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Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Die Herrn Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises einschließlich der Orts- verwalter haben mir binnen 3 Tagen berichtlich anzuzeigen, ob in den zu ihren Gemeinden gehörigen Gemarkungen ein Schindanger vorhanden ist, der zur vorschriftsmäßigen Verscharrung von Thierleichen bisher benutzt ist und sich hierzu allenthalben eignet.
Hersfeld, am 8. Dezember 1873/
Der Königliche Landrath Auffarth..
Vor einigen Wochen ist von der Gendarmerie zu Pfeddersheim in Rheinhessen ein offenbar geisteskranker Mann im Alter von etwa 20 bis 30 Jahren aufgegriffen und an das Großherzogliche Kreisamt Worms abgeliefert worden. Derselbe ist nicht im Stande, zusammenhängende Worte oder gar Sätze zu sprechen, und es kann weder sein Name noch sein Heimathsort angegeben werden. Alle desfalls von dem Kreisamt Worms bis jetzt angestellten Nachforschungen sind erfolglos geblieben.
Das fragliche Individuum ist 5 Fuß 6 Zoll groß, hat dunkelbraune, kurz geschorene Haare, hohe Stirn, braune Augen, spitze Nase, gewöhnlichen Mund, spitzes Kinn, längliche Gesichtsform, gesunde Farbe, mittlere Statur und ist bartlos. Kleidung: schwarzer Rock, weiß gesprengt (Winterstoff), Hosen von grauem Buxkin mit schwarzen Galons, Zugstiefel, weiß und roth geringelte Strümpfe und weiß leinenes Hemd. — Derselbe ist offenbar blödsinnig und nicht im Stande, irgend einen Anhaltspunkt bezüglich seines Namens oder seiner Heimath zn geben. Verständlich spricht er nur die Worte: „Mutter". „Hame" (heim, nach Hause) aus. Mitinhaftirte glauben von ihm herausgebracht zu haben, baß sein Vater Holzmacher und seine Mutter krank sei, und daß es scheine, als sei er wegen Streit ooer Schlägerei fortgelaufen.
In Gemäßheit höherer Verfügung weise ich die Königliche Gendarmerie und die Ortspolizeibehörden
des Kreises an, umfassende Recherchen nach dem Namen und der Herkunft des rc. Geisteskranken anzustel- leu und ein etwaiges Resultat mir alsbald mitzutheilen.
Hersfeld, am 10. Dezember 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Steckbrief.
Alle Polizeibehörden werden ersucht, den Tuch- machergesellen Lorenz Stiebing aus Hersfeld im Betretungsfalle zu verhaften und zwecks Verbüßung einer Nachhaft an die. Königliche Inspektion derStraf- anfratr dahrer abliefern zu tasten.
Ziegenhain, am 5. Dezember 1873.
Der Königliche Landrath gez. Günther.
Wird den Königlichen Gendarmen und Ortspolizeibehörden des hiesigen Kreises mit der Weisung eröffnet, nach dem zc. Stiebing zu forschen, ihn im Be- tretungsfalle festzunehmen und mir alsbald zuzuführen.
Hersfeld, am 9. Dezember 1873.
_____________Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch rechtskräftiges Urtheil der Strafkammer Königlichen Kreisgerichts zu Fulda vom 7. November d. I. ist die Vernichtung der Druckschrift:
„Die Jesuitenfresser. Von einem Freunde des katholischen Volkes. 7. Austage. Prag, 1873. Verlag der Buchhandlung A. G. Steinhäuser" ausgesprochen worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 10. Dezember 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch rechtskräftiges Erkenntniß des Königlichen Appellationsgerichts zuNatiovr vom 4. September d. J. ist auch die Vernichtung des fünften Kapitels: „Rethels Prophezeiungen" der polnischen Druckschrift: Stary Boy zyje ausgesprochen worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 10. Dezember 1873.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch rechtskräftiges Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Neiße vom 21. Oktober d. I. ist dre Vernichtung der in Beschlag genommenen und sonst vorfindlichen Exemplare,der Druckschrift: