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Kreise Her-feld, Hünfeld und Ziegenhain.

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HevS^eld, Sonnabend den 12. April

1S73.

DaSKreiSbkalt" erscheint wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Exvedition 84 Sgr, pro Quarral. bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Barmond-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfcld.

Durch Beschluß der Rathskammer Königlichen Landgerichts zu Trier vom 14. März d.J. ist die Fort­dauer der vorläufigen Beschlagnahme der Broschüre:

Prophezeihungen von heiligmäßigen Personen über die großartigen Ereignisse der nächsten Zu­kunft. Achte Auflage, Aachen, 1873, Druck und Verlag von Albert Jakoby und Comp." verordnet worden, weil in deren Inhalt, welcher sich als Thatbestand der in bett §§. 166 und 131 des Straf- Gesetzbuchs vorgesehenen Vergehen darstellt, eine den öffentlichen Frieden gefährdende Agitation erblickt wer­den muß, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 12. April 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Landrathsamt Hünfeld.

Bedingungen der Aufnahme eines Kindes in die Idioten Anstalt bei Nassau.

§ . 1. Bei der Anmeldung ist ein ärztliches Zeugniß nach nachstehenden Fragen einzureichen.

§ . 2. Für ein aufgenomm enes Kind ist ein Geburts­und Impfschein einzureichen.

§ . 3. .Es werden Kinder von 6l6 Jahren ausgenommen.

§ . 4. Das jährliche Kostgeld beträgt:

a. für notorisch Arme der Provinz Hessen-Nassau in der Regel 48 Thlr.;

b. für Bemittelte wird der Betrag, der sich nach den Vermögensverhältnisfen der Eltern und nach den Bedürfnissen der Kinder richtet, jedesmal vom Vorstand festgesetzt.

§ . 5. Das Kostgeld ifi vierteljährlich voraus zu bezahlen und portofrei an die Anstalt einzusenden.

§ . 6. Ein der Anstalt übergebenes Kind kann nur nach vorausgegangener vierteljährlicher Kündigung zurückgenommen werden.

Wird ein Kind ohne Kündigung aus der Anstalt genommen, so ist derselben ein vierteljähriges Kostgeld, vom Tage des Austrittes an gerechnet, zu bezahlen.

Geht ein Kind mit Tode ab, so hat die Anstalt das voraus­bezahlte Kostgeld nicht zurück zu erstatten; sie trägt dagegen die Beerdigungskosten.

Wird ein Kind von der Anstalt seinen Angehörigen wegen dringender Ursachen zurückgegeben, so wird das vorausbezahlte Kostgeld zurückerstattet.

§ . 7. Wird von den Angehörigen eines Kindes bei dessen Anmeldung etwas verschwiegen, was die Pflege erschwert oder der Anstalt besondere Kosten verursacht, so tritt ein höherer Kostensatz ein.

§ . 8. Jedes Kind (mit Ausnahme der notorisch Armen) hat bei seinem Eintritt in die Anstalt mitzubringen:

1. einen vollständigen Anzug für den Sonntag und zwei Anzüge für den Werktag,

2. neun Hemden,

3. vier Paar wollene und vier Paar baumwollene Strümpfe,

4. sechs Sacktücher,

5. zwei Paar Schuhe oder Stiefel und ein Paar Pantoffeln,

6. einen Schwamm, einen weiten und einen engen Kamm, 7. eine Kopfbedeckung.

8. Mädchen außerdem drei Bettjacken und drei Nachthauben.

§. 9. Die Anstalt reicht dem Pflegling Wohnung, Kost, Bett, Bekleidung (wenn solche nicht die Eltern sich Vorbehalten); sorgt für den Unterricht, ärztliche Behandlung und Arzneien, überhaupt für alles, was derselbe zur Heilung, Erziehung und Pflege bedarf.

ß. 10. Wer ein Kind der Anstalt übergiebt, muß der­selben freie Hand geben in allem, was die Pflege und Erziehung desselben erfordert.

§. 11. Es ist Angehörigen von Pflegebefohlenen gestattet, dieselben zu besuchen; nur liegt es im Interesse der Erziehung, daß solches nicht zu häufig geschieht und daß die Besuche nicht zu lange währen. , . = ,

8. 12. Der Hausvater giebt den Angehörigen eines Kindes von Zeit zu Zeit Nachricht über dessen Befinden und den Erfolg des angewendeten Heilverfahrens.

NB. Da seit 1. Januar v. I. auf unfrankirte Briefe ein Portozuschlag von 1 Sgr. geschieht, so bitten wir, allen An­fragen rc. eine Freimarke zum Frankiren der Antwort beizuschließen.

Fragen, welche man behufs der Anmeldung eines Kindes von einem Arzte resp. Pfarrer oder Lehrer, beantworten zu lassen bittet.

1. Vor- und Zuname des Kindes; Alter desselben. Wie viel Geschwister sind dem blödsinnigen Kinde vor- und nachgeboren?

2. Vor- und Zuname der Eltern; Alter, Wohnort und Stand derselben.

3. Wie liegt die Wohnung der Familie in gesundheitlicher Beziehung? Ist Sumpf oder langsam fließendes Wasser in der Nähe? X'kgt das Haus so, daß es von der Sonne beschienen wird? Wie ist es gebaut?

4. Kommen Wechselfieber dort häufig vor?

5. Sind Krankheiten in der Familie erblich und welche -