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für die

Krem Öcrsfcld/ Hünfeld und Ziegenhüln.

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OsVSfeLd, Sonnabend den 16. August

LG?L.

DarKreisblatt" ersÄemr wöchenttill» zweimal. Mittwochs und Sonnabends. NreiS befleißen bei der Sxvedition 81 Sgr, pro Quartal, bet den Doslamtallen lammt der Voitaufschlag binzu. Belannrmachunaen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Staunt mit 1 Sgr. berechne»

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Entlaufen: dem Tagelöhner Matthäus Eidam zu Kathus am 8. August ein I jähriges rothschackiges Rind. Der etwaige Besitzer wird aufgefordert, Das­selbe an 2C, Eidam ab zuliefern.

Gefunden: auf der Straße von Kirchheim nach Kleba ein Regenschirm. Meldung des Eigenthümer» bei dem Ortsvorstand zu Kleba.

Landrathsamt Hünfeld.

Hünfeld, am 12. August 1873.

Für Jette Ehrenreich aus Langenschwarz ist um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nach­gesucht worden.

Der Königliche Landrath Götz.

Landrathsamt Ziegenhain.

Die Herrn Stadt- und Ortsvorstände, sowie Orts­verwalter des Kreises werden unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 3. v. Mts. hiermit angewiesen, mit der nach §. 10 des Gesetzes vom 25. Mai c. ge­wählten Einschätzungs-Commission unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §. ^ 5, 7 und 10 des Gesetzes, sowie der §. §. 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10 und 11 der Instruktion vom 29. Mai c. (Seite 85 des Amtsblatts 1873) die Veranlagung

Freitag den 5. September d. J. vorzunehmen.

Im Termin hat der Herr Ortsvorstand die Mit­glieder der Einschätzungs-Commission zunächst nach §. 10 alin. 5 des Gesetzes zu verpflichten und sie auf den §. 11 der Instruktion besonders aufmerksam zu machen, wonach ein fiskalisches Interesse an der Richtigkeit der Einschätzung nicht obwaltet, eine dem Gesetze nicht ent­sprechende zu niedrige Einschätzung aber durch erhöhte

Beiträge der Steuerpflichtigen ausgeglichen wer­den muß.

Hierauf prüft die Einschätzungs-Commission die von den Herrn Ortsvorstande aufgestellte Einkommens- Nachweisung, nimmt eventuell die erforderlichen Ver­änderungen vor und trägt die festgestellte Steuerstufen in die Klaffensteuerrrolle ein.

Hierbei ist zu beachten, daß die im eigenen In­teresse verwendete Arbeitskraft des Haushaltungsvor­standes und der Angehörigen dem Einkommen aus Grundeigenthum rc. zugerechnet werden muß, dagegen Grund- und Gebäudesteuer sowie die auf gesetzlichen Bestimmungen beruhenden Wittwenkassebeiträge und Zinsen von nachgewiesenen Schulden in Abzug zu bringen sind.

Um die Leistungsfähigkeit der einzelnen Haushal­tungen beurtheilen zu können, ist in Spalte ~22 der Nachweisung kurz einzutragen, wieviel von den in Spalte 6 der Rolle aufgeführten Personen arbeitsfähig sind.

Beim Uebertrag in die Klassensteuer-Rolle ist zu beachten, daß in Spalte 9 nicht die unter 16 Jahre alten Haushaltungsmitglieder (Kinder), sondern nur diejenigen einzelnsteueruden unter 16 Jahre alten Per­sonen einzutragen sind, welche 140 Thlr. Einkommen haben.

Nachdem die Einschätzung beendet ist, sind sämmt­liche Spalten der Klassensteuerrolle, sowie am Schlüsse sämmtliche Seiten derselben sorgfältig zu addiren und abzuschließen. Auch ist die auf Seite 1 vorgedruckte Bescheinigung zu ertheilen.

Spätestens bis zum 10. September c. müssen sämmtliche Listen, in einen haltbaren Umschlag geheftet, hier wieder eingegangeu sein und werden die bis dahin nicht eingeschickten, auf Kosten der Säumigen durch Warteboten abgeholt werden.

Ziegenhain, am 13. August 1873.

Der Königliche Landrath Günther.

^r u s z u g

aus der Jnstruction über Naturalverpflegung, Bibouacs- Bedürfnisse, Vorspann und Transportmittel, Com- mando-Zulage, Krankenpflege, Servis rc.

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