KersM-erTageblatt
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hersfelSer Kreisblatt
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Nr. SS
Donnerstag, den 10. Mär; 1932
82. Jahrgang
Zum Schuhe der Wirtschaft
Notverordnung über Z rgabe- und Ausverkausswesen, Wirtschaftsspionage, Zollanderungen und zweiseitige Wirtschaftsabkommen
Schlitz der Wirtichalt
Notverordnung des Reichspräsidenten
Berlin, 10. März.
Die umfassende Notgesetzgebung vom 18. Dezember 1931 hat zusammen mit anderen Regierungsmaßnahmen und den internationalen Stillhaltevereinbarungen die im zweiten und schweren Krisenwinter drohende Wirtschaftskatastrophe verhindert. Der große Grundgedanke dieser Gesetzgebung, den Wert der deutschen Mark zu steigern, hat zwar allen Bevölkerungsschichten schwere Opfer auferlegt, ihnen aber auch wichtige Entlastungm gebracht. Das Vertrauen in die Beständigkeit der Wirtschaftsfundamente und insbesondere der Währung erfuhr weitere Steigerung. Nur auf der so gewonnenen Grundlage konnte das deutsche Bankwesen wiederaufgebaut und teilweise neugestaltet werden. Die fortschreitende Entlastung der Reichsbank seit Jahresbeginn ermöglichte eine weitere Herabsetzung des Reichsbankdiskon- tes um ein Prozent auf sechs Prozent. Die Geldbewegung bei den Banken und Sparkassen und der Rückfluß zurückgehaltener Notenbestände sind klare Beweise für die Erneuerung und das Wachsen des Vertrauens.
Diese von klaren Grundgedanken und fester Zielsetzung getragene Rotgesetzgebung bedarf jetzt der Ergänzung. Diese Ergänzungen bringt die vom Reichspräsidenten vollzogene Verordnung zum Schutze der wirtschaft. Soll die Wirtschaft weiter gesunden, so darf der freie Wettbewerb im täglichen Leben nicht von übersteigerten oder unlauteren Machenschaften gefährdet werden in einer Zeit, wo die Erhaltung der lebensfähigen rnd schuhwürdigen Träger des Wirtschaftslebens unbedingt erforderlich ist. 3n dem schweren Ringen Deutschlands um feine Handelspoli- tischen Interessen bedarf es weiteren Rüstzeuges gegen die
Mv draußen. 3a diesem Sinne ist der am 29. Februar bekanntgegebene Oberkary zum Zolltarif zu verstehen. Gleicherweise sollen die Ermächtigungen an die Reichsregierung wirken, die erneut in Kraft gesetzt und durch eine weitere ergänzt werden.
Zu den einzelnen Teilen der neuen Notverordnung ist zu bemerken:
Zugabewesen
1. Die Reklame zeigt durch Gewährung vonZu - gaben Formen, die mit einer gesunden Wirtschaftsführung nicht mehr vereinbar sind, da darunter die Preisbemes- sung oder die Qualität der Hauptware leidet. Darum läßt die Verordnung neben geringwertigen Reklamegegenständen mit Reklameaufschrift und unbedeutenden Kleinigkeiten Zugaben nur zu, wenn der Verkäufer auf Wunsch des Käufers statt der Zugabe einen bestimmten Geldbetrag entrichtet, der nicht geringer fein darf, als der Einstandspreis für den Zugabeartikel. Verboten werden Zugaben, die als Geschenk bezeichnet oder von einer Verlosung oder einem sonstigen Zufall abhängig gemacht werden. Um eine Frist für die Umstellung auf den neuen Rechtszustand zu geben, treten diese Vorschriften erst am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Sind bereits vorher Zugaben zugefaat, so bleiben die Vereinbarungen in Kraft, die über die Zugabe getroffen sind.
