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KersM-erTageblatt

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hersfelSer Kreisblatt

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Druck und Berlag von Ludwig Funks Buchdruckerei in Hersfelb, Mitglied des BDIB.

Nr. SS

Donnerstag, den 10. Mär; 1932

82. Jahrgang

Zum Schuhe der Wirtschaft

Notverordnung über Z rgabe- und Ausverkausswesen, Wirtschaftsspionage, Zollanderungen und zweiseitige Wirtschaftsabkommen

Schlitz der Wirtichalt

Notverordnung des Reichspräsidenten

Berlin, 10. März.

Die umfassende Notgesetzgebung vom 18. Dezember 1931 hat zusammen mit anderen Regierungsmaßnahmen und den internationalen Stillhaltevereinbarungen die im zwei­ten und schweren Krisenwinter drohende Wirtschaftskata­strophe verhindert. Der große Grundgedanke dieser Gesetz­gebung, den Wert der deutschen Mark zu steigern, hat zwar allen Bevölkerungsschichten schwere Opfer auferlegt, ihnen aber auch wichtige Entlastungm gebracht. Das Vertrauen in die Beständigkeit der Wirtschaftsfundamente und insbeson­dere der Währung erfuhr weitere Steigerung. Nur auf der so gewonnenen Grundlage konnte das deutsche Bankwesen wiederaufgebaut und teilweise neugestaltet werden. Die fort­schreitende Entlastung der Reichsbank seit Jahresbeginn er­möglichte eine weitere Herabsetzung des Reichsbankdiskon- tes um ein Prozent auf sechs Prozent. Die Geldbewegung bei den Banken und Sparkassen und der Rückfluß zurück­gehaltener Notenbestände sind klare Beweise für die Erneue­rung und das Wachsen des Vertrauens.

Diese von klaren Grundgedanken und fester Zielsetzung getragene Rotgesetzgebung bedarf jetzt der Ergänzung. Diese Ergänzungen bringt die vom Reichspräsidenten voll­zogene Verordnung zum Schutze der wirtschaft. Soll die Wirtschaft weiter gesunden, so darf der freie Wett­bewerb im täglichen Leben nicht von übersteigerten oder unlauteren Machenschaften gefährdet werden in einer Zeit, wo die Erhaltung der lebensfähigen rnd schuhwürdigen Träger des Wirtschaftslebens unbedingt erforderlich ist. 3n dem schweren Ringen Deutschlands um feine Handelspoli- tischen Interessen bedarf es weiteren Rüstzeuges gegen die

Mv draußen. 3a diesem Sinne ist der am 29. Februar bekanntgegebene Oberkary zum Zoll­tarif zu verstehen. Gleicherweise sollen die Ermächtigungen an die Reichsregierung wirken, die erneut in Kraft gesetzt und durch eine weitere ergänzt werden.

Zu den einzelnen Teilen der neuen Notverordnung ist zu bemerken:

Zugabewesen

1. Die Reklame zeigt durch Gewährung vonZu - gaben Formen, die mit einer gesunden Wirtschaftsfüh­rung nicht mehr vereinbar sind, da darunter die Preisbemes- sung oder die Qualität der Hauptware leidet. Darum läßt die Verordnung neben geringwertigen Reklamegegenständen mit Reklameaufschrift und unbedeutenden Kleinigkeiten Zu­gaben nur zu, wenn der Verkäufer auf Wunsch des Käufers statt der Zugabe einen bestimmten Geldbetrag entrichtet, der nicht geringer fein darf, als der Einstandspreis für den Zu­gabeartikel. Verboten werden Zugaben, die als Geschenk bezeichnet oder von einer Verlosung oder einem sonstigen Zufall abhängig gemacht werden. Um eine Frist für die Umstellung auf den neuen Rechtszustand zu geben, treten diese Vorschriften erst am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Sind bereits vorher Zugaben zugefaat, so bleiben die Ver­einbarungen in Kraft, die über die Zugabe getroffen sind.

