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Druck und Berlag von Ludwig Funks Buchbruckeret in tzersfelb, Mitglied deS VDZB.

Nr. 23

Donnerstag, den 28. Januar 1932

82. Jahrgang

Tributverhandlungen gescheitert

Da dir französisch-englischen Verhandlungen abgebrochen find, wird er zunächst nicht zu der Aussprache Laval-Macdonald kommen

Die Saarreparation

Von Richard P o f f e l t.

An der Saar verfolgt man mit begreiflicher Spannung die Weiterentwicklung der Reparationsfrage. Die Saarfrage, wie sie in Versailles ohne Befragen der Bevölkerung künst­lich geschaffen wurde, hängt, woran man leider auch in Deutschland nur zu wenig denkt, engstens mit dem Repa- rationsproblem zusammen. Heißt es doch in Artikel 45 des Versailler Diktats über die Abtretung der Kohlengruben im Saarbecken ausdrücklich, daß diese erfolgtals Ersatz für die Zerstörung der Kohlengruben in Nordfrankreich und als Anzahlung auf den Betrag der von Deutschland geschul­deten Wiedergutmachung der Kriegsschäden". Und in der Note der alliierten und assoziierten Mächte auf die Bemerkungen der deutschen Delegation zu den Friedens­bedingungen vom 24. Mai 1919 wird erklärt, daßdie alliierten und assoziierten Regierungen diese besondere Form der Reparationen gewählt haben, weil sie der Meinung waren, daß die Zerstörung der Kohlenbergwerke Nordfrank­reichs eine derartige Handlung war. daß sie eine besondere und exemplarische Reparation erforderte". Es kann also nirgends ein Zweifel darüber aufkommen, daß die Saar­frage in unmittelbarstem Zusammenhang mit der Repara­tionsfrage steht. Wenn man sich die Instruktion des Völ­kerbundrates für die Regierungskommiffion des Saarbecken­gebietes genau betrachtet, dann wurde das Saarregime auch nur deshalb geschaffen, um eine politische Ausnützung des Ausbeutungsrechts Frankreichs für die Saargruben unmög­lich zu machen. Denn Punkt 3 dieser Instruktion vom 13. Februar 1920 sagt ausdrücklich:Die Regierungskom- mission hat keine anderen Aufgaben und Interessen als das Wohlergehen der Bevölkerung des Saarbeckengebietes."

Es erscheint angeftchzs oer PoryaMttsse, u>i&< sie be­sonders deutlich jetzt wieder an der Saar in Erscheinung treten, angebracht, auf diese vertragsrechtlichen Tatsachen hinzuweisen. Denn Frankreich hat einmal das Saargebiet als reine Reparationsprovinz angesehen und rücksichtslos über seinen Grubenbesitz hinaus wirtschaftlich ausgebeutet, zum anderen aber diese wirtschaftliche Vor­machtstellung an der Saar dazu benutzt, durch wirtschaftlichen und politischen Druck politischen Einfluß mit dem Ziele zu gewinnen, das Saargebiet ganz oder zum Teil bei der Endlösung der Saarfrage in Besitz zu bekommen. Mit der gewaltigen Treuekundgebung der Bevölkerung an der Saar gelegentlich der rheinischen Jahrtausendfeier mußte Frankreich einsehen, daß es das Saargebiet politisch, also durch eine Sinnesänderung der Bevölkerung, nie erringen würde. Man änderte deshalb die Propagandamethoden unter Ausweitung der wirtschaftlichen Vormachtstellung Frankreichs an der Saar.

Alle französischen Bemühungen auf Ausdehnung des politischen Einflusses im Saargebiet fanden durch die vom Völkerbund eingesetzte fünfköpfige Verwaltungskommission entgegen der vom Völkerbundsrat aufgestellten Instruktion dauernde und willige Unterstützung. Das hat sich auch nicht geändert, nachdem der französische Saarpräsident Rault erst durch den Kanadier Stephens und vor vier Jahren durch den Engländer Sir Ernest Wilton ersetzt wurde. Frank- reich beherrschte trotz allem alle Entscheidungen der Saar­regierung, die in allen grundsätzlichen Fragen unter dem Gesichtspunkt der Förderung der französischen wirtschaftlichen und politischen Interessen erfolgen.

