Hersfelöer Tagrblatt
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Nr. 183
Sonnabend, den 6. August 1932
82. Jahrgang
Statistik des Schreckens
Innerhalb van sieben Wochen 322 Terrorakte allein in Prenhen ohne Berlin — Die Opfer: 72 Tote und 497 Schwerverletzte
Der FreiWillige Arbeitsdienst
Inhalt der Ausführungsvorschriften.
Die Ausführungsvorschriften des Reichsarbeitsministere zur Verordnung über den Freiwilligen Arbeitsdienst sind nunmehr veröffentlicht worden. Den Vi ' sondere Bedeutung für die Praxis zu, weil die Verordnung vom 16 Juli 1932 im wesentlichen programmatischen Charakter trägt und in erster Linie die allgemeinen Grundsätze für die Neuregelung gebracht hat. Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende:
Urschriften kommt be
Als Förderung wird für den Arbeitsdienstwilligen ein Betrag von höchstens 2 RM. wochentäglich bis zur Dauer von 20 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren gewährt. Bei volkswirtschaftlich wertvollen Arbeiten kann die Förderungsdauer bis zu 40 Wochen verlängert werden. Während der Förderung erhält der Arbeitsdienst- willige weder versicherungsmäßige Arbeitslosenunterstützung noch Krisenunterstützung. Die Förderungszeit wird auf die Unterstützungsdauer in der Arbeitslosenversicherung und in der Krisenfürsorge nicht mehr angerechnet,
Die Arbeiten im Freiwilligen Arbeitsdienst müssen gemeinnützig sein. Eine Arbeir, die unmittelbar nur einem beschränkten Personenkreise zugute kommt, gilt aber auch als gemeinnützig, wenn die Allgemeinheit ein wesentliches Itztereffs an der Ausführung Hgf. Soweit eine Arbeit als NMandsärbeit durchgeführt werden kann, darf sie nicht im Freiwilligen Arbeitsdienst gefördert werden
Beim Ausscheiden aus dem Freiwilligen Arbeitsdienst
6iNe schauerliche Bilanz
322 llebersSsse lottern 72 lote, 497 verletzte
Berlin, 6. August.
Der mit der Führung der Geschäfte des preußischen Innenministers beauftragte Bevollmächtigte des Reichskom- Mlsiars für Preußen, Dr. Bracht, hat auf Grund der Berichte der einzelnen Regierungspräsidenten eine Statistil der politischen Ueberfälle und Ausschreitungen aufgestellt, die die Zeit vom 1. Juni bis 20. Juli und sämtlich« preußischen Gebietsteile außer' Berlin umfassen.
Nach dieser Aufstellung sind in der angegebenen Z insgesamt 322 politische Ueberfälle erfolgt, die 70 Todesopfer gefordert haben. 497 Personen wurden dabei schwer verletzt. Auf Grund der polizeilichen Ermittlungen waren n 200 Fällen davon die Angreifer Kommunisten, in 75 Fäl- len Nationalsozialisten, in 21 Fällen Reichsbannerleute. 3n 23 Fällen konnte die Schuldfrage durch die polizeilichen Ermittlungen nicht geklärt werden. Für diese Statistik lagen u. a. auch die Berichte der Regierungspräsidenten vor dem 15. Juli zugrunde, also vor dem Regimewechsel in Preußen.
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Was die blutigen Vorfälle in Königsberg anbetrifft, so kann außer den bisherigen Mitteilungen über den Stand der Ermittlungen im Interesse der Untersuchung vorläufig nichts gesagt werden. Ueber die Ausschreitungen in Schles- kvig-HMesn ' ’ " " ’
ist dem Arbeitsdienstwilligen auf Antrag eine Bescheinigung über Art und Dauer dieser Beschäftigung auszustellen Hie Zeitung und Durchführung des gesamten Freiwilligen Är- hsitsdienstes liegt in der Hou^ des Reichskommissars Zu
Schulung von
_ . hat der Kieler Regierungspräsident einen eingehenden Bericht an das preußische Innenministerium gesandt, in dem die einzelnen Fälle — von den Altonaer Ueberfällen an — aufgesichrt werden. Der Regierungspräsident sieht als Ursache dieser Ausschreitungen einerseits die Verhetzung durch die kommunistischen Führer und Presse
e sich nicht in der Hand ihrer
Führer befinden.
