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Hersfelöer Tageblatt

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Herssel-er Kreisblatt

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Nr. 290 (Erstes Blatt)

SääSSääÄÄäÄSSäääSeÄSSSHäÄÄäSÄHSäwaSSi

Sonnabend, den 10. Derember 1932

82. Jahrgang

Der Reichstag vertagt

Stellvertretung des Reichspräsidenten geregelt

Berlin, 9. September.

Vor Eintritt in die Tagesordnung der Freitagsitzung wurden in üblicher Weise die Urlaubsbewilligungen an Ab­geordnete bekanntgegeben. Abg. T o r g l e r (Komm.) rief: Wie ist es mit dem Nationalsozialisten Straffer?" Vizeprä­sident Esser erwiderte:Ein Urlaubsgesuch des Abg. Straffer ist noch nicht eingegangen." Dann wurde in 3. Le­sung ohne Aussprache über das von den Nationalsozialisten beantragte

Vertretungsgesetz für den Reichspräsidenten namentlich abgestimmt. Das Gesetz besagt:Der Reichs­präsident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Präsidenten des Reichsgerichts vertreten. Das gleiche gilt für den Fall einer vorzeitigen Erledigung der Präsidentschaft bis zur Durchführung der neuen Wahl."

Die namentliche Abstimmung ergab die Annahme des Gesetzes mit 404 gegen 127 kommunistische und deutschnatio­nale Stimmen. Die für verfassungsändernde Gesetze erfor­derliche qualifizierte Mehrheit, in diesem Falle 354 Stim­men, ist damit überschritten.

In der im Anschluß daran fortgesetzten ssZialpolMschen Aussprache begründete Abg. Reihner (Soz.) den von den Sozialdemokra- ten eingebrachten Gesetzentwurf über planmäßige Arbeits­beschaffung. Darin werden Reichszuschüsse für öffentliche Ar­beiten und Kleinwohnungsbau sowie Gemeindearbeiten, kol­lektive Selbsthilfe der Arbeitslosen, Schulung jugendlicher Erwerbsloser und Hausreparaturen gefordert.

.....Abg. KäM-^mm.) jagt, du- ; rordnm.g vom 4, .September sei eine Gipselrerftung Ler Sozialreakrion. Wenn Papen feine Pläne nicht in vollem Umfange durch­setzen konnte, so sei das nur auf die zur Abwehr erhobene Faust der Arbeiterschaft zurückzuführen.

Abg. Trommel (Ztr.): Die Arbeiterschaft empfindet es als bitteres Unrecht, daß der Reichspräsident dem Papen- Kabinett Generalvollmacht zum Abbau der Sozialpolitik ge­geben hat. Diese Generalvollmacht muß aufgegeben werden. Das Wirtschaftsprogramm des Papen-Kabinetts kann die Wirtschaftskrise nicht beheben, denn wir leiden ja nicht an mangelnder Produktion, sondern an mangelndem Absatz. Der Redner empfiehlt die Anträge des Zentrums zur Annahme. Danach soll die für Lohnprämien vorgesehene und durch Streichung der Einstellungsprümie frei gewordene Summe für Arbeitsbeschaffungszwecke verwandt werden. Die Kür­zung der Sozialrenten soll aufgehoben und die sozialen Ein­richtungen sollen ohne Gefährdung der Ansprüche und Rechte vereinfacht und verbilligt werden. Die Finanzämter sollen angewiesen werden, bei Ausgabe von Steuergutscheinen für Mehrbeschäftigung, Mißbräuche zu verhindern. In einem weiter vom Zentrum beantragten Gesetzentwurf wird die Streichung des sozialpolitischen Teils der Notverordnung vom 4. September gefordert.

Abg. Bausch (Christl.-Sozialer Volksdienst) erklärte, der amerikanische Journalist Knickerbocker habe nach einer Un­terredung mit Papen mit Recht festgestellt, daß dieses Ka­binett die jahrelangen Errungenschaften der Gewerkschaften mit einem Federstrich beseitigt und den Weltrekord der Lohn­kürzung erreicht habe, weil Papen von einem fanatischen Glauben an den Automatismus des Privatkapitalismus er­füllt sei. Das Papen-Kabinett, das den Kampf gegen den Bolschewismus predigte, habe auf der anderen Seite die zuverlässigste Kampftruppe gegen den Bolschewismus, die verfassungstreuen Gewerkschaften verfolgt. Das neue Ka­binett Schleicher werde er nicht nach feinen Worten, sondern nach feinen Taten beurteilen.

