Einzelbild herunterladen
 

Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.

^ 42. ^EVS^sLD, Mittwoch Den 27. Mai ' I8V4.

SaiSretBblatt" erloetnt w0Den:Ua> iraetmal. ÜHittmocbi urtD SonnabenvL. DrerS desselben bet der Ernevitwn 84 Sgr- nro Quartal. bet den -Haftanstalten lammt der Slottauficblag Dinm. Setannimaoungen aller Lir werden autgenummen und die (3 armonti« Steile oder der n Statur. mit 1 Sgr. beregnet

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfelv.

Sie Herren Ortsvorstände bezw. Ortsverwalter zu Hählgans, Heenes, Meckbach, Meise­dach, Wippershain, Biengartes, Kleba, Stärklos, Kohlhausen, Bengendors, Harnrode, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Lampertsselb, Motzfeld unv S ch e n k s 0 l z, welche noch mit Erstattung der durch Verfügung vom 8. d. M. (siehe Kreisblatt Nr. 37) geforderten Berichte über die in ihren Bezirken vorhandenen taubstummen und blinden Kinder im Rückstände sind, werden ange­wiesen, diese Berichte noch binnen 2 mal 24 Stunden bei Vermeidung der Abholung durch Strafboten, an- her einzusenden.

Hersfeld, am 26. Mai 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Der Färber Andreas Möhl von Goßmannsrode ist heute als Bürgermeister der dasigen Gemeinde be­stätigt und eidlich verpflichtet worden, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersseld, am 26. Mai 1874.

Der Königliche Landratb Auffarth.

Das diesjährige Departements - Ersatz - Geschäft wird für den Kreis Hersfeld am

Mittwoch, den SS. B^li d. ^., von Morgens präcis < Uhr an

im hiesigen städtischen Rathhause abgehalten werden.

Die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises werden daher angewiesen, die ih­nen bereits vor einigen Tagen zugesandten Vorladungen den in Betracht kommenden Militairpflichtigen sofort auSzuhändigen und mit denselben pünktlich im Termine zu erscheinen, auch ihnen zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Aushebungs- lokalc nicht anwesend sind, mit einer Geldstrafe bis zu

10 Thaler bezwse. entsprechender Gefängnißstrafe be­legt werden.

Gleichzeitig wird noch Folgendes bemerkt:

1) In dem oben bezeichneten Termine haben sich zur Superrevision vor die Departements-Ersatz-Com­mission zu gestellen:

alle Militairpflichtige, welche im laufenden Jahre von der Kreis - Ersatz - Commission ge­mustert und entweder

a. als dauernd unbrauchbar befunden, oder

b. zur iten bezwse. 2ten Klasse der Ersatz-Re­serve in Vorschlag gebracht, oder.

c. für brauchbar und einstellungsfähig erklärt worden sind. . '. .

2) Nicht zu erscheinen haben diejenigen Militarr- pflichtigen, welche bei dem diesjährigen Kreis-Er- satz-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt oder wegen ihrer augenfälligen Verunstaltung bezwse. ihrer moralischen Unwürdigkeit definitiv ausgemustert worden sind.

3) Im Termine werden die Reklamationen auf Grund deren Militairpflichtige zur Ersatz-Reserve in Vor­schlag gebracht worden, sowie die Reklamations­anträge, auf welche eine abweisende Entscheidung durch die Kreis-Ersatz-Commission erfolgt ist, der Departements-Ersatz-Eommission zur Prüfung vor­gelegt, weßhalb alle Familienglieder, auf deren Arbeits- oder Nichtarbeitsfähigkeit es bei der Be­urtheilung der Reklamation ankommt, im Termine mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Be­rücksichtigung der Reklamation nicht stattfinden kann.

Die Orisvorstände haben Vorstehendes in ihren Gemeinden wiederholt zu veröffentlichen und,na­mentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflich- tigen und deren Angehörigen zu bringen, auch denMili- tairpflichtigen noch besonders einzuschärfen, das sie mit vollständig reinem Körper und reinem Hemde zu erscheinen haben.

Hersfeld, am 15. Mai 1874.

Der Königliche Landrath Aussarth.