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Hersfelder Tageblatt

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Schriftleitung verantwortlich: M. Funk in tzersfeld _ y Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

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Nr. 259

Donnerstag, den 3. November 1932

82. Jahrgang

Sie HWhMMrW der Gemeinden

Neue Verordnung über die Gemeindefinanzen Sparsamste Haushaltsführung

Berlin, 8. November.

Die kommissarische preußische Staatsregierung hat auf Grund der ihr durch die Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Haushalte der Länder und Gemeinden vom 24. August 1931 gegebenen Ermächtigung eine Verord­nung über die Haushaltsführung der Gemeinden und Ge­meindeverbände (Gemeindefinanzverordnung) sowie eine Verordnung über die Aufstellung von Stellenplänen in Ge­meinden und Gemeindeverbänden verabschiedet.

Die Gemeindefinanzverordnung verfolgt in erster Linie das Ziel, eine geordnete und sparsame Haushaltsführung in den Gemeinden sicherzustellen und für die Zukunft Miß- stände, wie sie in den verflossenen Jahren in der Finanzge­barung der Gemeinden sich gezeigt haben, auszuschließen. Diesem Zwecke dienen die Stärkung der Stellung des Ge­meindevorstandes im Verhältnis zur Verkretungskörperschaft, die klare Gestaltung der Verantwortlichkeit bei der Ausfüh­rung des Haushaltsplanes, die Einführung einer weitgehen­den Publizität auf dem Gebiete des Haushalts- und Rech­nungswesens sowie die Neuregelung der Rechnungsprüfung in den Gemeinden.

enüber ite Lei-

Jn dem ersten Punkt gibt die Verordnung dem Gemein­devorstand sowohl bei der Beschlußfassung über den Haus­haltsplan als auch nach dessen Verabschiedung geq, solchen Beschlüssen der Vertretungskörperschaft, die d.. stung neuer Ausgaben. Mehrausgaben oder die Verminde­rung von Einnahmen zur Folge haben würden, ein Wi­der s p r u ch s recht, soweit durch derartige Besä'"isse der Vertretungskörperschaft der Haushaltsausgleich gefährdet wird. Des weiteren ichließt sie die Erörterung von Anträgen der ob-naenannten Art in der Vertretungskörperschaft und in dem kollegialen Gemeindevorstand aus. wenn ihnen nicht gleichzeitig ein geeigneter und rechtlich zulässiger Deckungs- vorsrblgg beigefügt ist

In dem zweiten Punkt stellt die Verordnung ausdrück­lich die Ve r a ntw o r t un g der G em ei nd eb e am - t e n fest, die bei der Ausführung . >,: cucs Zatz - langen leisten oder Maßnahmen treffen, die zwangsläufig zu Haushaltsüberschreitungen führen oder solche.darstellen. Auch wird es ausdrücklich verboten, außerordentliche Ausgaben oor Beschaffung der zu ihrer Deckung beschlossenen Einnah­men zu leisten

Im Interesse einer weitgehenden Anteilnahme der Bevölkerung an den Fragen des gemeindlichen Haushalts- und Rechnungswesens ist für alle Gemeinden und Gemeindeverbände die Auslegung des Haushaltsplan­entwurfes. des Haushaltsplanes und der Rechnung ange­ordnet und vorgeschrieben. daß Abschriften den wahlberech­tigten Angehörigen der Gemeinde gegen Erstattung der Un­kosten zu überlassen sind.

Eine völlige Neugestaltung erfährt das ge­meindliche Rechnungsprüfungswesen da­durch, daß die Rechnungsprüfung künftig in größeren Ge­meinden durch eine besondere gemeindliche Verwaltungs­stelle (Rechnungsprüfungsamts, deren Unabhängigkeit durch besondere Vorschriften sichergestellt werden soll, und in klei­neren Gemeinden durch eine unabhängige überörtliche Prü- fungsstelle beziehungsweise den Landrat zu erfolgen hat. Auch ist eine Nachprüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweck­mäßigkeit der Organisation der Gemeindeverwaltung durch besondere außenstehende Prüfungsstellen vorgesehen.

