KreiWMI
für die
Kreist Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.
^F 86. HerA/el-, Mittwoch, den 26. October. 1810*
Das .Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis Desselben bei der Expedition 84 Sgr, pro Quartal, bei den Postanstalten kommt bet Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar. mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Lanvrathsänü Hersseld.
Die Kreisflanke des Kreises Hersfeld werden hierdurch zu einem Kreistage aus:
Montag den 7. November d. I.
Vormittags 9 Uhr
in den diesigen Rathbaussaal mit dem Bemerken berufen, daß folgende Gegenstände zur Berathung und Verband- lung trimmen werden:
1) Berathung des nächstjährigen Landwegebau-Etats.
2) Wahl der Gerich lsschöffen pro 1874.
3) Wahl der Einkommensteuer-Einschätzungs Commiff sion für das Jahr 1871 in GeMäSheit des §.21 des Gesetzes vom 1. Mai 1851.
4) Begutachtung des Statuten Entwurfs, Abänderung des VertheilungssußeS der Gemeinde-Umlagen in der Gemeinde Asbach betreffend.
5) desgleichen für die Gemeinde Holzheim,
6) desgleichen für die Gemeinde Stärklos.
7) Berathung und Beschlußfassung bezüglich eines RescriPlS des Herrn Ministers deS Innern, dw Organisation der freiwilligen Krankenpflege betreffend.
8) desgleichen bezüglich eines Refcrivtö des Perm Öber-Prasidenten der Provinz Hepen-Naffan, die Zahlung für etwaige Landliefernngen während des gcgenwäriigen KriegeS betreffend,
9) desgleichen, die Gewährung eines Beitrags zur deutschen Invaliden-2tinung betreffend.
Hersseld, am 25. October 1870.
Der Königliche Laudratb Auffartb-
Die für die AmtSgerichtöbezirke Hersfeld, Nieder« aula und Schenklengsfeld ungeordnete, durch das Erscheinen eines der Tollwuth verdächtigen Hundes hervorgc- rusene Hundesperre wird hierdurä) wieder aufgehoben.
Hersseld, am 24. Oktober 1870.
Der Königliche Landrath Aussartb.
Die Ersedigung der Schulstelle zu Bievebäch wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um die
selbe ihre deShalbigen, mit den erforderlichen Sitten- und Befähignngszengnifsen versehenen Gesuche entweder bei dem unterzeichneten Landratb oder dem Localschulinspector Herrn Pfarrer Ger lach in Obergeis binnen 4 Wochen einzureichen haben.
Hersseld, am 24. October 1870.;
Der Königliche Landrath Auffartb.
Zur Ausführung des in der Gesetz-Sammlung Nr. 15 veröffentlichten Gesetzes vom 9. Februar d. J. — betreffend die Erweiterung mehrerer Bestimmungen der Gesetze vom 6. JM 48^5 und 16. Oetobe$-4&66— werden nachstehende Anordnungen getroffen.
(Schluß.)
9) Die Zahlung ist dem Vormunde, oder so lange die Mutter sich nicht wieder verheirathet, auch dieser auf Grund einer Quittung, unter welcher von der Ortsbehörde Leben und Aufenthaltsort des Kindes und daß dasselbe in keine aus Staatsmitteln erhaltene Erziehungs- Anstalt ausgenommen ist, bescheinigt werden muß, monatlich praenumerando zu leisten.
10) Die Zahlung der Erziebungsbeihülfe hört auf: a. mit dem Monat, in welchem das Kind das löte Lebensjahr vollendet,
b. im Falle des Todes mit dem Sterbemonat,
c. bei Aufnahme in eine aus Staatsmitteln erhaltene Erziehungsanstalt mit dem Monat der Ausnahme, wenn letztere im Laufe eines Monals erfolgt, mit dem der Aufnahme vorhergehenden Monat, wenn die Ausnahme am Isteil eines Monars stattfindet.
d. wenn die Angehörigen deS Kindes mit demselben ihren Aufenthalt dauernd außerhalb Landes, in einem nicht znm Norddeutschen Bunde gehörigen Staate nehmen, mit dem Monat, in welchem die betreffende Aufenthalts-Leränderung stattfindet.
11) Den Königlichen Regierungen wird wegen der ihrerseits zu veranlassenden Sistirung der Zahlung, von jeder bevorstehenden Ausnahme eines KindeS in das. PolSdamsche große Militair-Waisenhuus, in das Militair- Mädchen - Waisenhaus zu Pretzsch, oder in eine andere, von dem PiKsdamschen großen Militair-Waisenhanje do- cirte Erziehungs-Anstalt, sowie in das Militair-Knaben-