Hersfelder Tageblatt
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Nr. 259
Donnerstag, den 3. November 1932
82. Jahrgang
Sie HWhMMrW der Gemeinden
Neue Verordnung über die Gemeindefinanzen — Sparsamste Haushaltsführung
Berlin, 8. November.
Die kommissarische preußische Staatsregierung hat auf Grund der ihr durch die Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Haushalte der Länder und Gemeinden vom 24. August 1931 gegebenen Ermächtigung eine Verordnung über die Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeindefinanzverordnung) sowie eine Verordnung über die Aufstellung von Stellenplänen in Gemeinden und Gemeindeverbänden verabschiedet.
Die Gemeindefinanzverordnung verfolgt in erster Linie das Ziel, eine geordnete und sparsame Haushaltsführung in den Gemeinden sicherzustellen und für die Zukunft Miß- stände, wie sie in den verflossenen Jahren in der Finanzgebarung der Gemeinden sich gezeigt haben, auszuschließen. Diesem Zwecke dienen die Stärkung der Stellung des Gemeindevorstandes im Verhältnis zur Verkretungskörperschaft, die klare Gestaltung der Verantwortlichkeit bei der Ausführung des Haushaltsplanes, die Einführung einer weitgehenden Publizität auf dem Gebiete des Haushalts- und Rechnungswesens sowie die Neuregelung der Rechnungsprüfung in den Gemeinden.
enüber ite Lei-
Jn dem ersten Punkt gibt die Verordnung dem Gemeindevorstand sowohl bei der Beschlußfassung über den Haushaltsplan als auch nach dessen Verabschiedung geq, solchen Beschlüssen der Vertretungskörperschaft, die d.. stung neuer Ausgaben. Mehrausgaben oder die Verminderung von Einnahmen zur Folge haben würden, ein Wider s p r u ch s recht, soweit durch derartige Besä'"isse der Vertretungskörperschaft der Haushaltsausgleich gefährdet wird. Des weiteren ichließt sie die Erörterung von Anträgen der ob-naenannten Art in der Vertretungskörperschaft und in dem kollegialen Gemeindevorstand aus. wenn ihnen nicht gleichzeitig ein geeigneter und rechtlich zulässiger Deckungs- vorsrblgg beigefügt ist
In dem zweiten Punkt stellt die Verordnung ausdrücklich die Ve r a ntw o r t un g der G em ei nd eb e am - t e n fest, die bei der Ausführung . >,: cucs Zatz - langen leisten oder Maßnahmen treffen, die zwangsläufig zu Haushaltsüberschreitungen führen oder solche.darstellen. Auch wird es ausdrücklich verboten, außerordentliche Ausgaben oor Beschaffung der zu ihrer Deckung beschlossenen Einnahmen zu leisten
Im Interesse einer weitgehenden Anteilnahme der Bevölkerung an den Fragen des gemeindlichen Haushalts- und Rechnungswesens ist für alle Gemeinden und Gemeindeverbände die Auslegung des Haushaltsplanentwurfes. des Haushaltsplanes und der Rechnung angeordnet und vorgeschrieben. daß Abschriften den wahlberechtigten Angehörigen der Gemeinde gegen Erstattung der Unkosten zu überlassen sind.
Eine völlige Neugestaltung erfährt das gemeindliche Rechnungsprüfungswesen dadurch, daß die Rechnungsprüfung künftig in größeren Gemeinden durch eine besondere gemeindliche Verwaltungsstelle (Rechnungsprüfungsamts, deren Unabhängigkeit durch besondere Vorschriften sichergestellt werden soll, und in kleineren Gemeinden durch eine unabhängige überörtliche Prü- fungsstelle beziehungsweise den Landrat zu erfolgen hat. Auch ist eine Nachprüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Organisation der Gemeindeverwaltung durch besondere außenstehende Prüfungsstellen vorgesehen.
