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Hersfelöer Tageblatt

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FernfprechA&5un"866 Mmtlichrr Anzeiger für öen Kreis Hersfeld in tzecsfe^d, MttgU^d.s'^oD^W^

Nr. 167

Dienstag, den 1g. Juli 1932

82. Jahrgang

Schärfste Notmastnahmen angeöroht

Regierung erläßt Demonstrationsverbot Todesstrafe für Waffen- oder Sprengstoffbesitz möglich

Alton«

Man soll sich hüten, das WortBürgerkrieg" in den Mund zu nehmen. Man soll sich aus innen- wie aus außen­politischen Gründen auch abgewähnen, die innerpolitischen Vorgänge aus wahltaktischen oder parteipolitischen Grün­den aufzubauschen. Man soll sich aber daran gewöhnen, daß es in der Hochzeit parteipolitischer Meinungskämpfe manch­mal etwas rauh und kantig zugeht. Was wir aber am Sonn­tag in Altona und in anderen Städten Deutschlands erlebt haben, das sind Vorgänge, die einem das Blut erstarren lassen könnten. Sechzehn Todesopfer, deren Zah wahrscheinlich aus den Reihen der Schwerverletzten noch er­höht werden wird, sind das Ergebnis eines Wahlkampfsonn­tags, sind das Kennzeichen jener innerpolitischen Auseinan­dersetzung, die seit Monaten, seit Jahren zwischen rechts und links im Gange ist.

Die Reichsregierung hat. veranlaßt durch das Altonaei Blutbad, zunächst als ersten Schritt ein allgemeiner Demonstrationsverbot für das ganze Reichsgebiet ausgesprochen. In einer halbamtlichen Verlautbarung wirk mitgeteilt, daß man dabei nicht stehen bleiben sondern wei­tere Maßnahmen treffen wird, die der politischen Mord­seuche ein Ende bereiten sollen. Wer mit der Waffe in dei Hand oder mit Sprengstoffen betroffen wird, mit Kennzei­chen also, daß man unter Mißachtung des Lebens des poli­tischen Gegners die Straße behaupten oder den Staat zer­stören will, der soll an die W a n d g e st e l l t werden kön­nen. Man will keinen Ausnahmezustand und kein Stand­recht, wohl aber die Möglichkeit schaffen, daß durch die or­dentlichen Gerichte auf dem Wege des Schnellverfahrens der verbrecherischen Tat die angemessene Strafe auf dem Fuß; folgt. Nach dem^was wir in den letzten Wochen erlebt ha- "hen, glauben mir iiRTT trag örr^mrtmmseÄy^e nahmen bereits die erhoffte Wirkung ausüben wird. Man wird weitergehen müssen. Man wird jetzt sogar ernstlich die Frage zu losen versuchen müssen, eine sachliche Unterschei­dung zwischen staatserhaltenden und staatszerstörenden Par­teien und Organisationen zu machen, und daraus die not­wendige Nutzanwendung zu ziehen. Wer den Staat zu zer­stören versucht, wer den Bürgerkrieg predigt und die Ge­setze über Ruhe und Ordnung im Staat böswillig und syste­matisch Übertritt, dem gegenüber muß der Staat auf jede Milde verzichten, weil hier die Pflicht der Selbsterhaltung des Staates vorliegt.

Was wir am Sonntag in Altona erlebt haben, ist Bür­gerkrieg. Wenn er örtlich begrenzt wurde und die allgemei­neren Merkmale eines organisierten Umsturzes nicht zutage getreten sind, dann nur deshalb, weil von kommunistischer Seite nicht der Frontalangriff sondern eine Art Guerilla- Krieg geführt wird. Rechne man einmal die Blutopfer, die Eigentumsschäden und den materiellen und physischen Auf­wand zur leidlichen Aufrechterhaltung von Ruhe und Ord­nung im Verlauf nur des letzten halben Jahres zusammen, dann wird man zu Verlustziffern kommen, die grauener- regend sind.