Weiter bezweckt die Verordnung durch die Einführung und Ausgestaltung des sogenannten Ersatzbeschlußrechtes das Eingreifen der Aufsichtsbehörden in Ange­legenheiten der Gemeinden, wie es in den letzten Jahren leider immer häufiger notwendig geworden ist, nach Mög­lichkeit zu beschränken. Deshalb ist sowohl für die Festsetzung des Haushaltplanes wie für sonstige Beschlüsse, die eine ge­ordnete und sparsame Haushaltsführung erfordert, die Be- schlußfaffung im Falle eines Versagens der Vertretungskör- lerschaft zunächst dem Gemeindevorstand und gegebenenfalls einem Vorsitzenden übertragen. Erst wenn auch diese Stel- olgen ^ ^" Eingreifen der Aufsichtsbehörden er-

?^ ^rordnung über die Aufstellung von Stellenplänen will in Anlehnung an die Verordnung des Reichspräsidenten Po ^~ 6; 1932 eine weitere Zurückführung des gemeind­lichen Personalbestandes auf das unerläßliche Maß ficher- stellen. Grundlage hierfür werden gemeindliche Stellenpläne

, jn dtt Verwaltung entbehrlich werdende Stellen als künftig wegfallend zu bezeichnen haben. Dies hat die Wirkung, daß solche Stellen im Falle ihres Freiwerdens nicht wieder beseht werden dürfen. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird von der Aufsichtsbehörde überwacht, die bei nicht hinreichender Verringerung der Stellenzahl in den Stellenplänen weitere Stellen in der Gemeindeverwaltung als künftig wegfallend bezeichnen kann.

Natürlich ist sich, wie von zuständiger Stelle erklärt wird, die kommissarische preußische Staatsregierung bewußt, daß die Vorschriften der von ihr verabschiedeten Verordnun­gen nur eines der Mittel sein können, die zu einer Sanie­rung der Gemeindefinanzen beitragen.

Die am 28. September d. I. vom kommissarischen preu­ßischen Innenminister erlassene Polizeiverordnung zur Er­gänzung der Badepolizeiverordnung vom 18. August 1932 (die sogenannte Zwickelverordnung) ist nunmehr beim Preu­ßischen Landtag eingegangen. Die Verordnung ist mit dem 1, November in Kraft getreten.

Vor wichtigen Entscheidungen

J Berlin, 3. November.

In der gestrigen Reichskabinettssitzung sind

Beschlüsse nicht gefaßt worden. Die Verhandlungen gehen heute vormittag 11 Uhr weiter. Es ist anzunehmen, daß diese Sitzung zu Entscheidungen führen wird. Die Pro­bleme, um die es gegenwärtig geht, sind: Sicherung der

Gemeindefinanzen, Kontingentierung

Stützung der Getreidepreise.

und

Verstimmung über Bayern

keine Versprechungen der Reichsregierung.

Berlin, 3. November.

Von zuständiger Stelle wird erklärt, daß die Reichs­regierung in ihrem Verhältnis zur bayerischen Regierung . künftig Zurückhaltung üben werde. Inzwischen ist von maß- i gebender bayerischer Seite eine Mitteilung ausgegeben worden, in der es u. a. heißt, das Vorgehen der Reichsregie­rung stehe im schroffsten Gegensatz zu dem Versprechen, das Bayern bei dem letzten Besuch des Reichskanzlers von Pa- pen in München erhalten habe.

In der Wilhelmstraße wird erklärt, daß man auch auf diese Mitteilung der bayerischen Regierung nicht antworten würde, wenn nicht dieser eine Satz eine Stellungnahme notwendig machte. Es müsse mit aller Schärfe im Auftrag der Reichsregierung zurückgewiesen werden, daß irgend­welche Zusagen dieser Art gegeben worden' seien. Es könne keine Rede von Zusagen sein außer der einen, daß grundsätz­lich an dem Verhältnis von Reich und Preußen nichts geän­dert werde Wenn jetzt eine Personalunion und Verwaltungs- vereinfachung erfolgt sei, so bewege sich dies ausdrücklich

an dem Verhältnis

5 ReichPreußen nichts tralrittsch.

Reichsreform nicht ohne die Lander

Zur Frage der Reichsreform wird von zuständiger Seite mitgeteilt, daß über die Behandlung der ?'eichsreformpläne selbstverständlich keine endgültige Entscheidung im Kabinett gefällt werden wird, ehe nicht die Länderregierungen mit dem großen Fragenkomplex befaßt worden sind. Nachdem im Anschluß daran die Entscheidung des Kabinetts getroffen fein wird, wird eine ordnungsmäßige gesetzliche Erledigung des ganzen Problems erfolgen.

