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HersfelöerTageblatt

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Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchbruckerei in Hersfeld, Mitglied des BDJB.

Nr. 87

Donnerstag, den 14. April 1932

82. Jahrgang

GN und GG verboten

Nach der Znnenministerkonserenz und dem Besuch Brünings beim Reichspräsidenten erfolgte das Verbot durch Notverordnung

SA und SS verboten

Berlin, 14. April.

Reichspräsident von Hindenburg empfing am Mitt­wochnachmittag den Reichskanzler zum Vortrag über die von der Reichsregierung auf Grund der Vorstellungen einiger deutschen Länder vorgeschlagenen Maßnahmen gegen die nationalsozialistischen SA und SS. Gegen Abend hat der Reichspräsident eine Notverordnung unterzeichnet, durch die beide Formationen allgemein mit sofortiger Wirkung verboten werden.

Die Verordnung des Reichspräsidenten

Auf Grund des Artikels 48, Abs. 2, der Reichsverfassung wird folgendes verordnet:

§ 1

Sämtliche militärähnlichen Organisationen der National- sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, insbesondere die Sturm­abteilungen (SA.), die Schutzstaffeln (SS.) mit allen dazugehöri­gen Stäben und sonstigen Einrichtungen, einschließlich der SA. Beobachler, SA.-Reserven, Mokorstürme, Marinestürme, Reiter- stürme, des Fliegerkorps, Kraftfahrkorps, Sanitäkskorps, bei Führerschulen, der SA.-Kasernen und der Zeugmeiskereien wer­den mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

§ 2

Die zur Zeit der Auflösung im Besitz der aufgelösten Orga­nisationen oder eines ihrer Mitglieder befindlichen Gegenstände die dem militärähnlichen Zwecke der Organisation gedient Haber oder zu dienen bestimmt gewesen sinc können polizeilich sicher- ......... gestellt weroen». «WMsWlWWWMlIchsmrMstet« des Innen, muß dies geschehen.

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wer sich an einer Organisation, die auf Grund dieser Ver­ordnung ausgelöst worden ist, als Mitglied beteiligt oder sie aus andere Weise unterstützt oder den durch die Organisation geschaf­fenen organisatorischen Zusammenhalt weiter aufrechterhält, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. Heben der Ge­fängnisstrafe kann auf Geldstrafe erkannt werden. Gegenstände, die nach der Auslösung der Organisation für die Zwecke der auf­gelösten Organisation oder der Ersatzorganisation gebraucht oder bestimmt sind, können eingezogen oder unbrauchbar gemach! werden, auch wenn sie weder dem Täter, noch einem Teilnehmer gehören .

§ 4

Diese Verordnung tritt, mit Ausnahme des § 3, mit ihrer Verkündung in Kraft: § 3 tritt mit dem zweiten Tage nach der Verkündung in Kraft.

Durchsührungsbeftimmungen

Der Reichsinnenminister hat eine Verordnung zur Durchführung der Verordnung d-es Reichspräsidenten er» lassen, in der es u. a. heißt:

Soweit bei der Durchführung der Auflösung der im Paragraphen 1 der Verordnung bezeichneten Organisationen SA.-Heime oder ähnliche Einrichtungen aufgelöst werden, in denen Mitglieder der aufgelösten Organisationen woh­nen, ist dafür Sorge zu tragen, daß diese Personen nicht der Obdachlosigkeit verfallen. Die Polizeibehörde hat ihnen zu diesem Zweck entweder eine angemessene Räumungsfrist zu setzen.