Frankreichs Saarziel, sofern es nicht durch die kritische Entwicklung der Reparationsfrage auf eine versteckte An­nexion abgestellt werden sollte, ist nach den gescheiterten deutsch-französischen Saarverhandlungen in Verbindung mit einem deutsch-französischen Wirtschaftsausgleich auf die An- gliederung jenes Teiles des Saargebiets gerichtet, in wel­chem durch eine vertragsverletzende Auslegung über die Befugnisse der Saarregierungskommission die dortigen bis­her unerschlossenen Warndtkohlenfelder an benach­barte lothringische Kohlenzechen auf 99 Jahre verpachtet und von lothringischer Seite her ausgebeutet wurden. Da die Bevölkerung des Saargebietes zur endgültigen Zurückwei­sung der französischen These von denhistorischen und be- völkerungspolitischen Ansprüchen Frankreichs auf das Saar­gebiet" die Forderung auf Durchführung der Volksbefra-

Bim Jahre 1935 erhoben hat, versucht man von franzö-

r Seite, durch eine rücksichtslos geführte Propaganda ür die französischen Saarschulen unter Anwendung wirt- chaftlicher Druckmittel auf die vom französischen Gruben- iskus abhängige deutsche Bergarbeiterschaft, ferner durch eine künstlich mit Hilfe ehemaliger Micum-Leute und franko- guter Elemente ins Leben gerufene und durch französische elder gefördertesaarautonomjstische Bewegung" dieser Taarabstimmung entgegenzuarbeiten.

Die kritische Wirtschaftsentwicklung wirkt sich jetzt auch im Saargebiet in verstärktem Maße aus. Diese Tatsache macht sich bei völliger Untätigkeit der Saarregierung die französische Propaganda zunutze, indem sie das Gespenst eines völligen wirtschaftlichen Zusammenbruches Deutschlands der Saarbevölkerung an die Wand malt und die völlige Vernichtung der Saarwirtschaft als unmittelbare Folg« einer etwaigen Rückgliederung des Saargebietes an Deutschland voraussagt. In der französischen Press« aber

hat man setzt. scheinbar veranlaßt von einer maßgebenden neutralen Stelle, das Schlagwort vom Saarpfand aufge­worfen, das festzuhalten, Frankreich die Macht und das Recht habe. Nun, das Recht hat Frankreich nicht; denn das Saarstatut gibt Frankreich nur ein Recht auf die Saar-

gruben, während Land und Volk an der Saar bis zur Entscheidung der Saarbevölkerung durch Volksabstimmung

Entscheidung der Saarbevölkerung durch Volksabstimmung im Jahre 1935 dem Völkerbund verwaltungspolitisch unter­stellt sind. Selbst der französische Abgeordnete und Führer der französischen Sozialisten, Blum, stellt gegenüber solchen Forderungen fest, daß sie eine Verletzung des Versailler Ver­trages bedeuten. Dieser Vertrag habe das Schicksal des Saargebietes festgelegt. Nicht Deutschland, sondern Frank­reich würde es in diesem Falle sein, das die Verträge als Papierfetzen behandele. Man erkennt aber aus diesen und

verschiedenen anderen Vorgängen, welche Wendung die Re­parationsfrage nehmen kann, wenn Frankreich glaubt, sei­nen Machtstandpunkt durchsetzen zu sollen.

Wieviel wurde erpreßt?

Gefährliche französische Rechenkunststücke.

Finanzminister Flandin machte im Finanzausschuß der Kammer ausführliche Mitteilungen über die deutschen Re- parationszahlungea, wie sie nach französischer Auffassung bis zum 30. Juni 1931 bewertet werden müßten. Flandin er­klärte, Deutschland habe bis zu diesem Zeitpunkt rund 6,1 Milliarden GM. an Devisen, 11,5 Milliarden an Waren und 3,7 Milliarden an abgetretenen Gebietsteilen geleistet. Von den Devisen- und warenzahlvnaen habe Frankreich 52 o. h. erhalten. Der Anteil Frankreichs betrage rund 2,4 Milliar­den GM. an Devisen, 5,3 Milliarden an Waren und 0,4 Milliarden an abgetretenen Gebietsteilen. Insgesamt habe Jff»MMiM».*M «* ^^--