Abg. Dr. Hugo (D. Vp.): Meine Freunde haben auch ihrerseits den Wunsch, manche Korrekturen vorzunehmen, sie lehnen es aber ab, daß nun in Bausch und Boaen etwas vernichtet wird, was vorläufig als Arbeitsgrundlage für unser Volk dient. Die Zeit ist noch nicht gekommen, um die Vollmacht zur Verbilligung der Sozialversicherung aufzu- heben. Der richtigere Weg ist der, daß man der Privatin- dustrie die Mittel gibt, damit sie aus ihrer eigenen Leistung heraus Arbeit schaffen kann. Die Leistung des Unterneh­mers wird vom Sozialismus unterschätzt, aber sie ist zur Ar­beitsbeschaffung nicht zu entbehren. Wichtig sei auch, daß durch die Papenschen Notverordnungen eine Stärkung des Vertrauens in der Wirtschaft eingetreten sei, und es sei traurig, daß die Keime einer wirtschaftlichen Besserung durch politische Momente wieder vernichtet würden.

Abg. Dr. Schmidt-Eichwalde (Snat.) widerspricht der Behauptung, die Deutschnationalen hätten die Regierung Papen bedingungslos unterstützt. Wenn man für etwa 700 Millionen RM Steuergutscheine eine andere Verwendungs­möglichkeit suche, so sei dann zu fordern, daß die Haus­zinssteuer in die Erstattung durch Steuergutscheine einbe­zogen werde, damit der Hausbesitz notwendige Ausbesserun­gen vornehmen könne. Anträge der Deutschnationalen ver­langten Beseitigung der Lohnkürzungsbestimmungen der September-Verordnung, der sonstigen sozialen Ungerechtig­keiten unb Recht und Gerechtigkeit auch für die Kleinrentner.

Das Ausmaß der Amnestie

Abg. Schumann-Berlin (Nat.-Soz.) kritisiert scharf die Zustände in der Berliner Verkehrs-Gesellschaft. Während dort die leitenden Direktoren phantastisch hohe Gehälter und Pensionen beziehen, sei den kleinen Angestellten der Lohn so gekürzt worden, daß der Verkehrsstreik eine durchaus berechtigte wirtschaftliche Abwehr-Aktion gewesen sei.

Bei diesen Ausführungen kommt es zu lärmenden Ru- ' fen und Gegenrufen der Kommunisten und Nationalsoziali- i sten. Die sozialpolitische Aussprache war damit beendet und es folgten die Abstimmungen.

Vorher gab Abg. S t e i n h o f f (Dnat.) eine Erklärung ab des Inhalts, die Deutschnationalen würden denjenigen Anträgen zustimmen, die offensichtliche Härten beseitigen wollen. Im übrigen werden wir, so heißt es in der Er­klärung weiter, uns der Stimme enthalten, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß wir bei Lebensfragen der Na- j tion gegen eine solche Art der überstürzten Antragsfabri- kation Protest erheben, wie sie hier von der schwarz-braun- ! roten Koalition beliebt wird.

Ermächtigung aufgehoben

Der vom Zentrum eingebrachle Gesetzentwurf auf Auf­hebung des zweiten TeilsSozialpolitische Maßnahmen" der Notverordnung vom 4. September, wurde dann in zweiter und dritter Beratung gegen die Stimmen der Deutschnatio­nalen und der Deutschen Bolkspartei angenommen.

Der durch Annahme des Zentrums-Entwurfs aufgeho­bene sozialpolitische Teil der Notverordnung vorn 4. Sep- tember umfaßt die Ermächtigung an die Regierung zu Aen­derungen bei der Sozialversicherung. .

Nach dieser Abstimmung fam es zu einer erregten Ge- * JAäftwrbnunasbebaHe v-^. porbenmg der Kommu- 1 nisten und Sozialdemotraren, nunmehr die Anträge aus Aufhebung der ganzen Notverordnung vom 4. September vorzunehmen. Abg. Dr. Frick (Nat.-Soz.):Um diesen Streit zu beenden, beantragen wir, alle weiteren Anträge und Entwürfe dem Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen." Dieser Antrag wurde von der Linken mit großem Lärm be­antwortet. Die Kommunisten riefen: Die Schleicher-Koali­tion ist fertig! Als Sozialdemokraten und Kommunisten gegen die Ausschuß-Ueberweisung protestierten, erwiderte Vizepräsident Esser, die Ausschuß-Ueberweisung sei von den Fraktionsführern vereinbart worden. Nun erklärten Abg. T o r g l e r (Komm.) und Abg. A u f h ä u s e r (Soz.) die kommunistische und sozialdemokratische Fraktion seien nicht gefragt worden. Gegen den Vizepräsidenten Esser wur­den von Kommunisten Schimpfrufe gerichtet:Lügenprä- fibent, Nazipräsident!"

