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für die

Kreise Hcrsftld/ Hünfeld und Zkegellhain.

^F 90. HevSfsLd, Sonnabend, den 11. November

1871.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8J Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechne:.

Amtlicher Shell.

Landratvsantt Hersfeld.

Die Herrn Ortsvorstände des hiesigen Kreises, einschließlich der Nebenbürgermeister und Ortsverwalter, welchen das nöthige Material für die am 1. De­zember d. I va-zuuehmende Bolkazählaag in den nächsten Tagen zugehen wird, werden hierdurch angewiesen, mir umgehend und spätestens bis zum 20. d. Mts. anzuzeigen, ob dasselbe auch richtig an sie ab­geliefert worden ist.

Was das bei der Volkszählung zu beobachtende Verfahren anlangt, muß ich im Allgemeinen auf die den Herrn Ortsvorständen mündlich ertheilte Belehrung, sowie auf die den Formularen beiliegende Jnstruction verweisen, aus letzterer aber Folgendes besonders her­vorheben:

1) Zunächst weisen Sie jedem Zähler eine bestimmte Anzahl von Haushaltungen (höchstens 25) in fort­laufender Reihenfolge an und theilen jedem der­selben eine Jnstruction M und eine Kontrolliste (G) sowie so viele Briefcouverte nebst Einlagen mit, als demselben Haushaltungen überwiesen worden sind.

2) Jeder Zähler trägt nun in die Controlliste in fort­laufender Reihenfolge dieWanten der ihm über» wiesenen Haushaltungsvorstände ein und fertigt für jeden Haushaltungsvorstand einen Zählbrief aus, auf dessen Addresse er den Namen und die Nummer wie in der Controlliste schreibt. Hierauf

3) übergiebt der Zähler in den letzten Tagen des Monats November die von ihm ausgefertigten Zählbriefe an die betreffenden Haushaltungsvor­stände mit der Aufforderung, dre in dem Briefe enthaltenen Formulare am 1. Dezember d.J. Vor- mittags gehörig auszufüllen, und zwar einmal für jede im Haushalt befindliche Person ein be­sonderes Formular (A) und außerdem das For­mular B. l Verzeichnis; sämmtlicher in der Haus­haltung Anwesenden) unb das Formular C. (Ver­zeichnis der vorübergehend aus der Haushaltung Abwesenden, wozu aber alle Diejenigen, welche

als Soldaten, Dienstboten, Gesellen rc. abwesend sind, nicht gerechnet werden dürfen).

4) Am 1. Dezember v. Nachmittags sammelt der Zäh­ler die von ihm vertheilten Zählbriefe von Haus zu Haus wieder ein, und überzeugt sich bei jedem derselben davon, daß die einzelnen Formulare wie­der im Couvert enthalten und gehörig ausgefüllt sind. Findet er Alles in Ordnung, so nimmt er die Formulare, in welchen keine Einträge gemacht sind, nämlich die Anleitung Formular D. und in den meisten Fällen die Liste für Abwesende aus dem Couvert heraus und durchstreicht auf dem Couvert die deshalbige Notiz über den Inhalt. Hierauf füllt er die Spalten 5 bis 8 der Control- liste aus, summirt und unterschreibt dieselben und übergiebt die ausgefüllten und nicht ausgefüllten Formulare dem Ortsvorstand.

5) Der Ortsvorstand hat nun das sämmtliche Züh- lungs-Material zu prüfen, etwaige Mängel nach Rücksprache in den betreffenden Familien zu be­seitigen und hierauf die Controllisten der Zähler, zum' Beweis daß dieselben vollständig und richtig sind, mit zu unterschreiben.

6) Ueber die aus den Controllisten sich ergebenden Hauptresultate der Volkszählung wird vom Orts­vorstand eine Uebersicht nach Maßgabe des For­mulars H. angefertigt und unterschrieben, sodann werden schließlich die Zählbriefe nach den darauf bezeichneten Nummern und Zählbezirken geordnet und nebst den Controllisten der Zähler und den unbenutzt gebliebenen Formularen zu den Zähl­karten A, Verzeichnissen B und Listen C in sorg­fältiger Verpackung mit der Aufschrift:

Volkszählung vom 1. Dezember 1871.

Kreis Hersfeld Gemeinde .... sofort an mich eingesendet.

Hersfeld, am 11. November 1871, Der Königliche Landratb A ufsa r t b.

Der Ackermann Johannes Brehm von Kathus ist heute als Ortsvorstand dieser Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden, was hierdurch veröffent­licht wird.

Hersfeld, am 9. November 1871.

Der Königliche Landrath Aufsarth.