Hersfel-erTageblatt yersfelüer Kreisblatt Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfel-
Nr. LSI Dienstag, den 1. Dezember 1931 81. Jahrgang
Myeigenprels: die tinfpaltigr prützeNe 15 Pfennig, ßU ReNamyelle 50 Pfennig. (Grunüschrlst Korpus). Del witSrrholllngen wird ein entsprechender Preis- Nachlaß gewährt. ♦ Zür die Schriftleitung verantwortlich : Kranz Zank in yerrfelö. ♦ Kernsprecher Nr.
Gklarek-Gkandal fordert Todesopfer
Der fünfte Todesfall in der Berliner Korruptions-Affare: Der schwerbelastete Generaldirektor Schuning beging Selbstmord
Die letzten Reserven
Die Reparationsrede des französischen Ministerpräsidenten wird für keinen denkenden Beobachter der politischen Lage eine Ueberraschung bedeutet haben. Wie man sie im einzelnen auch deuten mag, so steht doch in jedem Falle das eine fest, daß Frankreich gegen alle deutschen Wünsche in der Reparationsfrage den schärfsten Widerstand leisten wird. Unter diesen Umständen fragt man sich nicht ohne eine gewisse Besorgnis, ob die Reichsregierung für die kommenden Reparationsverhandlungen auch alle die Möglichkeiten ausnutzt und die Vorbereitungen trifft, die bei der gegebenen politischen Lage möglich w"ren
Dem Vernehmen nach betrachtet man in der Wilhelmstraße zu rächst einmal als die wichtigste Vorbereitung die Deckung des Etats. In Erinnerung an die früheren Reparationsverhandlungen erscheint nichts berechtigter als das. Aber es läßt sich nicht leugnen, daß auch eine gewisse reparationspolitische Gefahr darin liegt, wenn es jetzt in den Kreisen der Regierung dauernd heißt, es sollten die letzten Reserven herausgeholt werden. Muß das Ausland sich nicht wundern und zu der Ueberzeugung kommen, daß das deutsche Volk noch immer mehr zu leisten in der Lage ist, als man bisher angenommen hat, wenn jetzt davon sehr ernsthaft die Rede ist? durch neue Steuern und Gehaltskürzungen Hunderte von Millionen oder gar noch mehr an letzten Reserven aus der deutschen Wirtschaft und dem deutschen Volk herauszuholen. &eit Monaten haben wir uns bemüht, nachzuweisen, daß das deutsche Volk immer mehr vollkommener Verelendung verfällt. Man muh doch einmal fragen, ob es nicht bester wäre, die Reparationsoerhandlun- gen von deutscher Seite mit der drastischen Dokumentierung der deutschen Zahlungsunfähigkeit einzuleiten. die darin liegen würde, daß Deut'chlan? offen erklärt, es sei „nicht nwfc—U»-•&«-■öege-bnrcfr"neue SMMN semenEtat auszugleichen. geschweige denn Reparationen zu zahlen. Das einzige, wozu es sich verstehen könnte, fei eine radikale Aus- gabenfenkung, die aber eben nur zur Ordnung der Staatsfinanzen, jedoch nicht zur Bestreitung der Tributlasten tragbar fei.
Zu einer solchen Politik gehört freilich ein besonderes Maß von M u t n a ch außen und i n n e n. Die deutsche Außen- und Reparationspolitik müssen ebenso wie ihre leitenden Persönlichkeiten bis zu einem gewissen Grade von dem Gedanken durchdrungen sein, daß Deutschland im außenpolitischen Spiel der Kräfte kaum noch etwas zu verlieren, aber durch mutiges, entschlossenes und geschicktes Auftreten mit der'nötigen Opferbereitschaft nach innen umsomehr zu gewinnen hat. Natürlich sind die Möglichkeiten einer E i n« kreisung Frankreichs mit höchster Vorsicht zu beurteilen, und man muß durchaus Verständnis dafür haben, wenn man in dieser Hinsicht in der Wilhelmstraße nicht gerade optimistisch ist. Selbst England, mit dem Deutschland noch am ersten zusammengehen könnte, befindet sich nach wie vor in finanzieller Abhängigkeit von Frankreich, Amerika ist zur Zeit infolge eines von Frankreich geschickt veranlaßten und unterhaltenen scharfen Feldzuges der öffentlichen Meinung gegen „die deutsche Verschwendung und Korruption" nicht für uns zu gewinnen. Daß auch Grandis Besuch in Berlin keine wichtigen politischen Ergebnisse gehabt hat, ist bekannt, und so sind die Aussichten in außenpolitischer Hinsicht im Augenblick wenig günstig.