Auf Antrag Dr. B r e i t s ch e i d s mußte die Abstim­mung über die Ausschuß-Ueberweisung des Winterhilfe-An­trags namentlich erfolgen.

In der namentlichen Abstimmung stimmten die So­zialdemokraten und Kommunisten gegen die Ausschuß-Ueber­weisung, die Deutschnationalen und die Deutsche Volkspar­tei gaben Stimmenthaltungskarten ab und die übrigen Parteien stimmten für die Ueberweisung des Winterhilfe- Antrags an den Haushaltsausschuß. Die Ausschuß-Ueberwei­sung wurde mit 295 gegen 236 Stimmen bei 48 Stimment- Haltungen beschlossen.

Die kommunistischen Winterhilfe-Anträge, deren sofor­tige Annahme Abg. Torgler verlangt hatte, wurden durch namentliche Abstimmung mit 296 gegen 206 kommunistische und sozialdemokratische Stimmen bei 49 Enthaltungen gleich­falls dem Haushalts- und Sozialpolitischen Ausschuß über- wiesen.

Der nationalsozialistische Antrag zur Arbeitsbeschaffung wird gegen die Stimmen der Nationalsozialisten dem Haus­haltsausschuß überwiesen. Alle übrigen Anträge auf Hilfs­maßnahmen für Erwerbslose und Sozialbedürftige usw. wer­den den zuständigen Ausschüssen überwiesen.

Die RathenöWer Sataftroube

Es folgte die Beratung des kommunistischen Antrags, der Maßnahmen für die beim Explosionsunglück im I. G.- Farbenwerk P r e m n i tz Betroffenen fordert.

Abg. herm (Komm.) begründet den Antrag, in dem die Schließung der Betriebe bis zum Abschluß der Untersuchung, Weiterzahlung des Lohnes und eine strenge Bestrafung aller Schuldigen an dieser Katastrophe gefordert wird.

Der kommunistische Antrag wurde mit den Stimmen der Nationalsozialisten, Sozialdemokraten und Kommunisten angenommen unter Ablehnung der Forderung, daß der Be­trieb bis zum Abschluß der Untersuchung geschlossen werden soll.

Als letzter Punkt stand auf der Tagesordnung die zweite und dritte

Beratung der Amnestie

Abg. Löbe (Soz.) beantragte Unterbrechung der Sitzung um eine halbe Stunde, damit die Fraktionen Gelegenheit finden, zu einem sehr wichtigen Antrag Stellung zu nehmen, her nach der Ausschußberatung der Amnestie-Vorlage einge­gangen sei und der für die endgültige Stellungnahme der Sozialdemokraten entscheidend sein könnte.

Die Unterbrechung der Sitzung wurde beschlossen. Der vom Abg. Lobe erwähnte Antrag geht vom Zentrum aus und will gewisse Hochverrats-Delikte von der Amnestie aus­nehmen.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung führte Abg. Gok (Dnat.) aus, mit Amnestien sollte man nur bei besonders feierlichen Einlässen vorgehen. Im Interesse der Berufsfreu­digkeit der deutschen Richter sollte man Amnestien vermeiden und nur mit Einzelbegnadigungen vorgehen.

Abg. koska (Komm.) bezeichnete den Ausschuh-Entwurf als ein die Kommunisten keineswegs befriedigendes Kom­promiß, Die darin yewährte Teil-Amnestie befreie nicht die Opfer der Sondergerichte mit ihren drakonisch hohen Strafen.

Abg. Dr. Marum (Soz.) äußerte Bedenken dagegen, daß die Amnestie auch auf diejenigen Anwendung finden solle, die durch gemeine Lüge und Verleumdung den Kamps gegen politische Gegner geführt haben. Ein weiteres Be­denken bestehe darin, daß häufige Amnestien die Autorität der Rechtsprechung erschüttern.

