für die
Krem Oerstetd und Hünfeld.
^W 52. HerS^elL. Mittwoch oen 1. Juli 1854*
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich, zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Petit-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Der Herr Finanzminister hat durch Verfügung vom 30. Mai d. I. bestimmt, daß die unter'm 31. Juli 1868 den Kirchen, Pfarreien, Schulen und milden Stiftungen zugestandene Befreiung von der Zahlung von Gebühren für Auszüge aus den Grund- und Gebäudesteuerbüchern auch für die Folge beibehalten werden soll, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersseld, am 29. Juni 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Erledigung der Schulstelle zu M e ck - b ach wird mrt dem Bemerken veröffentlicht/ daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Beifügung der erforderlichen Sitten- und Befähigungszeugnisse binnen ^Wochen bei dem untevz'ktchMeisiLandrathe oder dem Königlichen Localschulinspector Herrn Pfarrer Blppart in Ronshausen emzureichen haben.
Hersfeld, am 29. Juni 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
In Folge einer Verfügung des Herrn Munsters des Innern vom 14. d. Ms. dürfen Waffen aus den Beständen der Ml- litairverwaltung an die Kriegervereine bis auf Weiteres nicht mehr überlasten werden, va zur Zeit keine für den in Rede stehenden Zweck geeignete Waffen disponibel sind.
Es wird dies hierdurch veröffentlicht.
Hersfeld, am 30. Juni 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter der Landgemeinden resp, der Gutsbezirke des hiesigen Kreises erhalten den Auftrag, binnen «Tagen die Gemeindeversammlung, resp, den Gemeinderath und großen Ausschuß, zusammen zu berufen, damit dieselben nach Vorschrift des §. 7 der im Amtsblatt Nr. 61 vom Jahr 1873 abgedruck- teu Instruktion vom 29. Mai 1873 über die Veranlagung der Klassensteuer, drei Mitglieder der Commission zür Einschätzung der Klassensteuer für das Jahr 1875, welche demnächst unter Vorsitz des Ortsvorstandes die Einschätzung vorzunehmen haben, wählen.
Es ist bei der Wahl darauf zu achten, daß die verschiedenen Klassen der Steuer- - Pflichtigen möglichst gleichmäßig in der Commission vertreten werden und daß die gewählten Personen der Zahl der Klassensteuer» Pflichtigen und nicht der Einkommensteuer- Pflichtigen altgehören.
Ein Verzeichniß der gewählten Commissionsmitglieder muß mir binnen 10 Tagen mit getheilt werden.
Hersfeld, am 30. Juni 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Da schon in der nächsten Zeit mit den Vorarbeiten zur Klassensteuer- Veranlagung pro 1875 begonnen werden muß, so empfehle ich wie in dem vorhergehenden Jahre den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern der Landgemeinden des Kreises dringend, sich schon jetzt mit dendeshalbigen, in dem Gesetze vom 25. Mai 1873 wegen Abänderung des Gesetzes vom I.Mai 1851 betreffend die Einführung einer Klassensteuer (Preußische Gesetzsammlung von 1873 Seite 213) sowie in der Instruktion über die Veranlagung der Klassensteuer vom 29. Mai 1873 (Amtsblatt von 1873 Seite 85) enthaltenen Bestimmungen wiederholt recht vertraut zu machen.
Das Veranlagungsgeschäft beginnt mit der dem Ortsvorstande Obliegenheit Aufnahme des Personenstandes und werde ich das dazu erforderliche Formularpapier in aller Kürze den Herren Ortsvorständen mittheilen, bemerke aber, daß ein gegen das frühere verändertes Formular in Anwendung kommen wird. Wenngleich ich zunächst durch das Kreisblatt genauere Anweisungen veröffentlichen werde, so empfiehlt es sich doch, daß die Herren Ortsvorstände sich dahier persönlich einfinden, um sich mündliche Instruktion zu holen.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche wünschen, daß die Rollen 2C. durch sachkundige Personen hier aufgestellt werden, wollen mir dieses bis zum 8. k. M. anzeigen. Hersfeld, am 30. Juni 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Mit Beziehung auf meine Bekanntmachung vom 16. Dezember 1873 in Nr. 101 des Kreisblattes pro 1873 wird hierdurch veröffentlicht, daß die vorläufige Beschlagnahme der daselbst aufgeführten 13 Druckschriften durch Beschluß der Rathskammer Königlichen Kreisgerichts zu Alton« vom 27. Mai 1874 wieder aufgehoben worden, da ein Nachweis strafbaren Inhalts der Schriften nicht zu führen ist.
Hersfeld, am 30. Juni 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Der am 6. Dezember 1840 zu Effelt in der Rheinprovinz geborene Dienstknecht Heinrich Josef Beckers ist verdächtig, am 12. April d. J. Abends zwischen 9 und 10« Uhr zu Vaals in der Niederländischen Provinz Limburg aus der Wohnung seines Dienstherrn Nikolaus Josef Schellings 350 Thlr.
gestohlen und behufs Ausführung dieses Diebstahls seinen geuannten 'Dienstherrn und dessen Ehefrau Maria Josefa Pütz mit einem dazu bereit gehaltenen Beile vorsätzlich der Art verwundet zu haben, daß dieselben, und zwar die genannte Ehefrau sofort, ihr Ehemann aber am 15. April d. J. an den erhaltenen Wunden verstorben sind.
rc. .Beckers, gegen welchen dieserhalb von dem Königlich Niederländischen Gerichte zu Maastricht eine Untersuchung wegen Mordes und Diebstahls eingeleitet und am 15. Mai d. J. ein Haftbefehl erlassen worden ist, hat bisher in den Niederlanden, wie in Belgien und der Rheinprovinz nicht ermittelt werden können.
Der Königlich Niederländische Gesandte zu Berlin hat daher gegenwärtig Namens feiner Regierung dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß im gesammten Gebiete des Deutschen Reiches weitere Nachforschungen nach dem Verfolgten angestellt werden und letzterer eventuell, da er als Deutscher Reichsangehöriger nicht ausgeliefert werden könnte, vor den Deutschen Gerichten gemäß §. 4 Nr. 3 des Deutschen Strafgesetzbuches zur Bestrafung gezogen werde.
In Gemäßheit höherer Verfügung weise ich daher die Königlichen Gendarmen und die Ortspolizeibehörden des hiesigen Kreises an, nach dem rc. Beckers zu forschen, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und alsbald an mich abzuliefern, oder mir, wenn etwas über den Aufenthalt desselben bekannt werden sollte, unverzüglich weitere Mittheilung zu machen.
2C. Beckers ist 33« Jahre alt, klein und mager, hat ovales Gesicht, gesunde Farbe, dunkelblondes Haar und schmale Nase; zwei der Oberzähne sind hervorstehend.
Hersfeld, am 1. Juli 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß von morgen dem 2. Juli ab bis 11. d. M. sowohl im „Kohlgraben" in der Richtung gegen den „Bilsing", als auch vom nordwestlichen Theil des „Wehnebergs" aus gegen den Stadtwald in der Richtung auf Tann, Schießübungen vorgenommen werden.
Das Publikum wird hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Abfuhr des Holzes hierdurch in keiner Weise behindert wird.
Hersfeld, den 1. Juli 1874.
Königliches Commando des Füsilier-Bataillons 2. Thüringischen Infanterie- Regiments Nr. 32.