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Hersfel-er Tageblatt

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Hersfelüer Kreisblatt

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Druck und Berlag von Ludwig Funks Buchdruckerei in Hersfeld, Mitglied des BDJB.

Nr. 300

Donnerstag, den 22. Dezember 1932

82. Jahrgang

Winterhilfe u. Jugendnotwert

Die Verb ivitzuntz-oklion für die Erwerbslosen erfordert etwa 35 Millionen Mark Zu­schüsse für die Beschäftigung jugendlicher Erwerbsloser in Höhe von 10 Mill. Mark

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Berlin. 22. Dezember.

Das Reichstabinett befaßte sich in seiner Sitzung am Mittwochnachmittag abschließend mit der Winterhilfe zu­gunsten der Arbeitslosen.

Auch das Istwert für die deutsche Jugend war Gegen­stand der Kabinettsberatung. Durch das Notwerk soll mit einem Kostenzuschuß von etwa zehn Millionen Mark für 206300 000 jugendliche Arbeitslose Beschäftigung gesichert werden.

Es ist geplant, an Organisationen, Vereine, Verbände oder auch nur kleine Kameradschaften Arbeitsloser einen Zuschuß von 20 Pfennig pro Kopf und Tag für eine warme Mahlzeit zu zahlen. Die Voraussetzung ist dabei, daß die jugendlichen Erwerbslosen vier Stunden am Tage beschäf­tigt werden.

Von, der Winterhilfe werden etwa 600 000 Personen neu erfaßt werden über den Kreis der im vorigen Jahre Bezugsberechtigten, von dem Notwerk für die Jugend 300 000 Personen, so daß insgesamt Mittel von 47 Millionen Mark für etwa eine Million Menschen aufaewandt werden sollen.

Die Winterhilfeaktion der Reichsregierung wird in Re- gierungskreisen als eine Nothilfemaßnahme ange­sehen, deren Bedeutung nicht unterschätzt werden dürfe. Im Vergleich zu ähnlichen Maßnahmen anderer Länder könne festgestellt werden, daß Deutschland allen anderen weit vor­aus sei und weit mehr leiste, als alle anderen Staaten. Man müsse dabei bedenken, daß für die Fleisch- und Kohlenver- billigungsaktion rund 37 Millionen eingesetzt werden müssen, und daß dazu noch rund neun Millionen für das ^'^Ä-Ä^"'-^fthe Jugend zu rechnen pno.

Die Schwierigkeiten für die Winterhilfe würden da­durch noch gesteigert, daß nach Mitteilung unterrichteter Kreise nach den letzten Berechnungen die Zahl der Arbeits­losen erheblich zugenommen hat. Es wird sich wahrschein­lich um eine Steigerung von rund 200 000 bis 250 000 Ar­beitslose handeln. Im vergangenen Jahr betrug die Stei­gerung im gleichen Zeitraum 300 000. Für diese neuen Unterstützungsempfänger müssen nun nicht nur die erfor­derlichen Mittel der Arbeitslosenversicherung bereit gestellt werden, sondern sie müssen auch für die Winterhilfeaktion berücksichtigt werden.

Berlin, 22. Dezember.

Amtlich wird mitgeteilt:

Die öffentliche Winterhilfe, welche die Reichsregierung am 21. Dezember beschlossen hat, erweitert die bisherige in der Zeitdauer, der Art und dem Umfange der Lestungen und im Personenkreis. Sie wird für die drei Monate Januar bis März gewährt, verbilligt den Erwerb von Lebensmit­teln und Bennstoffen, vor allem aber dehnt sie den Perfo- nenkreis erheblich aus.

Bei den Lebensmitteln besteht die Grundleistung in der Verbilligung des Erwerbs von monatlich vier Pfund frischem Rind- oder Schweinefleisch oder von Rückenfett und Liesen oder frischer W u r st um 30 Pfennig beim Pfund. Familien mit vier und mehr Zuschlagsempfüngern können zwei Verbilligungsscheine erhalten und auf dem zwei­ten Verbilligungsschein wahlweise auch Milch beziehen. Fa­milien mit drei Zuschlagsempfängern können ebenfalls einen zweiten Verbilligungsschein erhalten, wenn von den Zu- schlagsempfüngern mindestens zwei über 16 Jahre alt sind. Je einmal im Monat kann der bedachte Haushalt nach sei­nen besonderen Bedürfnissen an Stelle des Fleisches oder der Wurst auch Schweinefett, frischen Seefisch oder Roggenbrot wählen Schmalz und Brot als Gegenstand der Winterhilfe wird den Hilfsbedürftigen ohne eigenen Haushalt und der verbilligte Bezug von Milch kinderreichen Familien besonders erwünscht sein.