Weiter bezweckt die Verordnung durch die Einführung und Ausgestaltung des sogenannten Ersatzbeschlußrechtes das Eingreifen der Aufsichtsbehörden in Angelegenheiten der Gemeinden, wie es in den letzten Jahren leider immer häufiger notwendig geworden ist, nach Möglichkeit zu beschränken. Deshalb ist sowohl für die Festsetzung des Haushaltplanes wie für sonstige Beschlüsse, die eine geordnete und sparsame Haushaltsführung erfordert, die Be- schlußfaffung im Falle eines Versagens der Vertretungskör- lerschaft zunächst dem Gemeindevorstand und gegebenenfalls einem Vorsitzenden übertragen. Erst wenn auch diese Stel- olgen ^ ^" Eingreifen der Aufsichtsbehörden er-
?^ ^rordnung über die Aufstellung von Stellenplänen will in Anlehnung an die Verordnung des Reichspräsidenten Po™ ^~ 6; 1932 eine weitere Zurückführung des gemeindlichen Personalbestandes auf das unerläßliche Maß ficher- stellen. Grundlage hierfür werden gemeindliche Stellenpläne
, ’ jn dtt Verwaltung entbehrlich werdende Stellen als künftig wegfallend zu bezeichnen haben. Dies hat die Wirkung, daß solche Stellen im Falle ihres Freiwerdens nicht wieder beseht werden dürfen. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird von der Aufsichtsbehörde überwacht, die bei nicht hinreichender Verringerung der Stellenzahl in den Stellenplänen weitere Stellen in der Gemeindeverwaltung als künftig wegfallend bezeichnen kann.
Natürlich ist sich, wie von zuständiger Stelle erklärt wird, die kommissarische preußische Staatsregierung bewußt, daß die Vorschriften der von ihr verabschiedeten Verordnungen nur eines der Mittel sein können, die zu einer Sanierung der Gemeindefinanzen beitragen.
Die am 28. September d. I. vom kommissarischen preußischen Innenminister erlassene Polizeiverordnung zur Ergänzung der Badepolizeiverordnung vom 18. August 1932 (die sogenannte Zwickelverordnung) ist nunmehr beim Preußischen Landtag eingegangen. Die Verordnung ist mit dem 1, November in Kraft getreten.
Vor wichtigen Entscheidungen
J Berlin, 3. November.
In der gestrigen Reichskabinettssitzung sind
Beschlüsse nicht gefaßt worden. Die Verhandlungen gehen heute vormittag 11 Uhr weiter. Es ist anzunehmen, daß diese Sitzung zu Entscheidungen führen wird. Die Probleme, um die es gegenwärtig geht, sind: Sicherung der
Gemeindefinanzen, Kontingentierung
Stützung der Getreidepreise.
und
Verstimmung über Bayern
keine Versprechungen der Reichsregierung.
Berlin, 3. November.
Von zuständiger Stelle wird erklärt, daß die Reichsregierung in ihrem Verhältnis zur bayerischen Regierung . künftig Zurückhaltung üben werde. Inzwischen ist von maß- i gebender bayerischer Seite eine Mitteilung ausgegeben worden, in der es u. a. heißt, das Vorgehen der Reichsregierung stehe im schroffsten Gegensatz zu dem Versprechen, das Bayern bei dem letzten Besuch des Reichskanzlers von Pa- pen in München erhalten habe.
In der Wilhelmstraße wird erklärt, daß man auch auf diese Mitteilung der bayerischen Regierung nicht antworten würde, wenn nicht dieser eine Satz eine Stellungnahme notwendig machte. Es müsse mit aller Schärfe im Auftrag der Reichsregierung zurückgewiesen werden, daß irgendwelche Zusagen dieser Art gegeben worden' seien. Es könne keine Rede von Zusagen sein außer der einen, daß grundsätzlich an dem Verhältnis von Reich und Preußen nichts geändert werde Wenn jetzt eine Personalunion und Verwaltungs- vereinfachung erfolgt sei, so bewege sich dies ausdrücklich
an dem Verhältnis
5 Reich—Preußen nichts tralrittsch.
Reichsreform nicht ohne die Lander
Zur Frage der Reichsreform wird von zuständiger Seite mitgeteilt, daß über die Behandlung der ?'eichsreformpläne selbstverständlich keine endgültige Entscheidung im Kabinett gefällt werden wird, ehe nicht die Länderregierungen mit dem großen Fragenkomplex befaßt worden sind. Nachdem im Anschluß daran die Entscheidung des Kabinetts getroffen fein wird, wird eine ordnungsmäßige gesetzliche Erledigung des ganzen Problems erfolgen.
