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Hersfelder Kreisblatt

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Druck und Berlag von Ludwig Funks Buchdrucker«! in Hersfelb, Mitglied des VDZB.

Nr. 104

Mittwoch, den 4. Mai 1932

82. Jahrgang

Umbildung der Reichsregierung?

Rücktritt des Reichswirtschaftsministers Dr. Warmbold Keine Gesamtdemission des Kabinetts

Der 6M ob ZMdkW»

Zu dem Plan des

Groener, eine

staatliche Jugendorganisation einzurichten, wird von besonderer Seite geschrieben:

In der Nachkriegszeit hat sich der Staat bisher auf eine Betreuung der Jugend durch die Schule beschränkt und es der Initiative der mannigfaltigen freien Verbände über­lassen. sich der pädagogischen Ausgestaltung ihrer Freizeit anzunehmen. Die Tatsache, daß etwa 55 v. H der deut­schen Jugend in irgendeinem der vielen Bünde politischer, konfessioneller oder gewerkschaftlicher Richtung, einem Ju­gend- oder Sportoerbande usw. organisiert sind, läßt auch im allgemeinen den Schluß zu, daß mit diesem freien Wett­bewerb der Kräfte und Ideen der geistigen Eigenart unse­res Volkes am besten Rechnung getragen wird. Wenn dennoch neuerdings in verantwortlichen Kreisen sehr ernst­haft Pläne erörtert werden die auf nichts anderes hinaus­laufen als auf einen teilweisen Eingriff des Staates in diese bisher der Selbstverwaltung autonomer Körperschaf­ten überlassene päüagogische Provinz, so müssen dafür sehr gewichtige Gründe vorliegen

Ohne die gegenwärtige wirtschaftliche und politische Krisenlage unseres Volkes würde in der Tat wohl kaum ein verantwortlicher Staatsmann in Deutschland sich ent­schließen, in das Gebiet der Jugenderziehung einzugreifen. denn noch allemal sind freiwillig getane Dinge mit grö­ßerer Freudigkeit und damit auch mit größerem sachlichen und pädagogischen Nutzeffekt verbunden gewesen als Pflicht- mäßig erzwungene. Aber die Sorge um rund eine Mil­lion jugendlicher Arbeitsloser, die verzweifelt und ohne jede Aussicht auf Erwerb und berufliches Weiterkommen auf der äMWStäuftg per Bekwatzriojung in Die Arme getrieben wird, lassen ein längeres Zusehen der Re­gierung nicht mehr erträglich erscheinen. Es wird also darauf ankommen, die dergestalt unumgänglich gewordenen Entscheidungen auf eine Weise zu treffen, durch die den Er­fordernissen des Staates Genüge geleistet wird, ohne daß dabei die wertvollen Erfahrungen des von der Jugend und ihren Verbänden selber Geschaffenen übersehen und die von ihnen herausgebildeten Lebensformen beeinträchtigt werden. Wenn irgendwo, so muß auf dem Gebiete der staatlichen Regelung der freiwilligen und unfreiwilli­gen Freizeit der Jugend eine bürokratische und lebens­fremde Regelung vermieden werden. Das wird aber nur dann möglich sein, wenn sich die freien Verbände nicht von vornherein gegenüber den Plänen der Regierung völlig ablehnend verhalten, sondern wenn sie den abnormen Ver­hältnissen der Gegenwart Rechnung tragen und sich für eine positive Lösung der von der Frage umschlossenen Probleme mit zur Verfügung stellen.

Aus den verschiedenen Aeußerungen des Reichsinnen- Ministers Groener ist bislang bekanntgeworden, daß an die Schaffung einer überparteilichen und weltanschaulich neu­tralen staatlich geförderten Jugendorganisation gedacht ist Auffallend war bei den Auslassungen des Ministers die starke Hervorhebung des sportlichen Zweckes des geplanten Jugendverbandes. Hier wird gerade von gewerkschaftlicher Seite wie auch von den freien Jugendverbänden darauf hin- wiesen werden müssen, daß der junge Arbeitslose in Deutsch­land vor allen Dingen nach Arbeit verlangt. Alles andere Körperbildung, Musik, geistige Anregungen usw. gehört ganz selbstverständlich mit in den Rahmen eines bündisch gegliederten Gemeinschaftslebens hinein, aber es darf nicht zum Mittelpunkt oder gar Selbstzweck der Ge­meinschaft werden. Diese Erkenntnis, die sich in der Jugend­bewegung und der Arbeitslagerbewegung längst durchgesetz! hat, sollte als A und O einer staatlichen Regelung der Jungmannschaftserziehung gelten um so mehr, als die - ohnehin geplante enge Verbindung mit dem freiwilli­gen Arbeitsdienst ihre Berücksichtigung unschwer ermög- lichen dürfte.