Der Reichskommissar und die Bezirkskommissare haben Personen, Vereinigungen und Einrichtungen, die besondere
Erfahrung im Freiwilligen Arbeitsdienst haben, zur beratenden Mitwirkung heranzuziehen und mit allen beteiligten Behörden zusammenzuarbeiten.
Ob eine Arbeit im Freiwilligen Arbeitsdienst ausgeführt werden kann, bestimmen die Bezirkskommissare. Die Vorsitzenden der Arbeitsämter entscheiden über die Förderung des einzelnen Arbeitsdienstwilligen; sie handeln hierbei als Beauftragte des Bezirkskommissars,
Die Arbeitsdienstwilligen sind gegen Krankheit und Unfall versichert. Aus der Krankenversicherung erhalten sie Krankenpflege für ihre Person, gegebenenfalls Krankenhaus- pflege. Arbeitsdienstwillige. die vor ihrem Eintritt in den Freiwilligen Arbeitsdienst pflichtversichert waren, haben Anspruch auch auf Familienkrankenpflege. Von der Entrichtung des Arzneikostenbeitrages und der Krankenscheinge- bühr sind die Arbeitsdienstwilligen befreit. Die Kranken- kasfenbeilräge werden aus Mitteln des Freiwilligen Arbeitsdienstes bestritten.
Erhebliche Verbesserungen bringt die Neuregelung bei der Unfallversicherung. Diese ist auch auf Unfälle bei Sport und bei Dienstleistungen im Arbeitslager ausgedehnt worden. In allen Fällen, in denen das Reich, die Länder und Gemeinden als Träger der Arbeit selbst Träger der Unfallversicherung sind, tritt an die Stelle der verschiedenen Berufsgenossenschaften, die bisher je nach der Art der Ar- beit zuständig waren, eine einzige Berufsgenossenschaft oder deren Zweiganstalt. Als solche ist die Zweiganstalt der liest bauberufsgenossenschaft bestimmt. Die Vergütung beträgt wochentäglich 2 Rpf. für den Arbeitsdienstwilligen und fällt den Trägern der Arbeit zur Last.
Der Anschlag gegen das Gewerkschaftshaus vom 1. 8 ist aufgeklärt worden. Er ist von acht Tätern verübt worden, die angeben, SA.-Leute vom 12. Sturm zu sein; unter ihnen befindet sich auch der Sturmführer. — Ferner haben eine vollendete und vier versuchte Brandstiftungen am 1_ August in Königsberg-Kakthof ihre Aufklärung gefunden. Festgenommen sind 13 Täter, die ebenfalls angeben, dem
1 August in Königsberg-K< Festgenommen sind 13 Täter, die ebenfalls anged Sturm 12 der SA. anzugehören.
Angesichts der ständigen politischen Ausschreitungen macht der Bevollmächtigte des Reichskommissars Dr. Bracht erneut darauf aufmerksam, daß er alle Maßnahmen ergreifen wird, die geeignet sind, Leben und Sicherheit zu schützen und daß er unterschiedslos gegen alle Schuldigen rücksichtslos vorgehen wird, ganz gleich, ob sie im rechten oder linken politischen Lager stehen.
Mit dem Auftrage, die politischen Vorfälle und Terrorakte in Ostpreußen zu untersuchen, ist der Oberregierungsrat im preußischen Innenministerium Dr. Diels nach Königsberg entsandt worden.
Wieder handgranateuanphlag in Lyü
.....Dienstwillige, die vorher in der Arbeitslosen- versicheruna, in der Krisenfürsorge oder als Wohlfahriser- werbslose in der öffeni ichen Fürsorge unterstütz" inb. ist Vorsorge getroffen, daß ihre A n w a r s s n der Invaliden-, AngeMten- und trop;*^1“: ionsversicherung aufrechterhalten werden.
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und knappfchaftlichen P«n-
Wie bisher unterliegen die Arbeiisdienftwilligen auch Bestimmungen der Arbeitsschuhgesehe, Arbeitsdienst.
In der Nacht sind ein großes Schaufenster der Firma Simberg und Tikotzki in Lyck und die Schaufensterscheiben der Adler-Apotheke zertrümmert worden. Während man im ersten Falle Steine benutzte, ist im zweiten Falle eine Handgranate gefunden worden, die nach Mitteilung des Landratsamtes in Lyck abgezogen war, aber nicht explodiert ist. Wie von der Polizei festgestellt worden ist, handelt es sich um eine Stielhandgranate, die scharf geladen war und erst jetzt von der Polizei unschädlich gemacht worden ist.