2. Auch auf dem Gebiete des Ausverkaufswesens machen Mißstände schleunige Gegenmaßnahmen erforderlich. Die Notverordnung sieht daher vor, daß Ausverkäufe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörde sind verstärkt. Außerdem ist die Schaffung von Einigungsämtern vorgesehen, die bei Verstößen auf Anrufen einer Partei eine gütliche Einigung versuchen sollen.
Wirtschaftsspionage
Auf dem Gebiete der Wirtschaftsspionage haben sich ebenfalls in neuem Grade bedenkliche Erscheinungen gezeigt. Die geltenden Strafvorschriften reichen nicht aus, um die deutsche Arbeit und Wirtschaft in dem erforderlichen Maße dagegen zu schützen. Um weitere nicht wiedergutzumachende Schädigungen der deutschen Volkswirtschaft zu verhüten, ist sofortige Abhilfe dringend geboten. Die Notverordnung trifft daher gesetzgeberische Maßnahmen, um die empfindlichsten Lücken des bisherigen Rechtes zu schließen.
Einheitspreisgeschäfte
3. Die Bestimmungen über die Einheitspreisgeschäfte enthalten eine auf zwei Jahre bemessene S p e r r e für die Errichtung weiterer Verkaufsstellen von Einheitspreisgeschäften in Städten unter 100 000 Einwohnern. Den mittelständischen Einzelhandelsbetrieben und den mittleren und kleineren Städten soll dadurch ein gewisser Schutz ihres Bestandes gesichert werden. Für die Großstädte dagegen erschien eine solche eingreifende Maßnahme zur Zeit nicht erforderlich, da dort der Wettbewerb durch Einheitspreisgeschäfte für den einzelnen Händler verhältnismäßig leichter erträglich ist als in kleinen Orten.
Zölle und Wirtschaftsabkommen
4. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. De- zember 1931 war die Reichsregierung ermächtigt worden, im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses er- Fen» die Eingangszälle abweichend von den geltenden Vor
schriften zu ändern, zweitens die vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten zu verordnen. Diese Ermächtigung hat durch den Wie- derzusammentrikt des Reichstages am 23. Februar 1932 ihre Gültigkeit verloren. Die Gründe, die zum Erlaß der Rotverordnung geführt haben, bestehen jedoch fort. Die handelspolitische Lage erfordert, daß jederzeit neue Vereinbarungen mit ausländischen Staaten geschlossen und sofort vorläufig angewendet werden können. Weiler war es geboten, die Reichsregierung zur Einführung von Ausfuhrzöllen zu ermächtigen, um in dringenden Fällen schwere Schädigungen der Wirtschaft abwenden oder abschwächen zu können.
Schutz der Holzwirtschaft
5. Es werden zugunsten der deutschen Holz-Wirtschaft Maßnahmen getroffen, die den Preisdruck auf dem Holzmarkt abschwächen.
Die neuen Bestimmungen bedeuten keine Abkehr vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und sind nur als Ausnahme für die Krisenzeit gedacht. Wie die gesamte Notgesetzgebung sind sie aus der Entwicklung der Verhältnisse zwangsläufig erwachsen. Sie bilden mit dieser Notgesetzgeoung eine organische Einheit und werden dem Wirtschaftsleben an bedrohten Punkten Schutz und Hilfe sein.
Neichsbmlmwweis
Rolendeckung 243 Prozent.
Berlin, 10. März
Nach dem Ausweis für die erste Märzwoche ist die gesamte Kapitalanlage der Reichsbank um rund 150 Millionen zurückgegangen. Der Notenumlauf hat sich um 89 Mill. auf 4179 Mill. RM vermindert. Infolge der Rückzahlung von 10 v. H. des Rediskontkredits ging der Goldbestand um ^'O -MlWhWD I^Llifiäfi 1^ belm Bestand an deckungsfahigen Devisen eine Steigerung unTTaW 156 Millionen zu verzeichnen war. ‘
Der Gesamtrückgang an Deckungsmaterial ist somit noch um eine Kleinigkeit geringer, als die Rückzahlung ausmacht. Das Deckungsverhältnis ging infolge dieser Rückzahlung von
25,2 auf 24,8 v. H. zurück.