Man sollte aber wenigstens mit letzter nationaler Leidenschaft den Versuch machen, die immerhin recht verschieden gelagerten Interessen der ausländischen Mächte gegenüber den Reparationen und derStillhaltung auszunutzen. Wie intransigent die französische Haltung in der Reparationsfrage ist, geht aus den Vorschlägen hervor, die zuverlässigen Informationen zufolge der Botschafter P o n c e t der deutschen Regierung vor einiger Zeit aus Paris mitgebracht hat. Im einzelnen besagen diese Vorschläge, daß der Doung-Plan zunächst seine volle Gültigkeit behalten, Deutschland aber vom 1. Juli 1932 ab ein dreijährigesMoratoriumfürden geschützten Teil der Reparationen in Höhe von durchschnittlich 1500 Millionen Mark jährlich erhalten, der ungeschützte Teil der Repa- rationen aber um 50 Prozent auf 306 Millionen Mark jährlich herabgesetzt werden soll. Die Zahlung der ungeschützten Reparationen soll in Sachlieferungen erfol- ;en. Die Finanzierung dieser Sachlieferungen soll angeb- ich durch die französische Industrie erfolgen, die den deut- chen Industriellen das notwendige Kapital für die Beschaf- ung der Rohstoffe vorstrecken will: also Verschuldung der reutschen Industrie an die französische mit allen beoenk- lichen wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen!
Es braucht kaum ausdrücklich betont zu werden, daß eine derartige Zwischenlösung der tatsächlichen deutschen Lage nicht gerecht wird, und deshalb fürDeutschlandnicht diskutabel sein kann. Es gibt nur eine Lösung, die Endlösuna durch Beseitigung der ungerechten und die deutsche Wirtschaft erdrückenden Reparationen. Jedes Ein- geben Deutschlands auf eine Zwischenlösung der eben erwähnten Art, würde eine erneute Anerkennung der unsinnigen französischen Reparationsansprüche bedeuten, die für uns in jeder Form unerträglich sind. Es wäre aus der augenblicklichen Depression und aus der Notwendigkeit der Be- drtzung &[ Arbeitslosigkeit p-rlgckend, tzachliMungen mit
französischem Kapital aufzunehmen. Vom Standpunkt der Verantwortung für die Befreiung der deutschen Gesamtwirtschaft vom Reparationsalb und der deutschen Außenpolitik vom verhängnisvollen Druckmittel der Reparationen ist ein derartiges „Geschäft" deshalb mit aller Entschiedenheit a b- z u l e h n e n. Ueberdies wäre ja die Gesamtheit der deutschen Steuerzahler der leidtragende Teil, da die Regierung ja doch letzten Endes die Sachlieferungen zu bezahlen hat. Von der Regierung muß deshalb verlangt werden, daß sie fest bleibt und bei den kommenden Verhandlungen die Aufhebung der Reparationen in baldmöglichster Frist durchsetzt. Eine Regierung, die allen Ernstes den Versuch machte, zur Aufbringung der Reparationen die letzten Reserven aus dem deutschen Volke herauszuholen, würde übe" diesem unsinnigen Versuche ohne Frage selber stürzen.
Die Finanzschwierigleiten des Reiches
^tm die Erhöhung der Umsatzsteuer — Das drohende Defizit.
Berlin, 1. Dezember
Ueber die Ministerbesprechungen über die Gestaltung des Reichshaushaltsplanes für 1932 wird von unterrichteter Seite mitgeteilt, daß die hie und da verbreitete Behauptung, daß beabsichtigt fei, die Kapitalertragsteuer auf einen Satz von 30 Prozent der Coupons festzusetzen und daß hierüber bereits Entwürfe vorliegen, unrichtig sei. Selbstverständlich hätten die Reichsminister und würden das auch weiter tun, nach den verschiedensten Richtungen hin die Frage erörtert, wie man das Etatsdefizit decken kann. Ein Abschluß dieser Verhandlungen sei noch nicht abzusehen. Im Vordergründe stehe die Erhöhung der Umsatzsteuer; aber auch in dieser Hinsicht sei ein endgültiges Beratungsergebnis noch nicht gefunden. Für die Reichsregierung ergebe sich die Schwierigkeit, daß keine anderen brauchbaren Vorschläge gemacht würden.
