KreisWblatt
für die
Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.
F 41» Hersfeld, Sonnabend, den 21. Mai. 181O*
Das ^Krcisblatt« «scheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Erpedition 8j Sgr. pro Quartal, bei den Postanssalten kommt der Possaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil
Landrathsamt Hersfeld.
Gaffel, am 13. Mai 1870.
Das Dorf Eimelrod in dem zum Kreise Fran« kenberg gehörigen Bezirk Vöhl ist am 23. v. MtS. von einer Fcuersbrunst heimgesucht worden, welche von leb« baftem Winde begünstigt, binnen kurzer Zeit 20 Wohn- Häuser, 12 Scheuern und verschiedene andere Rebeuge« häude gänzlich zerstört, die davon betroffenen meist sehr armen Bewohner fast ihrer gesammten Habe beraubt und 26 Familien obdachlos gemacht.
Zur Linderung des hierdurch Herbeigesuhrten Noth« Kandes ist vom Herrn Oberprastdenten die Veranstaltung einer Haus>Eollecte im Regierungsbezirke Cassel genehmigt worden
Indem wir Ew. Hochwoblgeboren hiervon in Kennt, uiß setzen, fordern wir Sie auf, mit möglichster Beschlcu« uignng auf die Veranstaltung der Collecten binzuwirken und den Ertrag der Sammlungen dem Königlichen Amt- man» Vowinkel in Vöhl zur Verwendung zu übersende».
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, v. Vischoffs hausen.
An die Königlichen Herrn Landräthe, dem Königl. Herrn Amtmann zu Orb, sowie die Herrn Oberbürgermeister dahier, in Hanau, Marburg und Fulda.
Hersfeld, am 20. Mai 1870.
Unter Mittheilung dieses Erlasses werden die OrtS- verstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreise- Hersfeld, einschließlich der Ortsverwalter zu Engelbach, Oberrvde, Meisebach und Hahlgans, hierdurch angewie« sen, sofort in ihren Gemeinden bezwsc. Ortschaften eine Haus-Eollccte zu veranstalten und den Ertrag derselben mit einem speziellen Verzeichnisse der gespendeten Gaben binnen 14 Tagen an mich einzusenden.
Der Königliche Landrath Auffartb.
Unler Hinweisung auf das diesseitige Ausschreiben vom 10, d. M. — betreffend das Reglement zur AuS
führung des Gesetzes vom 14. Mai 1852 über die vor« läufige Straffestsetzung wegen Uebertretungen— und die Bestimmungen dieses Reglements selbst wird den OrtS- vorständen des Kreises als Ortspolizeibehörden in Folge höherer Verfügung Folgendes zur Nachachtung eröffnet:
Nach §. 25 deS vorgedachten Reglements find die in dem vorläufigen Straffestfetzungsverfadren entstandenen, nicht beitreiblichen Auslagen ebenso wie die Kosten der Vollstreckung der Gefängniß stra.se alt sächliche Kosten der.Q^LPolizeiverwaltung von der Gemeinde, welche diese Kosten nach der zur Zeit geltenden Gesetzgebung zu tragen hat, dann zu bestreiken, wenn derOrtsvorstaud alS OrtSpolizeiverwalter den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß eine Gefängnißstrafe festgesetzt hat, solche in einem gerichtlichen Gefängnisse bei dem Mangel geeigneter Ortspolizeigeiänguiffe verbüßen läßt, und der zur Berichtigung der durch die Strafverbüßung erwachsenden Kosten verpflichtete Zuhaf, tirte zahlungsunfähig ist.
Für einen solchen Polizeigefangenen ist zu entrichten: a) für jeden Tag der Haft, welcher in die Zeit vom
16. April biS 15. Oktober fällt 4 Sgr.,
b) für jeden Tag in dem übrigen Theil des Zahres
5 Sgr.
So oft in Rücksicht auf den körperlichen Zustand be» Znhastirten eine bessere Verpflegung als die gewöhnliche Gefangenenkost gewährt, oder neben der letzteren noch andere Speise oder anderes Getränk verabreicht werden muß, tritt eine Erhöhung des Pauschguantum'S um 2 Sgr. ein, die einem Gefangenen ausnahmsweise gestattete Selbstbeköstigung hat dagegen eine Ermäßigung des täglichen PanschguantumS um 3 Sgr. zur Folge.
Außerdem haben die zur Berichtigung der durch die Strafverbüßung entstehenden Kosten verpflichteten zahlungsfähigen Jnhafticten:
a) Ein- und Ausschreidegebühren — zusammen 10 Sgr.,
b) Sitzgebühren — täglich 1 Sgr.
zu zahlen. - Diese letzteren Geiängnißkosten sind von den vermögenden Znhaftalen miteinzuziehen und fließen zu den betreffenden gerichtlichen Salarienkassen.
Hersfeld, am 20. Mai 1870.
Der Königliche Landratb Aufsarth.