KreisWblatt
für die
Greife Hersfcld/ Hümcld und Zlcgcnhatn.
^F 29. Hersseld, Mittwoch den 9. April
1S73
Dat „Äreigblatt" erscheint wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends, pro QuartaL bei den Dostanstalten kommt der Dostaufschlag hinzu.
Garmond-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnen
Preis desselben bei der Expevition 8^ Sgt. Bekanmmachungen aller Art werden ausgenommen und die
Amtlicher Theil.
Gesetz, betreffend die Aufhebung, beziehungsweise Ermäßigung gewisser Stempelabgaben.
. Vom 2 6. März 1873.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den Umfang der Monarchie, mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande, was folgt:
§. 1. Vom 1. Mai 1873 ab werden ermäßigt die Stempelabgaben: 1) von Eheverträgen, von Erbfolgeverträgen und von Testamenten auf 15 Sgr.; 2) von Kautions-Jnstrumenten, wenn der Werth der sicherge- stellten Rechte beträgt: 50 bis 200 Thlr. auf 5 Sgr., über 200 bis 400 Thlr. auf 10 Sgr.
§. 2. Von demselben Zeitpunkte ab, werden aufgehoben die Stempelabgaben von.: 1) Gesuchen, Beschwerdeschriften, Bittschriften, Eingaben, Vorstellungen; 2) Bescheiden auf Gesuche, Anfragen und Anträge in Privatangelegenheiten, sie mögen in Form eines Antwortschreibens, einer Verfügung, Dekretsabschrift oder eines an die zurückgehende Bittschrift selbst gesetzten Dekrets erlassen werden; 3) Protokollen mit Ausnahme der Auktions-, Notariats-, Rekognitions- und derjenigen Protokolle, welche die Stelle einer nach anderweiter Bestimmung der Stempeltarife steuerpflichtigen Verhandlung vertreten; 4) Requisitionen; 5) Dechargen; 6) Beglaubigung nach §. 33 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872; 7) Quittungen, sowie den in §. 8 Nr. 2 des Gesetzes vom 5. Mai 1872, Stempelabgaben betreffend, gedachten Löschungsanträgen; 8) Abschieden (Dienstentlassungen); 9) Urlaubsertheilungen; 10) Kundschaften, welche von Zünften und Gewerbskorporationen den Gesellen und Gehülfen ertheilt werden; 11) Lehrbriefen ; 12) Geburts-, Tauf-, Aufgebots-, Ehe-, Trau-, Todten- und Beerdigungsscheinen. Insoweit jedoch die unter 1) bis 4) bezeichneten Gegenstände: a. in der Provinz Hannover bei gerichtlichen Behörden in anderen als Justizverwaltungssachen vorkommen, oder der Versteuerung nach den Bestimmungen des Stempelgesetzes vom 30. Januar 1859 unterliegen (Gesetz vom 24. Februar 1869, Gesetz-Samml. S. 366), b. im Bezirk
des Appellationsgerichts zu Cöln bei gerichtlichen Behörden in anderen als Justizverwaltungssachen vorkommen, bewendet es hinsichtlich der Versteuerung derselben bei den bisherigen Vorschriften.
§. 3. In der Stadt Frankfurt a. M. finden die vorstehend im §. 2 unter Nr. 1 bis 5 und 8 bis 10 enthaltenen Bestimmungen keine Anwendung.
§. 4. Der Finanz-Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichem Jnsiegel.
Gegeben Berlin, den 26, März 1873.
(L. S) Wilhelm.
Graf von Roon. Fürst von Bismarck.
Graf von Jtzenplitz. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. Falk. v.Kameke.
Graf von Königsmarck.
Landrathsamt Hersfeld.
Des Königs Majestät haben zu denjenigen Ausspielungen von Pferden, Rindvieh, Wagen, Fahr- und Reit-Requisiten, landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthschaften rc., welche die Direction des landwirthschaftlichen Bezirksvereins zu Mannheim bei Gelegenheit der im April und Mai d. I. daselbst stattfindenden Vieh- und Maschinen-Märkte zu veranstalten beabsichtigt, den Verkauf von Loosen in der Rheinprovinz und in der Provinz Hessen-Nassau gestattet.
Cassel, den 26. März 1873.
Königl. Regierung, Abth. des Innern.
Wird veröffentlicht, und haben die Ortsvorstände des hiesigen Kreises dafür Sorge zu tragen, daß dem Vertrieb der Loose innerhalb ihrer Gemeindebezirke kein Hinderniß entgegengestellt wird.
Hersfeld, am 8. April 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Der zur Ersatz-Reserve II. Classe gehörige Tuchmacher Peter Sauer von hier, 23Jahre alt, hat um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht.
Hersseld, am 9. April 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.