Hersfel-n Tageblatt
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Hersfelder Kreisblatt
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Druck und Berlag von Ludwig Funks Buchbruckerei in Hersfeld, Mitglied des BDJV.
Nr. 177 (Erster Blatt)
Sonnabend, den 30. Juli 1932
82. Jahrgang
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Mit der Wahl des 31. Juli 1932 zum Deutschen Reichstag tritt die Reichspolitik der Nachkriegszeit in eine neue Periode ein. Sie muß erweisen, ob die politische Entwicklung feit 1930 die gleiche Richtung nimmt, die sie bisher aufzeigt, und ob dümit ein Wendepunkt erreicht worden ist. Es wäre unklug, sich aus bestimmten äußeren Erscheinungen auf eine Prophezeiung für eine Stabilisierung der innerpolitischen Verhältnisse festzulegen. Dazu ist die bisherige Entwicklung zu sprunghaft gewesen, und die Zersplitterung der deutschen Wählermassen hat bisher noch kein Ende gefunden. Die Tatsache, daß für die Reichstagswahl am 31. wieder rund vierzig verschiedene Partei- und 3 n - 'gestellt wurden, ist kennzeichnend dafür, baß bestimmte Kreise in Deutschland die Bedeutung der Parlamentswahlen noch immer nicht erkannt haben, und daß sie sich über das Wesen des deutschen Wahlrechts noch immer nicht im klaren sind. Der „Erfolg", daß bei jeder Wahl rund eine Million Stimmen, das sind zehn bis fünfzehn Mandate, durch die Parteizersplitterung verlorengingen, bat nicht vermocht, den Unsinn der Interessentenlisten verschwinden zu lassen. Allerdings ist diesmal zum ersten Male das Bestreben der verschiedenen Splitter in Erscheinung getreten. durch Listenverbindung mit größeren Parteien sich einen parlamentarischen Einfluß zu sichern. An der Spitze der Listenverbindungen marschiert die Bayerische Volkspartei, bei der nicht weniger als 14 Parteien und Interessengruppen angeschlossen wurden. Es folgen die Nationalsozialisten mit acht Listenanschließungen, dann die Deutschnationalen, die Staatspartei und die Kommunisten mit je vier
Verbindungen.
Im übrigen zeigt die heutige Wählergruppierung deutlich v i e r Grundrichtungen: 1 die bewußt und gewollt eingestellte Linke der Socialdemokraten und Kommunisten; 2. als Gegenpol die Nationalsozialisten und Deutschnationalen; 3. das Zentrum und schließlich die sogenannte Bürgerliche Mitte, die aber durch die politische Entwicklung der letzten Jahre so stark zusammengeschmolzen ist, daß sie den Verlust nur durch Listenverbindung mit den Deutschnationalen einigermaßen auszugleichen vermochte.
Ab oer vergangenen 13 Jahre genauer an. so rommt man zu der Feststellung, daß die beiden Flügel links und rechts sich von Wahl zu Wahl aus Kosten der bürgerlichen Mitte verstärken. In der Nationalversammlung vom 19 1. 19 lag das Schwergewicht der politischen Willensbildung der deutschen Wählermassen unverkennbar" auf dem linken Flügel. Socialdemokraten und Unabhängige erzielten damals zusammen 185 Mandate oder 45,5 Prozent aller abgegebenen Stimmen. Hinzu traten die Demokraten mit 75 Mandaten oder 18,5 v. h. Das Zentrum, damals noch mit der Bayerischen Volkspartei vereinigt, brächte es auf 91 Mandate oder 19,7 v h. Gegenüber diesen Zahlen spielten die für die Deutschnationalen, für die DVP. und die Wirtschasis- partei erzielten Gewinne keinerlei Bedeutung. Denn nur 67 Mandate oder 15,6 v H. standen in keinem Verhältnis zu dem Erfolg der anderen Parteien.