Erscheint das aus irgendwelchen Gründen nicht tunlich. so wäre mindestens eine Aufgliederung des staatlichen Ju- aendpflegeverbandes nach Sachgebieten (freiwilligen Ar­beitsdienst Siedlung, Wehrsport, städtische Lehrstättenaus- bildung, soziale Hilfsarbeit usw.) mit der ausdrücklichen Maßgabe zu empfeh en, daß die Jugendlichen sich selber für diejenige Organisationsform entscheiden können, die ihnen selber am meisten zusagt. Durch solche Wahlfreiheit ließe sich wenigstens noch ein Teil der Begeisterung für den selbstgewählten Einsatz'aufrechterhalten, was aus psycho­logischen Gründen von Wichtigkeit wäre. Ebenso w chtig wäre ferner, der geistigen Haltung der jungen Generation darin entgegenzukommen, daß eine solche staatliche Jugend­organisation weitgehend nach dem Prinzip der Selbstoer- waltung aufgebaut würde und sich auch landschaftlich enger verwurzeln könnte.

Endlich bedarf es einer ernsthaften Ueberlegung, ob es richtig wäre, wenn man auf den allerdings nahelie­genden Standpunkt verfiele, lediglich die derzeit arbeits­lose Jugend in die neue Jugendorganisation zu schicken (was auf dem Umwege über die Arbeitslosenunterstützung sicher­lich am leichtesten möglich wäre), oder ob nicht vielmehr ge­rade der politische Sinn des Groenerschen Planes nur dann erreicht werden kann, wenn die gesamte Jungmannschaft

einer bestimmten Altersstufe d. h. doch wohl nach vollen­deter Berufsausbildung oder nach dem Schulabgang aus­nahmslos für ein bis zwei Jahre zur Teilnahme an dei Arbeitspflicht herangezogen wird. Schaden würde das nie­mandem, die Entlastung des Arbeitsmarktes wäre noch erheblicher, und vor allem: der ungeheuren Gefahr, die in dem Gefühl der Zugehörigkeit zu einer deklassierten Jugend liegen würde, wäre von vornherein vorgeheugt. Freilich wäre auch damit noch nicht viel erreicht, wenn nicht ein anderes hinzukommt.

Der Staat wird sich in allen Instanzen darüber Hai sein müssen, daß eine Verwirklichung so weittragender Pläne nur gelingen kann, wenn er sich der bereitwilligen Anteilnahme der deutschen Jungmannschaft selber zu ver­sichern vermag. Ohne ein Aufweisen großer Linien und Ziele in seiner Politik, die von der jungen Generation freu­dig und unbedingt bejaht werden, wird er einen solchen Einsatz nicht erreichen. Voraussetzung einer jeden staat­lichen Jugenderziehung ist daher die Entschlossenheit zur endlichen Inangriffnahme jener großen staatlichen Reform- fragen, um die Regierung und Parteien bis heute noch immer herumgegangen sind wie die Katze um den heißen Brei. Man kann die junge Generation unseres Volkes nicht zur politischen Verantwortung erziehen wollen, ohne selber ein Vorbild politischer Führung gegeben zu haben

Förderung der Arbeitsdienstes verstärkter Einsatz bei der landwirtschaftlichen Siedlung.