” DasReichmüsse für 1931 mit einem voraussichtlichen Etats-Defizit von vierhundert Millionen rechnen, ohne daß man jetzt schon sagen könne, ob diese Summe nicht noch weiter zu erhöhen sei. Würden die gegenwärtigen Sätze der Umsatzsteuer verdoppelt, so wäre damit das reine Etats-Defizit zu decken. Es wäre aber dann immer noch nicht eine Ausgabemöglichkeit für die weiteren zwangsläufigen Aufwendungen, die dem Reich entstehen, geschaffen.
Die Reichsregierung wolle versuchen, in die parlamentarischen Verhandlungen über den Etat mit einem gedeckten Haushaltsentwurf hereinzugehen. Normalerweise müßten die Vorbereitungen für den Reichshaushaltsplan für 1932 schon jetzt ziemlich weit gediehen sein. Dieses Verfahren sei der Reichsregierung aber anläßlich der völligen Unübersichtlichkeit der Einnahmen im Jahre 1932 unmöglich. Die Reichsregierung halte es nicht für zweckmäßig, Berechnungen im luftleeren Raum aufzustellen.
_ Tatsächlich stehe man im Reich vor der Tatsache, daß man nicht wisse, woher für 1932 die Mittel für die zwangsläufigen Ausgaben der Reiches genommen werden sollten.
In Erwartung der Notverordnung
Berlin, 1. Dezember.
In einem Teil der Presse werden bereits konkrete Angaben über die Maßnahmen gemacht, die in der neuen Notverordnung enthalten sein sollen. So spricht man bereits von einem weiteren Gehaltsabbau bei den Beamten, der in einem Berliner Abendblatt mit 10 Prozent angegeben wird. Ebenso werden auch für die Umsatzsteuer bereits Zahlen genannt. Zu all dem läßt sich nur feststellen, daß die Kabinettsberatungen noch gar nicht abgeschlossen, die Erwägungen vielmehr durchaus noch im vollen Gange sind. Das geht ja auch daraus hervor, daß das Reichskabinett auch gestern abend wieder beisammen gewesen ist.
Daß die Fragen der Lohn- und Gehaltssenkung in der neuen Notverordnung eine erhebliche Rolle spielen, ist ja bekannt.
Es dürft« auch sicher sein, daß der Gehaltsabbau nicht schon am 1. Dezember, sondern erst am 1. Januar in Kraft gesetzt wird. Im ganzen aber wäre es nach dem Stand der Dinge verfrüht, bereits von fertigen Ergebnissen zu svrechen. Die Reichsregierung will die Notverordnung nach Möglichkeit bis Ende dieser Woche ferligstellen. Es dürfte sich empfehlen, bis dahin auch die näheren Angaben über den Inhalt abzu- warten, der gegenwärtig noch gar nicht in allen Punkten feststeht.
Gegen Erhöhung der Umsatzsteuer
Protest des deutschen Groß- und Ueberseehandels.
Berlin, 1. Dezember
Gegen die geplante Umsahsteuererhöhung hat der Reichs- verband des Deutschen Groß- und Ueberseehandels e. B. nachdrücklichsten Protest beim Reichsfinanzministerium erhoben und darauf hingewiesen, daß eine Umsatzsteuerer- höhung, noch dazu in dem vorgesehenen Ausmaß, unter den gegenwärtigen Konjunklurverhältnissen neue unabwälzbare zusätzliche Betriebsbelastung bedeuten würde, die für wichtigste Großhandelsbranchen geradezu untragbar sein und deren Ausschaltung und Zusammenbruch herbeiführen würde.
Dif weiterhin erwogen« Einschränkung der Einsubr-
listen wurde keine Verringerung der Einfuhr sondern ledig, uch eine Verdrängung des deutschen Jmporthandels zugun- sten seiner ausländischen Konkurrenz zur Folge haben. Die geplanten Umsatzsteuerveränderungen müßten insgesamt zu weiterem Rückgang des Umsatzes und zur weiteren Lahmlegung der Handelstätigkeit führen.
RSLAB. und Zeatram Eine scharfe Erklärung Hitlers.