Man gewinnt aus dem Verhalten der Behörden und des Publikums fast den Eindruck, als habe man den Ernst der Lage noch nicht so recht erkannt. Gewiß ist die Zeit des Wahlkampfes innenpolitisch unruhiger. Was sich aber in Al­tona zutrug. ist nicht eine Auswirkung des Wahlkampfes sondern ist das Symptom einer Aktion die systematisch vorbereitet worden ist und über deren Endziel man täglich in der kommunistischen Presse nachlesen kann: Zer­schlagung der bürgerlichen Gesellschaft. Vernichtung der bür­gerlichen Regierungen. Aufrichtung des Sowjet­staates Was sich diesen Zielen entgegenstellt, versucht man rücksichtslos zu vernichten. Menschenleben spielen keine Rolle. Der Bolschewismus in Rußland hat uns seit Jahren gezeigt, daß Menschenleben, selbst wenn sie in die Millionen gehen, nichts sind, sofern es sich darum handelt, eine Sowjet­idee, ein Sowjetziel durchzusetzen. Hat Deutschland unter die­ser kommunistischen Propaganda und Aktion im Verlauf der letzten Jahre nicht schon ungeheure Opfer gebracht an Gut und an Blut? Ist es nicht ein bedenkliches Zeichen, wenn heute in der amerikanischen Presse unter Hinweis auf die schon regelmäßigen blutigen Wochenendvorgänge" vor dem Besuch Deutschlands gewarnt wird?

Es ist kein Zweifel, in Deutschland haben wir die Dinge treiben lassen weil wir nicht davon zu überzeugen waren und sind daß der Endkampf um die politische Macht be­gonnen hat. Vielleicht hätte der Kommunismus in Deutsch­land bereits einen Erfolg erzielt wenn nicht aus der Sorge um die nationale Zukunft des Landes sich eine Bewegung nationalen Willens entwickelt hätte. die alle Parteilager um= faßt. Diese Bewegung vertrügt kein Paktieren mit dem Kom­munismus. Deshalb der übersteigerte Fanatismus und die systematische Organisierung des Kleinkrieges. Der Staat würde sich selbst aufgeben,' der sich diese Zersetzungsarbeit, diese gewallte Störung von Ruhe und Ordnung auf die Dauer gefallen ließe. Zunächst also Verbot aller Demon­strationen. Das kann nur ein Anfang sein, weil schärfer durchgegriffen werden muß. um dem Mordterror zu begeg­nen.

Reichsregierung greift ein

Allgemeines Demonstrationsverbot.

Berlin, 18. Juli.

Amtlich wird milgeleilt:

Am vergangenen Sonntag ist es wiederum an verschie­denen Orten zu blutigen Zusammenstößen gekommen. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle beruhen die Zu­sammenstöße auf Provokationen und hinterhältigen Ueber- fallen von kommunistischer Seite.

Um die unmittelbare Gefahr neuer Ueberfälle auf öffent­liche Umzüge zu verhindern, hat der Reichsminister des Inneren mit dem heutigen Tage bis auf weiteres auf Grund der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten über poli­tische Ausschreitungen vom 28. Juni 1932 ein allgemeines Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel und Auf­zügen erlassen.

Die Reichsregierung ist entschlossen, alle Maßnahmen zu treffen, um Leib und Leben der Staatsbürger gegen wei­tere Angriffe zu schützen und die freie politische Betätigung zu sichern. Sie erwartet von allen Teilen des Volkes, die auf dem Boden des Rechts stehen, Ruhe und Besonnenheit. Nur dann kann den bewußten Provokateuren blutiger Aus­einandersetzungen wirksam das Handwerk gelegt werden.

