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für die

Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Zicgenham.

JXi I5. HevAfeld, Sonnabend, den 2. April. 1870*

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8j Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar- mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtücher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Bekanntmachung.

Zur Vornahme des KreisErsatz-Ges Saftes im Kreise Hersselv sind für das Jahr 1870 folgende

Termine nnd zwar: ,

Sonnabend den 7. Mai d für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Hersselv, Allmershausen, Ana, Biedebach, Eitra, Friedlos, Gitters- dorf, Hahlgans, Hilperhausen, Heenes, Kohlhausen, Kalkobes, Kathus, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Montag den 9. Mai -. J.

für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Oberhailn, Obergeis, Oberrode, PeterSberg, Reilos, Rohrbach, Ro- tensec, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, WipperShain, Niederanla, Allendors, Asbach, Beiershau- sen, Engelbach, Frielingeu/ Gersbors, Gersbausen, Goß- mannsrode, Hattenbach, Heddersdors und Holzheim;

Dienstag den 1O. Mai d.

für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Kemmerode, Kerspenbausen, -Kirchheim, Kleba, KruSpiS, McugShau- sen, lllicdcrjossa, Oberstoppel, Reckerode, ReimboldSbausen, Rotterterode, Solms, StärkloS, Unterstoppel, Willings, Hain, Friedewald, Bengendors, Gethsemane, Harurode, HcimboldSbanseii, Hersa, Heringen und Kleinensee;

Mittwoch den 11. Mai d

für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Lautenhausen, Leunbach, Lengcrs, Widdershausen, WolferShausen und sämmtlichen Gemeinden des AmtsgerichtsbezirkS Schenk- lcngSseld;

Donnerstag den 13« Mai d. für die Lovsung; und

Freitag den 13. Mai d

für die Clasfifikation derjenigen Mannschaften der Reserve Wid Landwehr, welche wegen bäuslicher, gewerblicher und Familien - Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen; jedesmal des VormirtagS von 18 Uhr an i n

das hiesige städtische Rathhaus bestimmt worden.

Die Herrn Ortsvorstände des Kreises einschließlich der Ortsverwalter zu Meisebach, Hahlgans, Oberrode und Engelbach werden hiernach angewiesen:

1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Decem­ber 1850 geborenen, soweit, ße nicht bereits in daS Militair eingestellt find oder einen Ausstand . erhalten haben;

b. die in den Jahren 1847, 1848 und 1849 Zebo- renen, welche bei der Aushebung im- vorigen Jahre einstweilen zurückgestellt oder einem Trup- pentheile zur Ableistüng der Dienstpflicht nicht überwiesen oder auch von der DepartementS- Ersatz - Commission von der Wiederholung der Gestellung nicht entbunden worden sind;

c. die von den Altersklassen 1843, 1844, 1845 und 1846 seither nicht erschienenen bezw. im letzten AusbedungStermine gefehlt habenden;

zu den vorgedachten MusteruugStermincu vorzuladen;

2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden, auch

3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen vor der Kreis -Ersatz-Commission Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich bemerklich zu machen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Wilitairpflichlige, welche ohne genügenden Entschuldi- gungsgrund im ÄustcrungSlermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im MusterunaSlokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler, hülsSweise mit entsprechender Gefängnisstrafe be­legt. Außerdem verlieren dieselben noch:

a) die Berechtigung an der Lovsung Theil zu nehmen, , b) den aus etwaigen Reklamationögründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung b-zwse. Befreiung vom Militairdienste.

Diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurück­stellung bezw. Besrciünq vom Militairdienste beanspru ot wird, 'haben sich im PeusterungStenuine ebenfalls ein« zufinden.