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Hersfelöer Tageblatt

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Hersfelöer Kreisblatt

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Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei in tzersfeld, Mitglied des BDZV.

Nr. 171 (gutes Statt)

Sonnabend, den 23. Juli 1932

82. Jahrgang

Deutschland fordert Gleichberechtigung

Feierliche Erklärung aus der Abrüstungskonferenz: Ohne Anerkennung des deutschen Rechtsanspruches keine weitere Mitarbeit

Das bittere Ende

Der Hauptausschuß der Abrüstungskonferenz nahm die Aussprache über die Vertragsentschließung Be- neschs wieder auf. Der Antrag der chinesischen Regierung auf Verbot des Bombenabwurfs während der Dauer der Abrüstungskonferenz wird jetzt von den skandinavischen Mächten, von Holland, Belgien, Tschechoslowakei und der Schweiz unterstützt. Die Verhandlungen begannen mit der

Ablehnung des sowjelrusiischen Antrages auf vollstän­diges 23er not der Tanks.

Benesch trat energisch für die Annahme seines Antrages ein, in dem er eine gewisse Beschränkung der Tanks für die Zukunft ohne nähere Bestimmungen empfiehlt. Hier­durch würden

die Großmächte im vollen Besitz ihrer gegenwärtigen Tankstreitkräfte

bleiben. Litwinow sah sich von neuem gezwungen, sich gegen die offensichtlich subjektive, einseitige und beeinflußte Geschäftsführung Hendersons zu verwahren, da er mehr­fach ohne Abstimmung über die sowjetrussischen Anträge hinwegging. Holländischerseits wurde versucht, die voll­ständig unzulänglichen Texte der Entschließung über die Verbote des Gas- und chemischen Krieges durch Einfügung einer Regelung des Verbots der Vorbereitung des Gas- und chemischen Krieges abzuändern. Auch dieser Vorschlag wurde auf Antrag von Benesch abgelehnt. In großer Eile wurden sodann die weiteren Abstimmungen der Ent­schließung durchgepeitscht.

Ironisch bemerkte der engtt Ge Innenminister, bis zu 4*r enegrimtgen Dur-yf»»kung «er M«MU»s werve« o«t- aussichtlich noch viele Konferenzen vergehen. Die jüngeren anwesenden Vertreter auf dieser Konferenz hatten vielleicht Aussicht, den Abschluß dieser Konferenz noch zu erleben.

Nach Schluß der Einzelberatung wurden die Bestim- mungen über die Vorbereitung des zweiten Tagungsab- schnittes und über die Verlängerung des Rüstungsfeierjah- rss wurden ohne Abänderung angenommen.

Unverändert angenommen wurde die Bestimmung, daß die gegenwärtige Resolution in keiner Weise die Haltung der Konferenz bezüglich späterer Abrüskungsmaßnahmen und bezüglich der Vorschläge politischer Art, die von einigen De­legationen eingebracht worden sind, beeinträchtigt. Damit bat der Haupkausschuß auch die deutsche Forderung nach Gleichberechtigung beiseitegeschoben.

ZolMsier Nadolny

übte.abschließend ausführliche Kritik an dem Entschließungs- entwurf. Er erklärte u. a.:^Für die auf Grund der Frie­densverträge entwaffneten Staaten handelt es sich darum, daß ihrer Abrüstung die allgemeine Abrüstung folgt und daß die allgemeine Abrüstung mit dem Zustande ihr^r eigenen Abrüstung in Einklang gebracht wird. Aus dieser Situation ergeben sich die Forderungen der entwaffneten Staaten nämlich Herabsetzung der Rüstungen auf ein möglichst nie­drigeres Niveau und Rechtsgleichheit, d. h. der Ersatz des gegenwärtigen Zustandes einseitiger Abrüstung durch das in gleicher Weise auf alle Länder anzuwendende Regime des Artikels 8 der Völkerbundssatzung.

Die Abrüstung ist uns im Jahre 1919 versprochen wor­den. heule schreiben wir 1932!