Bei den Brennstoffen wird der Erwerb von zwei Zentnern Kohle im Monat um 30 Reichspfennige beim Zentner verbilligt. Für Steinkohle, Braunkohl-Bri­ketts oder Koks kann je nach den örtlichen Verhältnissen iud) Torf oder Holz gewählt werden.

Nach der bisherigen Regelung wurde die öffentliche Winterhilfe nur Unterstützungsempfängern gewährt, die Familienzuschläge erhielten beziehungsweise einen eigenen Haushalt führten. Die neue Regelung dagegen umfaßt alle Hauptunterstützten in der Arbeitslosen- und Krisen- anterslühung und in der öffentlichen Fürsorge sowie be­dürftige Empfänger von Zusatzrenten nach dem Reichsver- sorgungsgesetz. Die Führung eines eigenen Haushaltes wird nur für die Verbilligung von Brennstoffen vorausgesetzt.

Ausgabestellen für die Verbilligungsscheine sind wie bis« her für die Hauptunterstützungsempfänger der Arbeitslosen­versicherung und Krisenfürsorge die Arbeitsämter, für alle übrigen die Dienststellen der öffentlichen Fürsorge. Bezugs­tellen für die verbilligten Waren sind alle Verkaufsstellen, )ie die betreffenden Waren führen und sich bereit erklären, )en Verbilligungsschein in Zahlung zu nehmen und den anst gegebenen Vorschriften zu entsprechen.

.Die für die. neue Winterhilfe notwendigen Mittel. -7

55 Millionen «m werden von der Reichskasse ausge­bracht.

Außerdem werden im Notwerk der deutschen Jugend besondere Mittel für die gemeinsame Verpflegung von ju­gendlichen Arbeitslosen zu Verfügung gestellt. Nähere Ein­zelheiten werden in Kürze bekanntgegeben."

ÄisammenarbeitRrgieruiig-Landlreise

Vertreter der Landkreise beim Reichskanzler.

Reichskanzler von Schleicher empfing Vorstandsmitglie­der des Landkreistrages, die unter Führung des Präsidenten von Stempel erschienen waren. Anknüpfend an die Rundfunkrede des Reichskanzlers, in der als vordringlich große Aufgabe die Arbeitsbeschaffung bezeichnet worden trugen die Vertreter die Auffassung des Landkreistages zu dieser wichtigen Frage vor. Sie betonten, daß nur eine Meunige Arbeitsbeschaffung die schwierige Finanzlage der Landkreise erleichtern könne.

Eine Vergebung öffentlicher Arbeiten sei einzig und allein in der Lage, die Privatwirtschaft anzukurbeln und die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen zu senken. Eine Finan­zierung lediglich durch Darlehen müsse wegen der damit verbundenen nicht zu verantwortenden Vermehrung der kommunalen Schulden vermieden werden. Die Einbeziehung der Steuergukscheine in das Finanzierungsprogramm ent­spreche der Auffassung des Landkreistages.

Bei dem Plan der Regierung, die Großstädte aufzu- > lockern durch Siedlungen, feien die Landkreise bereit, mit« zuarbeiten, besonders da sie als kommunalpolitische Betreuer des flachen Landes für diese Aufgabe unentbehrlich seien, ordentlich fruchtbringende Gedankenaustausch eine Zusam­menarbeit von Reichsregierung und Landkreisen auf diesen wichtigsten Arbeitsgebieten.

Der Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung, Dr. Ge­re k e, hatte eine Besprechung mit den Vertretern der kommunalen Reichsspitzenverbände, in der die Durchführung eines öffentlichen Arbeitsbeschaffungs- programms (Sofortprogramm) ausführlich erörtert wurde.

ItngiiMHige Arbeitsmarktlage Etwa 249 000 Arbeitslose mehr.

Berlin, 22. Dezember.