Abg. Dr. Jrank II (Naü-Soz.) führte aus: Wir wollen die Amnestie nicht als ein Geschenk sondern es ist die Pflicht der Volksvertretung, die Opfer in Schutz zu nehmen gegen die Auswirkung der justitiellen Enteignung des deutschen Staatsbürgers. Das von den Deutschnationalen gewünschte und geförderte autoritäre Regime hat die öffentliche Ruhe und Ordnung mehr gefährdet als alles andere. (Beifall bei den Nat.-Soz.) Wir betrachten die Ausschußvorlage nur als erste Etappe der Amnestierung, die bald in größerem Um­fange kommen muß. Wir verlangen, daß die Zusage aus Einstellung der Sondergerichtsverfahren gegen unsere 856 SS.- und SA -Leute binnen kurzem wahrgemacht wird. Der Zersetzungs-Hochverrat darf unter keinen Umständen amne­stiert werden. Wir sagen der heute leider nicht vertretenen Regierung, daß wir uns nicht mehr lange den autoritären Standgerichten unterwerfen wollen, sondern gewillt sind, in Deutschland selbst das Gericht über die Volksverderber auf- zunehmen.

Abg. Dr. Graf (Bayr. DP.) lehnt die Amnestie ab.

Abg. Dr. Strohmann (Ehr.-Soz.) verlangt eine Aende­rung des Ausjchutzentwuris dahingehend, daß Zersetzungs- Hochverrat und jeder Landesverrat von der Amnestie aus­geschlossen wird.

Zersetzungs-Hochverrat nicht amnestiert

Bei der Abstimmung über den Aenderungsantrag des Zentrums wurde die Herabsetzung der Höchstgrenze für die vollständig zu erlassenden Strafen von fünf auf zwei Jahre mit den Stimmen der Nationalsozialisten, Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt.

Auch die übrigen Aenderungsanträge wurden mit der gleichen Mehrheit abgelehnt mit Ausnahme der in dem Zentrumsantrag gestellten Jorderung, daß Zersetzungs- Hochverrat bei Pottzei und Reichswehr nicht unter die Am­nestie fallen soll. Diese Aenderung wurde gegen Sozial­demokraten und Kommunisten angenommen.

Vor der Schlußabstimmung in der dann folgenden drit­ten Beratung erklärte Abg. Dr. Wegmann (Ztr.) unter Pfuirufen der Kommunisten, das Zentrum würde bei An­nahme seines Aenderungsantrages dem Amnestieentwurf zu­gestimmt haben. Nach der Ablehnung wesentlicher Teile dieses Antrages sei es aber zur Ablehnung der Ausschuß­vorlage genötigt. Abg. Dr. Strathmann (Chr.-Soz.) gab für feine Freunde eine Erklärung in gleichem Sinne ab. Dann wurde zur namentlichen Schlußabstimmung geschritten.

Amnestie - Beringung!

Die namentliche Abstimmung ergibt die Annabme der Amnestievorlage mit der erforderlichen Zweidrittel­mehrheit. Für die Amnestie wurden 395 Stimmen der Nationalsozialisten, der Sozialdemokraten und der Kommunisten abgegeben. Gegen das Gesetz stimmten 144 Abgeordnete der Deutschnationalen, der Deutschen Bolkspartei, des Zentrums und der Bayerischen Volks­partei. Bier Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Der Reichstag vertagte sich hierauf, ohne den Ter­min seines Wiederzusammentritts festzusetzen.

Schleicher spricht im Nundfuntt über die nächsten Absichten der Reichsregierung.

Der Reichstag ist vertagt. Sein Wiederzusammentntt dürfte kurz nach dem 15. Januar erfolgen. Bis dahin ist innenpolitisch eine mehr als fünfwöchige Periode der Ruhe eingelegt. Die Reichsregierung hat also zunächst Zeit, in aller Ruhe zu arbeiten. Die nächsten Ziele der Reichsregierung wird von Schleicher wahrscheinlich schon Ende nächster Woche in einer Rundfunkrede auseinander-- setzen.

Die Regierungsmaßnahmen liegen auf der Linie der BeruhigungPolitik im Innern- Die Sondergesetzgebung, die ja ihrem ganzen Charakter nach niemals etwas Dauer­haftes sein kann, soll so stark aufgelockert werden, daß sie einer Aufhebung der scharf einschränkenden Bestimmungen ziemlich naheivumt. Diese Maßnahmen erstrecken sich besonders auf die Sondergerichte, die Terror-- unb die Pressenotberordnnng. Vor allem will man der Wirt­schaft Ruhe geben, damit sich der Gesundungsprozeß in ihr entwickeln kann.