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Hersstlöer Tageblatt

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Hersfelöer Kreisblatt

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Nr. 153 (Erster Blatt)©onnabenb.ben 2. Juli 1932 82. Jahrgang

Neueselbstverständliche" Tributforderung

Deutschland soll noch

etwa vier Milliarden Mark nach Ablauf von fünf Jahren zahlen

Geldwert und Schuldenabwertung

Von Dr. jur. Erich Günther.

Erhebliches Aufsehen hat die vor einigen Tagen aus Lausanne verbreitete Nachricht hervorgerufen, nach welcher das Problem einer Abwertung der deutschen Auslandsschul­den in die internationale Diskussion gebracht worden fei, in­dem sie eineAnpassung der privaten Forderungen aller Welt an die Veränderung der Warenpreise" zur Erörterung stellte. Die Meldung wurde von deutscher Seite insofern be­richtigt, als es sich nur um den Gedanken einer etwaigen Herabsetzung hoher Zinsen für Auslandsschulden handeln sollte. Die Frage einer Kapitalabwertung der aus­ländischen privaten Schulden ist um so mehr verständlich als bei der mangelnden Aussicht auf einen Umschwung der Konjunktur in der Weltwirtschaft und der Verschuldung der verschiedenen europäischen Länder mit ihrem hohen Zinsen­dienst die Aussichten Für die Abdeckung der Verbindlichkeiten in naher Zeit immer geringer werden müssen. Ob die kom­mende Weltwirtschaftskonferenz im Herbst dieses Jahres einen solchen Weg der Schuldenbereinigung für richtig aner­kennen wird, muß heute noch dahingestellt bleiben. Von In­teresse dürfte aber sein, daß diese Anregungen das Problem der Schuldenabwertung in Deutschland selbst, also bezüglich der innerdeutschen Schulden, erneut aufrollen, nachdem schon einmal im Laufe des vergangenen Jahres Gedanken auf Aenderung des Geldwertes und einer Schuldenabwertung mehrfach in der öffentlichen Meinung Deutschlands zur Sprache gekommen sind.

Die allgemeine Ueberschuldung von Handel, Industrie und Landwirtschaft, welche heute durch zahlreiche Konkurse. Zwangsvergleiche und Zwangsvollstreckungen zum Ausdruck «^ inachn^i

nicht nur dem Schuldner, sondern auch dem Gläubiger ent­stehen, vielfach den Wunsch auf eine allgemeine Schulden­abwertung laut werden lassen, um auf diese Weise wieder eine Rentabilität der wirtschaftlichen Unternehmungen zu er­zielen. In dieser Richtung liegen auch bereits die Bestim­mungen des Osthilfegesetzes, welche zum Zwecke der Durch­führung der landwirtschaftlichen Entschuldung Zwangs­akkorde und Herabsetzung der Forderungen der landwirt­schaftlichen Gläubiger vorsehen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß es sich um eine Sondermaßnahnre -gegen­über einem einzelnen Berufsstande handelt, der selbst seinen Verpflichtungen gegenüber seinen eigenen Gläubigern in vollem Umfange nachkommen muh. Die Klagen der Gläu­bigerkreise über diese einseitige Maßnahme sind daher um so mehr berechtigt als es hier in den Osthilfegebieten neben einer Schuldnerkrise bereits zu einer scharfen Gläubigerkrise gekommen ist. beten Auswirkungen noch nicht zu übersetzen sind Insbesondere ist die Unsicherheit im Rechts- und Kre­ditverkehr seit Inkrafttreten des Sicherungsschutzes für die Landwirtschaft in den Osthilfegebieten derartig gestiegen, daß eine Wiederherstellung des Vertrauens durch Aufhebung die­ser Ausnahmebestimmungen dringend notwendig erscheint.

Auch die Durchführung von Vergleichsverfahren bei Un­ternehmungen aus Handel und Gewerbe hat in allen Teilen des Deutschen Reiches zu einer Erschütterung des Vertrauens im Geschäftsleben beigetragen, wenn die vom Gesetz vorge­schriebene Minimalquote von 30 Prozent in den meisten Fäl­len schon als Normalquote angesehen wird und viele Ge­schäftsleute bei der Durchführung dieser Verfahren erheb­liche Teile ihres Vermögens als Gläubiger einbüßen müssen.