Nach dem Bericht der Reichsanstalt für die Zeit vom 1. bis 15. Dezember hat die jahreszeitliche Verschlechterung, der bisher die Hebung des industriellen Beschäftigungsgrad entgegengewirkt hatte, sich in der ersten Dezemberhälfte stär­ker durchgesetzt. Das Frostwetter brächte in den meisten Teilen des Reichs die Außenarbeiten zum Erliegen. Die Be­schäftigung für Aufträge zum Weihnachtsfest fand ihr Ende.

Bei den Arbeitsämtern waren am 15. Dezember rund 5 604 000 Arbeitslose gemeldet, d. h. rund 249 000 mehr als Ende November. Mit einer Belastung dieser Größenord­nung war zu rechnen. Die Inanspruchnahme der Arbeits­losenversicherung und krisenfürsorge hat beträchtlich zuge­nommen. Die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Versicherung lag am 15. Dezember nahe an 700 000, sie war damit um rund 60 000 höher als Ende November. Die Zahl der Hauptunterstühungsempfänger in der krisenfür­sorge stieg um rund 57 000 auf 1 188 000. Die Reichsanstalt unterstützt damit zusammen 1 888 000.

Aussteuerungen aus der Krisenfürsorge sind im Dezem­ber nicht mehr erfolgt, so daß kaum anzunehmen ist, daß die Zahl der anerkannten Wohlfahrtserwerbslosen noch nen­nenswert gestiegen ist. Bei Notstandsarbeiten waren Ende November etwa 86 000 Arbeitslose beschäftigt; inzwischen dürfte durch den Einfluß kalter Witterung eine geringe Ab­nahme erfolgt sein, ebenso bei den Arbeitsdienstwilligen.

Margarine mit Butter

Berlin, 22. Dezember. Das Reichskabinett hat sich in seiner gestrigen Sitzung auch mit der Frage eines Bcimischm?gszwangs für Margarine beschäftigt. Es ist wohl anzunehmen, daß der Reichsernährungsminister in seiner heutigen Rundfunkrede hierüber nähere Mittei- jungen machen wird. Es verlautet, daß etwa 10 000 bis 15 000 Tonnen Butter und Schmalz der Margarine bei- gemischt werden sollen.

Wer wirb amnestiert?

Berlin, 22. Dezember. Das Amnestiegesetz ist durch Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt vom 21. Dezember in Kraft getreten. Danach werden

politische Straftaten, die beim Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verbüßt sind, erlassen, wenn sie in Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestehen. Freiheitsstrafen von längerer Dauer werden zunächst um fünf Jahre gemildert, die Rest­

strafen werven au zote Hälfte herabgesetzt. Dabei tritt an Stelle von Zuchthaus Gefängnis. Anhängige Ver­fahren werden eingestellt, wenn keine schwerere als eine der amnestierten Strafen zu erwarten ist. Neue Verfah­ren werden nicht eingeleitet.

Straftaten aus wirtschaftlicher Not

bleiben straffrei, wenn der Täter nicht oder nur gering vorbestraft ist Geldstrafen und Freiheitsstrafen von nickst mehr als sechs Monaten werden erlassen. Anhängige Ver­fahren. die höchstens mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu ahnden wären, werden eingestellt, neue Ver­fahren nicht eingeleitet.

Von der Amnestie ausgeschlossen

sind: Verbrechen gegen das Leben, politischer Terror, wenn dadurch ein Mensch getötet oder verletzt wurde, gemeingefährliche Verbrechen mit Todesfolge, Landes­verrat, Verrat militärischer Geheimnisse aus Eigennutz, Verbrechen wider das Sprengstoffgesetz, schwerer Raub und Hochverrat. Enthält eine Gesamtstrafe auch Strafen für Vergehen, die unter die Amnestie fallen, so werden diese Strafen den Vorschriften des Gesetzes entsprechend von der Gesamtstrafe ganz abgezogen oder gemildert.

Ueber die Einstellung anhängiger Verfahren entschei­det auf Antrag der Beteiligten das Gericht.

Sie neue Nstserordnung

Das Urteil der Presse.

Berlin, 22. Dezember.

In der Berliner politischen Presse wird vielfach zu der neuen Notverordnung zur Erhaltung des inneren Friedens Stellung ge­nommen. In der Mehrzahl wird diese Verordnung als eine Maß­nahme gewürdigt die der inneren Beruhigung diene.