Niemand wird bestreiten können, daß das deutsche Volk während dieser ganzen Periode die größte Geduld und die größte Mäßigung an den Tag gelegt hat. Von unserer Seite war schon für den Entschluß zur Teilnahme an dieser Konferenz viel guter Wille und Mut erforderlich, nachdem die Vorbereitende Abrüstungskommission den Artikel 53 ihres Konvention.-Entwurfes angenommen hatte, der Deutschland die Gleichberechtigung verweigert und das ihm durch die Entwaffnungsbestimmungen des Versailler Vertrages auf­erlegte Ausnahmeregime gegenüber der ganzen Welt verewi­gen will. Trotz dieses Beschlusses der Vorbereitenden Ab­rüstungskommission haben wir Wert darauf gelegt, loyal und mit allen unseren Kräften am Werk der allgemeinen Ab­rüstung mitzuarbeiten.

Wir haben das menschenmögliche getan, um mit den an- deren Delegationen zusammenzuwirken, die Arbeiten der Konferenz zu beschleunigen und so die Lösung der Konferenzaufgabe zu ermöglichen, besonders die der ge­meinsamen Einigung von uns allen auf derselben Grundlage.

Die Konferenz ist an einem wichtigen Wendepunkt ange- langt. Monatelang haben die Völker der ganzen Welt voll Erstaunen das merkwürdige Fortschreiten unserer Arbeiten verfolgt. Sie haben vor ihren Augen eine Fülle von Vor­schlägen, Anregungen und komplizierten Debatten vorüber, ziehen sehen, ohne das geringste greifbar« Ergebnis wahr« nehmen zu können. Unter den zahlreichen Vorschlägen unk Anregungen, die der Konferenz vorgelegt sind, gibt es zwei, tellos solche, die vom Gesichtspunkt einer wirksamen uni durchgreifenden Abrüstung sehr wertvoll sind. Wir denken hier in erster Linie an den großen Plan des Präsidenten Hoover. In mancher Hinsicht geht zwar dieser Plan nicht so weit, wie die Vorickläae der deutschen Deleaation. bu

auf den militärischen Bestimmungen der Friedensverträg< aufgebaut sind, aber

der Hooverplan bildet eine tragfähige Grundlage für unsere Aufgabe und könnte sehr wohl als Basis für die Durchführung der allgemeinen Abrüstung dienen.

Wir haben alle Ursache, dem Präsidenten der Vereinigter Staaten für seine großzügige Initiative dankbar zu sein Neben dem Hoover-Plan stehen die englischen Vorschläge, bis ebenfalls eine bedeutsame Initiative darstellen, wenn auch nicht so weit gehen, wie wir, meiner Auffassung nach auf jeden Fall kommen müßten. Die deutsche Delegatior hat mit besonderer Freude die italienischen Vorschläge Einsicht lich der qualitativen Abrüstung begrüßt, die für die Konfe­renz gleich an ihrem Beginn richtunggebend geworden sind

Aber gegen allen guten Willen und gegen die vortreff­lichen Absichten, die auf der Konferenz zum Ausdruck ge­kommen sind, haben sich bedauerlicherweise Kräfte der Verneinung erhoben und durch zähe Gegenwirkung im einzelnen bisher die Arbeit gehemmt. Die Menschheit erwartet mit Ungeduld den Zeitpunkt, wo sie endlich Ergebnisse sehen kann.

Trotz der schwerwiegenden Einwände gegen die Entschlie­ßung, so erklärte der Redner weiter, hätte sich die deutsche Delegation, vielleicht in der Hoffnung, daß andere energische Anstrengungen im zweiten Teil der Konferenz folgen wür­den, mit einer einfachen Stimmenthaltung begnügt oder die Resolution möglicherweise unter gewissen Vorbehalten an­nehmen können, wenn sie jenes Prinzip anerkennen würde, ohne das kein Ergebnis dieser Konferenz für Deutschland annehmbar ist, nämlich das Prinzip der Gleichbe­rechtigung.