Noch keine Einigung Papen-Braun
Das preußische Kabinett Braun hielt eine Sitzung ab, an der sämtliche Minister mit Ausnahme des Kultusministers Grimme und des Innenministers Severing teilnahmen. Diese Minister befinden sich noch auf Wahlreisen. Den Vorsitz führte Ministerpräsident Dr. Braun. Wie verlautet, wurden vom Kabinett die bevorstehenden Verhandlungen der Reichsratsausschüsse besprochen. Ministerialdirektor Dr. Brecht erstattete Bericht über seine Vermittlungsaktionen. Es schloß sich eine Erörterung an über die aus den Aktionen und dem Bericht Dr. Brechts sich ergebenden Fragen. ______
Meitt ein schweres IlWW-WM
Ueber dem Spessart abgestürzt —
Frankfurt a. M., 3. November. Auf dem Fluge von Nürnberg-Fürth nach Frankfurt-Main verunglückte am Mittwoch gegen 12,50 Uhr das Flugzeug „D 724“ Junkers F. 13 bei Echterpfuhl in der Nähe von Rohrbrunn im Spessart. Fünf Insassen kamen dabei ums Leben. Die Hamen der Verunglückten sind: Oberregierungsrat Weidner, Regierungsrat Eschenbach vom Landesfinanzamt München, der kaufmännische Angestellte Richer von der Münchener Flugleikung und von der Besatzung Flugzeugführer Anton Schulz und Funkenmaschinist Karl Frank.
Nach den bisherigen Feststellungen ist das Unglück auf den Bruch eines Flügels zurückzuführen. Wenigstens fand man diesen Flügel einige hundert Meter von der Stelle entfernt, an der das Flugzeug förmlich im Boden eingegraben liegt. Das Flugzeug ist im dichten Gehölz abgestürzt. Die Wipfel einiger Bäume sind bei dem Sturz glatt abrasiert worden, während der schwere Jlr-wigförper sich tief in die Erde gebohrt hat. Einer der Gr üAen liegt noch unter dem Flugzeug, während drei Insassen in der Nähe des Flugzeuges aufgefunden wurden. Nach dem fünften Verunglückten, der nach Aussage einiger Leute, die das Unglück sahen, abgesprungen sein soll, wird noch geforscht.
Die Deutsche Luft-Hansa hat sofort Abordnungen aus Frankfurt und München nach der Unfallstelle entsandt, doch liegt diese auf einer schwer zugänglichen Anhöhe, die mit Fahrzeugen nicht zu erreichen ist.
Frankfurt a. M.» 3. November. Die Leichen der Insassen des gestern mittag über dem Spessart abgestürzten Verkehrsflugzeuges „D 724" Typ Junkers F 13, sind, wie von der ^lualeituna mitaeteilt wird. entgegen anderslau--
X
Die preußische Staatsregierung teilt offiziell folgendes mit:
„In der heutigen Staatsminifterialfihung stellten die Staatsminister übereinstimmend fest, daß die Reichsregierung ihre Pflicht, die nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu Unrecht ihres Amtes enthobenen preußischen Staatsmi- nister wieder in ihr Amt als Staatsminister und Landes- regierung einzusetzen, bis heute nicht erfüllt hat."
In der preußischen Regierung nahestehenden Kreisen wird dem Nachrichtenbüro des VdZ. weiter erklärt, daß die preußische Staatsregierung auf Grund dieser ihrer Auf- sassung der bestehenden Tatsachen weitere Schritte eingeleitet habe. Allerdings dürfte ein neuer Appell an den Staatsgerichtshof vorläufig nicht in Frage kommen.
Bayern verlangt Garantien
Die Berständigungsbedingungen.
München, 3. November.