»ierfteuer- und «iervreissenkung
Berlin, 10. März
Amtlich wird mitgeteilt: Die Senkung der Reichsbier- steuer und der Gemeindebiersteuer ist in den Reichsraksaus- schüsten unter Vorsitz des Reichsfinanzministers besprochen worden. Die Angelegenheit ist nunmehr soweit vorbereitet, daß die endgültige Entscheidung in Kürze erfolgen kann. Dabei wird auch Gewähr dafür gegeben werden, daß gleichzeitig mit der Biersteuersenkung eine kräftige Bierpreissenkung einkreten wird.
Si«dend«rg und die Studentenschaft
Wünsche und Sorgen der akademischen Jugend.
Berlin, 10. März.
Reichspräsident von Hindenburg empfing, einem aus studentischen Kreisen an ihn herangetragenen Wunsche folgend, eine Anzahl Studenten deutscher Universitäten und Hochschulen, Angehörige der verschiedensten studentischen Verbände wie des Freistudententums.
Die Wortführer der Studenten gaben dem Reichspräsidenten einen Ueberblick über die die deutsche Studentenschaft und jeden einzelnen Studenten zurzeit besonders bewegenden Fragen, für welche der Reichspräsident lebhaftes Interesse bekundete. — Am Schlüsse der Unterhaltung richtete Reichspräsident von Hindenburg die Mahnung an die an» wesenden Studenten, an ihrem Teil daran mitzuarbeiten, daß der Geist an den deutschen Hochschulen von parteipolitischen Einflüssen frei bleibt, damit die deutschen Universitäten und Hochschulen nach den bewährten akademischen Grundsätzen eine Jugend heranbilden können, die sich einig ist in der Liebe zu Volk und Vaterland; nur so können sie ihrer großen Aufgabe gerecht werden.
Der Memelkonslitt Fall Böttcher vor ein Schiedsgericht?
Genf, 10. März.
Die Juristen der drei Unterzeichnerstaaten der Memel- konvention, England, Frankreich und Italien, beraten in. Genf gegenwärtig über die Memelfrage, und insbesondere über den Fall Böttcher. Die Verhandlungen bewegen sich bereits seit längerer Zeit in der Richtung, daß eine Klärung des Falles Böttcher nicht durch den Internationalen Haager Gerichtshof, sondern auf dem Wege eines Schiedsgerichts geregelt werden soll. Bisher ist eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen, fon^rn die Verhandlungen werden weiter fortgesetzt. ——
Kritik am Breuben-Etat
Haushaltsberatung im preußischen Skaaksrat.
Berlin, 10. März.
Der preußische Staatsrat begann die Beratungen des preußischen Haushaltsplans für 1932. Die Beratung wurde eingeleitet durch den Bericht des Hauptberichterstatters Dr. Kaiser-Dortmund (Zentrum), der das von den Ausschüssen vorgeschlagene Gutachten begründete. Darin werden unter Aufrechterhaltung früher ausgesprochener Bedenken gegen das Haushaltgesetz Einwendungen nicht erhoben. Zum Haushaltsplan wird eine Reihe von Bemerkungen gemacht. Es wird erklärt, daß trotz vorsichtiger Schätzung ein weiterer Rückgang der Einnahmen nicht ausgeschlossen sei, und daß der Haushaltsplan für diesen Fall keine Reserven enthalte. In bezug auf die Einstellung von 100 Millionen aus der Veräußerung von Beteiligungen des preußischen staates an Siedlungsfinanzierungsanstalten an das Reich wird erklärt, daß nach strengen Haushaltsgrundsätzen einmalige Einnahmen aus Vermögensoeräußerungen nicht zur Deckung laufender Ausgaben verwandt werden dürften.
