KreisWblatt
für die
Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.
J\i 23. HepAfeld, Sonnabend, den 19. März. 1850.
Das .Kreisblatt» erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Erpeditio» 84 Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersseld.
Der Herr Minister für landwirtbschaftliche Angele» geübtsten hat genehmigt, daßwom laufenden Jahre an die Einziehung der Fülleugelder durch die Gestüte» Wärter statifindet
Zu diesem Ende sind den letzteren die Abfoblungs- listen der betreffenden Gemeinden de 18f| auSgehändigt worden, um solche vorerst zur Ausfüllung resp. Ausweisung des gesetzlichen Fohlengeldes an die Ort-vorstände zu beförderm
Die Ortsvorstände des Kreises Hersseld von dieser neuen Art der Fohlengeld-Erhebung in Kenntniß setzend, weise ich dieselben hiermit an:
1) die den Listen vorgedruckten Bestimmungen streng zu befolgen, insbesondere
2) die Listen, sobald solche vollständig haben auS- gefülltwerden können, sofort an die Gestüte« wärter zurückzubesördern.
Schließlich veranlasse ich die Ortsvvrstände des Krei« fes, die Pferdezüchter ihrer Gemeinden zur Einschlagung des in dem unten *) abgedruckten Schreiben der Direction des Hessischen Landgestüte» empfohlenen Verfahrens thunlichst zu bestimmen.
Hersseld, am 17. März 1870.
Der Königliche Landrath Auffarth.
*) Ssn die Hessische« Mserdezüchte».
Da es eine wichtige Aufgabe der Gestüteverwaltung ist, die Pferdezüchter in deren eigenem Interesse in möglichst vielseitige Beziehung mit ihren unmittelbaren Orga« neu, den Gestüte Wärtern, zu bringen, letztere ein richtiges Urtheil über die Erfolge ihrer Leistungen aber nur gewinnen können, wenn sie die von den Landbeschä- Um prvducirtcn Füllen sehen, über deren Gijte oder Mängel mit den Züchtern ihre Ansichten austauschen und sich dabei die Formen, die Abstammung und die Eigen« schasten sowohl deS Vaters als auch der Mutter verge
genwärtigen um so zu einem Resultat darüber zu gelangen: ob die Paarung eine zweckmäßige gewesen sei oder nicht — so habe ich die Gestütewärter angewiesen, die Füllengelder einzuziehen um die dieserhalb nöthige Ein« lragung unter dem betreffenden Zulaßschein zu machen, und ich kann den Pferdezüchter« nicht dringend genug anempfehlen, den Gestütwärtern im Bereiche ihrer Statik neu nicht bloß diese Scheine zu produciren und ihnen eine mündliche Beschreibung ihres Füllens zn machen, sondern ihnen auch diese Füllen wirklich zu zeigen.
Die jungen Thiere gewöhnen sich ja so leicht daran, sowohl aus dem Acker als auch auf den Wegen bei der Mutter zu bleiben, und die Bewegung und die frische Lust ist ihrem Gedeihen so unbedingt nothwendig, daß die kleine Unbequemlichkeit, Stute und Füllen dem Gestütwärter vorzuführen, gar nicht in Vergleich kommt mit dem Vortheil, der dem Züchter durch dies enge Verneh« men mit dem Gestütwärter erwächst. Die Aufzuchtkosten eines schlechten Pferde» sind ja .dieselben wie die eines guten, das Bestreben des Züchters kann also nur dahin gerichtet sein, ein Thier zu züchten, an dem er seine Freude hat, das er brauchen oder gut verkaufen kann.
Um dies zu erreichen, muß er auch das Interesse des betreffenden Gestütwärters mit dem seinigen zu ver. einigen suchen uud dazu ist das erste Erforderniß, daß er sich mit ihm über sein Füllen, während beide es vor Augen haben, bespricht.
Wer Lust zur Pferdezucht hat und sein Geld nicht wegwerfen will, wird sich gewiß während der 4monatlichen Deckzeit einen geeigneten Tag aussuchen und den unbedingt lohnenden Weg mit Stute und Füllen zur Station machen. Der vorjährige Deckschein ist dann mitzubringen damit der Gestütwärter, der daS Füllgeld in Empfang nimmt und darüber quittirst gleich den Füllenschein da, runter ausstellen kann. Die OrtSvorstände ersuche ich dringend, die aus sie bezüglichen, den Bedeck- und Abfoh- lvngslistcn vorgedruckten Bemerkungen sorgfältig zu beobachten und die betreffenden Rubriken recht genau auS« zufüllen, und jede Liste, auch wenn gar keine Einträge zu machen sind, unter Beidrückung des AmtssiegelS zu bescheinigen. Die Absohlnngslisten sind mögliche f'