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WWMr Tageblatt

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Hersfelder Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö

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Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei in Hersfeld, Mitglied des BDJB.

Nr. 139

Donnerstag, den 16. Juni 1932

82. Jahrgang

Völkische Notverordnung unterzeichnet

Die Stellungnahme der Lander noch nicht völlig klar

stuuenVvlitilche Rotoerordnmg fertig

Aufmarschverbot stakt Notverordnungen der Länder.

Berlin, 16. Juni.

Wie verlautet, ist die Notverordnung über die Auf Hebung des SA.- und des Uniformverbotes und die New ordnung der Bestimmungen über die Pressefreiheit nunmehi fertiggestellt. Sie wird voraussichtlich lm Laufe des heutiger Donnerstag veröffentlicht werden. Die Verordnung ist be reife vom Reichspräsidenten unterzeichnet worden.

In den lebten Besprechungen beim Reichsinnenminister hat es sich darum gehandelt, die Schwierigkeiten zu über- winden, die in der Stellungnahme der Länder namentlich zur Frage des Unifarmtragens liegen. Ein Beschluß der Länderregierungen hierzu liegt noch nicht vor.

Man hat aber den Eindruck, daß die Länderregierunger vorläufig nicht die Absicht haben, die Aufhebung des Der totes in ihrem Machtbereich durch eigene Nolverördnunger zu verhindern, Dagegen ist wohl damit zu rechnen, das in den Ländern während des Reichstagswahlkampfes weit­gehend Aufmarschverbote zur Sicherung der öffentlicher Ruhe und Ordnung erlassen werden.

Bezeichnend in diesem Zusammenhang dürfte das Ver­hältnis in Berlin sein. Von nationalsozialistischer Seite war angekündigt worden, daß am nächsten Sonntag auf den Tempelhofer Feld eine große Parade her wiedererstandener SA und SS. vor Adolf Hitler stattfinden würde. Diest Kundgebung wird jedoch kaum zustande kommen, da in Preußen seit dem 31. Oktober v. I. ein allgemeines Verbal für politische Demonstrationen und Umzüge besteht. Rast dieser Verordnung sind Ausnahmen stur für völlig unpoli­tische Umzüge und Demonstrationen zugelassen. Für die Zeü der Reichspräsidenten- und der Preußenwahlen hatte bet preußische Minister des Innern den RegierunHspräfidenter und in Berlin dem.Volizeiumüdente- die feilt diew ÄU'uahmeMkttsstMa auch Suf°pöMfche Veranstal­tungen auszudehnen, was z. B. dazu führte, daß den gro­ßen Parteien je einmal der Lustgarten zu einer Kundgebunc freigegeben wurde. Diese Ausnahmeermächtigung ist jedoch Mitte Mai wieder aufgehoben worden.

Keine Bürgersteuer mehr

Die Kommunen zur neuen Notverordnung.

Berlin, 16. Juni.

Der Deutsche Städtetag weist im Hinblick auf die neue Notverordnung darauf hin, daß der Fehlbetrag der deutschen städtischen Haushalte für das Jahr 1933 die Summe von 750 Millionen Mark erreichen würde. Die Erhöhung der Reichshilfe von 230 Millionen auf 680 Millionen, also um 450 Millionen, bringe zwar eine fühlbare Erleichterung, je­doch verbliebÄi von dem genannten Fehlbetrag auf d-e^ Weise immer noch 300 Millionen Mark, die durch Einspa­rungen an den Ausgaben nicht aufgebracht werden könnten.

Auch die CrhShuna der Einnahmen sei durch die Real- steuersperre nur in beschränktem Maße möglich, so daß aus die Bürgersteuer wohl nicht verzichtet werden könne. Dic Auffassung, daß dk Erhebung der Bürgersteuer durch die neue Notverordnung nicht mehr möglich sei, sei nach Ansichl des Städtetages irrig, da die Entscheidung über die Weiter- erhebung dieser Steuer bei den Länderregierungen liege.

Der Reichs-Städtebund erklärt, daß die Erhöhung der Reichshilfe für die kleineren und mittleren Städte nur be­scheidene Auswirkungen haben werde. Auf die Bürgersteuer könnten gerade die kleineren Städte nur schwer verzichten, da diese Steuer der einzige bewegliche Faktor ihrer Einnahmen sei. So sei die Erhebung bzw. Erhöhung der Bürgersteuer für die Kreisstädte die einzige Möglichkeit, ihren finanziel­len Verpflichtungen gegenüber den Kreisen nachzukommen.

*

Das Reichsfinanzministerium weist entgegen anders­lautenden Meldungen darauf hin, daß eine Möglichkeit der Länder, die Bürgersteuer zu verlängern oder zu verdoppeln, nicht bestehe. Die Bürgersteuer sei eine Reichssteuer, und die Dietramszeller Notverordnung gebe den Ländern lediglich das Recht, für fachliche Ausgaben vom Reichsrecht abzuge- hen.