Wir haben bisher an den Arbeiten dieser konfererq Iium b£r Eamusicfaunr. teilen n.men. daß diese Gleichbc gekommen, wo sich die Konferenz über dieses Prinzip und seine praktische Anwendung anssprechen muß.

Deutschlands Rechtsansurnch

Der deutsche Vertreter, Botschafter'Madolny, gab im Auftrag der Reichsregierung folgende Schlußerklärung ab:

Die deutsche Regierung ist bereit, auch weiter an den Arbeiten der Abrüstungskonferenz teilzunehmen, um mit aller Kraf^ dazu beizutragen, daß im Sinne des Artikels 8 der Völkerbundssatzung ein wirklich entscheidender Schritt in der Richtung auf die allgemeine Abrüstung getan wird. Hamens der deutschen Regierung muh ich heute aber aus- sprechen, dah ihre Mitarbeit nur möglich ist, wenn die wei­teren Arbeiten der Konferenz auf der Grundlage der zwei- felsfreien Anerkennung der Gleichberechtigung der Rationen erfolgen.

Die Gleichberechtigung der Rattonen ist das fundamen­tale Prinzip des Völkerbundes, ebenso mie* der Staatenge­meinschaft überhaupt. Mit dem Gefühl nationaler Ehre und internationaler Gerechtigkeit wäre es nicht vereinbar, wenn die Konferenz die Regeln und Grundsätze für die allgemeine Abrüstung der Staaten festlegen wollte, aber gleichzeitig Deutschland oder andere Staaten an diesen allgemeinen Re­geln und Grundsätzen nicht teilnehmen ließe, sondern irgend- einen Staat einem diskriminierenden Ausnahmeregime unterwerfen würde. Das würde auch die vertraglichen An­sprüche verletzen, die Deutschland zustehen, und auf die es unter keinen Umständen verzichten kann.

Die deutsche Regierung muß nun zu ihrem tiefen Be­dauern feststellen, daß die vorliegende Resolution diesem Standpunkt keine Rechnung trägt. Sie hat aus der Ar­beit der verflossenen ersten Periode der Konferenz, insbe­sondere aus den Besprechungen der letzten Tage vielmehr annehmen müssen, daß diese notwendige Voraussetzung noch nicht von allen Regierungen verstanden und anerkannt wird. Die beutst Regierung hält es nicht für möglich, daß bei dieser Unklarheit über eine Grundfrage des ganzen Abrü- stungsproblems ersprießliche Arbeit geleistet werden kann Sie muß deshalb darauf bestehen, daß diese Zweifel dadurch beseitigt werden daß die Gleichheit aller Staaten hinsichtlich der nationalen Sicherheit und hinsichtlich der Anwendung aller Bestimmungen der Konventton ohne weiteren Verzug zur Anerkennung gelangt.

Soweit die einzelnen Fragen, die sich aus der Anwen­dung des Grundsatzes der Gleichberechtigung ergeben, einer Klärung bedürfen, ist die deutsche Regierung zu sofortigen Verhanolungen hierüber mit den beseitigten Staaten bereit Die deutsche Regierung muh aber, schon heute darauf Hin­weisen, daß sie ihre weitere Mitarbeit nicht in Aussicht stellen kann, wenn eine befriedigende Klärung dieses für Deutsch­land entscheidenden Punktes bis zum Wiederbeginn der Ar- betten der Konferenz nicht erreicht werden sollte."

Dr. Schober ernstlich erkrankt.

Wie». Wie aus Baden (bei Wien) gemeldet wird, ist in dem Befinden des früheren Bundeskanzlers Dr. Schober, der sich dort in einem Sanatorium wegen se nes Herzleidens zur Kur aufhält, eine nicht unbedenklrche Wendung eingetreten.

Kommissarische preußische Minister.

Links: Dr. Adolf Scheidt (Wohlfahrtsministerium), Mitte: Dr. Lammers, (Kultusministerium), rechts: Hölscher (Justiz­ministerium).