Bei der ersten Reichstagswahl am 6. 6. 20 machte sich zunächst eine geringere Wahlbeteiligung geltend, gleichzeitig trat die erste bemerkenswerte Verlagerung der Wählerstim- men zutage Die Socialdemokraten, die in der Nationalversammlung mit 163 Abgeordneten vertreten waren, brachten es nur noch auf 102 Mandate, während die unabhängigen Sozialisten von 22 auf 84 Mandate anwuchsen. Auch die Kommunisten waren im ersten Reichstag bereits mit vier Abgeordneten vertreten, machten aber prozentual stur 2 v H aus Die Demokraten verloren fast die Hälfte ihrer Mandate. während die Deutsche Volkspartei mit 65 Abge- ordneten zur Stelle war Die Deutschnationalen verzeichneten einen Mandatsgewinn von 27 und waren im ersten Reichstag 71 Köpfe stark Zentrum und Bayerische Volkspartei hatten sich inzwischen getrennt und zogen mit 64 bzw 21 Mandaten in den Reichstag bei einem Gesamtverlust von sechs Mandaten ein
Die Zusammensetzung des nächsten Reichstags vom 4. 5. 24 bringt zwei symptomatische Veränderungen in'der politischen Volksmeinung zum Ausdruck: Auf der Linken verschwinden die Unabhängigen vollständig zugunsten der Kommunisten , wobei die Socialdemokraten weitere zwei Mandate verlieren, die Unabhängigen (Kommunisten) aber ihre Radikalisierung mit dem Verlust von insgesamt 26 Mandaten (vorher 84 Unabhängige und vier Kommunisten) bezahlen. Das Zentrum vermochte seinen Mandatsbestand um 1 zu erhöhen, doch verlor die Bayerische Volkspartei 5 Mandate Die Deutsche Volkspartei gibt 20 Mandate an die Wirtschaftspartei bzw. nach rechts ab. Der rechte Flügel wird nicht nur durch Erhöhung der deutsch- nationalen Mandatsziffer auf 95, sondern durch das erstmalige Erscheinen der N a t i o n a l s o z i a l i st e n mit 32 Mandaten erheblich verstärkt. Rechnet man den Landbund hinzu, so bringen es diese drei Parteien aus 28 vom hundert der damaligen Reichstagsmandate, während die äußerste Linke es mit insgesami 162 Mandaten auf 33,1 Prozent der zur Verteilung gekommenen Mandate bringt.
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Der Umstand, daß die Sozialdemokratie nun- mehr in die Opposition gegangen war, wirkte sich bei den Dezemberwahlen 1924 für ' sie mit einem Mandatsge- winn von 81 aus, während die Kommunisten auf 45 zurück- gingen. Beide Parteien vereinigten 35 Prozent der Man- date auf sich. Die Rechte vermochte mit 103 Deutschnationalen und 14 nationalsozialistischen Mandaten ihre Position zu häl^n, während das Zentrum Md die bürgerliche Mitte
Burgfrieden nach der Wahl
Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung des inneren Friedens
Berlin, 30. Juli.
Auf Grund des Artikels 48 Abf. II der Reichsverfas. sung wird folgendes verordnet:
§ 1.
Für die Zeit vom 31. Juli 1932 bis zum Ab- - lauf des 10. August 1932 find alle öffentlichen politischen Versammlungen verboten. Als politisch im Sinne dieser ■ Vorschrift gelten alle Versammlungen, die zu politischen Zwecken oder von politischen Vereinigungen verunstaltet werden.
8 2.
Die Beslimungen der Zweiten Verordnung des Reichsministers des Innern über Versammlungen und Aufzüge vom 18. Juli 1932 in der Fassung der Dritten Verordnung des Reichsministers des Innern über Versammlungen und Auszüge vom 22. Juli 1932 bleiben mit der Maßgabe un- berührt, daß für die Zeit vom 31. Juli 1932 bis zum Ablauf des 10. August 1932 auch alle politischen Versammlungen unter freiem Himmel, die in festumfriedeten, dauernd : für Massenbesuch eingerichteten Anlagen stattfinden sollen, ' verboten find.
8 3.
Der eine Versammlung, die nach den Bestimmungen > dieser Verordnung verboten ist, veranstaltet, leitet, in ihr als Redner auftritt oder den Raum für sie zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis bestraft, neben dem auf Geldstrafe erkannt werden kann. Wer an einer solchen Ver-
UmMisM» der Ruadsiialis
Berlin, 30. Juli.
melten Erfahrungen haben eine Reihe Unzulänglichkeiten gezeigt, die den Reichspostminister und den Reichsminister des Innern zu einer Nachprüfung des gesamten Rundfunkwesens veranlaßten. Das Ergebnis wurde in „Leitsätzen zur Neuregelung des Rundfunks" zusammengefaht. In der Sitzung der Vereinigten Ausschüsse des Reichsrats vom 27. Juli wurde mit den Ländern volle Einigung erzielt. Die Neuregelung kann nunmehr in Angriff genommen werden.