Der polizeilichen Sicherstellung gemäß Paragraph 2 der Verordnung unterliegen insbesondere sämtliche zum Dienst- anzug der SA. gehörenden Vekleidungs- und Ausrüstungs- gegenstände, einschließlich der Abzeichen, wie sie im einzel­nen auf Seite 105ff. der Dienstvorschrift für die SA. auf­geführt sind. Der Sicherstellung unterliegen ferner die Fahnen und Standarten sowie alle sonstigen Gegenstände, die den militärähnlichen Zwecken der Organisation gedient haben oder zu dienen bestimmt waren, wie zum Beispiel Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, sonstige Mittel zur Vewerkstel- ligung des Nachrichten- und Relais-Dienstes, Sanitätsmate- rial, Instrumente der Spielmanns- und Musikzüge, Feld­küchen, Zelte.

Wie ergänzend gemeldet wird, erfolgte das Verbot der SA. und SS. auf Grund des Artikels 48 für das ganze Reich. Die Konferenz der Ländervertreker, die am Mitl- wochnachmitlag getagt hat, ist von der Reichsregierung in­formiert worden und hat sich vor allem mit den Ausfüh- rungsbestimmungen beschäftigt. Die Reichsregierung hat dem Reichspräsidenten das Verbot einstimmig empfohlen.

Bei den aufgelösten Organisationen waren zahlreiche schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Uebergriffe fest­zustellen. Diese haben größte Beunruhigung in weiteste Volkskreise getragen. Polizeiliche und gerichtliche Stellen sind mit der Prüfung von umfangreichem Material befaßt. Der Ausgang dieser Verfahren braucht aber nicht abgewar- tet zu werden, da die Auflösung der Organisationen aus staatspolitischen Gründen erfolgt und von dem Ergebnis her Untersuchung, ob und in welchem Umfange strafbare Handlungen einzelner begangen worden sind, völlig unab­hängig ist. Die Maßnahme der Auflösung dient der Staats- erbaltung selbst. Sie entspringt einer streng überpartei­lichen, nach aM HMn gleicht gtzMNdenden An­

stellung der Reichssuyrung. Es geht nicht um Parteien oder Regierungen, es geht um den deutschen Staat selbst.

Die Reichsregierung weiß sich in der Auffassung der Lage mit der großen Mehrzahl der Länderregierungen einig. Sie ist fest entschlossen, auch in Zukunft gegen jeden Versuch, einen Stadt im Staate zu bilden, ohne Ansehen der Person und der Partei mit allen Machtmitteln des Staates rücksichtslos einzuschreiten.

Die Auflösung der militärischen Organisationen der NSDAP. soll nach den Anweisungen des Reichsministers des Innern ohne Härte durchgeführt werden. Die NSDAP, selbst wird durch die Verordnung nicht berührt. Ihr steht im Rahmen der Gesetze die gleiche Betätigungsfreiheit zu, wie allen anderen Parteien. Ueber allen Parteien aber steht das deutsche Vaterland. Seinem Wohl zu dienen, ist der oberste Grundsatz des Herrn Reichspräsidenten und der Reichsregierung.

Die amtliche Begründung

Zur Begründung des Verbots wird eine amtliche Mit­teilung veröffentlicht, in der es u. a. heißt:Die genannten Organisationen sind, wir bekannt, in allen äußeren Dingen bis in Kleinigkeiten den militärischen Formationen nachge­bildet. Sie stellen ein Prwatheer dar, ein Parteiheer, wenn auch zum Teil unbewaffnet. Hunderttausende sind bei unbe­dingter Befehlsgebundenheit zum Teil mit kasernenmäßiger Unterbringung in Aktionsgruppen gegliedert, die wie militä­rische oder polizeiliche Mannschaften auftreten können und aufgetreten sind. Auch ohne schwere Waffen können solche Gruppen jederzeit Gewalthandlungen durchführen und Teile der Bevölkerung unter den Druck eines Zwanges stel­len. Schon das Vorhandensein einer solchen Kampforgani­sation, die einen Staat im Staate bildet, ist eine Quelle steter $^^^^^^^^^^&M^e$tönutrid^Ji» ^ ten. Sobald eine solche Macht von privater Seite organi­siert wird und der Staat dies duldet, besteht bereits Gefahr für Ruhe und Ordnung. Nun sind von den Führern der aufgelösten Organisationen Legalitätsterklärungen abgegeben worden. Selbst wenn solche Erklärungen völlig ernst ge­meint sind und hinter ihnen der Wille steht, an der Gesetz­mäßigkeit festzuhalten, so ist doch unzweifelhaft, daß in einem Rechtsstaat Die Gewalt lediglich bei den verfassungsmäßigen Organen des Staates selbst organisiert sein darf. Jede private Gewaltorganisation kann deshalb ihrem Wesen nach keine legale Einrichtung fein. Es besteht auch die Gefahr, daß eine solche, nach allen ihren Einrichtungen und Vor­schriften auf Den Kampf im Innern eingestellte Organisa­tion eines Tages die Partei selbst in die Illegalität hineinrei­ßen würde.

