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^ 90» AeVSseld, Sonnabend Den 8. November 5813*

DarÄreiBNati" erscheint mncbentltd) zweimal. Mittwochs unh SonnabenDS. $ret8 beflelben bet der Expedition 84 Sgr. pro Quartal, »er den Aoftantralren lammt der Softauffdilag hinzu Bekannlmachunaen aller Är: werden ausgenommen und die armonDiBetle oder deren ftauni mit 1 Sgr. berechnen

Amtlicher Theil.

In Gemäßheit des §. 11 der Allerhöchsten Ver­ordnung vom 20. September 1867, die Polizeiverwal- tung in den neuerworbenen Landestheilen betreffend, wird unter Aufhebung der Polizeivorschrift vom 6ten December 1872, die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen polizeiliche Anordnungen beim Auftreten der Hundswuth betreffend, für den Umfang deLReZierungs- bezirks Cassel Folgendes verordnet:

Wenn die Polizeibehörde eines Ortes bekannt ge­macht hat, daß sich daselbst oder in der Nähe ein toller oder der Tollwulh verdächtiger Hund gezeigt habe, ha­ben alle Besitzer von Hunden solche unverzüglich bis auf weitere Verfügung der Polizeibehörde eingesperrt zu halten.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 3 bis 10 Thalern, im Unvermögensfalle mit ent­sprechender Haft geahndet.

Cassel, den 8. October 1873.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Lanvrathsamt Hcrsfelv.

Unter Bezugnahme auf das diesseitige Ausschreiben vom 26. November 1868, abgedruckr in Nr. 96 des streisblatteswerden die Herren Bürgermeister zu Niederaula, Schenklengsfeld, Friedewald, He­ringen, Mecklar, Friedlos, Kirchheim und Obergeis angewiesen, den hiernach vorgeschriebenen Grund-Etat für das Jahr 1874 aufzustellen und bis zum 1. De­cember d. I. anher einzusenden.

Hersfeld, am 5. November 1873.

Der Königliche Landrath AuffartH.

Mit Beziehung auf die im Amtsblatt Nr. 42 ab- gedruckte Verfügung königlicher Regierung zu Cassel vom 10. Oktober b. I., betreffend den Verkauf von

Loosen zu einer im nächsten Jahre zu Bremen. stattfin- denden Ausspielung von landwirthschaftlichen Thieren, Geräthen und Produkten, weise ich die Herrn Ortsvor­stände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises an, hafür zu sorgen, daß dem Vertrieb der qu. Loose in ihren Bezirken kein Hinderniß entgegenge­stellt wird.

Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, daß die Gesammtzahl der Loose auf 200000 Stück ä 3 Reichs­mark (1 Thlr.) festgesetzt ist.

Hersfeld, am 6. November 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Unter Hinweisung auf das diesseitige, Ausschrei­ben vom 12. August d. I.. abgedruckt in Nr. 65 des Kreisblattes werden diejenigen Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche mit der Neuwahl des Gemeinde-Ausschusses noch im Rückstände sind, hieran mit 8 tägiger Frist erinnert.

Hersfeld, am 8. November 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Gefunden: auf dem Fußpfad von der Kühnbach nach Petersberg eine mit schwarzem Leder überzogene Fahrpeitsche.

Meldung bei dem Ortsvorstand zu Sorga.

Lanrrathsamt Hünfeld.

Hünfeld, am 27. October 1873.

Nachdem mehrfach in jüngster Zeit wahrgenommen worden ist, daß die vorgeschriebene Reinigung der Ortsstraßen in den Landgemeinden des hiesigen Kreises nicht überall in gehöriger Weise [tattfinbit, so^werden die Herrn Bürgermeister angewiesen, den zur Straßen- reinigung verpflichteten Einwohnern ihrer Gemeinden die allenthalbige Beachtung dieser Vorschrift unter dem Bemerken wiederholt einzuschärsen, daß Uebertretungen derselben mit einer Ordnungsstrafe bi^ zu 1 Thaler belegt werden.

Die Straßenreinigung muß von den Hauseigen-