Noch keine Einigung Papen-Braun

Das preußische Kabinett Braun hielt eine Sitzung ab, an der sämtliche Minister mit Ausnahme des Kultusministers Grimme und des Innenministers Severing teilnahmen. Diese Minister befinden sich noch auf Wahlreisen. Den Vorsitz führte Ministerpräsident Dr. Braun. Wie verlautet, wurden vom Kabinett die bevorstehenden Verhandlungen der Reichs­ratsausschüsse besprochen. Ministerialdirektor Dr. Brecht er­stattete Bericht über seine Vermittlungsaktionen. Es schloß sich eine Erörterung an über die aus den Aktionen und dem Bericht Dr. Brechts sich ergebenden Fragen. ______

Meitt ein schweres IlWW-WM

Ueber dem Spessart abgestürzt

Frankfurt a. M., 3. November. Auf dem Fluge von Nürnberg-Fürth nach Frankfurt-Main verunglückte am Mittwoch gegen 12,50 Uhr das FlugzeugD 724 Junkers F. 13 bei Echterpfuhl in der Nähe von Rohrbrunn im Spessart. Fünf Insassen kamen dabei ums Leben. Die Hamen der Verunglückten sind: Oberregierungsrat Weidner, Regierungsrat Eschenbach vom Landesfinanzamt München, der kaufmännische Angestellte Richer von der Münchener Flugleikung und von der Besatzung Flugzeugführer Anton Schulz und Funkenmaschinist Karl Frank.

Nach den bisherigen Feststellungen ist das Unglück auf den Bruch eines Flügels zurückzuführen. Wenigstens fand man diesen Flügel einige hundert Meter von der Stelle entfernt, an der das Flugzeug förmlich im Boden eingegra­ben liegt. Das Flugzeug ist im dichten Gehölz abgestürzt. Die Wipfel einiger Bäume sind bei dem Sturz glatt ab­rasiert worden, während der schwere Jlr-wigförper sich tief in die Erde gebohrt hat. Einer der Gr üAen liegt noch unter dem Flugzeug, während drei Insassen in der Nähe des Flugzeuges aufgefunden wurden. Nach dem fünften Verunglückten, der nach Aussage einiger Leute, die das Unglück sahen, abgesprungen sein soll, wird noch geforscht.

Die Deutsche Luft-Hansa hat sofort Abordnungen aus Frankfurt und München nach der Unfallstelle entsandt, doch liegt diese auf einer schwer zugänglichen Anhöhe, die mit Fahrzeugen nicht zu erreichen ist.

Frankfurt a. M.» 3. November. Die Leichen der In­sassen des gestern mittag über dem Spessart abgestürzten VerkehrsflugzeugesD 724" Typ Junkers F 13, sind, wie von der ^lualeituna mitaeteilt wird. entgegen anderslau--

X

Die preußische Staatsregierung teilt offiziell folgendes mit:

In der heutigen Staatsminifterialfihung stellten die Staatsminister übereinstimmend fest, daß die Reichsregierung ihre Pflicht, die nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu Unrecht ihres Amtes enthobenen preußischen Staatsmi- nister wieder in ihr Amt als Staatsminister und Landes- regierung einzusetzen, bis heute nicht erfüllt hat."

In der preußischen Regierung nahestehenden Kreisen wird dem Nachrichtenbüro des VdZ. weiter erklärt, daß die preußische Staatsregierung auf Grund dieser ihrer Auf- sassung der bestehenden Tatsachen weitere Schritte eingeleitet habe. Allerdings dürfte ein neuer Appell an den Staatsgerichtshof vorläufig nicht in Frage kommen.

Bayern verlangt Garantien

Die Berständigungsbedingungen.

München, 3. November.