Im Anschluß an die Kabinettsvorlage des Reichs- arbeitsministers vom 3. März 1932 schweben zur Zeit Erwä­gungen. den freiwilligen Arbeitsdienst auf eine wesentlich breitere Grunolage zu stellen. Ob uno in welchem Umianü das in dieser Kabinettsvorlage entwickelte Programm ver­wirklicht werden kann, läßt sich noch nicht übersehen. Der vom Reichsarbeitsminister vorgelegte Entwurf einer Er­gänzung der Verordnung über die Förderung des freiwilli­gen Arbeitsdienstes vom 23. Juli 1931 beschränkt sich auf die Einfügung eines Sonderabschnittes, der eine Reihe von Vor­schriften für den Arbeitsdienst bei landwirt­schaftlichen Siedlungen bringt. Die Ergänzungs- Verordnung regelt den verstärkten und vereinfachten Einsatz des freiwilligen Arbeitsdienstes bei der Durchführung der landwirtschaftlichen Siedlung. Da sich der Entwurf auf die landwirtschaftliche Siedlung beschränkt, ist die etwa erforder­liche Ausdehnung auf die vorstädtische Kleinsiedlung bis zum Vorliegen entsprechender Erfahrungen ausgesetzt worden. Als Arbeitsdienst wird im übrigen nur die Mitarbeit der­jenigen Personen anerkannt, die nicht selbst auf Grund des Siedlungsverfahrens eine Siedlerstelle erhalten.

Die Vorschrift bringt eine Erweiterung des för- derungsfähigen Personenkreises. Bisher sind insbesondere nicht förderungsfähig: von den Jugend­lichen unter 21 Jahren bietenden, die keine Anwartschaft auf versicherungsmäßige Arbeitslosenunterstützur 7, erworben haben oder die vor dem 3. November 1930 aus der Arbeits­losenunterstützung ausgesteuert sind, von den Personen über 21 Jahre alle diejenigen, die keine Arbeitslosen- oder Krisen- unterstützung beziehen, also insbesondere Personen, die nicht zu den Arbeitnehmern gehören, Ausgesteuerte, Wohlfahrts- erwerbslose.

Diese bisher ausgeschlossenen Gruppen können nunmehr nach der Ergänzungsverordnung, wenn sie Arbeitsdienst bei landwirtschaftlichen Siedlungen verrichten, im Rahmen der verfügbaren Reichsmittel ebenfalls gefördert werden. Die Begrenzung der Förderungsdauer, regelmäßig 20 Wochen, wird beseitigt, um die Weiterbeschäftigung des Arbeitswilli­gen bis zur Beendigung des Siedlungsvorganges zu ermög- lichen. Da damit gerechnet werden muh, dah sich Arbeits- dienstwillige aus örtlich entfernten Gebieten zur Alithilfe bei der landwirtschaftlichen Siedlung drängen werden, ist die Möglichkeit der Gewährung von Reisekosten und Arbeits- ausrüstung im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Arbeitsamt vorgesehen.

Da die wesentlichen Voraussetzungen der Förderung für Siedlungsarbeiten feststehen, legt der vorliegende Ent­wurf die Entscheidung allein in die Hand des Arbeitsamts- vorsitzenden. Es fällt also die bisherige Art der Entschei­dung durch den Vorsitzenden des Landesarbeitsamtes im Benehmen mit einem Ausschuß seines Verwaltungsaus- fchusses fort. Als Arbeiten bei landwirtschaftlichen Sied­lungen kommen auch im Sinne der neuen Ergänzungsver- ordnung Bodenverbesserungen und Wegebauarbeiten in Frage, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Siedlung stehen. Die Anliegersiedlung ist eine Form der landwirtschaftlichen Siedlung.

Verschärfte Devisenbestimmungen

Berlin, 4. Mai.

Die Devisenlage macht einige Verschärfungen der Be­stimmungen für den Reiseverkehr nach dem Auslande und dem Saargebiet notwendig. Die Devisenbewirtschaftungs stellen werden für nicht geschäftliche Reisen fortan den Nach­weis der Dringlichkeit der Reise verlangen: bei Reisen zum Kurgebrauch im Auslande ist hierbei die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses erforderlich.

Kleine Krise"

Rücktritt des Wirtschaftsministers Dr. Warmbold.

Berlin. 4. Mai.

Reichspräsident von Hindenburg empfing den Reichs­kanzler Dr. Brüning zum Vortrag. Wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, soll sich in der einstündigen Aus­sprache eine völlige Uebereinstimmung zwischen den Auf­fassungen des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers er­geben haben. Wie weiter verlautet, soll der Kanzler mil dem Reichspräsidenten das Rücktrittsgesuch erörtert haben das Reichswirtschaftsminister Dr. Warmbold eingereichi hat. Die Frage, wann Professor Warmbold zurücktritt, ist noch nicht völlig entschieden. In parlamentarischen Kreisen glaubt man, daß der Minister bis zum Zusammentritt der Reichstages im Amt bleiben wird. Als mutmaßliche Nach- folger werden an erster Stelle Staatssekretär Dr. Trende­lenburg und der Preisüberwachungskommissar Dr. Goer- deler genannt.

