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für die

Krem Hersfeld, Hünfeld und Ztegenham.

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$<rifel), Sonnabend den 26. April 1ST3.

DatÄretiblatt" erscheint wöchentlich zweimal. Mittwochs unD Sonnabends. Preis desselben bei der Exvedition 8^ Sgr, pro Quartal, bei den Postanitalren kommt der Postaufschlag brnzu. Bekanmmachungen aller Ahr werven ausgenommen und die Barmond-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechne'. X

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld. ~

Die Erledigung der Schulstelle zu Eitra von 15. Mai d. I. ab wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Beifügung der erforderlichen Sitten- und Befähigungs­zeugnisse binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Landrathe oder dem Königlichen Lokalschulinspektor Herrn Marrer. Gönn ermann in Wippershain ein- zureichen haben. '

Hersfeld, am 24. April 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Landrathsamt Hünfeld.

Im Verlage des Königlichen statistischen Bureaus zu Berlin ist kürzlich das Werk:

Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz

Hessen-Nassau" erschienen und zum Subscriptionspreise von 12 Sgr. das Exemplar zu beziehen.

Der gleiche Verlag hat den ferneren Vertrieb des Werkes:

Statistische Beschreibung des Regierungsbezirks

Caffel, bearbeitet vom Regierungsrath Metz." übernommen und läßt solches zum ermäßigten Preise von 1 Thaler pro Exemplar ab.

Beide Werke können zu den angegebenen Preisen direkt von dem obengedachten Verlage oder auch durch buchhändlerische Vermittelung bezogen werden.

, Den Herrn Bürgermeistern des Kreises wird hier­von zur weiteren Bekanntmachung in ihrer Gemeinden und zur Empfehlung beider Werke Kenntnis gegeben.

Hünfeld, am 22. April 1873.

Der Königliche Landrath Götz.

Gefunden: Eine Sägd Meldung dahier. Hünfeld, am 17. April 1873.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeto, am 25. April 1873.

Barbara Elisabeth Berlet zu Schletzenrod hat um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika

nach gesucht. -

Der Königliche Landrath Götz.

Dem Bauer Blasius Trost zu Dittlofrod ist ein Hund zugelaufen, welcher bei demselben in Empfang genommen werden kann.

Hünfeld, am 24. April 1873.

Der Königliche Landrath Götz.

Landrathsamt Ziegenhain.

Caffel, am 16. April 1873.

Seitens der ständigen Verwaltung des Regierungs- Bezirks Caffel sind bei den größeren Landkranken­häusern zu Vetteuhausen, Hanau und Fulda sog. Contagienhäuser errichtet worden, welche zunächst zwar nur den Zweck haben, die während ihres Aufenhalts in der Hauptanstalt (Landkrankenhaus) an contagiösen Krankheiten erkrankten Personen aus derselben alsbald zu entfernen und indem Contagienhause einer gänzlich abgesonderten Behandlung zu unterwerfen. Diese Nc- benanstalten sollen jedoch in zweiter Lienie auch dazu dienen, bei den ersten Spuren einer contagiösen Krank­heit (Blattern, Cholera rc.) durch alsbaldige Aufnahme der ersten außerhalb der Hauptanstalt erkrankten Per­sonen dem Ausbruche einer Epidemie soweit thunlich vorzubeugen, während, wenn dieser Zweck nicht hat er­reicht werden können und die Ausbreitung der Krank­heit erfolgt, die L-chließung der Contagienhäuser erfol­gen muß. Es muß alsdann die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Fürsorge für die an Blattern rc. Erkrankten Platz greifen.

Es liegt im Interesse der allgemeinen Gesundheits­pflege und der einzelnen Gemeinden aus dem ersten Falle einer contagiösen Erkrankung Veranlassung zur alsbaldigen, Erwirkung der Aufnahme des Kranken in das nächste Contagienhaus zu nehmen, in welchem die Behandlung des Kranken bei eigenem Unvermögen, auf Kosten der betreffenden Gemeinde gegen Erstattung