Der Landrat hat im Hinblick auf das Bombenattentat in Jucha auf eine Versammlung der NSDAP. und dieses Händgranatenattentat einen Aufruf an die Bevölkerung gerichtet, in dem diese aufgefordert wird, „bei der Aufklärung dieser ruchlosen Verbrechen weitestgehend behilflich zu sein". Gleichzeitig weist der Landrat in dem Aufruf auf die schweren Zuchthausstrafen hin, die für Bombenattentate verhängt chöpden.
Tödliche Schüsse im Kasseehavr
Hand- Land-
den Bestimmungen der Arbeitsschuhgesehe, Arbeitsdienst, die bei volkswirtschaftlich wertyallen Ärzten be. t werden, können verzinsliche Gutschriften für Sied- lnuaszwecke im Reichsschuldbuch in Höhe von 1.50 RRk, wachen täglich erhalten. _ _____ _ _______
Me Ausstellung der SilsspoNzei
Die Besprechungen beim YtetchSinnenministe»,
VerN«, 6. August»
Beim Reichsmittister des Junem fand am Freitag «in< Besprechung mit den Ministerpräsidenten von Oldenburg und Mecklenburg-Schwerin und dem Innenminister von Braunschweig über die in der Presse erörterte Aufstellung von Hilfspolizei statt. Die Besprechung ergab, daß sich in den Ländern im wesentlichen um Ueberlegungen handelt, wie die Ruhe und Sicherheit im Bedarfsfall« aufrechterhalten werden könnte. Soweit schon Schritte Verstärkung der Polizei getan sind, handelt es sich um vorübergehende Maßnahmen, die in Kürze wieder aufgehoben werden.
In der Nacht kam es in dem Kaffeehaus Herold in Ehemnih, einem Verkehrslokal der Nationalsozialisten, zu einer Schießerei. Dort erschienen zwei Fremde. deren Par- teizugehörigkeit noch nicht festgestellt worden ist. Zwischen diesen und anderen Gästen kam es zu einer erregten Auseinandersetzung. Plötzlich fielen einige Schüsse. Der Dentist Krebe^ aus Ehemnih wurde durch einen Revolverschuß schwer verletzt; er ist inzwischen seinen Verletzungen erlegen.
Anschlag au! eine Aeichrbankneben^el-e
In der Nacht wurde auf die Reichsbanknebenskelle Lätzen ein Bombenanschlag verübt. An der Hauptfront Hinden- burgstraße wurde an den Pfeilern, die einen Balkon tragen, eine Bombe niedergelegt und zur Entzündung gebracht. Der Sprengkörper explodierte mit lauter Detonation. Der untere Teil des eisernen Pfeilers wurde beschädigt, die Scheiben des Fensters zum Sassenraum wurden zertrümmert und durch Splitter in der Betondecke des Kassenraumes und des Balkons weitere Beschädigungen angerichtet, wenige Augenblicke nach der Explosion eilten Passanten und po- lizei herbei, die jedoch in den Zugangsstrahen keine ver- dachtigen Personen gesehen hatten. Die Polizei nimmt da- hex an, daß die Bombe mit Zeitzündung versehen war.
Bor der Terror-Notverordnung
Eine groß« Anzahl politischer Blätter beschäftigt sich mii öen geplanten und zweifellos auch unmittelbar bevorstehenden Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung des politischen Terrors.
Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" weist auf die Tragweite der von der Regierung zu treffenden Entscheidungen hin. Sollte binnen der von der Regierung gesetzten letzten Frist keine Besserung eintreten, müsse die Todesstrafe für waffentragen, d. h. für unrechtmäßige Anwendung uni Handhabung tödlich wirkender Waffen verhängt werden. Nur so könne dem um sich greifenden Bürgerkrieg Einhalt ge- boten werden.
Von den Bestimmungen müßten, so meint das Blatt, alle für dieses Treiben mitverantwortlichen Kreise, ohne Rücksicht auf ihre politische Richtung, gleichmäßig betroffen werden. Nur durch einheitliche beschleunigte Aktionen könne die Staatsgewalt ihr schwer in Frage gestelltes Ansehen, den Schutz der friedlichen Bürger und die Staatsordnung retten. Anders als mit drakonischen Maßnahmen könne jetzt nicht mehr durchgegriffen werden.