DieDeutsche Allgemeine Zeitung" meint, daß zweifellos der heutige Geisteszustand unserer Politik, so viel er auch zu wün­schen übrig lasse, nicht mehr ganz mit der bürgerkriegsähnlichen Ueberreiztheit zum Sommer zu vergleichen sei. Es bleibe nun ab» zuwarten, wie sich die Aufhebung psychologisch auswirke, und wie sich im Januar der politische Kamps gestalte.

DasBerliner Tageblatt" spricht von einer beseitigten Un» (reiftest Die neue Nütverordunna stelle den Abschluß einer

III j||iwmw 1ÜV -rinnt tm mit rtirfrfTtir^m Arrsnähmö- Desk^mungenund verschärfte Ausnahmebestimmungen immer wie­der mit wachsender Unruhe beantwortet worden sei.

DerVorwärts" nennt unter gleichzeitiger Bezugnahme aus die endgültige Verabschiedung des Amnestiegesetzes den 20. De­zember einen denkwürdigen Tag der deutschen Innnenpolitik Er bedeute das Ende des Versuches, das deutsche Volk nach den Prinzipien eines seelenlosen Paragraphengeistes mit wirklichkeits­fremder Härte zu regieren.

DieSreuzzeitung" ist der Ansicht, daß die Reichsregierung eine außerordentlich schwere Verantwortung auf sich genommen habe. Man könne zweierlei Meinung darüber sein, ob die Be­ruhigung schon soweit vorgeschritten und gefestigt sei, daß sie die Aufhebung von Sondermaßnahmen in dem jetzt gewählten Um» fange wirklich rechtfertige.

In derNationalsozialistischen Korrespondenz" schreibt Rechts- anwalt Dr. Frank II, die neue Verordnung zur Erhaltung des inneren Friedens entspreche bereits in erheblichem Umfang den wiederholt und nachdrücklich von den Nationalsozialisten vertrete­nen Wünschen. Die Nationalsozialisten würden nicht ruhen und rasten, bis sie auch den letzten Nationalsozialisten wieder der Freiheit entgegengeführt hätten.

Etat nicht vor Mitte Sann«

Teilhaushalke angesichts der ungewissen Entwicklung?

Die Arbeiten an dem Reichshaushaltsplan für 1933 find noch nicht zum Abschluß gekommen. An unterrichteter Stelle wird hervorgehoben, es sei nicht damit zu rechnen, daß der neue Reichsetat aufgestellt werden könne, ehe der Reichs­finanzminister im Haushaltsausschuß des Reichstages den angekündigten Ueberblick über die Finanzlage des Reiches gegeben haben werde. Man glaube nicht, daß der Reichs- finanzminister hierzu schon in der ersten Dekade des Januar in der Lage sein werde. Deshalb sei auch dem Vorsitzen­den des Haushaltsausschusses, Abg. Torgler, mitgeteilt wor­den, daß der 10. Januar als Termin für die entsprechende Sitzung dieses Reichstagsausschusses der Reichsregierung nicht genehm fei.

Bei den gegenwärtigen Vorarbeiten am Reichsetat han­dele es sich noch immer um die Frage größtmöglicher Spar­samkeit. Man prüfe, welche Abstriche bei den einzelnen Ressorts sich noch erzielen ließen. Dabei handele es sich um sehr schwierige Beratungen, weil die Ressortvertreter darauf Hinwiesen, daß die Ausgaben des Reiches ohnehin schon sehr stark gedrosselt feien.

was aber die Aufstellung des Haushaltsplanes für 1933 ganz besonders erschwere, sei die absolut unübersichtliche Linnahmeseite. Auch die vorsichtigste Schätzung über Steuereingänge könne durch die Entwicklung überholt wer­den. Es habe aber nur dann einen Zweck, den Reichsetat vorzulegen, wenn man einigermaßen übersetzen könne, ob die darin vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben im wesent­lichen verwirklicht werden könnten. Es sei eine besondere Frage, ob man sich angesichts der Schwierigkeiten, für ein lanzes Jahr zu disponieren, vielleicht mit mehreren Teil­daushalten für das kommende Etatjahr abfinden solle.

^ Die Verordnung der Reichsregierung über die Auf­hebung der Sondergerichte ist im Reichsgefehblatt veroftent- Ucht worden. Die Tätigkeit der Sondergerichte endet danach mit dem Ablauf des 21. Dezember 1932. _____________