Demonstrationsverbot gemildert

Berlin, D, ~ li«

Nachdem in den letzten Tagen die DMünge- der öffentlichen Ordnung wesentlich nachgelassen haben, hat der Reichsminister des Innern durch eine Verordnung vom 22. Juli Milderungen des bestehenden Demönstra- tionsverbots vorgenommen.

Das Verbot von Versammlungen unter freiem Him­mel und von Aufzügen gilt nach der neuen Verordnung, die mit Sonntag, 24. Juli 1932 in Kraft tritt, nicht mehr für Gedenkfeiern, Trachtenfeste und sonstige Veranstaltun- geu, die der Förderung künstlerischer, kultureller oder heimatttcher Zwecke dienen, wenn sie von Körperschaften oder von Vereinigungen unpolitischer Art veranstaltet werden.

Jedoch sind auch diese Veranstaltungen 48 Stunden vorher der Ortspolizeibehörde anzumelden und können im Einzelfall verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu besorgen ist. Für Veranstaltungen, die am Sonntag, dem 24. Juli 1932 stattfinden sollen, und für die daher die 48stündige Anmeldefrist nicht mehr eingehalten werden kann, hat der Reichsminister des Innern den Landesregierungen empfohlen, aus der Nichteinhaltung der Anmeldefrist keinen Anlaß zu nehmen, die Veranstal­tungen, die gerade für diesen Tag an verschiedenen Orten geplant sind, nicht zuzulassen. In einem Rundschreiben an die Landesregierungen hat der Reichsminister des Innern ferner ausgeführt, daß Leichenbegängnisse, her­gebrachte Hochzeitszüge, kirchliche Prozessionen, Bittgänge, Wallfahrten und überhaupt Veranstaltungen gottesdienst- licher Art nicht unter das Demonstrationsverbot fallen, weil sie nicht als Veranstaltungen oder Aufzüge im Sinne der hier in Betracht kommenden Vorschriften anzusehen sind. Das gleiche gilt von sogenannten geländesportlichen Uebungen, sofern sie nicht demonstrativen Charakter tragen. < ...

Personalfragen im Preutzenkabinett

Berlin. Die preußische Staatsministerialsitzung vom Freitag abend galt in erster Linie der Regelung von Per­sonalfragen. Man rechnet damit, daß schon jetzt ein Teil der Stellen in der höheren Verwaltung neu besetzt wird, die durch die Donnerstag-Verfügung frei geworden sind. Die Sitzung mußte unterbrochen werden, weil Dr. Bracht im Rundfunk zu sprechen hatte. Die Beratrurgen wurden dann um 20.30 wieder ausgenommen.

Verfahren gegen Polizeimajor Encke

Heimannsberg aus der Schutzhaft entlassen.

Berlin, 23. Juli.

Aus Kreisen der Schutzpolizei war dem Militärbe­fehlshaber am 21. Juli 1932 dienstlich gemeldet worden, daß der Polizeimajor Encke im Einvernehmen mit Po­lizeikommandeur Heimannsberg und Herrn Carlbergh die Wiedereinsetzung des Polizeikommandeurs Heimannsberg in sein bisheriges Amt auf gesetzwidrigem Wege betreiben.

Auf Grund dieser Anzeige wurden die drei Genannten am frühen Morgen des 22. Juli in Schutzhaft genommen.

Die Ermittlungen gegen den Polizeimajor Encke ge­ben Anlaß zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Er ver­bleibt in Schutzhaft. t ± _

Dem Polizeikommandeur Heimannsberg konnte die Teilnahme an den Bestrebungen des Polizeimajors Encke nicht nachgewiesen werden. Polizeikommandeur Heimanns­berg hat betont, daß er solche Bestrebungen unter allen Umständen ablehnen würde.

Der gegen Herrn Carlbergh bestehende Verdacht hat sich nicht ausreichend bestätigt. Die beiden letztgenannten werden aus der Schutzhaft entlassen.

DieRote Fahne" ist auf Grund der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli auf fünf Tage verboten worden.