Die Leitsätze gehen von dem Gedanken aus, daß der Schwerpunkt des deutschen Kulturlebens bei den einzelnen Stämmen ruht und daher die landsmannschaftlichen Eigenarten der besonderen Pflege bedürfen. In Auswirkung dieses Standpunktes lassen sie die bisherige Selbständigkeit der örtlichen Rundsunkgesellschasten in bezug auf die Programmgestaltung unangetastet bestehen. Die Leitsätze sehen ferner eine Rückkehr zu der in den bisherigen Richtlinien verankerten Bestimmung vor, daß der Rundfunk keiner Partei dient und schließen demgemäß in Zukunft parteipolitische Darbie- ungen aus.“
Zweit und Inhalt
der Neuregelung werden wie folgt bestimmt:
Die Neuregelung bezweckt a) die Organisation des Rundfunks zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten; b) Die nod) in Privathand befindlichen Geschäftsanteile der Rund- funkgesellschaften in die öffentliche Hand (Reich und Länder) überzuführen und damit ihr die alleinige Verwaltung des Rundfunks zu sichern; c) in bezug auf die Programmgestaltung die Durchführung einheitlicher Richtlinien in der Richtung tu gewährleisten, daß ausgehend von den landsmann-
ebenfalls einen bemerkenswerten Anstieg zu verzeichnen haben. Einschließlich der Bayerischen Volkspartei bringen es die fünf Parteien auf rund 33 Prozent der Mandate.
Die bekannten M a i w a h l e n von 1928 drücken unverkennbar dieStSrkung derSozialdemokraten infolge ihrer Oppositionsstellung, auf der anderen Seite dir Folgen des Scheiterns des Reichsschulgesetzes füi die Rechts- und Mittelparteien aus: die Sozialdemokraten konnten einen Gewinn von 24, die Kommunisten einen solchen von 9 Mandaten verzeichnen und ihren Prozentsatz aus 30,4 erhöhen. Alle übrigen Parteien mußten einen Verlust einstecken, der bei den Deutschnationalen 30 Mandate aus- machte, was sich allerdings zum Teil damit erklärt, daß Du Bauern- und Landvolkspartei zum ersten Male in Erscheinung trat- Auch die Nationalsozialisten verloren zwei Mandate, der Landbund sieben, die Deutsche Volkspartei sechs das Zentrum sieben und die Bayerische Volkspartei drei
Ergebnis und Stimmungstendenz der Wahlen vow September 1930 sind noch in aller Erinnerung: sprunghaftes Anschwellen der nationalsozialistischen und kommunistischen Stimmen, starker Rückgang der Mittelparteien, Verluste der Socialdemokraten. Bei ~Den Wahlen zu den verschiedensten Landtagen nach den Septemberwahlen hat fiel Diese Entwicklung in der politischen Willensbildung der deutschen Wählerschaft fortgesetzt. Mit den Wahlen vom 31. 7 muß sich nun entscheiden, welche Schlußfolgerungen aus die- | er Entwicklung zum Besten des Volksganzen, zum Besten | leutschen Wiederaufstiegs und deutscher Freiheit zu ziehen ' sind.
sammlung keilnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Rm bestraft.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem 31. Juli 1932 in Kraft.
Zur Begründung der Verordnung wird mitgeteilt:
Nach der starken politischen Erregung, welche die Wahlzeit mit sich gebracht hat, soll das Verbot den politischen Fr'eden fördern. Es ist der Wunsch des Reichspräsidenten und der Reichsregierung, daß nach durchfochkenem Wahl- rampf die politischen Leidenschaften wenigstens einige Tage lang ruhen sollen. Die letzten Wochen haben, wie der Bevölkerung bekannt ist, außerdem an den Dienst der Polizei- beamten so ungewöhnlich hohe Ansprüche gestellt, daß auch ihnen eine Ruhe- und Erholungspause gegönnt werden muß.
tlrlaubrvläne der Reichslabiuetts
Berlin, 30. Juli.
