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^ 4L ^eeSfßlS, Sonnabend Den 6. Juni 18X4.
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Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Die Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden des Kreises bezwfe. die Herren Ortsverwal- ter, in deren Bezirken sich eiwa Invaliden aus den Feldzügen von 1813, 1814 und 18,5 befinden, haben mir solche innerhalb 8 Tagen namhaft zu machen und dabei anzugeben, welche Verwundung oder Beschädigung dieselben und bei welcher Gelegenheit erlitten haben, ob solche zu einer Unterstützung in Vorschlag gebracht werden können und einer solchen bedürftig und würdig sind. Hersfeld, am 5. Juni 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die von dem Staatsanwalt in Beuthen ß.|g' angeordnete vorläufige Beschlagnahme der zu Würzburg in derWoerl'schen Buchhandlung erschienenen Druckschrift
„Die katholische Bewegung in unseren Tagen; herausgegeben in Verbindung mit mehreren Mitarbeitern in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz, von Dr. H. Rodp zu Bornheim bei Frankfurt a. ^.*
und zwar der nachstehenden Jahrgänge u. Hefte derselben: 1) IV. Jahrgang. Zweites Heft 1871; wegen des darin enthaltenen, auf Seite 57 bis 64 befindlichen Artikels: „Eine Katholikenhetze."
2) IV. Jahrgang. Sechstes Heft 1871; wegen des auf Seite 304 bis 310 befindlichen Artikels: „So verstehen die Liberalen die Freiheit."
3) IV. Jahrgang. II Semester, 3. Heft, 1871; wegen des auf Seite 441 bis 449 befindlichen Artikels: „Die deutschen Regierungen und das katholische Volk."
4) IV. Jahrgang, II. Semester, 6. Heft, 1871; wegen des auf Seite 608 bis 619 befindlichen Vortrags: „Ein Wort an die Arbeiter."
5) V. Jahrgang, März-Heft 1872, wegen des auf Seile 97 befindlichen Gedichts: „Katholifcher Generalmarsch in der neuen deutschen Aera."
6) V. Jahrgang, April-Heft 1872: wegen des auf Seite 145 bis 149 befindlichen Artikels: „Aphorismen über die Schulen und deren Zukunft."
7) V. Jahrgang, Juli-Heft 1872; wegen des auf Seite 289 ff. befindlichen Artikels: „Rundschau."
8) V. Jahrgang, September-Heft 1872; wegen der auf Seite 386 bis 398 enthaltenen beiden Artikel:
a. „Im Sturme; jinb
b. „Neue Leckerbipen für die Jesuitenfeinde." ist inGemäßheit des §. 29 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 und in Erwägung, daß die unter Nr. 1 bis 5, 7 und 8 erwähnten Ahhandlungen bea Thatbestand des Vergehens gegen die öffentliche Ordnung im Sinne des §. 130 R.-St.-G -B. und die Abhandlung unter Nr. 6 den Thatbestand des Vergehens gegen die öffentliche Ordnung im Sinne des §. 131 ibid. enthalten, durch Beschluß des Königlichen Kreisgerichts in Beuthen O.j S. vom 23. April d. J. aufrecht erhalten worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 5. Juni 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch Beschluß Königlichen Kreisgerichts zu Posen vom 28. April d. I. ist die Beschlagnahme der im Verlage von J. Chociszewski zu Posen erschienene Druckschrift:
„Pioraki, dumki i Arve Narodowe zebrat i wydat. Jozef Chociszewski. (Nationallieder, Trauerlieder und Arien, gesammelt und herausgegeben von Joseph Chociszewski.)
auf Grund der §§. 130 und 131 des Reichssirafgesetz- buches und §. 29 des Preßgesetzes aufrecht erhalten worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 5. Juni 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Landrath samt Ziegenh ain.
Die Herren Stadt- und Ortsvorstände, sowie Ortsverwalter des Kreises werden unter Hinweis auf die §§. 2—9 der Jnstruction vom 12. December 1873,