Es sei dem Staatsrat unverständlich, daß die Staatsregierung die seit Jahren von ihm gewiesenen Wege zu nicht unerheblichen Einschränkungen dauernder Art nicht einmal jetzt beschritten habe. Er könne nicht anerkennen, daß für die Durchführung von Reformen ruhigere Verhältnisse abgewartet werden müßten. Wie die Geschichte lehre, seien oft die bedeutendsten Neugestaltungen der Verwaltung in Zeiten schwersten Drucks entstanden.
So halte es der Staatsrat für feine Pflicht, erneut und gerade jetzt die Forderung nach einer Reform der Verwaltung, einer Neuregelung der Zuständigkeiten und einer Aenderung des Steuersystems zu erheben. Mit ernstester Sorge stelle der Skaaksrat erneut fest, daß der Staatshaus- haltsentwurf für 1932 wiederum den Gemeinden keinerlei Hilfe bringe, eher sogar sie weiter belaste. Die öffentlichen TJtnrmfrtffr-NrtrfMTiiw^fcewMii^fcMMhtiitiüÄLÄiti angesehen werden. Ein Sanierungswerk, das nUF den Reichshausball und vielleicht noch die Haushalte der Länder im Auge habe, die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände aber übersetze, sei Stückwerk. Wie seit einigen Jahren, müsse auch jetzt mit besonderer Dringlichkeit auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, daß Reich und Staat den Gemeinden und Gemeindeverbänden wirksam helfen. die Lasten der Erwerbslosigkeit zu tragen.
Der Staatsrat erwarte, daß die preußische Staatsregi«- rung schon vor der dringend notwendigen Dauerlösung der Arbeitslosenfürsorge alles daransetze, um von der Reichsregierung sofort die Bereitstellung größerer Mittel als bisher zu erreichen, damit die Gemeinden in die Lage versetzt werden, ihre Wohlfahrtslasten zu bestreiten und dadurch die Eigenmittel wieder frei zu haben für die übrigen Pflichten, insbesondere für den Schuldendienst und die Zahlung von Löhnen und Gehältern.
Die gegenwärtige Organisation der Erwerbslosenfürsorge könne man nur als das System der Systemlosigkeit bezeichnen, wenn die Reichs- und Staatspolitik weiterhin der Rotlage der Gemeinden nicht in dem erforderlichen Umfange Rechnung trage, so werde die pflegerische Betreuung der erwerbslosen Volksgenossen durch die Gemeinden in naher Zukunft in Frage gestellt werden.
Saar-Deutschland wählt Reuwahl des Landesrats.
Am gleichen Tage, an dem im Reiche der Präsiden! gewählt wird, finden in diesem Jahre die Wahlen zum saar- ländischen Lanoesrak statt.
Wie bekannt, unterscheidet sich der saarländische Landes- rat von anderen Parlamenten dadurch, daß er weder dar Initiativrecht noch die Möglichkeit hat, den von ihm gefaßten Beschlüssen irgendwie Nachdruck zu verleihen. Er ist lediglich eine Körperschaft aus den gewählten Vertretern der Bevölkerung, die die von der Regierungskommission vorgelegten Verordnungs- und Gesetzentwürfe zu begut- achten hat, und zwar werden ihre Gutachten nicht mit Stimmenmehrheit abgegeben, sondern nach Parteien. Trifft das Gutachten des Landesrats mit den Wünschen der Regierung überein, so wird von der Regierung dem Beschluß des Landesrats Folge gegeben. Ist der Landesrat anderer Meinung als die Regierungskommission,. so wird das Gut- achten zur Kenntnis genommen und die Regierungskommission tut, was sie will.
Aus dieser Handhabung geht hervor, daß der Landesrat keinen anderen Wert hat als den, die (Einmütigteil der Bevölkerung und ihren Willen zum Deutschtum zum Ausdruck zu bringen.
Devalera Ministerpräsident
Dublin, 10. März.
Der irische Landtag wählte mit 81 gegen 68 Stimmen de Valero zum Vorsitzenden des Ministerrates des Irischen