2. Auch auf dem Gebiete des Ausverkaufswesens ma­chen Mißstände schleunige Gegenmaßnahmen erforderlich. Die Notverordnung sieht daher vor, daß Ausverkäufe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörde sind verstärkt. Außerdem ist die Schaffung von Einigungsämtern vorgesehen, die bei Verstößen auf Anrufen einer Partei eine gütliche Einigung versuchen sollen.

Wirtschaftsspionage

Auf dem Gebiete der Wirtschaftsspionage haben sich ebenfalls in neuem Grade bedenkliche Erscheinungen gezeigt. Die geltenden Strafvorschriften reichen nicht aus, um die deutsche Arbeit und Wirtschaft in dem erforderlichen Maße dagegen zu schützen. Um weitere nicht wiedergutzuma­chende Schädigungen der deutschen Volkswirtschaft zu ver­hüten, ist sofortige Abhilfe dringend geboten. Die Notver­ordnung trifft daher gesetzgeberische Maßnahmen, um die empfindlichsten Lücken des bisherigen Rechtes zu schließen.

Einheitspreisgeschäfte

3. Die Bestimmungen über die Einheitspreis­geschäfte enthalten eine auf zwei Jahre bemessene S p e r r e für die Errichtung weiterer Verkaufsstellen von Einheitspreisgeschäften in Städten unter 100 000 Einwoh­nern. Den mittelständischen Einzelhandelsbetrieben und den mittleren und kleineren Städten soll dadurch ein gewisser Schutz ihres Bestandes gesichert werden. Für die Großstädte dagegen erschien eine solche eingreifende Maßnahme zur Zeit nicht erforderlich, da dort der Wettbewerb durch Ein­heitspreisgeschäfte für den einzelnen Händler verhältnis­mäßig leichter erträglich ist als in kleinen Orten.

Zölle und Wirtschaftsabkommen

4. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. De- zember 1931 war die Reichsregierung ermächtigt worden, im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses er- Fen» die Eingangszälle abweichend von den geltenden Vor­

schriften zu ändern, zweitens die vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staa­ten zu verordnen. Diese Ermächtigung hat durch den Wie- derzusammentrikt des Reichstages am 23. Februar 1932 ihre Gültigkeit verloren. Die Gründe, die zum Erlaß der Rotverordnung geführt haben, bestehen jedoch fort. Die handelspolitische Lage erfordert, daß jederzeit neue Verein­barungen mit ausländischen Staaten geschlossen und sofort vorläufig angewendet werden können. Weiler war es ge­boten, die Reichsregierung zur Einführung von Ausfuhr­zöllen zu ermächtigen, um in dringenden Fällen schwere Schädigungen der Wirtschaft abwenden oder abschwächen zu können.

Schutz der Holzwirtschaft

5. Es werden zugunsten der deutschen Holz-Wirtschaft Maßnahmen getroffen, die den Preisdruck auf dem Holz­markt abschwächen.

Die neuen Bestimmungen bedeuten keine Abkehr vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und sind nur als Ausnahme für die Krisenzeit gedacht. Wie die gesamte Notgesetzgebung sind sie aus der Entwicklung der Verhältnisse zwangsläufig erwachsen. Sie bilden mit dieser Notgesetzgeoung eine orga­nische Einheit und werden dem Wirtschaftsleben an bedroh­ten Punkten Schutz und Hilfe sein.

Neichsbmlmwweis

Rolendeckung 243 Prozent.

Berlin, 10. März

Nach dem Ausweis für die erste Märzwoche ist die ge­samte Kapitalanlage der Reichsbank um rund 150 Millio­nen zurückgegangen. Der Notenumlauf hat sich um 89 Mill. auf 4179 Mill. RM vermindert. Infolge der Rückzahlung von 10 v. H. des Rediskontkredits ging der Goldbestand um ^'O -MlWhWD I^Llifiäfi 1^ belm Bestand an deckungsfahigen Devisen eine Steigerung unTTaW 156 Millionen zu verzeichnen war.

