für die
Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Zicgenham.
JXi I5. HevAfeld, Sonnabend, den 2. April. 1870*
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8j Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar- mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtücher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Bekanntmachung.
Zur Vornahme des KreisErsatz-Ges Saftes im Kreise Hersselv sind für das Jahr 1870 folgende
Termine nnd zwar: ,
Sonnabend den 7. Mai d für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Hersselv, Allmershausen, Ana, Biedebach, Eitra, Friedlos, Gitters- dorf, Hahlgans, Hilperhausen, Heenes, Kohlhausen, Kalkobes, Kathus, Meckbach, Mecklar und Meisebach.
Montag den 9. Mai -. J.
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Oberhailn, Obergeis, Oberrode, PeterSberg, Reilos, Rohrbach, Ro- tensec, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, WipperShain, Niederanla, Allendors, Asbach, Beiershau- sen, Engelbach, Frielingeu/ Gersbors, Gersbausen, Goß- mannsrode, Hattenbach, Heddersdors und Holzheim;
Dienstag den 1O. Mai d.
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Kemmerode, Kerspenbausen, -Kirchheim, Kleba, KruSpiS, McugShau- sen, lllicdcrjossa, Oberstoppel, Reckerode, ReimboldSbausen, Rotterterode, Solms, StärkloS, Unterstoppel, Willings, Hain, Friedewald, Bengendors, Gethsemane, Harurode, HcimboldSbanseii, Hersa, Heringen und Kleinensee;
Mittwoch den 11. Mai d
für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Lautenhausen, Leunbach, Lengcrs, Widdershausen, WolferShausen und sämmtlichen Gemeinden des AmtsgerichtsbezirkS Schenk- lcngSseld;
Donnerstag den 13« Mai d. für die Lovsung; und
Freitag den 13. Mai d
für die Clasfifikation derjenigen Mannschaften der Reserve Wid Landwehr, welche wegen bäuslicher, gewerblicher und Familien - Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen; jedesmal des VormirtagS von 18 Uhr an i n
das hiesige städtische Rathhaus bestimmt worden.
Die Herrn Ortsvorstände des Kreises — einschließlich der Ortsverwalter zu Meisebach, Hahlgans, Oberrode und Engelbach — werden hiernach angewiesen:
1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden und zwar:
a. die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. December 1850 geborenen, soweit, ße nicht bereits in daS Militair eingestellt find oder einen Ausstand . erhalten haben;
b. die in den Jahren 1847, 1848 und 1849 Zebo- renen, welche bei der Aushebung im- vorigen Jahre einstweilen zurückgestellt oder einem Trup- pentheile zur Ableistüng der Dienstpflicht nicht überwiesen oder auch von der DepartementS- Ersatz - Commission von der Wiederholung der Gestellung nicht entbunden worden sind;
c. die von den Altersklassen 1843, 1844, 1845 und 1846 seither nicht erschienenen bezw. im letzten AusbedungStermine gefehlt habenden;
zu den vorgedachten MusteruugStermincu vorzuladen;
2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden, auch
3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen vor der Kreis -Ersatz-Commission Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich bemerklich zu machen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Wilitairpflichlige, welche ohne genügenden Entschuldi- gungsgrund im ÄustcrungSlermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im MusterunaSlokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler, hülsSweise mit entsprechender Gefängnisstrafe belegt. Außerdem verlieren dieselben noch:
a) die Berechtigung an der Lovsung Theil zu nehmen, , b) den aus etwaigen Reklamationögründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung b-zwse. Befreiung vom Militairdienste.
Diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Besrciünq vom Militairdienste beanspru ot wird, 'haben sich im PeusterungStenuine ebenfalls ein« zufinden.