Die starke Vertrauensstörung welche heute schon die Ka- pitalversorgung der Wirtschaft in weitgehendem Umfange erschwert, müßte aber eine außerordentliche Verschärfung er­fahren, wenn man von der individuellen Schuldenabwer­tung, die heute in Vergleichen und Konkursen zum Ausdruck kommt, zu einer generellen Schuldenabwertung übergehen wollte. Es ist richtig, daß gerade von manchen Banken und Geldinstituten ein Interesse an einer solchen Maßnahme ge- äußert wird, weil deren verschuldete Kundschaft auf diese Weise eine teilweise Entlastung erfahren JÜrbe und weil die Banken selbst als Schuldner oder Bürgen Vorteile aus einer allgemeinen Schuldenabwertung erzielen würden. Vielfach wird auch zur Begründung einer solchen Schuldenherab- setzung auf den gestiegenen Geldwert und die vermehrte Kaufkraft des Geldes verw fen, da die Warenpreise sowohl auf dem Weltmarkt als auch im Jnlande allgemein gefallen sind. Diese Tatsache kann zwar als solche nicht bestritten werden, ihr stehen aber auf der anderen Seite die starke Ver­minderung der Kaufkraft der Massen und die allgemeine Tinkommenssenkung gegenüber neben den erhöhten Steuer­lasten.

Eine allgemeine Schuldenabwertung müßte von schwer­wiegenden Folgen begleitet sein; denn sie bringt keine Er­lösung aus der drückenden Lage der Gesamtwirtschaft. son- )ern höchstens eine vorübergehende Ueberbrückung von un- )altbar werdenden Verhältnissen, zu denen nach Durct süh- rung einer solchen generellen Schuldenabwertung eine all- jemeine Rechtsunsicherheit in der Kapitalbildung treten muß. Reben der Vertrauenserschütterung wird als natürliche Folge einer so einschneidenden Maßnahme eine Flucht des Kapitals von den Banken und Sparkassen einsetzen, woran nid) eine Abstempelung des Papiergeldes und Einführung

eines Zwangskurses nichts ändern könnte. Solche Maß­nahme würde mehr als ein Schreckschuß bei den Sparern wirken, die hierdurch besonders empfindlich getroffen werden würden.

Ueberdies ist bemerkenswert, daß die Verminderung des Geldwertes automatisch zu einem zahlenmäßigen Anwachsen der ausländischen privaten Verpflichtungen führen muß. Wohl hat England durch die Pfundentwertung eine vorüber­gehende Entlastung für seine Wirtschaft erzielen können, aber heute leidet es bereits wieder an vermehrter Arbeitslosigkeit, wenn man bedenkt, daß im April das Arbeitslosenheer um 85 000 Personen und im Mai um mehr als 89 000 Personen zugenommen hat und heute rund 2,74 Millionen Menschen in England trotz der Pfundentwertung ohne Beschäftigung sind. Es kommt hinzu, daß England seine ausländischen Ver­pflichtungen vielfach auf eigener Währung abgeschlossen hatte, mit anderen Worten, die Schulden, die auf Pfund ab­geschlossen waren, wurden durch die Pfundentwertung ent­sprechend verringert. In Deutschland sind aber fast alle ausländischen Verpflichtungen auf ausländischer Währung aufgebaut. Die Begriffe Geld und Kapital dürfen nicht mit­einander verwechselt werden, und gerade die Goldwährung welche heute in Deutschland im Wege einer Goldkernwährung in Kraft ist, dient dem Zweck, einer willkürlichen Erweite­rung des Geldumlaufs entgegenzuwirken.

Die Gläubiger haben sich geeinigt

Lausanne, 2, Juli.