Wie von unterrichteter Seite verlautet, ist damit zr rechnest, daß der Reichskanzler und die Mehrzahl der Kabi- nettsmitglieder in der kommenden Woche einen kurzen Erlaub antreten werden, um sich während der Zeit bis zum Zusammentritt des neuen Reichstages nach der angestrengten Arbeit der letzten Wochen'eine kurze Erholung zu gönnen.
schastlichen Eigenarten des deutschen Kulturlebens, die Selbständigkeit der örtlichen Rundsunkgesellschasten erhalten
-7— DHMl'cL ^MiM"" M ^^ Zuziehung der zuständigen Ausschüsse des
eichsraks oor-
behalten.
Die obere Leitung des Rundfunkbetriebs in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht wird von der Reichsrundfunk- gesellschaft als Dachgesellschaft der örtlichen Rundfunkgesell- schaften wahrgenommen. Sie übt ihre Tätigkeit als gemeinnützige G. m. b. h. aus. von den Kejchäftsanteilen gehören 51 v. h. der Deutschen Reichspost, 49 v. h. sind auf die Länder Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hamburg nach näherer Vereinbarung mit ihnen zu verteilen.
Der Reichsrundfunkgesellschaft werden zwei Reichskom- missare übergeordnet, von denen einer vom Reichspost- minisler, einer vom Reichsminister des Innern ernannt wird. Die Arbeitsgebiete der Reichsrundfunkgefellschaft gehören in technischer' Beziehung zur Zuständigkeit des vom Reichspostminister, die in bezug aus die Programme usw. zur Zuständigkeit des vom Reichsminister des Innern ernannten Reichskommissars, der auch die politischen Programmsragen und die Ueberwachung der Richtlinien für den Programm und Nachrichtendienst behandelt.
chsminister des Innern en van den Ländern zu
Dsr Reichsrundfunkgesellschaft werben beiaegeben: a) ein Perwaltungsrat, oetehend aus ben beiden Reichskommissaren, je drei vom Reichsminister des Innern und vom Reichspostminister und sieben von den Ländern zu bestellenden Mitgliedern, von denen zwei Preußen und je eins Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hamburg ernennen; b) ein P r o g ra m m b e i r a t, bestehend aus 15 Mitgliedern, die der Reichsminister des Innern ernennt Die Mitglieder des Programmbeirats sollen aus dem ganzen Reichsgebiet berufen werden. Der Programmbeirat ist zu allen grundsätzlichen Programmfragen zu hören. Die im Verwaltungsrat vertretenen Länder haben das Recht, je einen Vertreter mit beschließender Stimme zu den Schungen des Programmbeirats zu entsenden. Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der vom Reichspostminister, den im Programmbeirat der vom Reichsminister des Innern bestellte Reichskommissar. Die Reichskommissare vertreten sich gegen«
festig.
Die Rundfunkgesellschaften üben ihre Tätigkeit als gemeinnützige G. m. b. h. aus. Von den Geschäftsanteilen gehören 51 o. h. der Reichsrundfunkgesellscha" " ' " auf die beteiligten Länder nach näherer Vereinbarung mit ihnen zu verteilen. Den Runbfunkgesellschaften wird beigegeben ein von dem zuständigen Lande im Einvernehmen mit dem R^ichsminister des Innern zu ernennender Staatskommissar, dem nach näherer Vereinbarung der beteiligten Länder ein Ausschuß von Regierungsvertretern zur
Geschäftsanteilen ge- llschaft, 49 v. H. sind
Seite steht.
Die derzeitigen politischen Ueberwachungsausschüfse fallen fort. Die vorhandenen Sulturbeiräte sind entsprechend der neuen Bestimmung umzuwandeln. Der Deutschlandsender wird Reichssender, über den die Reichsrundfunkgesellschaf' verfügt. Die Drahtloser Dienst AG. wird liquidiert. Der politische Nachrichtendienst wird an die Reichsrundfunkgesell- schaft angegliedert.
Das Recht der Länder, den Rundfunkgesellschaften Auflagenachrichten und Auflagevorträge zuzuleiten, bleibt vor- behaltlich der Regelung in den zu erlassenden Richtlinien unberührt.