noch gar nicht abgeschlossen, die Erwägungen vielmehr durchaus noch im vollen Gange sind. Das geht ja auch dar­aus hervor, daß das Reichskabinett auch gestern abend wie­der beisammen gewesen ist.

Daß die Fragen der Lohn- und Gehaltssenkung in der neuen Notverordnung eine erhebliche Rolle spielen, ist ja bekannt.

Es dürft« auch sicher sein, daß der Gehaltsabbau nicht schon am 1. Dezember, sondern erst am 1. Januar in Kraft gesetzt wird. Im ganzen aber wäre es nach dem Stand der Dinge verfrüht, bereits von fertigen Ergebnissen zu svrechen. Die Reichsregierung will die Notverordnung nach Möglichkeit bis Ende dieser Woche ferligstellen. Es dürfte sich empfehlen, bis dahin auch die näheren Angaben über den Inhalt abzu- warten, der gegenwärtig noch gar nicht in allen Punkten fest­steht.

Gegen Erhöhung der Umsatzsteuer

Protest des deutschen Groß- und Ueberseehandels.

Berlin, 1. Dezember

Gegen die geplante Umsahsteuererhöhung hat der Reichs- verband des Deutschen Groß- und Ueberseehandels e. B. nachdrücklichsten Protest beim Reichsfinanzministerium er­hoben und darauf hingewiesen, daß eine Umsatzsteuerer- höhung, noch dazu in dem vorgesehenen Ausmaß, unter den gegenwärtigen Konjunklurverhältnissen neue unabwälzbare zusätzliche Betriebsbelastung bedeuten würde, die für wich­tigste Großhandelsbranchen geradezu untragbar sein und de­ren Ausschaltung und Zusammenbruch herbeiführen würde.

Dif weiterhin erwogen« Einschränkung der Einsubr-

listen wurde keine Verringerung der Einfuhr sondern ledig, uch eine Verdrängung des deutschen Jmporthandels zugun- sten seiner ausländischen Konkurrenz zur Folge haben. Die geplanten Umsatzsteuerveränderungen müßten insgesamt zu weiterem Rückgang des Umsatzes und zur weiteren Lahm­legung der Handelstätigkeit führen.

RSLAB. und Zeatram Eine scharfe Erklärung Hitlers.

München, 1. Dezember.

Unter der UeberschriftHitler und Zentrum" befaßt sich imVölkischen Beobachter" Adolf Hitler mit den Behaup­tungen, daß die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpar­tei in Verhandlungen mit dem Zentrum stehe zum Zwecke des Eintritts der NSDAP. in die Reichsregierung. Hitler erklärt, alle diese Meldungen seien von Anfang bis zu Ende frei erfunden, und zwar zu dem Zwecke, die nationalsozia­listische Bewegung vor allem in den Augen der deutschna­tionalen Wählerschaft wenn irgend möglich zu diskreditieren.

Lr möchte sich sowohl die Belehrungen, als auch die Be­sorgnisse dieser Herrschaften ein für allemal verbitten. Wenn in Deutschland das heutige System gestürzt werde, dann werde die Kraft, die diesen Sturz herbeiführe, nicht die Deutschnationale Partei oder ihre Presse gewesen sein, son­dern ausschließlich der Nationalsozialismus.

Um das Hnilormnerbot in Vreubeu

Eine bedeutsame Reichsgerichtsentscheidung.

Leipzig, 1. Dezember^.

Im Zusammenhang mit einem StrafSiMhken" gegen vier Nationalsozialisten, die wegen Tragens von Partei­abzeichen bei einer Versammlung vom Schwurgericht Moerl am 29. Mai d. I. zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt wor­den waren, hatte sich das Reichsgericht mit der Frage der Rechtsgültigkeit der das NSDAP.-Uniformoerbot in Preu­ßen aussprechenden Verordnung zu befassen.

In der Verhandlung machte die Reichsanwaltschaft Be­denken gegen die erwähnte Verordnung geltend, die den Rahmen der Ermächtigung im § 8 ber Reichspräsidenken- verordnung überschreite. Die Reichsanwaltschaft betonte noch, die Verordnung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz habe Begriff und Umfang des Uniformverbotes nicht klar genug gekennzeichnet. Das Reichsgericht hielt die Ermächti­gung vom 28. 3. 1931 für rechtswirksam und unantastbar, stellte im übrigen aber fest, daß die darüber hinausgehende Verordnung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz durch die Verordnung des Reichspräsidenten in keiner Weise ge­deckt werde. Die Angeklagten wurden freigesprochen.

Wieder Reichstag gefordert

Berlin, 1. Dezember

Die kommunistische Reichstagsfraktion hat entsprechend ihrer Ankündigung jetzt einen neuen Antrag auf Einberu­fung des Reichstags gestellt. Der Reichstag soll am Freitag, den 4. Dezember, zusammentreten. Die Kommunisten haben gleichzeitig die Einberufung des Aeltestenrats beantragt.

Es ist damit zu rechnen, daß der Aeltestenrat auch die­sen kommunistischen Antrag auf Reichstagseinberufung ab- lehnen, auf Wunsch anderer großer Parteien sich aber Vor­behalten wird, nach Erlaß der neuen Notverordnung der Reichsregierung erneut zur Frage der Reichstagseinoeru- fung Stellung zu nehmen.

Die Rechtsoertzöltuiste der Studenten

Entwurf eines neuen Difziplinargefehes.

Berlin, 1. Dezember

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat das preußische Staatsministerium den Entwurf eines Ge­setzes über die Rechtsverhältnisse der Studenten und die Disziplin auf den staatlichen wissenschaftlichen Hochschulen dem Staatsrat zugeleitet. Das neue Gesetz schließt sich weit­gehend an das bisher geltend« Gesetz vom 29. Mai 1879 an. Seine wesentlichen Abweichungen liegen darin, daß die durch die Entwicklung und die Zeitverhältnisse überholten Bestimmungen ausgeschieden und die rechtsstaatlichen Grundsätze verstärkt sind.

Das neue Gesetz soll nicht nur für die Universitäten sondern auch für die übrigen wissenschaftlichen Hochschulen, wo bisher gesetzliche Bestimmungen fehlten, gelten. Den üb­lichen Disziplinarvorschriften entsprechend, kann der Minister sowohl die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Studenten veranlassen, als auch seinerseits Berufung einlegen. Für den Berufungsfall sieht der Entwurf eine Be- rufungskammer vor.

Das Strafendstem ist vereinfacht worden; Karzerstraf«, Geldstrafe sowie die Androhung der Entfernung von ber Universität soll es nach dem Gesetzentwurf künftig nicht mehr geben.