Die Schttetz««g der SA.-Heime

20 Sistierungen in Hamburg. Reibungsloser Verlauf M« Polizeiaktionen.

Berlin, 14. April.

Wie aus Stettin, Dresden, Hannover, Osnabrück, Bre«- lau, Nürnberg und Stuttgart gemeldet wird, sind in diesen Städten in Durchführung der gestrigen Verordnung des Reichspräsidenten die S.-A.-Heime von der Polizei durch, sucht und geschlossen worden.

In Stettin wurden in der Zeugmeisterei der SA. einige Uniformstück« beschlagnahmt. Ebenso wurden in Dresden die Vorräte der Zeugmeisterei sichergestellt. In Osnabrück wurden in dem Verkaufsraum der Großdeutschen Buchhandlung der NSDAP. Abzeichen, Ausrüstungsg-egen- ftänbe usw. beschlagnahmt.

Im oberschlesischen Industriebezirk begann um 18 Uhr die Polizeiaktion zur Sicherung der Staatsautorität. Die Schließung der SA.-Heime ist im Gleiwitzer Bezirk bereits vor einiger Zeit durchgefübrt worden.

Die SAI-Heime in Görlitz, Leipzig und Ehemnitz wur­den polizeilich geschlossen.

3m Gaubüro der NSDAP. in Hamburg wurde um- fangreiches Material beschlagnahmt. 20 Personen, darunter sieben Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft und ein Reichstageabgeordneter wurden fifflert

In Köln wurden in den Geschäftsräumen der NSD Ap. und im SA.-Heim einige Schriftstücke und eine große Menge Uniformen und Ausrüstungsgegenstände beschlag­nahmt.

Die Schließunosaktion der politischen Polizei bei den SA.-Heimen und Geschäftsstellen in Berlin ist gegen 22 Uhr beendet worden. Das vorgefundene Material ist nach dem Polizeipräsidium gebracht worden, wo es einer eingehenden Durchsicht unterzogen wird.

Die Schließung und Durchsuchung der SA.-Heime ist überall auch im rheinisch-westfälischen Industriegebiet und im übrigen Westfalen reibungslos verlaufen.

Münchener Braunes Haus besetzt

München. Wie ein Polizeibericht besagt, wurden ge­stern abend durch die Polizei Durchsuchungen im Braunen Haus, in der Gaugeschäftsstelle, in der Reichsführerschule und bei der Reichsleitima der SSL yLrgerMvmem Material.

Da« mtlitttrissen Zwecken der SA.- und SS.-Organisationen gedient haben soll, wurde polizeilich sichergestellt.