„Germania" und „Berliner Tageblatt" drücken ihre Verwunderung über die zögernde Haltung des Reichskabinetts aus. Die große Oeffentlichkeit, so meint das letztgenannte Blatt, sei der Meinung, daß die Geschehnisse dieser Wochen der Regierung sofortiges Handeln zur Pflicht machen.
Der „Vorwärts" warnt davor, Bestimmungen zu schaffen, die sich lediglich gegen links auswirkten und betont, daß es sich nicht um ein kriminalistisches, sondern um ein politisches Problem handele.
----. Luj«>m«nhMrs mit i^rwt^ricbfc über die geplante Notverordnung wissen „Berliner Lokal-Anzeiger" und „Tag" von neuen Erklärungen der Parteileitung der NSDAP. zu berichten, in denen die politischen Ausschreitungen aufs schärfste mißbilligt werden. Auch wolle die Parteileitung sich bemühen, die Angehörigen der SA.-Formationen von solchen Greueltaten unbedingt abzuhalten.
Auf dieser Linie hätten sich Besprechungen beroegt. die der Beauftragte der NSDAP., Hauptmann Göring, mit Mitgliedern der Reichsregierung hatte, und in denen er, wie die genannten Blätter berichten, entsprechende Zusagen der Parteileitung überbracht habe.
Der politische Beauftragte Hitlers, Hauptmann Göring, hatte der „B ö r s e n z e i t u n g" zufolge, auch eine Unterre- duna mit dem Reichskommissar für Preußen, Dr. Bracht, die oen geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung des politischen Terrors galt. Göring dürfte, wie das Blatt aus- führt, dabei zum Ausdruck gebracht haben, daß auch die NSDAP. für rücksichtsloses Vorgehen gegen die Unruhestifter ist.
„Völkischer Beobachter verlangt Notwehrrecht
Der „Völkische Beobachter" fordert in einem Artikel zu den politischen Zusammenstößen Skandrecht gegen die „roten Mordhorden" und Notwehrrecht für die SA. Die verzweifelten Ausbrüche des Volkszorns, heißt es, gegen die geistigen Urheber der roten INordhetze sollten den zurzeit verantwortlichen Trägern der Staatsgewalt klar zum Bewußtsein gebracht haben, daß man mit „paritätischer" Behandlung in Ausnahmezeiten nicht mehr durchkomme.
Es müsse einmal festgestellt werden, daß es ein Unterschied sei, ob sich „Waffen in den Händen von Nationalsozialisten oder in den Händen marxistischer Verbrecher" befänden. Es komme auf die Gesinnung und nicht auf den Tatbestand an. Angesichts des Versagens einer schon rein zahlenmäßig nicht ausreichenden Polizei müsse die Bewaffnung der „anständigen Elemente" verlangt werden. Allein im letzten Monat, so heißt es dann, hätte die NSDAP. achtundzwanzig Tote und etwa 2000 Verletzte zu beklagen.
Sozialdemokratischer Selbstschutz
" Der sl-zialdemokratische Parteiausschuß nahm einen Bericht des Parteivorsitzenden Wels über die politische Situation nach den Wahlen entgegen. In der anschließenden Debatte wurde, nach der parteiamtlichen Mitteilung, schärfste Kritik an dem Verhalten der Staatsorgane gegenüber dem Terror geübt. Zum Schluß heißt es in dem Bericht: ,
„Aus dieser Erwägung wurden vom Parteiausschu,; die Möglichkeiten eines beim Versagen der Staatsgewalt einsetzenden organisierten Selbstschutzes erörtert."
Thiiriagenr Wahlergebnis
Weimar, 6. August.
Das endgültige Resultat der Wahlen zum ö. Thörin- gischen Landtag vom vergangenen Sonntag liegt jetzt vor.
Es haben erhalten: Sozialdemokraten 15. Landbund 6, Nationalsozialisten 26, Kommunisten 10, Deutsche Volks- parket 1, Deutschnationale 2, Staatspartei und Zentrum ge- meinsam 1. Jngesamt zählt der neue Landtag 61 Abge- ordnete.