für die
Kreise Hersftld/ Hünfeld und ZiegeHain.
H ' HerSfeld, Mittwoch, den 15. Februar. I8»I
Das „Äreidblatt« erfdeint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis 'desselben bei der 1?n>ebifton 84 Szr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Pollaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden angenommen und die Gar. mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechne:.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
A u s s ch r e i b v n.
Die ordnungsmäßige Leitung des tun 3. k. Mts. Vormittags 10 Uhr beginnenden Wahlgeschäftes seitens der Herrn Wahlvorsteber setzt nothwendig eine genaue Kenntniß der einschlägigen Bestimmungen voraus, und wird deßhalb den Herrn Wahlvorstehern dringend empsoh- len, sich vor dem Wahltage mit dem Reglement zur Aus- führung des Gesetzes für den Reichstag vom 28. Mai 1870 genau bekannt zu machen.
Insbesondere sind die Vorschriften der §§. 9 biS 18 dieses Reglements streng zu befolgen, wetzhalb ich diese »och besonders hierunter *) zum Abdruck bringe.
Was die im §. 18 vorgeschriebene Gegenliste an- langt, welche von einem vom Wahlvorsteher zu bestimmenden .Beisitzer zu dem Zwecke auf einem besonderen flogen zu führen ist, M jeden Irrthum möglichst zu vermeiden, so ist sich hierzu folgenden Formulars zu bedienen:
»Ich der unterzeichnete, mit Führung der Gegenliste nach Maßgabe des §. 18 des Reglements zur Ausfüh- ’ rung des WaMesetzeS für den Reichstag beauftragte ' Beisitzer des Wahlvorstandes. . . (Name des Beisitzers) bezeuge hiermit, daß nach dem vom Wahlvor- ■ steher laut vorgelesenen Ergebnisse der Abstimmung
I) drv fName des Gewählten) zusammen . . gültige Stimmen,
U 2) der (Raine des Gewählten) zusammen . . gültige Stimmen
; erhalten hat.
t3« Beglaubigung der allseitigen Richtigkeit
.... den 3. März 1871.
Der Wahlvorsteher: Der Beisitzer:
Schließlich wird den Herrn Wahlvorstehern zur besonderen Pflicht gemacht, die Wahlprotokolle, zu welchen u A»?^'che Formular als Anlage 11, dem Mttgnhellirn Reglement beiliegt, nebst allen dazu gehö
rigen Schriftstücken, insbesondere auch der Gegenliste alsbald nach der Wahl und spätestens unfehlbar bis zum 6. k. M. Nachmittags 2 Uhr dem unterzeichneten Landrath als Wahlcommissar einzureichen, wobei man persönliche Vorlage der Verhandlungen anheim giebt um etwaige Zweifel durch mündliche Rücksprache beseitigen zu können.
Hersfeld, am 10. Februar 1871.
Der Königliche Landrath. A u ff a r t H.
§. 9. Der Tag der Wahl wird von dem BundeS- präsidiuM fest tiefern
Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr Vormittags und wird um 6 Ubr Nachmittags geschlossen.
§. 10. Der Wadloorsteder (§. 8 des Reglements) ernennt aus der Zahl der Wähler seines Wahlbezirks einen Protokollführer und drei bis sechs Beisitzer und ladet dieselben mindestens zwei Tage vor dem Wahltermine ein, beim Beginne der Wahlhandlung zur Bildung des Wahl» Vorstandes zu erscheinen.
Die Wadloorsteder, Beisitzer und Protokollführer erhalten keine Vergütung. Sie dürfen kein unmittelbares Staatsamt bekleiden (§. 9 des GeictzeS).
§. 11. Der Tisch, an welchem der Wahlvorstand Platz nimmt, ist so aufzustellen, daß derselbe von alle» Seiten zugänglich ist.
Aus diesen Tisch wird ein verdecktes Gesäß (Wahlurne) zUM Hineinlegen der Stimmzettel gestellt. Vor dem Beginne der Abstimmung hat sich der Wahlvorstand davon zu überzeugen, daß dasselbe leer ist.
Ein Abdruck des WablgesetzeS und deS gegenwärtigen Reglements ist im Wabllokale auSznlegen.
§. 12. Die Wahlhandlung wird damit eröffnet, daß -der Älahlvorstebcr den Protokollführer und die Beisitzer mittelst Handschlags an Eidesstatt verpflichtet und so den Wahlvorstand konstituirt.
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen weniger alS drei Mitglieder deS Wahlvorstandes gegenwärtig sein.
Der Wahlvorsteher und der Protokollführer dürfen sich während der Wahlhandlung nicht gleichzeitig entfernen Verläßt einer von ihnen vorübergehend das Wahl