Der Gesamtrückgang an Deckungsmaterial ist somit noch um eine Kleinigkeit geringer, als die Rückzahlung ausmacht. Das Deckungsverhältnis ging infolge dieser Rückzahlung von

25,2 auf 24,8 v. H. zurück.

»ierfteuer- und «iervreissenkung

Berlin, 10. März

Amtlich wird mitgeteilt: Die Senkung der Reichsbier- steuer und der Gemeindebiersteuer ist in den Reichsraksaus- schüsten unter Vorsitz des Reichsfinanzministers besprochen worden. Die Angelegenheit ist nunmehr soweit vorbereitet, daß die endgültige Entscheidung in Kürze erfolgen kann. Dabei wird auch Gewähr dafür gegeben werden, daß gleich­zeitig mit der Biersteuersenkung eine kräftige Bierpreissen­kung einkreten wird.

Si«dend«rg und die Studentenschaft

Wünsche und Sorgen der akademischen Jugend.

Berlin, 10. März.

Reichspräsident von Hindenburg empfing, einem aus studentischen Kreisen an ihn herangetragenen Wunsche fol­gend, eine Anzahl Studenten deutscher Universitäten und Hochschulen, Angehörige der verschiedensten studentischen Verbände wie des Freistudententums.

Die Wortführer der Studenten gaben dem Reichspräsi­denten einen Ueberblick über die die deutsche Studentenschaft und jeden einzelnen Studenten zurzeit besonders bewegen­den Fragen, für welche der Reichspräsident lebhaftes Inter­esse bekundete. Am Schlüsse der Unterhaltung richtete Reichspräsident von Hindenburg die Mahnung an die an» wesenden Studenten, an ihrem Teil daran mitzuarbeiten, daß der Geist an den deutschen Hochschulen von parteipoliti­schen Einflüssen frei bleibt, damit die deutschen Universitä­ten und Hochschulen nach den bewährten akademischen Grundsätzen eine Jugend heranbilden können, die sich einig ist in der Liebe zu Volk und Vaterland; nur so können sie ihrer großen Aufgabe gerecht werden.

Der Memelkonslitt Fall Böttcher vor ein Schiedsgericht?

Genf, 10. März.

Die Juristen der drei Unterzeichnerstaaten der Memel- konvention, England, Frankreich und Italien, beraten in. Genf gegenwärtig über die Memelfrage, und insbesondere über den Fall Böttcher. Die Verhandlungen bewegen sich bereits seit längerer Zeit in der Richtung, daß eine Klärung des Falles Böttcher nicht durch den Internationalen Haager Gerichtshof, sondern auf dem Wege eines Schiedsgerichts ge­regelt werden soll. Bisher ist eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen, fon^rn die Verhandlungen werden wei­ter fortgesetzt.

Kritik am Breuben-Etat

Haushaltsberatung im preußischen Skaaksrat.

Berlin, 10. März.

Der preußische Staatsrat begann die Beratungen des preußischen Haushaltsplans für 1932. Die Beratung wurde eingeleitet durch den Bericht des Hauptberichterstatters Dr. Kaiser-Dortmund (Zentrum), der das von den Ausschüssen vorgeschlagene Gutachten begründete. Darin werden unter Aufrechterhaltung früher ausgesprochener Bedenken gegen das Haushaltgesetz Einwendungen nicht erhoben. Zum Haushaltsplan wird eine Reihe von Bemerkungen gemacht. Es wird erklärt, daß trotz vorsichtiger Schätzung ein wei­terer Rückgang der Einnahmen nicht ausgeschlossen sei, und daß der Haushaltsplan für diesen Fall keine Reserven ent­halte. In bezug auf die Einstellung von 100 Millionen aus der Veräußerung von Beteiligungen des preußischen staates an Siedlungsfinanzierungsanstalten an das Reich wird erklärt, daß nach strengen Haushaltsgrundsätzen ein­malige Einnahmen aus Vermögensoeräußerungen nicht zur Deckung laufender Ausgaben verwandt werden dürften.