Die Auseinandersetzungen, die sich an die Stuttgarter Rede des bayerischen Ministerpräsidenten geknüpft haben, haben Dr. Held veranlaßt, der Presse den bayerischen Standpunkt zur Frage der Reichsreform und zu den Maß­nahmen der Reichsregierung darzulegen. Der Ministerprä­

sident betonte, daß die Behauptungen, Bayern würde eine Reichsreform sabotieren, vollkommen unbegründet seien. Gegen die Beseitigung des Dualismus Preußen Reich habe sich Bayern nie gesträubt. Verfassungsmäßige Ga­rantien müßten aber gegeben werden, daß andere Länder von diesem neuen Reich nicht in ihrer Selbständigkeit be­einträchtigt werden könnten.

Bayern sei vor den Staatsgerichtshof gegangen, weil das, was heute Preußen geschehen sei, unter ähnlichen Voraussetzungen auch Bayern gegenüber unternommen werden könne. Und nach dem Urteil habe die Reichsregie­rung, statt die Folgerungen zu ziehen, in einer raschen und heimlichen Weise Tatsachen geschaffen, über deren Charak­ter man keinen Augenblick im Zweifel sein könne. Weder Bayern, noch ein anderes Land habe man informiert. Alle anderen Darstellungen seien falsch.

Die Männer, die hinter diesen Plänen stünden, wüß­ten genau, was sie wollten: die Reichsgewalt als einzige Zentralgewalt installieren und aus den Ländern Mittel- instanzen machen, die nichts zu sagen haben. Eine solche

VM.«.U#W*i». JW

Für eine Reichsreform sei Bayern zu haben, aber nicht auf dem Wege des Staatsstreichs oder des Artikels 48. Neben einer starken Reichsgewalt müßten ach die Rechte der Länder gesichert bleiben. Wenn beim Reich der gute Wille vorhanden sei wie bei Bayern, so sei die Möglichkeit einer Verständigung auch heute noch nicht ausgeschlossen, sofern die erwähnten Voraussetzungen erfüllt würden.

Die Befugnisse der Preutzen-Regierung

Berlin, 3. November.

Die Erklärung der preußischen Staatsregierung, daß die Reichsregierung ihrer Pflicht, die preußischen Staats- minister wieder in ihr Amt einzusetzen, nicht nachgekom­men sei, wird von zuständiger Stelle als irreführend be­zeichnet. Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs müsse die Reichsregierung lediglich dem Preußischen Staatsmini­sterium die Ausübung der Befugnisse ermöglichen, die ihm der Staatsgerichtshof zuerkannt hat.

Die Reichsregierung hat entsprechende Vorschläge der Preußischen Staatsregierung gemacht, auf die Preußen jedoch bis jetzt nicht eingegangen ist.

5 Todesopfer

tenden Mitteilungen sämtlich aufgefunden worden. Die drei toten Passagiere lagen in der Kabine, die beiden Be­satzungsmitglieder im Führersitz. Als das Unglück geschah, herrschten so schlechte und unsichtige Wetterverhaltnisse, daß selbst Augenzeugen über den Hergang der Katastrophe nur Vermutungen äußern können. Die technischen Sachverstän­digen hoffen, im Laufe des heutigen Tages einen genauen Bericht herausgeben zu können.

Köln, 3. November. In einem Hans am Rudolf-Platz wurden die ledige 61 Jahre alte Ulla Körte und der 48 Jahre alle Geldzustel er Oberpostschaffner Clemens Koerner ermordet aufgefunden. Beide waren durch Kopfschüsse ge­tötet worden. Als Täter kommt ein noch unbekannter, än- in Frage, der sich am Tage Geld-

geblicher Student der Medizin in

bei der Körte als Untermieter einlogiert und einen Geld­betrag an seine eigene Adresse geschickt hatte. Von dem Mörder fehlt jede Spur.

Zweifacher Totschlag im Gefängnis

Freiburg (Breisgau), 3. November. In einer Gemein- schaflszelle des Landgefängnisses ereignete sich eine furcht- bare Bluttat. In einem Anfall von Tobsucht erschlug ein Gefangener mit einem harten Gegenstand zwei seiner Mit­gefangenen und verletzte einen dritten schwer. Der genaue Hergang der Bluttat ist noch nicht geklärt; die Untersuchung, die streng geheimgehalten wird, dauert an.