Beim Erlaß der Notverordnung, mit der das Uniform- und Demonstrationsverbot aufgehoben wurden, war zum Ausdruck gekommen, daß der Wahlkampf sich in geordneten Bahnen bewegen würde. Die Erwartungen, die an den Er­laß der Notverordnung geknüpft wurden, sind, wie die Reichsregierung feststellt, nicht eingetroffen und die Vor­kommnisse der letzten Tage, besonders in Altona, haben ihr Veranlassung gegeben, eine Verordnung zu erlassen, die auf dem § 2 der Verordnung des Reichspräsidenten

3 u gelassen im gesamten Reichsgebiet sind nur solche Versammlungen, die in f e st u m f r i e d e t e n, für Dauer­besuch eingerichteten Anlagen stattfinden, wobei der Be­such nur gegen Eintrittskarten zulässig ist.

leiesRrefe ««gedroht

von unterrichteter Seite wird ausdrücklich erklärt, daß diese Verordnung der erste Schritt der Reichsregierung gegen die politischen Ausschreitungen ist, und daß die Reichsregie- rung sich alle weiteren Maßnahmen Vorbehalt. Die Reichs- regierung wird notfalls auch nicht davor zurückschrecken, ge­gen die Kreise, die mit Sprengstoffen und Schußwaffen ar­beiten. mit aller Strenge vorzugehen, bis zu einer Bestim­mung, solche Leute, die mit Schußwaffen oder Sprengstof­fen in der Hand betroffen wurden, an die Wand zu stellen.

Die Reichsregierung sehe in der kommunistischen Bewe­gung diejenige Bewegung, die dem Staat am meisten zu schaffen mache und die infolgedessen von diesen Sondermaß- nahmen auch in erster Linie betroffen würde.

aber sein AurnshmeMand

Solche Bestimmungen würden durchaus möglich sein ohne Verhängung des allgemeinen Ausnahmezustandes. Die zivile Gerichtsbarkeit wird die Durchführung einer derarti­gen Verordnung in besonderen Schnellverfahren, bei denen absolut die Möglichkeit bestehen kann, die Todesstrafe zu ver­hängen, sichern können; die Absicht, Sondergerichte einzu- richten, besteht nicht.

In diesem Zusammenhang wird von unterrichteter Seile zu den in den letzten Tagen wiederholt erfolgten Ankündi­gungen von politisch führenden Persönlichkeiten über eine beabsichtigte Bewaffnung ihrer Verbände erklärt, daß die Reichsregierung es in keinem Falle dulden wird, daß sich irgendwelche Organisationen bewaffnen wollen.

Das Demonstrationsverbot

- Berlin; 19, Suli.

Auf Grund des 8 2 der Zweiten Verordnung bei Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen bonj 28. Juni 1932 (Reichsgesetzblatt I, Seite 339) wird mit Wirkung für das Reichsgebiet folgendes verordnet:

8 1.

(1) Versammlungen unter freiem Himmel und Auf­züge sind bis auf werteres verboten.

(2) Das Verbot gilt nicht für Versammlungen untei freiem Himmel, wenn sie in festumfriedeten, dauernd sm Massenbesuch eingerichteten Anlagen stattfinden und tbi Besuch nur gegen Eintrittskarten zugelassen ist. Auf Ver­sammlungen dieser Art findet die Verordnung des Reichs­ministers des Innern über Versammlungen und Auszüge vom 28. Juni 1932 (Reichsgesetzblatt I, Seite 339) Am Wendung.

8 2.

(1) Mit Gefängnis, neben der auf Geldstrafe erkauf werden kann, wird bestraft:

1, Wer unter Zuwiderhandlung aeaen das Verbat bei

g 1 eine Versammlung unter freiem Himmel ode, etnen Aufzug veranstaltet oder leitet oder dabei ali Redner auftritt;

2. Wer für eine Versammlung unter freiem Himmel, stellt^ach § 1 ^b"^" ist, den Platz zur Verfügung

(2) Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark wird bestraft, wer an einer Versammlung unter freiem Himmel oder ernem Auszuge, d,e nach § 1 verboten sind, teilnimmt.

§ 3.

Drefe Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.

Berlin, 18. Juli 1932.

Der Reichsminister des Innern. Freiherr von Gahl.

