Einzelbild herunterladen
 

AreisWblatt

, für die

Kreist Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.

JV 51, .AekSfeld, Sonnabend, den 25. Juni. 1870.

Das nSreiäblatt« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Erpedition 84 Sgr. pre Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar- rvond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

^^ Da mit Schluß dieses Monats das Abon­nement des laufenden Quartals zu Ende geht, so bitten wir Bestellungen auf das mit dem 1. Juli beginnende neue Quartal rechtzeitig zu machen, damit in der Zusendung keine Unterbrech­ung eintritt.

Die Expedition.

^^g--------------^ ----L-L^'-

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Die Herrn Ortsvorstände des Kreises Hersfeld so­wie die in demselben stationirten Königlichen Gendarmen haben wir alsbald Anzeige zu machen, wenn Zigeuner- danden den hiesigen Kreis betreten sollten, und dabei gleichzeitig zu berichten, ob dieselben ausreichende Sub- sistenzmittel oder einen von Königlicher Regierung aus­gestellten Legilimationsschein zum Gewerbebetrieb im Um« verziehen für den Regierungsbezirk Kassel besitzen.

Hinsichtlich der Ausübung dieses Gewerbebetriebes auf den Straßen oder sonst im Umberziehen wird üb­rigens auf die Vorschrift desH. 9 des Gewerbegesetzes aufmerksam gemacht, wonach nn den einzelnen Orten außer den übrigen Erfordernissen noch die besondere Ge­staltung des ÜrtSvorstandes als OrlSpviizeibehörde er­forderlich ist.

HerSfeld, am 24. Juni 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Da unter der Ungunst des Winters und der andau­ernden Dürre, welche diesem folgte, die Wiesen und Futterfelder der Art gelitten haben, daß Futtermangel in fast sicherer Aussicht steht, für die Erhaltung der Vieh- stände, namentlich der kleineren Wirche, es aber von hoher Bedeutung ist, daß das wenige Futter, welches geerndtct wird, für den Winter ausgespart bleibt, so wird die Ge- stattung, das Rindvieh einzeln zu hüten, zur Erspar- ung von Winterfutter nicht unerheblich beitragen. Ich bin deßhalb ermächtigt, für diesen Sommer und Herbst für solche Gemeinden in denen sich Futtemoch voraussichtlich in besonderem Maße geltend machen wird, Dispensation vom Verbote des §. 2 der Kurhessischen Verordnung vom 18. October 1828 über das Hirten­wesen rc. zu ertheilen, weßhalb ich die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises aussordere, alsbald im Fall des Bedürfnisses unter gleichzeitiger An­gabe der in Anwendung zu bringenden Sicherungsmaß« regeln bei mir deShalbige Anträge zu stellen.

Hersfeld, am 24. Juni 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Hersfeld werden hiermit angewiesen, die Ver­zeichnisse über die im Laufe d. I. in ihren Gemeinden geborenen, von Privathengsten abstammenden Füllen nach dem hierunter abgedruckten Formular ungesäumt aufzu- stellen und unfehlbar bis zum 30. d. M. anher einzusen- den, oder, wenn dergleichen Füllen nicht vorgekommen, solches binnen gleicher Frist anher zu berichten.

Hersfeld, am 22. Juni 1870.

Der Königliche Landrath Ausfartb.

Verzeichnis

über die im Jahre 1870 in der Gemeinde .... geborenen, von Privathengsten abstammenben Füllen.

JL

Des

Stutenbesitzers . Nämen. | Wohnort.

Des Hengsthalters Namen, j Wohnort.

Datum der Geburt

Geschlecht

deS Füllens.

Farbe und Abzeichen.

Bemerkungen.