Arbeitsbeschaffung

135 Millionen zur Verfügung.

Berlin, 16. Juni.

Ueber die Auswirkung der in der Notverordnung vor­gesehenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wird von zustän­diger Seite darauf hingewiesen, daß insgesamt 135 Millionen zur Verfügung gestellt worden sind, mit denen man Arbeit für 400 000 Tagewerke schaffen zu können glaubt.

Es entfallen auf Straßenbauarbeiten 60 Millionen, auf den Bau von Wasserstraßen 50 000 000 und für Melioratio­nen 25 Millionen. Die Finanzierung dieses Betrages ist so gedacht, daß die Unternehmer auf dieDeutsche Gesellschaft für Arbeitsbeschaffung" Wechsel ziehen können, die von der Reichsbank diskontiert werden können. Das Reich hat die Ermächtigung erhalten, die Bürgschaft für diese Summen zu übernehmen. Die in Frage kommen, n Verträge werden ab 1. hust nMtM Wahres etatsmäßig ghgtzhM

Rundsunkerlaff tut Aeichslagswahl

Die kommunistische Partei ausgeschlossen.

Berlin, 16. Juni.

Die Reichsregierung hat beschlossen, für die bevorste­hende Reichstagswahl den Parteien den Rundfunk nach Maßgabe folgender Richtlinien zur Verfügung zu stellen:

1. Wahlreden können Parteien halten, deren Dahlvor- schlüge zur bevorstehenden Reichstagswahl zugelassen wer­den, sofern jede Partei im Zeitpunkt der Auflösung des letz­ten Reichstages mindestens in Fraktionssiärke (15) vertreten war. Auf die kommunistische Partei Deutschlands findet dies keine Anwendung.

Gehen mehrere im letzten Reichstag vertreten gewesene Parteien in Form von gemeinschaftlichen Reichswahlvor­schlägen oder ähnlichen, zur Stimmverwertung getroffenen wahltechnischen Maßnahmen zusammen, so wird auch die vereinigte Wählergruppe zugelassen, wenn die in ihr zu­sammengeschlossenen Parteien im letzten Reichstag zusam- men von mindestens 15 Abgeordneten vertreten waren

2. Jede zum Rundfunk zugelassene Partei oder Partei­gruppe stellt einen Redner, besten Auswahl ihr überlasten bleibt. Die Reden werden Wer den Deutschlandsender ge­halten und auf all« Sender übertragen.

3. Für die Durchsage der Wahlreden werden die dem Wahlsonntag vorangehenden sechs Werktage, und zwar die Stunden von 1920 Uhr zur Verfügung gestellt. Jedem Redner stehen 25 Minuten zur Verfügung. Die Reihen­folge der Reden wird durch die Stärke der Parteien im letzten Reichstag dergestalt bestimmt, daß die schwächste Partei die Rednerreiye eröffnet. Die Parteien sind befugt M4. Die Manuskript« der Reden sind bis Zum 21.

1932 dem Vorsitzenden des Ueberwachungsausschustes des Deutschlandsender« im R«ichsministerium des Innern ein- zureichen.

Kommunistischer Antrag

Einberufung der Leberwachungs-Ausschusses verlangt.

Berlin, 16. Juni

Die kommunistische Reichstagsfraktion hak an den Vor­sitzenden des Reichstagsausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung, Abg. Straffer (Nat.-Soz.), ein Schrei­ben gerichtet, in dem um sofortige Einberufung des Aus­schusses ersucht wird. Der Ausschuß soll zu einem kommu­nistischen Antrag auf Aufhebung der Notverordnungen der Regierung v. Papen Stellung nehmen.

Gleichzeitig haben die Kommunisten für den Ueberwa- chungsausschuß Anträge eingebracht, die die Aufhebung bes Verbots des Roten Frontkämpferbundes und der Roten Iungfront und die Rückgängigmachung der Auflösung der kommunistischen Gottlosenorganisation verlangen.

Im Gegensatz zum Aeltestenrat, der auf das Verlan­gen von drei Mitgliedern einberufen werden muß, gilt für den Ueberwachungsausschuß nur die Regelung in den übri­gen Reichstagsausschüssen, wonach der Ausschuß einzuberu- fen ist, wenn die Mehrheit der Mitglieder es verlangt. Da das Verlangen auf Einberufung des Ueberwachungsaus- schusses nur von kommunistischen Mitgliedern gestellt ist. ist der Vorsitzende an sich zur Einberufung nicht verpflichtet Es ist also in das freie Ermessen des Abg. Strasser gestellt, ob er den Ausschutz einberufen will. Da sich Abg. Straffer nach seiner Berliner Rundfunkrede wieder nach München begeben hat, wird er die Entscheidung voraussichtlich von München her fällen.

MacDonald präsidiert in Lausanne?

Der Reichskanzler spricht am Freitag.