Es sei dem Staatsrat unverständlich, daß die Staats­regierung die seit Jahren von ihm gewiesenen Wege zu nicht unerheblichen Einschränkungen dauernder Art nicht einmal jetzt beschritten habe. Er könne nicht anerkennen, daß für die Durchführung von Reformen ruhigere Verhältnisse ab­gewartet werden müßten. Wie die Geschichte lehre, seien oft die bedeutendsten Neugestaltungen der Verwaltung in Zeiten schwersten Drucks entstanden.

So halte es der Staatsrat für feine Pflicht, erneut und gerade jetzt die Forderung nach einer Reform der Ver­waltung, einer Neuregelung der Zuständigkeiten und einer Aenderung des Steuersystems zu erheben. Mit ernstester Sorge stelle der Skaaksrat erneut fest, daß der Staatshaus- haltsentwurf für 1932 wiederum den Gemeinden keinerlei Hilfe bringe, eher sogar sie weiter belaste. Die öffentlichen TJtnrmfrtffr-NrtrfMTiiw^fcewMii^fcMMhtiitiüÄLÄiti angesehen werden. Ein Sanierungswerk, das nUF den Reichshausball und vielleicht noch die Haushalte der Länder im Auge habe, die Haushalte der Gemeinden und Ge­meindeverbände aber übersetze, sei Stückwerk. Wie seit eini­gen Jahren, müsse auch jetzt mit besonderer Dringlichkeit auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, daß Reich und Staat den Gemeinden und Gemeindeverbänden wirksam hel­fen. die Lasten der Erwerbslosigkeit zu tragen.

Der Staatsrat erwarte, daß die preußische Staatsregi«- rung schon vor der dringend notwendigen Dauerlösung der Arbeitslosenfürsorge alles daransetze, um von der Reichs­regierung sofort die Bereitstellung größerer Mittel als bis­her zu erreichen, damit die Gemeinden in die Lage ver­setzt werden, ihre Wohlfahrtslasten zu bestreiten und dadurch die Eigenmittel wieder frei zu haben für die übrigen Pflich­ten, insbesondere für den Schuldendienst und die Zahlung von Löhnen und Gehältern.

Die gegenwärtige Organisation der Erwerbslosenfür­sorge könne man nur als das System der Systemlosigkeit bezeichnen, wenn die Reichs- und Staatspolitik weiterhin der Rotlage der Gemeinden nicht in dem erforderlichen Um­fange Rechnung trage, so werde die pflegerische Betreuung der erwerbslosen Volksgenossen durch die Gemeinden in naher Zukunft in Frage gestellt werden.

Saar-Deutschland wählt Reuwahl des Landesrats.

Am gleichen Tage, an dem im Reiche der Präsiden! gewählt wird, finden in diesem Jahre die Wahlen zum saar- ländischen Lanoesrak statt.

Wie bekannt, unterscheidet sich der saarländische Landes- rat von anderen Parlamenten dadurch, daß er weder dar Initiativrecht noch die Möglichkeit hat, den von ihm ge­faßten Beschlüssen irgendwie Nachdruck zu verleihen. Er ist lediglich eine Körperschaft aus den gewählten Vertretern der Bevölkerung, die die von der Regierungskommission vorgelegten Verordnungs- und Gesetzentwürfe zu begut- achten hat, und zwar werden ihre Gutachten nicht mit Stim­menmehrheit abgegeben, sondern nach Parteien. Trifft das Gutachten des Landesrats mit den Wünschen der Re­gierung überein, so wird von der Regierung dem Beschluß des Landesrats Folge gegeben. Ist der Landesrat anderer Meinung als die Regierungskommission,. so wird das Gut- achten zur Kenntnis genommen und die Regierungskom­mission tut, was sie will.

Aus dieser Handhabung geht hervor, daß der Landes­rat keinen anderen Wert hat als den, die (Einmütigteil der Bevölkerung und ihren Willen zum Deutschtum zum Ausdruck zu bringen.

Devalera Ministerpräsident

Dublin, 10. März.

Der irische Landtag wählte mit 81 gegen 68 Stimmen de Valero zum Vorsitzenden des Ministerrates des Irischen