W Durchführung in Breutzen

Die Pressestelle des Preußischen Staatsministeriums teilt mit:

Durchs Verordnung des Reichsministers des Inneren vom 18. Juli 1932 sind bis auf weiteres Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge verboten. Wie der Amt­liche preußische Pressedienst mitteilt, werden auch damit be­reits alle erteilten Genehmigungen für derartige Versamm­lungen und Aufzüge hinfällig.

Dr. Ssr«« Reichst,«misssr

Berlin, 19. Juli.

Auf Grund der Verordnung über den freiwilligen Ar­beitsdienst vom 16. Juli 1932 hat der Reichskanzler namens der Reichsregierung auf Vorschlag des Reichsarbeitsministers den Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Dr. Syrup, zum Reichskom­missar für den freiwilligen Arbeitsdienst ernannt

Siegen. In einer öffentlichen Kundgebung forderte im Hinblick auf die sich mehrenden politischen Zusammen­stöße hugenberg Stärkung der Autorität der Reichs- regierung. Er erklärte, der Grund für die besonders häu­figen politischen Zwischenfälle in Preußen liege in dem Umstand, daß die schwarzrote Koalition die Polizei nicht tatkräftig genug gegen die Unruhestifter von links ein« setze. Mit dem marxistischen Spuk in Preußen müsse als­bald ein Ende gemacht werden, indem ein die Verhält­nisse in Preußen beherrschender Reichskommissar eingesetzt werde.Wir Deutschnationalen", so betonte hugenberg, tragen für die Regierung v. Papen keine Verantwortung, aber wir sind bereit, sie in allem zu unterstützen, Versagt sie jetzt, so lädt sie schwerste Verantwortung auf sich."

Veröffentlichung derGermania"

Berlin, 19. Juli.

DieGermania" veröffentlichte am Montag den Be­richt über eine Besprechung des Reichskanzlers mit Ver­tretern der Zentrumsfraktion im Preußischen Landtag. Dieser Bericht soll den Nachweis dafür erbringen, daß die Nationalsozialisten dem Kabinett v. Papen gegenüber gewisse politische Bedingungen im Sinne einer Tolerie- rung eingegangen sind. Bei dieser Besprechung des Kanz­lers, die' sich um die Frage der Regierungsbildung in Preußen drehte, habe v. Papen von Bedingungen geredet, die er sich von den Nationalsozialisten wegen der künftigen preußischen Regierung schriftlich geben ließ. Danach sollten den Nationalsozialisten neben anderen Ressorts das Mi­nisterpräsidium und das Innenministerium zuerkannt werden; ferner sollte die Zentrumspartei ihre Opposition gegen das Kabinett v. Papen einstellen.

DieGermania" frag! im Zusammenhang mit diesem, erstmalig der Oeffentlich.eit bekannigegebenen Inhalt der Kanzler-Unterredung die NSDAP., ob sie jetzt immer noch leugnen wolle, die Regierung von Papen zu tolerie­ren?

Las m beliebte Demonstrationsverbot

Berlin. Trotz des Verbotes von Versammlungen unter freiem Himmel haben Angehörige verschiedener Par­teien an mehreren Stellen der Stadt versucht, sich zusam- menzurotten und Umzüge zu veranstalten. Daran waren nicht nur Kommunisten und Nationalsozialisten, sondern an einer Stelle auch Mitglieder der Eisernen Front be­teiligt. Die Polizei mußte wiederholt eingreifen, z. B. im Norden, in Moabit, in Neukölln, in Steglitz und in Tegel. Einen heftigen Zusammenstoß hatte die Polizei am Andreasplatz mit etwa 500 Kommunisten, hier mußten die Beamten, da ihnen heftiger Widerstand entgegengesetzt wurde, mit dem Gummiknüppel vorgehen.

Im Preußischen Staatsrat hat die sozialdemokrati chc Fraktion einen Antrag eingebracht, wonach die preußisch; Staatsregierung auf die Reichsregierung erneu und mit stärkstem Nachdruck sofort einwirken solle, damit die Auf­hebung des Uniformverbotes sofort rückgängig gemacht werd«.