Lausanne. An der ersten formellen Besprechung der sechs einladenden Mächte nahm deutscherseits der Reichs­kanzler und der Reichsaußenminister teil. Die Bespre­chung galt im wesentlichen den technischen Fragen der Kon­ferenzvorbereitung. .

In der heutigen öffentlichen Eröffnungssitzung werden der schweizerische Bundespräsident Motta und der Prä­sident der Konferenz, Ansprachen halten. Es wird all­gemein angenommen, daß der Konferenzvorsitz M a c D o - nald als dem Vertreter der Macht zufallen wird, die die Konferenz angeregt hat.

Im Laufe des Tages findet dann eine Fühlung­nahme der einzelnen Staatsmänner untereinander statt, während für Freitag vormittag die erste Sitzung mit ma­teriellem Gegenstand anberaumt ist. Bei dieser Gelegenheit wird der Reichskanzler das Wort ergreifen.

Um was es geht

Das Problem der Lausanner Konferenz betrifft nicht nur die Frage der endgültigen Beseitigung der Repara­tionen, sondern es geht hier um den Gesamtfragenkom- plex, der Europa und die Welt betrifft und durch die Schwere der Weltwirtschaftskrise klargelegt wird. Die Welt erwartet Taten und nicht Konferenzen mit neuen Ver­tagungen und Besprechungen. Die Lage verträgt eine solche Behandlung nicht mehr?

Die deutsche Haltung wird den nationalen Interessen entsprechend unbeeinflußt durch den auffallend optimisti­schen Ton, der in den letzten Tagen besonders von Paris aus der Behandlung der bevorstehenden Konferenz zuteil geworden ist. Es ist sicherlich die Erkenntnis allgemein

Weg. Die jüngste Notverordnung, die ja keineswegs in irgendeinem inneren oder äußeren Zusammenhang mit der Lausanner Konferenz steht, gibt eine praktische Illustra­tion zu der Lage in Deutschland. Die Weltwirtschaftskrise ist ohne Bereinigung der Reparationsfrage nicht möglich, aber auch damit allein noch nicht gelöst. Vielleicht^wäre es möglich gewesen, wenn anschließend an den Schritt des Präsidenten Hoover im Vorjahre eine großzügige Reparationsregelung erfolgt wäre, die Krise anzuhalten. Ob dazu die Reparationsregelung jetzt noch genügt, scheint mehr als fraglich.

Das ist im wesentlichen auch der Inhalt der Aus­führungen gewesen, die bet einer Pressebesprechung gestern abend vom Reichskanzler, vom Reichsaußenminister und vom Reichsfinanzminister dargelegt wurden.

vberschlesieus Trauert««

Gleiwitz, 16. Juni

Ganz Oberschlesien stand am Mittwoch im Zeichen der stillen Trauer um die widerrechtliche Abtrennung wertvoller Landesteile, die vor zehn Jahren mit der Uebergabe der Staatshoheit in Ostoberschlesien an Polen zur Tatsache wurde. Alle öffentlichen und zahlreiche private Gebäude har­ten halbmast geflaggt, auch von allen Gruben und Hütten wehten die Trauerfahnen. Um 12 Uhr ertönten auf allen Industriewerken di« Sirenen, während gleichzeitig in Stadt und Land das yiertelstüntWe Trauergeläut aller Kirchen- glocken begann. Arbeit und Verkehr ruhten vielfach für kurze Zeit.

Die oberschlesischen Zeitungen beschäftigten sich durch­weg eingehend mit dem vor zehn Jahren verübten Rechtsbruch, wobei immer wieder anerkennend hervorge­hoben wird, daß Me deutschen Stammesgenossen jenseits der neuen Grenze all« Unterdrückungen zum Trotze dem deut­schen Volkstum rmbeirrt die Treue halten. Die deutsch? Presse in Ostoberschleskn habe aus verständlichen Gründen von einer Würdigung der Tages absehen müssen.

Polnischer Vertragsbruch

Verletzung Danziger Hoheitsrechte.

Danzig, 16. Juni.

In offenkundiger Verletzung der Bestimmungen, die für das Anlaufen polnischer Kriegsschiffe im Danziger ha fen gelten, ist gleichzeitig mit den angekündigten englischen Torpedobooten das polnische KriegsschiffWicher" in den Danziger Hafen eingelaufen, ohne sich vorher beim Danziger Senat angemeldet zu haben.

Der Kommandant derWicher" hat bei dem englischen Flottillenkommandeur innerhalb der Danziger Hoheitsge- wässer einen Besuch abgestattet.

Eine böse Blamage

Der Senat hat sofort die nötigen Schritte unternom­men, und bei den volnischen Behörden interveniert. Der Se­nat ist benachrichtigt worden, daß das Schiff Anweisung bekommen hat, unverzüglich den Hafen von Danzig zu ver- lassen. Im übrigen hat sich der Senat vorbehalten, den Streitfall entsprechend dem Paragraphen 39 der Pariser Konvention zu bchaudelo. .