Die Auseinandersetzungen, die sich an die Stuttgarter Rede des bayerischen Ministerpräsidenten geknüpft haben, haben Dr. Held veranlaßt, der Presse den bayerischen Standpunkt zur Frage der Reichsreform und zu den Maßnahmen der Reichsregierung darzulegen. Der Ministerprä
sident betonte, daß die Behauptungen, Bayern würde eine Reichsreform sabotieren, vollkommen unbegründet seien. Gegen die Beseitigung des Dualismus Preußen — Reich habe sich Bayern nie gesträubt. Verfassungsmäßige Garantien müßten aber gegeben werden, daß andere Länder von diesem neuen Reich nicht in ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt werden könnten.
Bayern sei vor den Staatsgerichtshof gegangen, weil das, was heute Preußen geschehen sei, unter ähnlichen Voraussetzungen auch Bayern gegenüber unternommen werden könne. Und nach dem Urteil habe die Reichsregierung, statt die Folgerungen zu ziehen, in einer raschen und heimlichen Weise Tatsachen geschaffen, über deren Charakter man keinen Augenblick im Zweifel sein könne. Weder Bayern, noch ein anderes Land habe man informiert. Alle anderen Darstellungen seien falsch.
Die Männer, die hinter diesen Plänen stünden, wüßten genau, was sie wollten: die Reichsgewalt als einzige Zentralgewalt installieren und aus den Ländern Mittel- instanzen machen, die nichts zu sagen haben. Eine solche
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Für eine Reichsreform sei Bayern zu haben, aber nicht auf dem Wege des Staatsstreichs oder des Artikels 48. Neben einer starken Reichsgewalt müßten ach die Rechte der Länder gesichert bleiben. Wenn beim Reich der gute Wille vorhanden sei wie bei Bayern, so sei die Möglichkeit einer Verständigung auch heute noch nicht ausgeschlossen, sofern die erwähnten Voraussetzungen erfüllt würden.
Die Befugnisse der Preutzen-Regierung
Berlin, 3. November.
Die Erklärung der preußischen Staatsregierung, daß die Reichsregierung ihrer Pflicht, die preußischen Staats- minister wieder in ihr Amt einzusetzen, nicht nachgekommen sei, wird von zuständiger Stelle als irreführend bezeichnet. Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs müsse die Reichsregierung lediglich dem Preußischen Staatsministerium die Ausübung der Befugnisse ermöglichen, die ihm der Staatsgerichtshof zuerkannt hat.
Die Reichsregierung hat entsprechende Vorschläge der Preußischen Staatsregierung gemacht, auf die Preußen jedoch bis jetzt nicht eingegangen ist.
5 Todesopfer
tenden Mitteilungen sämtlich aufgefunden worden. Die drei toten Passagiere lagen in der Kabine, die beiden Besatzungsmitglieder im Führersitz. Als das Unglück geschah, herrschten so schlechte und unsichtige Wetterverhaltnisse, daß selbst Augenzeugen über den Hergang der Katastrophe nur Vermutungen äußern können. Die technischen Sachverständigen hoffen, im Laufe des heutigen Tages einen genauen Bericht herausgeben zu können.
Köln, 3. November. In einem Hans am Rudolf-Platz wurden die ledige 61 Jahre alte Ulla Körte und der 48 Jahre alle Geldzustel er Oberpostschaffner Clemens Koerner ermordet aufgefunden. Beide waren durch Kopfschüsse getötet worden. Als Täter kommt ein noch unbekannter, än- in Frage, der sich am Tage Geld-
geblicher Student der Medizin in
bei der Körte als Untermieter einlogiert und einen Geldbetrag an seine eigene Adresse geschickt hatte. Von dem Mörder fehlt jede Spur.
Zweifacher Totschlag im Gefängnis
Freiburg (Breisgau), 3. November. In einer Gemein- schaflszelle des Landgefängnisses ereignete sich eine furcht- bare Bluttat. In einem Anfall von Tobsucht erschlug ein Gefangener mit einem harten Gegenstand zwei seiner Mitgefangenen und verletzte einen dritten schwer. Der genaue Hergang der Bluttat ist noch nicht geklärt; die Untersuchung, die streng geheimgehalten wird, dauert an.