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Kreis

für die

Krcrlc HcrMd/ Hünfeld und Ziegenham.

^ssSfeLD, Sonnabend den 6. September

1813»

Dak .JtreiSblott erscheint wöchentlich zweimal. Mittwoch- und Sonnabend-. Preis betreiben bet der Exvedition 84 Sgr. pro Quartett bei den Vokanitalten sammt der Postaufschlafl brnzu. Bekannnnachunflen aller Art werden ausgenommen und die Barurond-Zeile oder deren Staum mit 1 Sgr. berewne-.

Amtlicher Theil.

In Folge höherer Anordnung bringen wir hier­durch zur öffentlichen Kenntnißnabme, insbesondere auch der betreffenden uns untergeordneten Behörden und Beamten, daß fortan im Ressort der Militair-Ver- waltung unter allen Quittungen über den Empfang von Militair-Pensionen, sowie voll Unterstützungen und von Bewilligungen für Hinterbliebene außer den sonst noch vorgeschriebenen Bescheinigungen auch Atteste über die eigenhändige Unterschrift des Quittungs-Ausstellers unter Beidrückung des Dienstsiegels abzugeben sind, soweit dies nicht schon bisher geschehen ist, sowie daß dieses Attest von solchen Behörden oder Beamten aus- zustellen ist, welche zur Führung von Dienstsiegeln be­rechtigt sind.

Cassel, den 26. August 1873

Königliche Regierung. v. Vodelschwingh.

Landrathsamt Hcrsfeld.

Die Herren Ortsvorstände der Landgemeinden des Kreises Hersfeld erhalten den Auftrag, ein Verzeichniß sämmtlicher in ihren Gemeinden ansässiger selbstständi- ger, auf eigene Rechnung arbeitender Gewerbetreiben­den, insbesondere der

a. Kaufleute, Krämer, Agenten, Kalk- und Ziegel­brennereibesitzer, Branntwein - Groß- und ^Klein­händler,

b. Wirthe,

c. Metzger,

d. Bäcker,

e. Bierbrauer,

f. Müller,

g. Handwerker jeder Art, unter Angabe der Zahl und des Alters der dieselben unterstützenden Ge­sellen und Lehrlinge mit Auskunft darüber, ob dieselben ein offenes Geschäft, einen Laden, haben und ob sie die Jahrmärkte besuchen, sowie endlich h. derjenigen Gewerbtreibenden binnen 14 Tagen

anher einzusenden, welche ihr Gewerbe im Jahre 1874 im Umherziehen zu betreiben be­absichtigen. Bei jedem Einzelnen ist die Nummer seines seitherigen Gewer­bescheins mit anzugeben und ist in der Gemeinde bekannt zu machen, daß alle, welche versäumen, bis zum 1. Oktober d.J. den Antrag auf Ausfertigung eines Gewerbescheins pro 1874 zu stellen, die nachtheiligen Folgen, welche durch die Verspätung der Anmeldung etwa für sie ent­stehen, sich selbst zuzuschreiben haben.

Hersfeld, am 3 September 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Herr August Gott lieb dahier beabsichtigt, zum Betriebe einer Seilerei auf dem ihm gehörigen Grund­stücke hiesiger Feldflur Karte E. 20, 28 Ruthen Land vor dem Clausthore am Wehneberger Wege, einen Dampfkeffel anzulegen und hat unter Vorlage der Be­schreibung, Zeichnung und Pläne um Genehmigung dieser Anlage gebeten.

In Gemäßheit bestehender Vorschrift fordere ich alle diejenigen, welche Einwendungen hiergegen zu er­heben haben, auf, dieselben binnen 14 Tagen bei mir vorzubringen, mit der Verwarnung, daß nach Ablauf dieser Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden können.

Die Beschreibung, Zeichnung und Pläne können im Büreau des Landrathsamtes während der Dienst­stunden täglich eingesehen werden.

Hersfeld, am 5. September 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

In letzter Zeit haben Agenten, besonders solche englischer Dampferlinien, in Deutschland die Nachricht verbreitet, daß in der Stadt Boston in Nord-Amerika in Folge der zwei bedeutenden Feuersbrünste, welche dieselbe seit dem November v.J. betroffen haben, nicht nur eine große Nachfrage nach Arbeitern entstanden, sondern auch, daß der Tagelohn dort auf fünf bis sechs Dollars gestiegen sei. Nach zuverlässigen Nach-