Nach einer Havasmeldung haben sich gestern abend die Hauptgläubiger Deui'chlandZ auf folgender Grundlage geeinigt: Sobald Deutschang i? ar Zahlungsfähigkeit der Internationalen" Bank zu überreichenden Bonds be­schließen, die dom Augenblick der Mobilisierung an Zin­sen tragen würden. Diese Bonds hätten, sobald eine uni­verselle Regelung des gesamten Schuldenproblems in Frage komme, als seriöses Angebot an Amerika zu gelten. Der Betrag werde erst heute festgesetzt, dürfte sich aber auf vier Milliarden Goldmark belaufen. Unabhängig davon müsse Deutschland die auf Grund des Hoover-MoraLoriums gestundete Poung- Annuität zahlen. Deutschlands Gläubiger würden sich wahrscheinlich ihre Handlungsfreiheit vo behalten, für den Fall, daß die amerikanische Regierung am 15. Dezember die "Viederaufnahme der Schuldenzahlungen fordere. Der Abksmmensentwurf wird, wenn er vollständig vorliegt, der deutschen Delegation unterbreitet.

Lenkt Frankreich ein?

Lausanne. Von ausländischer Seite wird über den Verlauf der gestrigen Beratungen des Büros behauptet, daß die fünf beteiligten Mächte n^ch dem Appell Mac Donalds an Frankreich ein weitgehendes Entgegenkommen der Ziffernfrage festgestellt hätten. Ebenso sei es gelungen, eine Alternativformel in der Frage des Sicherungsvorbe- Haltes wegen der Schulden an Amerika zu finden, die bedeutend elastischer gehalten sei, als frühere Vorschläge. Die neue Formel soll erst heute weiterberaten werden.

Herriot erstattet Bericht

Paris. Der Finanzausschuß der Kammer begann die Beratung des Finanzentwurses. Herriot unterrichtete den Ausschuß über die hauptsächlichsten Probleme einer endgültigen Regelung der Reparationen und Schulden, ohne irgendwie die Schwierigkeiten zu verheimlichen, auf die die französische Delegation in Lausanne bisher gestoßen sei.

Nach der Sitzung erklärte Herriot, er müsse Mac Donald größte Anerkennung zollen, weil dieser der fran- zösischen Delegation einen ungeheuren Dienst dadurch er­wiesen habe, daß er den Ausgleich zwischen den Stand­punkten der englischen und der französischen Regierung durch ein richtiges Verständnis für die Bedürfnisse Frank­reichs ermöglichte. Herriot äußerte sich auch in liebenswür­digen Wendungen über den Reichskanzler.

Herriot ist am Slbenb nach Lausanne zurückgereist.

Herriols Ausführungen sind beifällig ausgenommen worden. Herriot habe be onde.en Wert auf die Feststellung gelegt, daß es ihm gelungen sei, die an der Reparations­regelung interessierten Hauptmächte für die französische These gewonnen zu haben. Er habe auch betont, da»; er dem von ihm in der Regieruagserklä-ung und früher ver­tretenen Standpunkt von der Achtung der Verträge treu geblieben sei.

Neuraths Besuch in Genf

Genf. Reichsaußenminister v. Neurath besuchte heute die deutsche Abrüstungsdelegation in Genf. Bot­schafter Nadolny gab ein Frühstück, an dem u. a. Hender- sün, Gibson, Sir John Simon, Matfudeira und Litwinow teilnahmen. Freiherr von Reuralh konnte seine ursprüng­liche Absicht, an der außerorden. achen Völierbundsoer- sammlung teilzunehmen. nicht du.ch ü ren, da er a n frü­hen Nachmittag wieder nach Lausanne zurück.ehren mußte.

Arraken unterliegt

Das Reichsgericht für Verb r desVorwärts".

Leipzig, 2. Juli.

Der Vierte Strafsenat des Reichsgerichts hat das Ver­bot desVorwärts" für zulässig erklärt. Der Senat ist der Auffassung, daß die in Frage kommenden Artikel geeignet sind, den Reichspräsidenten und die Reichsregierung verächt­lich zu machen, zudem aber auch lebenswichtige innen- und außenpolitische Interessen zu gefährden. Der Senat hält, zu­mal in der jetzigen Zeit, den wirksamen Schutz dieser Inter­essen für unbedingt erforderlich.

Ueber das Verbot derKölnischen Volkszeitung" soll erst am heutigen Sonnabend entschieden werden.