Sprechchöre in Göttingen

Göttingen. Nach Bekanntwerden des Verbots der SA. und SS. sammelten sich Mitglieder der NSDAP. auf dem Markt und in den benachbarten Straßen. Die Ansammlun­gen wurden von der Polizei zerstreut. Auch an anderer Stelle mußt« die Polizei Ansammlungen auflösen. Die Na­tionalsozialisten veran statt« ten Sprechchöre, um gegen das Verbot zu protestieren. ,

Braunschweig protestiert

Braunschweig. Der aus Anlaß der Konferenz der Innenminister in Berlin weilende braunschweigische Innen­minister Klagges hat derBraunschweigischen Landes­zeitung" eine Erklärung gegen die Notverordnung zur Auf­lösung der SA. und SS. übergeben in der er schärfsten Pro­test erhebt und die Ansicht ausspricht, daß die Auflösung der nationalsozialistischen Organisationen im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung unzweckmäßig sei. Die braunschweigische Regierung fühle sich verpflichtet, die Reichsregierung davor zu warnen, durch eine gewalt­same Lockerung und Auflösung der nationalsozialistischen Verbände der Verschärfung des politischen Kampfes Vorschub zu leisten. Eine Entspannung der politischen Gegensätze könne nur von einer zielbewußten Reichspolitik der sozialen Schicksalsgemeinschaft, der wirtschaftlichen Gesundung und der nationalen Befreiung erwartet »erben.

Anfechtung der Reich spräfidentenwahl

i durch die NSDAP?

Bonn, 14. April.

, ^t ,(^ i^ii^we-Ätr^r Dr. $ r r a YE Mitt­woch abend eine Rede, in der er sich über die Reichspräsidsn- tenwahl vom 10 April verbreitet« und bemerkte, daß die NSDAP. die Wahl anfechten werde, da die nach der Reichs- uerfaifung garantierte Wahlfreiheit nicht gewährt worden sei.

Für neue Kredite

New York, 14. April.

Das Federal Reserve Boatb hat die an das Federal Re- fetve-System angeschlossenen liquiden Bansen dringend auf- geforderk, mit der Eintreibung der von ihnen gewährten Darlehen aufzuhören und neue Kredite zu bewilligen.

Reichrtagrarbeiten für die Mai-Tagung

Pläne der Ressorts.

Berlin, 14. April.

Die Hauptaufgabe der kommenden Reichstagstagung im Mai wird die Beratung des Reichshaushalts sein, der nach den Grundlinien ausgestellt werden wird, die soeben vom Kabinett endgültig festgelegt worden sind.

In Verbindung damit ist eine Verordnung über die Vermögenssteuersenkung geplant. Besonder« Aufgabe des Reichsfinanzministeriums wird es noch sein,

die Umschuldung der Gemeinden,

an der seit Monaten gearbeitet wird, durchzuführen. Im inneren Zusammenhang damit steht auch die Hilfsaktion des Reiches für die Gemeinden. Die hierfür vorbereiteten Pläne gehen gleichzeitig das Reichsarbeitsministerium an, da sie mit einer Reform der Arbeitslosenversicherung Zusammen­hängen. Das Reichsarbeitsministerium wird sich für die nächste Zeit mit den notleidend gewordenen Zweigen der Sozialversicherung zu beschäftigen haben, und es kann an­genommen werden, daß für Ende April eine Länderkon­ferenz über diese Fragen stattfinden wird.

3m Reichsverkehrsministerium

wird, nachdem die ursprünglich vorgesehen« Länderkonferenz in letzter Stunde abgesagt wurde, weiterhin mit den Ländern über die Grundsätze der neuen Reichswasserstraßenverwal» tung verhandelt. Daneben ist ein neues internationales Uebereinkommen über den Personen-, Gepäck- und Fracht­verkehr bei der Eisenbahn in Arbeit. Das Reichsjustizmini­sterium hat dem Reichstag bereits eine ganze Anzahl von Vorlagen vorgelegt, denen weitere folgen werden. Der Referentenentwurf über

die Reform des Zivilprozefses

steht in der juristischen Diskussion. Im Ministerium selbst sind die Arbeiten im Gange zur Vorbereitung eines sozia- len Miet- und Wohnrechts, das die Voraussetzung der völli- gen Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft einleiten soll. In Verbindung mit den zwischenstaatlichen Organisa­tionen wird eine weitere Angleichung des Rechts an die internationalen Verhältnisse norbereitet.