Von dieser Summe seien jedoch gewisse Summen, z. B. für die Besatzungsarmee, abzusetzen, die sich für die Alliier­ten auf rund 6,4 Milliarden GM. beliefen, wovon auf Frankreich rund 3 Milliarden entfielen. Der Nettobetrag, der auf Tributkonto gutgeschrieben werden könne, betrage demnach rund 14,2 Milliarden GM. für die Alliierten ins­gesamt und 5,1 Milliarden GM. für Frankreich allein (et­was mehr als 31 Milliarden Franken). Frankreich habe je­doch 97,8 Milliarden Franken an Wiederaufbaukosten ge­zahlt und bleibe noch etwa 56 Milliarden schuldig. In die­ser Zahl seien die Zinsen und Zinseszinsen nicht mitgerech- net; auch sei ein Teil der Summen bereits bezahlt worden, als der Frank nicht mehr als 20 Centimes wert gewesen sei. In Wirklichkeit habe Frankreich 175 Milliarden Franken ohne Zinsen gezahlt und 250 Milliarden, wenn man die Zinsen hinzurechne. An Wiedergutmachungen für Perso­nenschäden habe die Regierung außerdem 49 Milliarden Franken bezahlt, die sich mit den Zinsen auf 69 Milliarden erhöhten und sogar auf 124 Milliarden, wenn man den Wert des Franken zur Zeit der Auszahlungen berechne. Diese Zahlen seien den Aufstellungen des Reparationsaus­schusses, Parker Gilberts und der BIZ. entnommen.

Deutschland behaupte nun, bereits 56 Milliarden Gold­mark, d. h. 330 Milliarden Franken, gezahlt zu haben. Bei den Zahlungen in Devisen bestehe zwischen den französischen und den deutschen Ziffern kein großer Unterschied. Deutsch­land beziffere aber die Naturalleistungen außergewöhnlich hoch und setze allein Dr die Abgabe der Handelsflotte 30 Milliarden Goldmark ein.

Den Ausführungen Flandins muß von deutscher Seite entschieden widersprochen werden. Die Ziffern über die deut­schen Leistungen decken sich mit den Ziffern, die die Repa- rationskommission gegeben hat; sie werden also mit rukd 21 Milliarden Goldmark berechnet. Wie sich diese Zahl auf die Gläubiger verteilt, können wir nicht nachkontrollieren. Die Ziffer selbst ist aber von Deutschland nie anerkannt worden.

Es ist damit zu rechnen, daß in den nächsten Tagen von den deutschen zuständigen Stellen eine Ausstellung über die bisherigen deutschen Leistungen veröfstlicht werden wird.

Die Höhe der französischen Wiederaufbaukosten ist durch alle möglichen Kunstkniffe mit 250 Milliarden Franken berechnet worden, was einem Goldmarkwert von über 40 Milliarden entsprechen würde. Frankreich wird die Welt nicht gut glauben machen können, daß das wirklich den Wiederauf- bauwert darstellt, zumal dem eigene französische S' igungen gegenüberstehen. Der französische Nationalökonom Pupin hat die Schäden mit 8 bis 12 Milliarden angegeben, bei;, englische Nationalökonom Keynes hat sie mit 10 Milliarden berechnet. Die Rechnung ist außerdem zum Teil dadurch zustande gekommen, daß hier eine Aufwertung des Franken stattfindet. Die Einkalkulation eines Aufwertungsfaktors berührt deshalb so besonders merkwürdig, weil Frankreich es bisher stets abgelehnt hat, von einer Aufwertung des Franken zu sprechen. Es ist daher auch in diesem Falle nicht möglich, eine Aufwertung in Anrechnung zu bringen, nur um höher« Zahlen zu erreichen.

Kein Tributtompromitz

Einigungsverhandlungen ParisLondon gescheitert.

Paris, 28. Januar.

Die französisch-englischen Unterhandlungen zwecks Auf­stellung einer gemeinsamen Front in der Reparationsfrage scheinen endgültig gescheitert. Der allgemein erwartete neue Besuch des englischen Botschafters Lord Tyrrell beim fran­zösischen Ministerpräsidenten hat nicht stattgefunden.

Die beabsichtigte Unterredung zwischen den Ministerprä­sidenten der beiden Länder ist aus unbestimmte Zeit verscho­ben und wird aller Voraussicht nach wahrscheinlich über­haupt nicht ltattfinden. Man betont in französischen Kreisen, daß die Besprechungen zwischen den Schatzämtern der bei­den Länder fortgesetzt werden und daß man sich bemühen werde, noch vor dem 30. Juni, d. h. vor dem Ablauf des Hoover-Jahres, zu einer Einigung zu gelangen.

Während England die Ausdehnung des Moratoriums auch auf die ungeschützten Zahlungen fordert, lehnt Frank­reich diesen Verzicht ab. Die französische Regierung begrün­det ihre Haltung damit, daß Washington gleichzeitig in aller Form eine entsprechende Herabsetzung seiner Schuldenforde- rungen zugestehen müsse, während man in London auf dem Standpunkt steht, daß die Vereinigten Staaten dem Beispiel Europas folgen würden, wenn die Tribute end­gültig gestrichen seien.