Da es sich um eine richterliche Entscheidung handelt, ist es selbstverständlich, daß das Verbot durchgeführt wird. Der preußische Innenminister wird nach Eingang der of­fiziellen Mitteilung den Polizeipräsidenten von Berlin an­weisen, das Verbot zu erlassen

Bayerns Stell««,««h«e zur letzten politischen Notverordnung.

München, 2. Juli.

Zu der Zweiten Notverordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen gibt die bayerische Staats- regierung eine Verlautbarung bekannt, in der sie im Eingang auf ihre Beder' i gegen die Freigabe der öffentlichen Stra­ßen und Plätze für politische Versammlungen und Aufzüge und das Tragen von Parteiuniformen bei der jetzigen Schärfe der politischen Gegensätze hinweist und erklärt weiter:

Trotz bei erschwerten Lage wird die Staatsregierung "'vcmTTrTntm^eoTienfri^eDrbmn^

Störungen mit Entschiedenheit entgegenzutreten. An der Bevölkerung liegt es, weitgehende Besonnenheit und Selbst­disziplin zu üben. An die politischen Parteien und Verbände geht die dringende Aufforderung, sich angesichts der Lage im politischen Auftreten auf öffentlichen Straßen und Plätzen die größte Zurückhaltung aufzuerlegen, Herausforderungen Andersdenkender und Ausschreitungen zu vermeiden und den inneren Frieden zu bewahren. Bayern ist und wird ein Rechtsstaat bleiben, in dem das Recht und der Schutz der eigenen Meinung eines jeden im Rahmen der allgemeinen Gesetze gewährleistet wird."

Amneitievarlage des Staatsrates

Einspruch gegen den Landtagsbeschluß.

Berlin, 2. Juli

Der Verfassungsausschuß des preußischen Staatsrates beschloß mit allen Stimmen gegen die Kommunisten und bei Stimmenthaltung der Deutschnationalen Einspruch einzu- legen gegen die von einer Mehrheit des preußischen Land­tags beschlossene umfangreiche politische und wirtschaft­liche Amnestie. Da aber auch mehrere Fraktionen des Staatsrates der Auffassung find, daß eine Amnestie ange­bracht ist, wurde weiter beschlossen, daß der Staatsrat seiner­seits in Form eines Initiativgesetzes einen Au-nestievorschlag ausarbeiten solle, der nicht vom juristischen Standpunkt aus so bedenklich erscheine wie die vom Landtag verabschiedete Fassung. Der Beschluß des Verfassungsausschusses wurde von der Vollversammlung mit 60 gegen 19 Stimmen gebilligt.

Der Staatsrat will feine Amnestiefassung dem Landtag in der nächsten Woche zuleiten, so daß das Landtagsplenum noch im nächsten Sitzungsabschnitt in der kommenden Woche mit diesem Jnitiativgesetzentwurf sich beschäftigten könnte Mit dem Einspruch des Verfassungsausschuffes gegen b> Amnestievorlage des Landtags, den das Staatsratsplenum noch heute bestätigen wird, muß der vom Landtag verab­schiedete umfangreiche Entwurf als erledigt gelten, weil er nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit findet, die den Einspruch des Staatsrates beseitigen könnte. Man kann aber damit rechnen, daß der Landtag den gemäßigteren Amnestie- entwurf annehmen wird, den der Staatsrat ausarbeiten will, weil insbesondere die Nationalsozialisten im Landtag durchblicken ließen, daß sie ihre Forderung nach Amnestie nicht an einzelnen juristischen Bedenken scheitern lassen woll­ten.

Ostasienkonflikt und Völkerbund

Fristverlängerung für die Mandschureikommission.

Genf. Bei der Beratung des chinesisch-japanischen Konfliktes beschloß die Völkerbundsversammlung auf Vor­schlag des Präsidenten, die Frist von sechs Monaten für die Vorlegung des Berichtes, den der Völkerbundsrat auf Grund des Artikels 12 des Völkerbundspaktes an die Völkerbundsversammlung zu erstatten hat, und die am 19, August abläuft, vorläufig zu verlängern.

Butler Direktor des Arbeitsamts

Genf. Der bisherige stellvertretende Direktor des In­ternationalen Arbeitsamtes, Butler (England), ist vom Verwaltungsrat zum Direktor des Internationalen Ar­beitsamtes gewählt worden.