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AreisMAatt

für die

Krem Hersteld/ Hünfeld und Ziegenhain. -

vW 5. HeVSLsLD. Sonnabend den 17. Januar M§4.

DasÄreiSblott" erILemt wäwentli- »wermai. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Gxvevitron 8| Sgr ero Quartal. bet den Pokanitaiten lammt der PoitaugLiag hinzu. Betanmmachunaen aller Lrt werden ausgenommen und die

Viarwond-^eite oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

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Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Den Ortsvorständen der Stadt- und Landgemein­den des hiesigen Kreises wird hiermit auf Grund der §§. 57 bis 60 der Milttair-Ersatz-Jnstruktion vom 26. März 1868 zur Nachricht und Nachachtung eröffnet, daß 1) die Geistlichen sowie die mit Führung von Ge­burtsregistern beauftragten Behörden ihnen die Geburtslisten über alle diejenigen in der Gemeinde resp, innerhalb der betreffenden Gemarkung gebo­renen männlichen Personen, welche in dem begon­nenen Kalenderjahre das 17te Lebensjahr vollen­den, am 15. Januar jeden Jahres einzu» reichen haben und

2) die in jenen Listen verzeichneten Personen von den Ortsvorständen alsbald in die für den betreffenden Jahrgang (der dermalige Jahrgang erstreckt sich auf alle im Kalenderjahre 1857 geborenen Personen männlichen Geschlechts) anzulegende Stammrolle einzutragen sind.

Die Ortsvorstände haben sich fedoch nicht dabei zu begnügen, nur diejenigen Militairpflichtigen, welche in den Geburtslisten oder Civilstandsregistern stehen oder sonst angemeldet werden, in die Stammrolle einzutra­gen, sondern es ist ihre Pflicht, von Amtswegen zu er­mitteln, welche Militairpflichtigen etwa außerdem vor­handen oder gestellungspflichtig sind, um sie sogleich zur Anmeldung anzuhalten. Die Beläge über die Er­gebnisse dieser Ermittelungen sind sorgfältig zu sammeln Außerdem haben die Ortsvorstände

3) Erkundigungen über den Aufenthalt oder Verbleib der in sämmtlichen, in ihrem Besitze befindlichen Geburtslisten aufgeführten Personen anzustellen, besonders aber

4) zu ermitteln, ob die nicht mehr im Orte anwesen­

den gestorben, mit Consens ausgewandert oder anderwärts ortsangehörig sind.

Das Ergebniß dieser Ermittelungen, sowie das Bekanntwerden von Umständen, welche auf das künf­tige Militair-Verhältniß der in den Geburtslisten ver­zeichneten oder anderer im Orte domizilirenden jungen Leute im Alter vom 17. bis zum 21. Lebensjahre von Einfluß sein können, ist in den Listen zu vermerken.

Behufs Anlegung und Vervollständigung der Stamm­rollen in der vorstehend speziell bezeichneten Weise wird den Ortsvorständen empfohlen, sich der Hülfe des land- räthlichen Büreaugehülfen Beyebach zu bedienen, und zwar um so mehr, als die Vorgeschriebenen Er­mittelungen mehrfach Correspondenzen mit auswärtigen Behörden erforderlich machen werden.

Außerdem wird hervorgehoben, daß bei Aufstellung der Stammrollen pro 1857 das durch Verfügung Kö­niglichen General-Commandos und Ober-Präsidiums zu Cassel vom 23. November 1870 vorgeschriebene, im Kreisblatt Nr. 102 pro 1870 abgedruckte neue For­mular, wovon der Buchdrucker Funk dahier einen Borrath auf Lager hat, benutzt werden muß.

Die Solchergestalt aufgestellte Militair - Stamm­rolle des Jahrgangs 1857 ist sodann bis zum 1. Fe­bruar d. J. an mich einzureiKen.

Hersfeld, am 12. Januäb 1873.

Der Königliche Landrath Auffarth.

WeTanntmachNKF.

Bei der am 10. Januar d. J. stattgefundenen Wahl eines Abgeordneten zum Reichstag für den VI. Wahlkreis im Regierungsbezirk Raffel sind nach der in Gemäßheit der §. §. 26 und 27 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag vorn 31. Mai 1869 heute dahier vorgenommenen Ermitte­lung des Wahlergebnisses in den einzelnen Wahlbezir­ken, jedoch mit Ausnahme der Wahlbezirke Wetzlos und Soisdorf im Kreise Hünfeld, wovon bezüglich des letz-