München, 1. Dezember.
Unter der Ueberschrift „Hitler und Zentrum" befaßt sich im „Völkischen Beobachter" Adolf Hitler mit den Behauptungen, daß die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei in Verhandlungen mit dem Zentrum stehe zum Zwecke des Eintritts der NSDAP. in die Reichsregierung. Hitler erklärt, alle diese Meldungen seien von Anfang bis zu Ende frei erfunden, und zwar zu dem Zwecke, die nationalsozialistische Bewegung vor allem in den Augen der deutschnationalen Wählerschaft wenn irgend möglich zu diskreditieren.
Lr möchte sich sowohl die Belehrungen, als auch die Besorgnisse dieser Herrschaften ein für allemal verbitten. Wenn in Deutschland das heutige System gestürzt werde, dann werde die Kraft, die diesen Sturz herbeiführe, nicht die Deutschnationale Partei oder ihre Presse gewesen sein, sondern ausschließlich der Nationalsozialismus.
Um das Hnilormnerbot in Vreubeu
Eine bedeutsame Reichsgerichtsentscheidung.
Leipzig, 1. Dezember^.
Im Zusammenhang mit einem StrafSiMhken" gegen vier Nationalsozialisten, die wegen Tragens von Parteiabzeichen bei einer Versammlung vom Schwurgericht Moerl am 29. Mai d. I. zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt worden waren, hatte sich das Reichsgericht mit der Frage der Rechtsgültigkeit der das NSDAP.-Uniformoerbot in Preußen aussprechenden Verordnung zu befassen.
In der Verhandlung machte die Reichsanwaltschaft Bedenken gegen die erwähnte Verordnung geltend, die den Rahmen der Ermächtigung im § 8 ber Reichspräsidenken- verordnung überschreite. Die Reichsanwaltschaft betonte noch, die Verordnung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz habe Begriff und Umfang des Uniformverbotes nicht klar genug gekennzeichnet. Das Reichsgericht hielt die Ermächtigung vom 28. 3. 1931 für rechtswirksam und unantastbar, stellte im übrigen aber fest, daß die darüber hinausgehende Verordnung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz durch die Verordnung des Reichspräsidenten in keiner Weise gedeckt werde. Die Angeklagten wurden freigesprochen.
Wieder Reichstag gefordert
Berlin, 1. Dezember
Die kommunistische Reichstagsfraktion hat entsprechend ihrer Ankündigung jetzt einen neuen Antrag auf Einberufung des Reichstags gestellt. Der Reichstag soll am Freitag, den 4. Dezember, zusammentreten. Die Kommunisten haben gleichzeitig die Einberufung des Aeltestenrats beantragt.
Es ist damit zu rechnen, daß der Aeltestenrat auch diesen kommunistischen Antrag auf Reichstagseinberufung ab- lehnen, auf Wunsch anderer großer Parteien sich aber Vorbehalten wird, nach Erlaß der neuen Notverordnung der Reichsregierung erneut zur Frage der Reichstagseinoeru- fung Stellung zu nehmen.
Die Rechtsoertzöltuiste der Studenten
Entwurf eines neuen Difziplinargefehes.
Berlin, 1. Dezember
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat das preußische Staatsministerium den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Studenten und die Disziplin auf den staatlichen wissenschaftlichen Hochschulen dem Staatsrat zugeleitet. Das neue Gesetz schließt sich weitgehend an das bisher geltend« Gesetz vom 29. Mai 1879 an. Seine wesentlichen Abweichungen liegen darin, daß die durch die Entwicklung und die Zeitverhältnisse überholten Bestimmungen ausgeschieden und die rechtsstaatlichen Grundsätze verstärkt sind.
Das neue Gesetz soll nicht nur für die Universitäten sondern auch für die übrigen wissenschaftlichen Hochschulen, wo bisher gesetzliche Bestimmungen fehlten, gelten. Den üblichen Disziplinarvorschriften entsprechend, kann der Minister sowohl die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Studenten veranlassen, als auch seinerseits Berufung einlegen. Für den Berufungsfall sieht der Entwurf eine Be- rufungskammer vor.
Das Strafendstem ist vereinfacht worden; Karzerstraf«, Geldstrafe sowie die Androhung der Entfernung von ber Universität soll es nach dem Gesetzentwurf künftig nicht mehr geben.