Wie verlautet, ist der Wunsch des Reichswirtschaftsmi- nisters Warmbold. zurückzutreten. hauptsächlich auf Mei­nungsverschiedenheiten innerhalb des Ka - binetts zurückzuführen, da sich der Reichswirtschaftsmi­nister mit der hauptsächlich vom Reichsarbeitsminister be­fürworteten Einführung der -10-Stundenwoche nicht einver­standen erklärt. Auch wegen der beabsichtigten Prämien­anleihe zur Finanzierung eines Arbeitsbeschaffungspro- gramms sollen Meinungsverschiedenheiten entstanden fein.

Der Reichswirtschaftsminister hat an den wichtigen Ka­binettsberatungen über das wirtschaftliche Reformprogramm bereits nicht mehr teilgenommen. Seit langem trug sich

Ihm war der von Dr. Brüning und Dr Dietrich angekündigte Schluß­strich unter die Deflation nicht entschieden genug, er blieb mit seiner privatkapitalistischen Einstellung im Neichskabi- nett allein, die Gegensätze, besonders zwischen ihm und dem Reichsarbeitsminister verschärften sich zusehends.

Es ist möglich, daß der Rücktritt des Reichswirtschafts­ministers den Auftakt zur Neuordnung der Regierungs- frage überhaupt gibt. Dr. Brüning wollte seit langem fein Kabinett ergänzen, in dem zwei der wichtigsten Ministerien sozusagen mitverwaltet werden: das Ministerium des Aus­wärtigen und das Reichsinnenministerium.

Auch die Kräfteverschiebung bei den politischen Parteien die bei den letzten Wahlen zutage getreten ist, drängt nach einer Auswirkung im Reichskabinett.

Gegensätze m ReichsKabineLL

Um wirtschafte- und sozialpolitische Fragen.

Berlin, 4. Mai.

Wie wir zu den Blättermeldungen über Rücktrittsad- sichten des Reichswirtschaftsministers noch erfahren, hatte Professor Warmbold gestern nachmittag eine längere Unterredung mit dem Reichskanzler Dr. Brüning. Irgend, eine Entscheidung in den zur Erörterung stehenden Fragen ist keinesfalls vor heute zu erwarten.

DieGermania" meist darauf hin, daß über die Lösung der aktuellen Wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen schon seit geraumer Zeit Gegensätze im Reichskabinett bestanden hätten. Es ist ausgeschlossen, fügt das Blatt jedoch hinzu, daß diese partielle Krise des Reichswirtschaftsministeriums, die lediglich in fachlichen Ressortdifferenzen begründet liegt, weitergehende politische Folgen haben könnte. Die Arbeiten des Kabinetts, die uns über wichtige gesetzgeberische Maß­nahmen und parlamentarische Entscheidungen sehr schnell nach Lausanne führen, vertragen keine Unterbrechung und ferne Störung.

Krisenstimmung in Österreich parlamenksauflösung? Parteiführer beim Bundeskanzler.

Wien, 4. Mai.

Im Parlament herrschte am Dienstag wegen der bevor­stehenden Entscheidung über die Anträge auf Auflösung des Nationalrats, die heute im Verfassungsausschuß behandelt werden sollen, ausgesprochene Krisenstimmung. Unausge­setzt fanden Besprechungen des Bundeskanzlers Dr. B u - r e s ch mit den Parteiführern statt. Zwischendurch stand auch auf Anregung des Landeshauptmanns Dr. Rintelen die Bildung einer bürgerlichen Konzentrationsregierung zur De­batte, doch ließ man diesen Gedanken wieder fallen.

Buresch erklärte Pressevertretern, die Besprechungen mit den Parteien würden heute fortgesetzt. Sollten die Sozial- demokraten im Verfassungsausschuß einen neuen formulier­ten Antrag auf Auflösung einbringen und dieser angenom­men werden, so werde die Regierung die Konsequenzen ziehen.

Andererseits stehe es noch nicht fest, ob ein Auflösungs- antrag der Sozialdemokraten zur Annahme gelangt, da, wie verlautet, der H e i m a t b l 0 ck vielleicht dagegen stimmen dürfte, trotzdem er selbst einen solchen Antrag neulich einge­bracht hatte.