Frankreich und die Reichsbahn

Doch französisch« Absichten?

Paris, 28. Januar.

Das halbamtliche französische Nachrichtenbüro unterzieht .^..Äi^^äjen &u^^ einer eingehenden Betrach­tung, die eine vollständige Streichung der Tribute auf die Reichsbahn haben würde. Der Dawes-Plan, so heißt es, habe der Reichsbahn einen jährlichen Anteil an den Repa­rationszahlungen in Höhe von 660 Millionen Mark auf­erlegt. Dieser Beitrag sei auch im Poung-Plan aufrechter­halten worden. Seine Aufhebung würde die Reichsbahn im Gegensatz zu den Eisenbahnen anderer Länder in eine besonders bevorzugte Lage bringen. Während die franzö­sischen Eisenbahnen 60 Milliarden Francs, die englischen 100 Milliard. Frcs. und diejenigen der Vereinigten Staaten 675 Milliarden Francs zu verzinsen hätten, blieben für die Reichsbahn in diesem Falle nur 12 Milliarden Francs. Pro- zentual würden sich die Summen, die aus den Einnahmen zur Verzinsung des investierten Kapitals genommen wer­den müßten, für die Reichsbahn auf 2,5 v. H. für die fran­zösischen Eisenbahnen auf 23. v. H., für England ebenfalls auf 23 v. H. und für Amerika auf 17 o. H. stellen. Die Vorteile einer derartigen Lage würden sich sofort auf die Gesamtheit der deutschen Industrie auswirken.

Der erneute Hinweis auf die angebliche Besserstellung der Reichsbahn gegenüber den ausländischen Eisenbahnen zu dem ausgesprochenen Zweck, ihre Tributfähigkeit oder so­gar notwendige Tributoflichtigkeit zur Riederhaltung der deutschen Wirtschaftskonkurrenz nachzuweisen, ist ein Beweis dafür, daß man in Frankreich den Gedanken noch nicht auf­gegeben hat, die Hand auf die Deutsche Reichsbahn zu legen.

Die Aufrechnung des halbamtlichen französischen Büros geht aber auch sachlich von völlig falschen Voraussetzungen aus. Der Reichsbahn war es nur deshalb eine Zeitlang möglich, die ihr auferlegte jährliche Tributrate aufzubrin- gen, weil der Dawes-Plan und später der Poung-Plan sie verpflichtet hatte, diese Summen auf jeden Fall aufzü- bringen, während der wirtschaftliche Aufschwung in Deutsch- land selbst den ausländischen Anleihen zu verdanken war. mit denen also praktisch die Tribute bezahlt wurden. Nun­mehr hat es sich erwiesen, daß infolge des allgemeinen wirt­schaftlichen Rückganges auch die Reichsbahn schwerste Ein­bußen erlitten, in den zwei letzten Krisenjahren sämtliche Reserven aufgebraucht hat und somit gleichfalls in den all­gemeinen Niedergang hineingerissen worden ist. In eine spätere Regelung aber wiederum eine Tributpflicht der Reichsbahn aufzunehmen, würde eine völlige Herauslösung dieses monopolartigen deutschen Verkehrsunternehmens aus den gesamten übrigen Wirtschaftsbedürfnissen Deutschlands und damit lediglich eine rechnungsmäßige Verschiebung der deutschen Tributlast auf diesen Verkehrszweig bedeuten, wo- gegen die Tributlast im Endergebnis wiederum von der ge­samten deutschen Volkswirtschaft aufgebracht werden müßte. Zu wiederholten Malen ist aber auch weiterhin von den berufenen deutschen Stellen sowie in den Gutachten inter­nationaler Sachverständiger nachgewiesen worden, daß den verhältnismäßig geringen öffentlichen Schulden in Deutsch­land eine noch viel größere Verarmung infolge der Kriegs­lasten und der Inflation gegenübersteht, und daß die öffent­lichen Schulden in Deutschland nur deshalb verhältnismäßig gering sind, weil sie durch die Inflation annulliert wur­den.

Alles in allem bedeuten die immer wiederholten ver­suche, wenigstens die Reichsbahn als eine Art Tribulpro- vinz im Deutschen Reiche zu erhalten, eine böswillige Ver- kennung der dringenden Empfehlungen sowohl der Baseler Sachverständigen als der ausländischen Stillhaltegläubiger.